Zwölf Euro: Verdi-Chef fordert neue Regeln für Mindestlohn – DGB auch

Dossier

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„… Es reiche nicht, sich „lediglich auf das Nachzeichnen durchschnittlicher Lohnerhöhungen zu beschränken“, sagte Werneke unserer Redaktion. Es müsse „mehr Spielraum für politisch notwendige Entscheidungen“ geben. (…) Bereits beschlossen ist der Wert für 2020, der bei 9,35 Euro pro Stunde liegen wird. Gewerkschaftschef Werneke verlangte eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns Euro auf zwölf Euro pro Stunde. Dies sei nötig, „um einen Anschluss an das allgemeine Lohngefüge herzustellen“, sagte er. Schon bei seinem Start 2015 sei der Mindestlohn viel zu niedrig gewesen. Auch 9,35 Euro reichten „nicht annährend aus, um davon leben und vorsorgen zu können“…“ Meldung vom 28.12.2019 bei der Berliner Morgenpost online externer Link, siehe dazu:

  • Der 12-Euro-Mindestlohn kommt zum 1. Oktober und hilft 6,6 Millionen – doch selbst dem DGB zu wenig: Weitere Entlastungen, Energiepreisdeckel und Übergewinnsteuer gefordert New
    • Der 12-Euro-Mindestlohn kommt – weitere Entlastungen notwendig
      „Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde. Darauf macht der DGB am 28.09. mit einer bundesweiten Infoaktion an mehr als 230 Bahnhöfen und Marktplätzen im gesamten Bundesgebiet aufmerksam. Angesichts der steigenden Preise für Energie und Lebensmittel fordert der Gewerkschaftsbund aber weitere Entlastungen. (…) nter denjenigen, die jetzt von der Erhöhung profitieren, sind 2,55 Millionen vollzeitbeschäftigt. Das heißt im Umkehrschluss: Bundesweit erhält derzeit jede*r zehnte Vollzeitbeschäftigte (9,9 Prozent) weniger als 12 Euro pro Stunde; unter Teilzeitbeschäftigten sind es 20,1 Prozent, unter Minijobbenden sogar 80 Prozent. „Das hat jetzt ein Ende: Wer Vollzeit arbeitet, hat ab Oktober monatlich brutto etwa 270 Euro mehr im Portemonnaie im Vergleich zum aktuellen Mindestlohn“, rechnete Körzell vor. Das helfe besonders Beschäftigten in Branchen mit niedrigen Löhnen wie dem Gastgewerbe, Einzelhandel, Lieferdiensten, Verkehr und Lagerei. (…) leichzeitig bleibe das oberste Ziel der Gewerkschaften, mit Arbeitgebern Tarifverträge abzuschließen. „Der Mindestlohn ist immer nur die untere Haltelinie und Anstandsgrenze“, betonte Körzell. „Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken“, forderte der Gewerkschafter. Die Tarifbindung war in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. uer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. „Die Bundesregierung muss die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen“, sagte Körzell. er DGB wies darauf hin, dass trotz der Mindestlohnanhebung für viele Armut weiter Lebensrealität bleibe: „Der Mindestlohn reicht nicht für echte Teilhabe. Das verschärft sich aktuell angesichts der steigenden Preise für Energie und Lebensmittel, der Mindestlohn wird diesen Preisschub nicht abfedern“, warnte Körzell und forderte weitere Entlastungen: „Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass sich die Armut bis weit in die Mittelschicht frisst. Strom und Heizung dürfen nicht zum Luxus werden. Es ist höchste Zeit für eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel. Um das zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen.“…“ DGB-Pressemitteilung vom 27. September 2022 externer Link
    • Gut 6,6 Millionen Beschäftigte profitieren von Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro – Studie liefert Daten für alle Städte und Landkreise
      HBS-Pressemitteilung vom 27.09.2022 externer Link zur WSI-Studie und interaktiver Karte externer Link
    • Siehe zum aktuellen Hintergrund unsere Dossiers:
  • [„Respekt vor guter Arbeit“] Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro – nur ein Trostpflaster und ohne Kontrollen eine Illusion
    • [„Respekt vor guter Arbeit“] Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro
      Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Die Erhöhung geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft…“ Meldung des BMAS vom 03. Juni 2022 externer Link
    • Nur ein Trostpflaster: Erhöhung des Mindestlohns
      „Am Freitag hat der Bundestag die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro brutto pro Stunde beschlossen. Dies wäre ein Meilenstein im Kampf gegen die Armut, gäbe es nicht gewichtige Einwände. Olaf Scholz hatte die Erhöhung des Mindestlohns auf diesen Betrag bereits unmittelbar nach der für die SPD desaströsen Bundestagswahl im September 2017 gefordert. Seinerzeit lag der Mindestlohn noch bei 8,84 Euro. Berücksichtigt man die Preissteigerungen während der vergangenen fünf Jahre, sind zwölf Euro im Oktober 2022 erheblich weniger wert als damals. Auch ist der Sprung auf zwölf Euro nicht so gewaltig, wie es auf den ersten Blick scheint. Denn ab 1. Juli gelten nicht mehr 9,82 Euro wie heute, sondern 10,45 Euro. Zudem existieren die Ausnahmen – Jugendliche ohne Berufsausbildung und Kurzzeitpraktikanten erhalten den Mindestlohn nicht, Erwerbslose erst nach einem halben Jahr – fort. Noch problematischer ist aus Sicht der Beschäftigten, dass der Mindestlohn bald wieder hinter der Preisentwicklung herhinken dürfte, weil seine größte Schwachstelle bestehen bleibt: Er wird auch weiterhin nicht politisch, sondern aufgrund des Votums einer mit je drei Vertretern von Unternehmerverbänden und Gewerkschaften, einem »neutralen« Vorsitzenden und zwei nicht stimmberechtigten Wissenschaftlern besetzten Kommission festgelegt, die sich im wesentlichen nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientiert. Dabei ist eine gesetzliche Lohnuntergrenze gerade deshalb nötig, weil die Gewerkschaften in zahlreichen Branchen inzwischen zu schwach sind, um nennenswerte Tariflohnsteigerungen zu erkämpfen. (…) Dass die Entgeltgrenze bei den Minijobs von 450 auf 520 Euro angehoben wird und auch in Zukunft weiter steigen soll, dürfte trotz eines sich im selben Maß erhöhenden Mindestlohns, der gerade bei einer geringfügigen Beschäftigung häufig gar nicht gezahlt wird, mehr Frauen in die Armutsfalle locken und den Niedriglohnsektor verbreitern. Folglich ist mehr Altersarmut programmiert, obwohl die Ampelkoalition das Rentenniveau nicht weiter senken und das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erhöhen will. Angesichts der gegenwärtigen Teuerungswelle, die Geringverdiener besonders hart trifft, ist der höhere Mindestlohn nur ein soziales Trostpflaster. Nötig wäre längst ein Betrag von deutlich mehr als 13 Euro.“ Kommentar von Christoph Butterwegge in der Jungen Welt vom 4. Juni 2022 externer Link
    • Hunderttausende unterbezahlt: Die Illusion vom Mindestlohn
      „… Sechs Jahre hat Olga für eine Reinigungsfirma gearbeitet und an Freiburger Schulen geputzt. Es waren sechs Jahre, in denen sie fast jeden Monat um ihr Gehalt kämpfen musste, erzählt sie. Wegen des ganzen Ärgers will sie unerkannt bleiben, heißt hier deshalb nur Olga. Auf ihren Lohnabrechnungen sah alles korrekt aus: 11,55 Euro pro Stunde, bislang der Mindestlohn in der Gebäudereinigung. Doch in Wirklichkeit war es viel weniger. Der Grund: Sie musste häufig Überstunden machen, um ihre Arbeit überhaupt zu schaffen – und die wurden nicht immer bezahlt. „Wir haben so viel gearbeitet. Zum Beispiel: 17 Klassenzimmer musste ich aufräumen, sauber machen. Dann hatte ich die Kantine und ich hatte zwei Büros und zwei große Toiletten. Und das musste ich schaffen in dreieinhalb Stunden.“ Unmöglich machbar in dieser Zeit, deshalb häuften sich die Überstunden an. Mal zehn, mal 20 Überstunden die Woche, je nach Einsatzgebiet. Harte körperliche Arbeit ohne gerechten Lohn, das wollte Olga nicht akzeptieren. „Ich habe immer gekämpft um mein Gehalt. Und dann haben sie immer einen Haken zu finden versucht, um mich rauszuschmeißen.