Gibt es rote Linien für harte Beleidigungen im Netz? Renate Kynast muss es gegenüber einer rechts-blinden und zusätzlich „netz“-blinden Justiz durchfechten
Bundesverfassungsgericht zu Hasstiraden im Netz. Aktualisierter Überblick von Volker Bahl vom 3.2.2022 – wir danken! (und darunter derjenige vom Januar 2020):
Persönlichkeitsrechte gelten eben doch auch für Politiker – das Bundesverfassungsgericht zieht jetzt klar die Grenzen (https://www.sueddeutsche.de/meinung/hass-und-hetze-bundesverfassungsgericht-meinungsfreiheit-renate-kuenast-1.5520691 ) … am Fall von Renate Kynast, wo die „ehrenwerten“ Vorinstanzen der Gerichte den Beleidigungen Tür und Tor für die Hasstiraden unter dem Vorwand der Meinungsfreiheit geöffnet hatten, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt doch klare Schranken gesetzt. (https://www.wbs-law.de/medienrecht/hasskommentare-in-social-media-renate-kuenast-siegt-vor-bundesverfassungsgericht-58992/ )
Ja, es gibt eben nicht nur Meinungsfreiheit für diese Hetzer im Netz, sondern auch Perönlichkeitsrechte der derart „in den Dreck gezogenen“ (https://taz.de/Renate-Kuenast-und-Internet-Beleidigungen/!5829723/ ).
Schon das Kammergericht hatte die Rechtsprechung etwas revidiert (https://netzpolitik.org/2020/dieses-urteil-ist-ein-gutes-zeichen/ ) und es gab eine Diskussion (https://www.bpb.de/apuz/306444/meinungsfreiheit-und-ihre-grenzen ).
Und Renate Kynast hat in diesem Kampf um Meinungsfreiheit auch selbst zur Feder gegriffen „Hass ist keine Meinung“ (https://www.das-nettz.de/publikationen/hass-ist-keine-meinung-was-die-wut-unserem-land-anrichtet ).
Hass ist eben schlicht und einfach ein Feind jeglichen sachgemäßen Gedankenaustausches – und damit ein Feind der Demokratie!
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Gibt es rote Linien für harte Beleidigungen im Netz? Renate Kynast muss es gegenüber einer rechts-blinden und zusätzlich „netz“-blinden Justiz durchfechten
Nachdem Renate Kynast schändlichst auf Facebook beleidigt worden war, fand doch glatt ein deutsche Gericht, dass dies zur Meinungsfreiheit gehöre (https://www.tagesschau.de/kuenast-105.html ). Muss also dieser Hass im Netz tatsächlich immer krassere Formen annehmen, um noch als Beleidigung zu gelten? (https://www.tagesspiegel.de/berlin/gericht-haelt-vulgaere-poebelei-fuer-rechtmaessig-kuenast-will-gegen-urteil-zu-facebook-beleidigung-vorgehen/25031946.html )
Nun gibt es inzwischen doch ein Urteil, das nun doch zumindest 6 Äußerungen einen Beleidigungscharakter erkennt (https://www.sueddeutsche.de/politik/renate-kuenast-gericht-beleidigung-1.4767434?reduced=true ).
Es geht also jetzt darum, dass selbst Richter erkennen wo die roten Linien für Beleidigungen sind; dennoch sieht Renate Kynast auch in diesem neuen Beschluss keine Anzeichen, dass die Bedeutung des Themas von der Justiz erkannt ist. Die Richter haben nicht erkannt, dass Beleidigungen einfach Beleidigungen sind und es jeweils unerheblich ist, ob wahre oder falsche Zitate der Bezug sind. Das muss vor allem auf der Grundlage betrachtet werden, dass Rechtsextremisten bundesweite Netzwerke aufgebaut haben, um Demokratien auch mittels Facebook und Twitter zu zersetzen. Darüber müsste die Justiz jetzt auch langsam Bescheid wissen. Und es gibt inzwischen Ansätze dafür – bei der Strafjustiz. In Hessen gibt es Fortbildungen für Staatsanwaltschaften…
Und obwohl es zunächst ermüdend erscheint, weil permanent neue Beleidigungen ausgesprochen werden, ist jetzt der Punkt, die Leute müssen lernen, wo die rote Linie ist. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es darf im Netz folgenlos Beleidigung und Volksverhetzung betrieben werden.
Um das noch in einen zeitgemäßen größeren Zusammenhang zu stellen vergleiche die Übersicht bei „Neue Unübersichtlichkeit – mit zunehmend aggressiven Drall nach rechts“: https://www.labournet.de/?p=161260
Um sich für diese Thematik des „systematischen“ Rechtsdralls im Netz einzuarbeiten, bitte erst noch einmal Wolfgang Liebs sehr instruktive Recherche zur Aufblähung der „Umweltsau“ durch die Rechte im Netz: (https://www.blog-der-republik.de/die-umweltsau-als-lehrstueck-wie-naiv-die-klassischen-medien-und-die-politik-mit-der-internetkommunikation-umgehen/ )
Kleiner Überblick von Volker Bahl vom 23.1.2020 – wir danken!
- Siehe zum Thema auch unser Dossier: Immer mehr rechte Übergriffe auf Journalisten