Nach dem Fall von Sonn- und Feiertagen sowie Pausen: Regierung in Bayern beschließt Aufhebung der Höchstarbeitszeit
„Das Corona-Virus beschleunigt und vertieft die Wirtschaftskrise, die ohnehin schon begonnen hatte. Als angebliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie wurden bereits Rechte von Beschäftigten außer Kraft gesetzt, wie das Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen. (…) Widerstand ist nötig, da der zunehmende Verschleiß von Menschen zugunsten von Profiten vorprogrammiert ist. (…) Aufgrund der mangelhaften Informations- und Aufklärungspolitik brach in Deutschland eine Art Panik aus, die sich vor allem in Hamsterkäufen widerspiegelte. Aber anstatt sich für den Schutz des Personals in den Supermärkten zu sorgen, wurde auf dieses ein Angriff gestartet und das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen ausgesetzt. Eine Maßnahme, die das Kapital schon seit Jahren fordert und deshalb ein ständiges Arbeitsfeld für die Gewerkschaften in Bayern darstellt. (…) Beschäftigte, die existentielle Güter herstellen oder Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge anbieten, trifft ebenso eine Verkürzung der Pausenzeiten. (…) Neben den Mindestzeiten für Pausen ist auch eine gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden vorgesehen. (…) Diese Ruhezeit wurde nun um volle zwei Stunden verkürzt! (…) Besonders krass ist der Angriff auf die Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden – denn auch diese wurde in Bayern ausgesetzt! War es bisher nur mit Ausnahmen von Behörden möglich, bis zu zwölf Stunden zu arbeiten, könnte es nun alltäglich werden. Diese Aussetzungen des Arbeitszeitgesetzes gelten bis zum 30. Juni und damit viel länger als andere Maßnahmen…“ Artikel von Sebastian Sommerer vom 28. März 2020 in solidaritaet.info der SOL – und dank dem Sozialschutzpaket nun auch bundesweit:
- „… Es wird eine Verordnungsermächtigung ins Arbeitszeitgesetz eingefügt, um arbeitsrechtliche Ausnahmeregelungen zu erlassen, die dazu beitragen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie die Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern in der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie sicherzustellen…“ das »Sozialschutzpaket« vom 28.3.2020