“ Für ihre Arbeitgeber war Olga unbequem. Um sie loszuwerden, hängte man ihr einen Diebstahl an. Vor Gericht hat sie mittlerweile ihre Unschuld bewiesen. Ihr Anwalt Stefan Jönsson kennt die Reinigungsbranche gut. Olga sei nicht die einzige, die den Mindestlohn nur auf dem Papier bekommt. „Das Problem besteht darin, dass viele Leistungen nicht bezahlt werden, sondern dass mehr oder weniger eine Pauschale abgemacht wird“, so der Jurist. „Man sagt: Du hast eine Stunde Zeit für dieses Objekt. Tatsächlich braucht man aber eineinhalb Stunden plus Anfahrt und Abfahrt, und dann kommt man pro Stunde nur noch auf fünf Euro netto.“ Nach seinen Erfahrungen wird der Mindestlohn oft auf diese Art ausgehebelt. Auch offizielle Pausenzeiten, die Zeit zum Umziehen oder fürs Richten der Materialien würden oft nicht als Arbeitszeit gezählt. (…) [Es] müsse deutlich mehr Kontrollen geben, sagt Harnack. „Verstöße beim Lohn werden immer noch so ein bisschen wie ein Kavaliersdelikt angesehen, was überhaupt nicht geht.“ Dass die Kontrollen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit so vielen kleinen Objekten allein oft nicht zu schaffen seien, kann er nachvollziehen – seiner Meinung nach „müssen die Tarifvertragsparteien, müssen wir als Gewerkschaft auch mit ran bei den Kontrollen“. Doch selbst wenn es Kontrollen gebe, seien diese oft nicht hilfreich, sagt DIW-Experte Seebauer. Das Hauptproblem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei die Erfassung der Arbeitszeit. Denn das Mindestlohngesetz setzt Stundenlöhne fest, doch in den meisten Arbeitsverträgen steht ein vereinbarter Monatslohn. Um zu überprüfen, ob nun der gesetzliche Mindestlohn bezahlt wurde, müssen die Arbeitsstunden überprüfbar sein. Die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit ist zwar für bestimmte Branchen, die besonders anfällig sind für Missbrauch und für Umgehung des Mindestlohns, verpflichtend, kann aber bis zu einer Woche im Nachgang sowie in Papierform erfolgen. Das gilt auch im Fall von Kontrollen. Diese Dokumentation sei alles andere als wasserdicht, findet Seebauer. (…) Seebauer fordert deshalb, dass die Regierung investiert, um eine digitale und manipulationssichere Zeiterfassungslösung bereitzustellen. Diese müsse für die Unternehmen auch verpflichtend sein…“ Beitrag von Daniela Diehl vom 3. Juni 2022 bei tagesschau.de externer Link
  • Vielgestaltige Mindestlohn-Landschaft: Die einen Arbeitgeber wollen (vielleicht) gegen die Erhöhung auf 12 Euro klagen, die anderen erhöhen ihre Lohnuntergrenze auf 14 Euro 
    „Die Ampel-Koalition hat es in ihrem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 versprochen: »Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden.« Angesichts der Höhe, die der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung zum 1. Januar 2015 mittlerweile erreicht hat (vor allem bedingt durch die Festschreibung eines restriktiven, der Lohnentwicklung nachlaufenden Anpassungsmechanismus und einer entsprechenden Auflage für die Empfehlungen der Mindestlohnkommission), wird das ein ordentlicher Sprung nach oben sein. (…) Die Arbeitgeberfunktionäre haben sich – keine Überraschung – zwischenzeitlich sehr kritisch zu Wort gemeldet und beklagen die vorgesehen (einmalige) Aushebelung der Mindestlohnkommission, in der die Arbeitgeber- neben der Gewerkschaftsseite vertreten ist und die, gestützt auf die bisherigen Regularien, unter denen die Kommission arbeiten musste, bislang die Anhebung des Mindestlohns auf überschaubare und nachträgliche Schritte begrenzen konnte. Da wundern dann solche Meldungen nicht: Arbeitgeber erwägen Klage gegen Mindestlohnerhöhung: „Wir glauben, dass der jetzige Gesetzgebungsvorschlag nicht nur politisch, sondern auch rechtlich ausgesprochen fragwürdig ist“, wird der BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter zitiert. »Eine Klage gegen das Gesetz hält sich die BDA weiter offen. Sie lehnt staatliche Lohnfestsetzung ab.