15 Jahre Agenda 2010 mit Angst-Armut-Niedriglohn – auch ein datenschutzrechtliches Thema?
„… „Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22)… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. (…) Das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach ist seit Jahren bekannt und berüchtigt dafür, dass es rechtswidrig Kopien von Personalausweisen und Pässen anfertigt und zu den Akten nimmt. Nachdem diese Praxis offiziell beendet wurde, legt die MainArbeit den Antragsteller*innen auf SGB-II-Leistungen rechtlich zweifelhafte Einwilligungserklärungen vor. Was die Behörde dabei unterschlägt: Die DSGVO enthält in Erwägungsgrund 43 („Zwanglose Einwilligung“) einen Maßstab, den das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach in seiner Praxis grob missachtet…“ Infos der Datenschützer Rhein Main vom 22. Februar 2020