[Petition] Kein konzernabhängiger Richter als Präsident des BVerfG!
„Vor einigen Tagen hat Marianne Grimmenstein eine Petition an den Präsidenten des Bundesrats Dietmar Woidke und die Mitglieder des Bundesrats gestartet. Mit ihr soll verhindert werden, dass ein Richter mit suspekter Vergangenheit Präsident des Bundesverfassungsgerichts wird. Unter anderem entscheidet dieses Gericht demnächst über die Rechtmäßigkeit des EU-Kanada-Handelsabkommen CETA. (…) Die Demontage unseres Rechtsstaates läuft auf voller Tour. Die Amtszeit des bisherigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, endet am 6. Mai dieses Jahres. Stephan Harbarth, zurzeit Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts mit einer dubiosen juristischen Vergangenheit, soll sein Nachfolger werden. Es ist bisher üblich, dass der Nachfolger des Präsidenten der bisherige Vizepräsident wird und nur noch formal zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt wird. 2018 haben GROKO, FDP und GRÜNE den Unternehmens-Lobbyisten zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. (…) Ein Konzern-Lobbyist, wie Stephan Harbarth ist, wird niemals unserem Gemeinwohl dienen. Wollen wir das hinnehmen? Wir müssen diese Präsidentschaft verhindern! Verlangen wir eine von Konzerninteressen unabhängige Person für dieses Amt!…“ Beitrag von Pit Wuhrer vom 21. März 2020 bei Konstanz gegen CETA zur Petition von Marianne Grimmenstein und unsere Anmerkung:
- Anm.: Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich daraufhin, dass grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit besteht, bei Verfassungsbeschwerden einen begründeten Befangenheitsantrag bezüglich Richter, wie Stephan Harbarth, zu stellen (bzw. bei bereits eingereichten Beschwerden nachzureichen), deren Neutralität extrem fraglich ist. Bezüglich der CETA-Entscheidung kann dies mehr bewirken als eine Petition, die nur im Bereich einer Meinungsäußerung verbleibt.
- Siehe auch unser Dossier: CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada
- und unser Dossier: Stephan Harbarth als Kirchhof-Nachfolge am BVerfG: Erwerbslose wollen keinen Konzernanwalt! Erwerbslose wollen auch Grundrechte haben!