« Angeblich richten sich die Bedenken der BDA „nicht gegen eine bestimmte Lohnhöhe“. Vielmehr gehe es darum, dass man glaube, dass der Bundestag hierfür „die kompetentere Organisation“ sei. Bisher werden die Erhöhungen des Mindestlohns von der Mindestlohnkommission bestimmt, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter miteinander verhandeln. „Wir werden im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren entscheiden, ob wir weitere rechtliche Schritte … vornehmen werden“, kündigte Kampeter an. Er hoffe darauf, dass das Gesetz noch geändert werde. Basis für ein mögliches rechtliches Vorgehen sollen laut Kampeter von der BDA in Auftrag gegebene rechtliche Gutachten sein. Natürlich wird dann verkürzend in den Medien berichtet werden, dass „die“ Arbeitgeber gegen die geplante Mindestlohnerhöhung rechtlich vorgehen wollen. Aber „die“ Arbeitgeber gibt es gar nicht, es handelt sich hier um Funktionäre aus den Reihen der Arbeitgeberverbänden, die – wenn auch vorsichtig – den dicken Max markieren wollen. Andere Arbeitgeber handeln in der Zwischenzeit. »Der Lebensmittel-Discounter Aldi erhöht den Mindestlohn für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit den Lohnsteigerungen will das Unternehmen auf die allgemeine Teuerung in Deutschland reagieren«, kann man dieser Meldung entnehmen: Aldi zahlt mehr Mindestlohn: »Der Mindestlohn für die Beschäftigten bei Aldi in den beiden Schwester-Unternehmen Aldi Nord und Aldi Süd soll ab Juni von derzeit 12,50 Euro auf 14 Euro je Stunde angehoben werden. (…) Letztendlich ist das auch eine Frage von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und wenn sich dort die Relationen zugunsten der Arbeitsanbieter ändern, dann muss das über kurz oder lang Auswirkungen haben auf die erzielbaren Löhne in der jeweiligen Branche…“ Beitrag von Stefan Sell vom 26. April 2022 auf seiner Homepage externer Link
  • Gewerkschaften begrüßen Mindestlohnerhöhung – Kritik an Minijobs und dem Wegfall der geplanten Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation 
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss, den gesetzlichen Mindestlohn ab Oktober dieses Jahres auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen. Kritisch zu sehen sei aber die Erhöhung der Minijob-Grenze und die nun nicht mehr enthaltene Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. (…) Als „vollkommen realitätsfern“ bezeichnete Körzell die Kritik der Arbeitgeber, die den Mindestlohn als „Staatslohn“ diskreditieren wollen. „Der einzige Staatslohn ist der Dumpinglohn, der nur mit staatlichen Zuschüssen zum Existieren reicht“, sagte Körzell. „Wir wollen Arbeitgeber, die mit uns Tarifverhandlungen für Gute Löhne abschließen. Wo das nicht geht, ist eben der Mindestlohn als unterste Haltelinie wichtig.“ Als Fehler bewertet der DGB die Ausweitung der Minijobgrenze, die künftig an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt werden soll. (…) Auch den Wegfall der ursprünglich geplanten Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation kritisiert der DGB: „Die lückenlose digitale Arbeitszeiterfassung macht es möglich, Schwarzarbeit in besonders anfälligen Branchen einzudämmen. Einige Arbeitgeber wollen Digitalisierung offenbar aber nur dann, wenn es ihnen nützt – für eine manipulationssichere Erfassung der geleisteten Arbeit lehnen sie es ab. Das ist skandalös“, kritisierte Piel. „Das öffnet Tür und Tor für Betrug und Lohndumping. In Deutschland werden ohnehin schon jährlich rund 1 Milliarde unbezahlter Überstunden geleistet. So eine Verweigerungshaltung führt dann am Ende zu nichts anderem als Lohndiebstahl.““ DGB-Pressemitteilung vom 23.02.2022 externer Link

  • Referentenentwurf zum Mindestlohnerhöhungsgesetz: 12 Euro ab 1. Oktober 2022 [wieviel sind sie dann wert?] 
