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Bundesverband der Sicherheitswirtschaft ruft zum Tarifbruch auf – Sicherheitsdienste vor Geschäften sollen nur Mindestlohn bekommen
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) vorgeworfen, die momentane Krisensituation zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsdienste zu verschlechtern und geltende Tarifverträge zu unterlaufen. Der BDSW hatte seinen Mitgliedsunternehmen geraten, den Sicherheitsdiensten vor den Geschäften des Einzelhandels nur den Mindestlohn zu zahlen. „Das ist ein offener Aufruf zum Tarif- und Rechtsbruch“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. In einem Rundschreiben an seine Mitglieder erklärt der BDSW, bei Zutrittskontrollen im Einzelhandel handele es sich nicht um eine Sicherheitstätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung. Die einschlägigen Lohntarifverträge seien daher nicht anwendbar. Lediglich der gesetzliche Mindestlohn müsse gezahlt werden, die eigentlich vorgeschriebene Qualifikation sei entbehrlich. (…) „Die Übertragung des Hausrechts auf die Kolleginnen und Kollegen des Sicherheitsdienstes kann man doch nicht als Serviceleistung abtun. Es geht um die Einhaltung und Überwachung von Gesundheitsbestimmungen und der Zugangskontrolle zu den Geschäften.“ Angesichts von Abstandsverstößen und Hamsterkäufen müsse der Sicherheitsdienst nicht selten besonnen eingreifen und setze dabei die eigene Sicherheit aufs Spiel. Für Behle ist es nicht das erste Beispiel, dass die Arbeitgeberverbände der Sicherheitsbranche gegenwärtig als Tarifpartner versagen: „In den letzten Tagen haben sie das Angebot abgelehnt, Tarifverträge zur Gestaltung von Kurzarbeit abzuschließen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 03.04.2020 , siehe dazu auch die Pressemitteilung von BDSW Ordnungsdienste