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Probleme durch Corona-Krise: Honorarlehrkräfte geraten in existentielle Not
Dossier
“Die Corona-Krise wird für die Lehrkräfte und Träger in der Weiterbildung zum Problem. Durch den Unterrichtsausfall ist ihre Finanzierung gefährdet, besonders dort, wo das geltende Recht ihnen das Risiko der höheren Gewalt zuschreibt. (…) Die Träger der AMDL-Maßnahmen sehen sich durch die Auslegung der geltenden Rechtslage durch die BA, sich einer Zahlungsverpflichtung im Falle einer vorübergehenden behördlichen Schließung aufgrund des Coronavirus zu entziehen, einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt. Die GEW verweist zudem darauf, dass die Lehrkräfte in den Integrations- und Berufssprachkursen zum allergrößten Teil sogenannte Soloselbstständige sind. (…) Der Geschäftsführende Vorstand der GEW hat sich deshalb in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt. Er schlägt eine vorübergehende Regelung für den Fall des durch den Coronavirus bedingten Unterrichtsausfalls vor: Der Bund solle als öffentlicher Auftraggeber das Risiko der höheren Gewalt übernehmen. In die Durchführungsbestimmungen einer solchen Regelung sei die Sicherung der finanziellen Lage der Lehrkräfte explizit aufzunehmen, heißt es in dem Brief weiter. …“ Beitrag vom 18.03.2020 bei der GEW , siehe dazu:
- Weiterbildung in der Coronakrise – Freiberuflerinnen und Freiberufler ohne Schutz
“… Bis am 16. März vorläufig Schluss war: Bundesweit wurden alle Integrationskurse gestoppt – und damit auch die Honorare derer, die sie im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterrichten. Langenbach rief die Renten- und Krankenversicherung an und bat um reduzierte Beiträge. Er beantragte zunächst nur Wohngeld, später auch Grundsicherung, also Hartz IV. Letzteres hat er die ersten Monate vermieden: Er wollte sich nicht, wie er sagt, in eine „soziale Hängematte“ legen. Und er hält es auch für politisch völlig verfehlt, Menschen wie ihn in eine solche zu drängen: „Integration ist eine Daueraufgabe, Deutsch-Lehrkräfte gibt es nicht umsonst. Es muss sinnvolle Dauerlösungen und eine adäquate Entlohnung unserer Arbeit geben – anstatt der Gewissheit auf Altersarmut. Deshalb fordere ich, wie viele Kolleginnen und Kollegen, eine Gleichstellung mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen.“ Insgesamt sind in Deutschland rund 400.000 Menschen freiberuflich in der Weiterbildung tätig, längst nicht immer im Nebenberuf. Als Soloselbstständige fallen sie bei nahezu allen in der Corona-Krise aufgelegten Programmen durch den Rost: Das Soforthilfeprogramm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige schließt Letztere faktisch meist aus, weil es sich auf „Betriebsausgaben“ beschränkt, die diese selten haben: Ihr Kapital sind ihre, oft in Eigenregie erworbenen, Fähigkeiten. Programme, die auch den Lebensunterhalt abdecken, gibt es nur in wenigen Bundesländern; allen voran Berlin. Hier konnten, allerdings nur eine Woche lang, 5.000 Euro beantragt werden. Eine andere Unterstützung hilft den Lehrenden nur mittelbar: Mit Hilfe des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) können Träger bis zu 75 Prozent des Durchschnittsbetrags der letzten zwölf Monate erhalten, wenn sie sich bereit erklären, sich aktiv an der Bewältigung der Pandemie-Folgen zu beteiligen. Sie sind verpflichtet, 75 Prozent der bisherigen durchschnittlichen Monatszahlungen an Lehrende weiterzuleiten. Allerdings bezieht sich das nicht auf das Honorar der jeweiligen Lehrkraft, sondern auf den Gesamttopf. Nach Erkenntnissen der GEW werden die SodEG-Gelder häufig gar nicht beantragt. „Der bürokratische Aufwand der Träger, die oft selbst in Kurzarbeit sind, ist enorm“, sagt Ansgar Klinger, Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung. Auch sei die Beschränkung auf 75 Prozent nicht nachzuvollziehen: „Insbesondere in Zeiten wie diesen muss Bildung auf- und nicht abgewertet werden.