    Der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltende Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns (mit Wirkung ab 01.01.2024) entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre…“ BMAS: Referentenentwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes vom 21.01.2022 externer Link im Portal Sozialpolitik (Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz – MiLoEG))
  • Geplante Anhebung auf zwölf Euro: Arbeitgeber drohen mit Klage gegen rasche Mindestlohnerhöhung 
    „… Deutschlands Arbeitgeber erwägen ein juristisches Vorgehen gegen das von der Ampelregierung angekündigte Gesetz für zwölf Euro Mindestlohn. »Unser Problem ist der Weg dahin«, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. »So wie es im Moment von der Bundesregierung beabsichtigt wird, halte ich es für eine grobe Verletzung der Tarifautonomie«, sagte Dulger. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Anfang 2022 ein Gesetz für eine Erhöhung der Lohnuntergrenze auf zwölf Euro noch im Laufe des Jahres vorlegen. Am 1. Januar steigt der Mindestlohn bereits von 9,60 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Dulger kritisierte das geplante Gesetz als Bruch des Versprechens, »dass die Mindestlohnkommission der Wächter des Mindestlohns ist und nicht die Politik«. (…) DGB-Chef Reiner Hoffmann sieht Chancen auf einen Konsens über den Weg zu den zwölf Euro. »Wir haben ein gemeinsames Interesse, die Funktionsfähigkeit der Mindestlohnkommission nicht infrage zu stellen«, sagte Hoffmann. Wenn die Höhe von zwölf Euro erreicht sei, sollten die bisherigen Mechanismen weiter gelten. Dabei sei für die Gewerkschaften klar, dass der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung nach einer starken Tarifbindung mit guten Tariflöhnen sei.“ Meldung vom 30. Dezember 2021 im Spiegel online externer Link
  • Rauf mit dem Mindestlohn, raus aus dem Mindestlohn: Das Dreierbündnis aus SPD, Grünen und FDP will den betrugsanfälligen Minijobsektor ausbauen
    „Einerseits soll der Mindestlohn auf zwölf Euro steigen. Andererseits wollen SPD, Grüne und FDP die Minijobgrenze erhöhen. Faktisch sichern sie Unternehmen damit eine Option, den höheren Mindestlohn zu umgehen. »Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen«, versprechen die drei Parteien in ihrem Koalitionsvertrag. »Wenn das schnell umgesetzt wird, erhalten Millionen Beschäftigte teils deutlich höhere Gehälter – vorausgesetzt, es werden keine Schlupflöcher gerissen«, sagt Claudia Weinkopf, Arbeitsmarktforscherin des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Uni Duisburg-Essen »nd – Die Woche«. Rund 8,6 Millionen Beschäftigte haben zuletzt weniger als zwölf Euro brutto verdient, so die Hans-Böckler-Stiftung. (…) Ein Schlupfloch ist indes bereits beschlossen: Die Minijobgrenze soll von 450 auf 520 Euro steigen, sobald der Mindestlohn auf zwölf Euro angehoben wird. Damit sollen Minijobs bei einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich bleiben. »Die FDP hat sich hier durchgesetzt«, sagt Weinkopf. Das Dreierbündnis hat damit die Empfehlung von zahlreichen Forschenden in den Wind geschlagen, die für eine Begrenzung dieser Beschäftigungsform plädieren. Das IAQ habe der Politik beispielsweise vorgeschlagen, dass Minijobs auf bestimmte Gruppen wie Studierende, Schülerinnen und Rentner beschränkt werden. Gerhard Bosch hält das Vorhaben der Ampelparteien für einen großen Fehler. »Die meisten Verstöße gegen den Mindestlohn gibt es bei Minijobs. Das ist bekannt«, sagt der Arbeitsmarktforscher an der Uni Duisburg-Essen. So würden geringfügig Beschäftigte in der Regel nur bei Anwesenheit bezahlt. »Sie erhalten meist keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, obwohl sie Anspruch darauf haben. Dies gilt vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, wo die meisten tätig sind.