DGB und Sozialpartnerschaft in den Zeiten von Corona
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hat am 13. März mit einer Pressemitteilung festgestellt: „Die Sozialpartner stellen gemeinsame Verantwortung in der Coronakrise über Differenzen“. Gemeinsam mit dem Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA, Ingo Kramer, hat der DGB Vorsitzende Reiner Hoffmann den Burgfrieden zwischen Kapital und Arbeit erklärt. Schon immer hätten sie sich „verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt“, so die Beiden. Wie diese Verantwortung auszusehen hat wird gleich mitgeliefert: „Rettungsschirme für Unternehmen und Beschäftigte sind das Gebot der Stunde“, heißt es gleich an erster Stelle, gefolgt von Gesundheit und Versorgung der Bevölkerung. „Konflikte und Interessen-Gegensätze bleiben bestehen, aber in besonderen Situationen werden sie hinten angestellt“ so in der gemeinsamen Erklärung von DGB und BDA. (DGB und BDA: Die Sozialpartner stellen gemeinsame Verantwortung in der Coronakrise über Differenzen
) Spätestens bei den zu spannenden „Rettungsschirmen“ werden Erinnerungen wach. Diese werden von der Presseerklärung des DGB bestätigt: „Die letzte große Bewährungsprobe für die Sozialpartnerschaft war das Handeln in der Finanzkrise 2008/2009. Die Sozialpartner haben damals in Zusammenarbeit mit der Politik, als Tarifpartner und auf betrieblicher Ebene wesentlich dazu beigetragen, dass die Menschen in Arbeit und die Unternehmen im Markt blieben.“ Ausgerechnet die Große Krise 2008/2009 und deren Folgen werden als Beispiel herangezogen um „Rettungsschirme für Unternehmen und Beschäftigte“ als Heilmittel in der Corona-Krise zu preisen…“ Kommentar von Bettina Jürgensen (marxistische linke) vom 25. März 2020 bei kommunisten.de
und darin noch zur aktuellen Praxis:
- „(…) Doch für die Mehrheit der Menschen wird es die unbegrenzten Kredite und Steuerstundungen nicht geben. Die Tinte unter dem von BDA und DGB unterschriebenen Papier, nach dem Konflikte und Interessengegensätze in der Coronakrise hinten angestellt werden, ist noch gar nicht trocken, da wollen die Arbeitgeberverbände von Solidarität schon nichts mehr wissen. Und können sich auf die Regierungsparteien verlassen. Deshalb werden Unternehmen von Sozialbeiträgen entlastet, müssen davon aber nichts an ihre Beschäftigten in Kurzarbeit weitergeben. Deshalb bleibt es gesetzlich bei mickrigen 60 Prozent Kurzarbeitergeld. (…) Die vom DGB favorisierte „Sozialpartnerschaft“ in Krisenzeiten wird nicht nur durch die Maßnahmen und neuen Erlasse der Regierung ad absurdum geführt. Auch die Tarifabschlüsse in den Zeiten der Corona-Krise lassen alles andere als an soziale oder gar partnerschaftliche Vereinbarungen erkennen. Ein Tarifabschluss mit einer Nullrunde und der Aussage des Südwestmetallchef Wolf „Der Abschluss ist ein Beispiel dafür, dass sich die Sozialpartnerschaft der Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektroindustrie gerade in schlechten Zeiten immer wieder bewährt hat“, ist doch in Wahrheit nicht das, woran man denkt, wenn der IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann sagt: „In dieser Krise sind solidarische Lösungen gefragt.“…“
- Siehe zum angesprochenen IGM-Abschluss unser Dossier: Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2020 und das „Moratorium“ der IG Metall