“ Stattdessen zeige sich aktuell „wie unter einem Brennglas“, was notwendig wäre: „Hauptberufliche Honorarkräfte, die Daueraufgaben erfüllen, sind unbefristet und qualifikationsadäquat anzustellen. Das gilt insbesondere, wenn es sich um Tätigkeiten im öffentlichen Auftrag handelt.“ (…) Integrationskurse digital anzubieten, ist oft nicht möglich; an gemeinsamen Sprachkenntnissen fehlt es ebenso wie den Teilnehmenden an der passenden Technik. Ende Mai gab das BAMF grünes Licht, die Kurse wieder analog anzubieten – gemäß den einzuhaltenden Abstandsregeln, also wohl so gut wie immer in geteilten Gruppen. Die Abrechnung allerdings, so das Rundschreiben des BAMF, solle „auf Grundlage der aktuell geltenden Abrechnungsrichtlinien“ erfolgen, also für 2,05 Euro pro Teilnehmendem und pro Stunde, die erteilt wird. Ob ein Kurs wirtschaftlich sei, hänge „von den Gegebenheiten vor Ort und bei den einzelnen Trägern ab“. Die GEW hat in einem Schreiben an das Bundesinnenministerium protestiert: „Wenn Gruppen geteilt werden, müssen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das stattfinden kann“, sagt Klinger.“ Beitrag von Jeannette Goddar vom 17.07.2020 bei der GEW - [GEW] Soloselbstständige Lehrkräfte von Soforthilfen ausgeschlossen
„Die Corona-Krise verdeutlicht: Obwohl freie Honorarlehrkräfte teils seit Jahren oder Jahrzehnten im öffentlichen Auftrag mit Daueraufgaben unterrichten, verweigern ihre Auftraggeber ihnen eine angemessene Beschäftigung und Absicherung. Soloselbstständige Lehrkräfte und -beauftrage haben keinen Zugang zu den staatlichen Soforthilfen wegen der Coronakrise. Die GEW kritisiert: Zwar sei den Bildungseinrichtungen zu Beginn des Shutdowns Unterstützung zugesagt worden, den nun geltenden Verwaltungsbestimmungen zufolge müssen die soloselbstständig Lehrenden jedoch Betriebsausgaben während der Zeit des Unterrichtsausfalles nachweisen können, um eine Soforthilfe zu erhalten. Dazu zählen Mieten für Seminarräume oder Leasingraten für Fahrzeuge. „Freiberufliche Lehrkräfte an Volkshochschulen, an Sprachschulen, an Musikschulen, Lehrbeauftragte an den Hochschulen besitzen jedoch in der Regel keine eigenen Betriebsräume oder einen Fuhrpark – ihr Betriebsmittel ist ihre Person selbst, ihre fachliche und pädagogische Kompetenz, für sie ist ihre Tätigkeit ihr Hauptberuf, es geht daher um nichts Anderes als die Sicherung ihrer persönlichen Existenz“, betont die GEW. Bundesweit gibt es rund 400.000 Honorarlehrkräfte, von denen mehr als 100.000 ihren Lebensunterhalt als Soloselbständige bestreiten. Für grundlegende dauerhafte Verbesserungen der Finanzierung und Beschäftigung in der öffentlichen Weiterbildung verlangt die GEW, hauptberufliche Honorarkräfte mit Daueraufgaben grundsätzlich unbefristet und qualifikationsadäquat anzustellen…“ GEW-Pressemitteilung vom 14.04.2020 - Offener Brief von Lehrkräften aus der Weiterbildung