« Finanziell sei dies eine erhebliche Einbuße, dadurch würden um die 35 Tage pro Jahr nicht bezahlt, die eigentlich vergütet werden müssten. (…) Faktisch seien Minijobs damit für Unternehmen eine »Exitoption aus dem Mindestlohn«. Und diese Möglichkeit soll nun ausgebaut werden. (…) Wenn der Mindestlohn auf zwölf Euro steigt, ist dies dennoch ein Erfolg der Gewerkschaften für Beschäftigte, der durch die höhere Minijobgrenze allerdings geschmälert wird, bilanziert Gerhard Bosch. Um den Niedriglohnsektor insgesamt einzudämmen, hätten sich die drei Parteien nur wenig vorgenommen, etwa die Tariftreue für öffentliche Aufträge. Nichts vereinbart wurde, damit Tarifverträge einfacher für allgemeinverbindlich erklärt werden können. »Darum wird die Talfahrt bei der Tarifbindung weiter gehen.«“ Artikel von Eva Roth vom 26. November 2021 in neues Deutschland online externer Link
  • Ein klassisches Tauschgeschäft: Der eine bekommt einen höheren Mindestlohn, der andere eine Verfestigung und Ausweitung der Minijobs. Trotz vieler Gegenargumente
    „…  Im Sondierungspapier findet man eine Verneigung vor einer der Wahlkampfforderungen der SPD (und der Grünen): die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Auf alle Fälle wird die klare „Vorfestlegung“ auf eine einmalige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf die genannte Höhe Folgewirkungen entfalten. Enorme Auswirkungen wird dieser Schritt auf die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse haben, also auf die Minijobs. (…) »Für die meisten Beschäftigten sind Minijobs kein Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. (…) Und was macht die Ampel-Koalition aus diesen Befunden? Zieht sie (endlich) die Konsequenzen und werden die Minijobs abgeschafft oder zumindest auf wenige Personengruppen begrenzt? Nein, sie will genau das Gegenteil machen Schaut man in das Sondierungspapier der zukünftigen Ampel-Koalitionäre, dann reibt man sich die Augen: »Bei den Mini- …-Jobs werden wir Verbesserungen vornehmen: … Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht.« Man muss sich verdeutlichen, was diese Festlegung bedeutet: Aus den 450 Euro-Jobs werden im kommenden Jahr in einem ersten Schritt 520 Euro-Jobs und dann wird es einen Automatismus bei der Dynamisierung der Einkommenshöhe für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dergestalt geben, dass diese Grenze immer an 10 Stunden Arbeit pro Woche zu den jeweils konkreten Mindestlohnhöhen ausgerichtet (und angehoben) wird. Und fast schon putzig ist dann ein Satz, der im Ampel-Sondierungspapier an den Absatz, der eine Verfestigung und sogar eine Ausweitung des Minijob-Sektors beinhaltet, angehängt wurde: »Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.« Klar, kann man mal behaupten und als semantische Beruhigungspille in den luftleeren Raum stellen, auch wenn die Befunde aus der Arbeitsmarktforschung mit Blick auf diese beiden Stellen, die natürlich den Sozialdemokraten und Grünen weht tun (müssen), ganz überwiegend negativ ausfallen. (…) Das, was man jetzt für die kommenden vier Jahre vereinbart hat, wird keinen Beitrag leisten für mehr „gute Arbeit“, sondern ganz im Gegenteil den problematischen Sektor der Minijobs sogar noch ausweiten, vor allem bei den Personengruppen, die strukturell besonders vom Missbrauch der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse betroffen sind, beispielsweise beim Vorenthalten des eigentlich zustehenden Mindestlohns durch unbezahlte Mehrarbeit und andere in vielen Berichten immer wieder dokumentierten Ausformungen betrügerischen Verhaltens…“ Beitrag von Stefan Sell vom 24. November 2021 auf seiner Homepage externer Link
  • ver.di lehnt Ausnahmen vom 12-Euro-Mindestlohn strikt ab – Ausbeutung bei neuen Brief- und Paketdienstleistern beenden 
