Diskriminierung durch Asylgesetz: Ohne Hilfe geht es immer noch nicht
„Viele Geflüchtete leiden unter Entscheidungen der Behörden. Ist das Willkür, Strukturversagen oder einfach das Ziel des Asylgesetzes? Bei manchen Entscheidungen des Sozialamts Eschwege geht es um Leben und Tod. Dann gehen viele zu Siegfried Asselmeyer. (…) Saad Aldin ist kein Einzelfall im Landkreis. Immer wieder halten Geflüchtete die Entscheidungen des Sozialamts Eschwege für rechtswidrig, manche von ihnen kämpfen um ihr Recht. (…) Asselmeyer kennt viele solcher Fälle. Sie nähmen nur ein gutes Ende, sagt er, weil sich Menschen über Monate hinweg für die Asylsuchenden einsetzten. „Wenn ein Flüchtling keinen Fürsprecher hat, dann hat er keine Chance.“ (…) Man kann das Handeln der Behörde als Strukturversagen bezeichnen. Es ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft vor Ort, dass viele fragwürdige Entscheidungen vor Gericht oder in der Öffentlichkeit landen. Aber die Behörde ist nur ein Teil des Problems. Denn sie entscheidet auf Grundlage eines Gesetzes, das der Abschreckung von Asylsuchenden größeren Wert beimisst als universellen Menschenrechten. Diese Art von Diskriminierung kann man als institutionellen Rassismus bezeichnen. Denn die Entscheidungen und Urteile, die Behörden und Gerichte auf Basis dieses Gesetzes treffen, schreiben sich in die Verfasstheit der ganzen Gesellschaft ein…“ Artikel von Jonas Seufert vom 18. Januar 2020 bei der taz online