„Wir schreiben diesen offenen Brief als Lehrkräfte aus der Weiterbildungsbranche, um angesichts der aktuellen Situation unsere Positionen und Forderungen nach außen zu tragen. Wir arbeiten als Dozenten bei privaten und öffentlichen Bildungsträgern in der Erwachsenenbildung: als Deutschdozentins in Integrationskursen, Yogalehrerin oder Englischdozent in Abendkursen. Die meisten von uns sind Solo-Selbstständige. Ein Großteil arbeitet jedoch nur für einen oder zwei Bildungsträger und hat damit einen arbeitnehmerähnlichen Status. Viele von uns sind unfreiwillig selbstständig, da es kaum feste Stellen in der Weiterbildungsbranche gibt. Die Solo-Selbstständigkeit bedeutet schon in unserem normalen Berufsalltag Unsicherheit und Prekarität: unvergütete Kursausfälle oder -verschiebungen, kompletter Honorarausfall bei Krankheit oder Urlaub, hohe Versicherungsbeiträge und niedrige Honorare. Grund für unsere Prekarität ist die Sparpolitik im gesamten Erwachsenen- und Weiterbildungsbereich. Die Bedeutung der Erwachsenenbildung innerhalb des Bildungssystems steht in krassem Widerspruch zu deren Unterfinanzierung. Statt einer bedarfsgerechten und kostendeckenden Bildung haben Kommunen, Jobcenter und BAMF ein System von größtmöglicher Flexibilität und minimalen Ausgaben geschaffen. In der aktuellen Situation sind wir mehr denn je die Leidtragenden dieser Kostenminimierung und unsere alltäglichen Probleme werden spätestens jetzt deutlich sichtbar. Seitdem der Beschluss zur Schließung aller privaten und öffentlichen Bildungsträger in Kraft getreten ist, sind wir ohne Arbeit und Einkommen auf uns selbst gestellt. Bisher gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz nur eine finanzielle Absicherung, wenn man selbst unter Quarantäne gestellt wird, der Fall einer Schulschließung ist jedoch nicht geregelt. Wir haben die politischen Maßnahmen der letzten Tage intensiv verfolgt und diskutiert und stellen folgende Forderungen: 1) Wir brauchen eine sofortige und direkte Unterstützung, um unsere alltäglichen Ausgaben wie Miete, Essen und Versicherung bezahlen zu können. (…) 2) Wir lehnen Kredite und Darlehen strikt ab. Kredite bedeuten für uns nur eine Verschuldung, aus der wir nicht mehr herauskommen werden. Wir können unseren jetzigen Verdienstausfall nicht nachholen, da wir in einem halben Jahr nicht einfach das Doppelte arbeiten können. 3) Wir fordern die langfristige Nachzahlung aller seit Schließung der Schulen ausgefallenen Honorare durch die jeweiligen zuständigen Stellen (Jobcenter und BAMF bei geförderten Maßnahmen, Bildungsträger bei privaten Kursen, Stadt Leipzig bei Volkshochschulkursen). Diese Honorare könnten dann mit den schon vorab gezahlten Zuschüssen verrechnet werden. Wir sehen hier auch den Bund in der Pflicht, den öffentlichen Auftraggebern der Erwachsenenbildung dabei zu helfen, die entstandenen Kosten zu übernehmen. Die finanziellen Folgen von Schulschließungen und Kursausfall können und dürfen nicht wir Lehrkräfte tragen! 4) Für unsere festangestellten Mitarbeiter fordern wir die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100% durch die Arbeitgeber. Denn auch die Löhne der Festangestellten in der Weiterbildungsbranche sind gering und Kurzarbeitergeld heißt für viele ein Leben am Existenzminimum…“ Offener Brief vom 25.03.2020 von Lehrkräfte gegen Prekarität, Leipziger Initiative gegen Prekarität in der Erwachsenen- und Weiterbildung, Mitglieder von ver.di Leipzig, Kollegen und Kolleginnen der Bildungsträger Berlitz Leipzig, inlingua Leipzig, language coach institute Leipzig, zu Hause e.V., Volkshochschule Leipzig - siehe auch unser Dossier: Rasche Nothilfen auch für Solo-Selbstständige erforderlich