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt Ausnahmen vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn strikt ab. „Unsere Erwartung an die künftige Bundesregierung ist, dass es mit der geplanten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde weder Ausnahmen noch Öffnungen zur Umgehung dieses Mindestlohns gibt“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Laut Medienberichten hat der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba, vor Verlusten von bis zur Hälfte der Arbeitsplätze in seiner Branche durch die geplante Erhöhung des Mindestlohns gewarnt. Zudem fordert der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), dass beim Thema Mindestlohn regionale Unterschiede berücksichtig werden müssten und der Mindestlohn gestaffelt angehoben werden solle sowie durch „gesteuerte Zuwanderung“ Personalengpässe in der Branche vermieden werden müssten. „Solche Äußerungen und Forderungen zeigen, dass die Geschäftsmodelle der neuen Briefdienstleister und Subunternehmen der Paketdienstleister häufig auf Lohndumping beruhen, die schon mit einem Stundenlohn von nur 12 Euro nicht mehr wirtschaftlich sind“, sagte Kocsis. Gerade in der Paketbranche habe die prekäre Beschäftigung inzwischen ein unerträgliches Maß angenommen. Kontrollen des Zolls belegten Sozialversicherungsbetrug, Unterschreiten des Mindestlohns, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie systematischen Betrug an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bei Subunternehmern beschäftigt sind und häufig aus Osteuropa kommen…“ Pressemitteilung vom 04.11.2021 externer Link
  • Neue Studie des WSI: Rund 8,6 Millionen Beschäftigte verdienen aktuell weniger als 12 Euro in der Stunde – vor allem in Jobs ohne Tarifvertrag  „Beschäftigte in etwa 8,6 Millionen Arbeitsverhältnissen verdienen aktuell weniger als 12 Euro brutto pro Stunde. Etwa zwei Drittel der gut achteinhalb Millionen Menschen, die dementsprechend direkt von einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro profitieren würden, sind Frauen. Die Mehrzahl der Berufsgruppen, in denen aktuell weniger als 12 Euro bezahlt werden, erfordert eine abgeschlossene Ausbildung. Durch die Anhebung des Mindestlohns würde vor allem die Entlohnung von Beschäftigten ohne Tarifvertrag verbessert, denn diese sind derzeit rund dreimal so häufig von Löhnen unter 12 Euro betroffen wie Beschäftigte, die nach Tarif bezahlt werden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. „Ein Mindestlohn von 12 Euro findet nicht nur breite Zustimmung, er würde auch für viele Beschäftigte spürbare Lohnsteigerungen bedeuten“, schreibt WSI-Arbeitsmarktexperte Dr. Toralf Pusch. In seiner Untersuchung hat er die neusten verfügbaren Daten des sozio-oekonomischen Panels (SOEP) von 2019 und des Statistischen Bundesamts ausgewertet und für das Jahr 2021 fortgeschrieben. Damit kann der WSI-Forscher unter anderem zur Gesamtzahl der Beschäftigten, die aktuell für weniger als 12 Euro arbeiten, erstmals eine verlässliche Hochrechnung für das laufende Jahr vorlegen. Die Analyse zeigt, dass die große Mehrheit der Arbeitsverhältnisse, in denen der höhere Mindestlohn direkt zu einer Lohnanhebung führen müsste, für die jeweiligen Beschäftigten der Hauptjob ist. Das gilt 2021 für 7,3 Millionen, etwa 1,3 Millionen sind Nebentätigkeiten. Von den Hauptjobs sind rund drei Millionen Vollzeit- und knapp 4,3 Millionen Teilzeitstellen. Auch für die Verbreitung von Löhnen unter 12 Euro in Jobs mit und ohne Tarifvertrag hat Pusch aktuelle Näherungsdaten errechnet. Sie zeigen große Unterschiede: Rund 30 Prozent der Beschäftigten, die in ihrem Hauptjob nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, arbeiten aktuell für weniger als 12 Euro pro Stunde. Mit Tarifvertrag sind es lediglich 9,5 Prozent. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro würde dementsprechend in der Gesamtgruppe der Beschäftigten, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 1,0 Prozent bewirken. Unter den Beschäftigten ohne Tarif steigen die Löhne hingegen um durchschnittlich 4,1 Prozent. Die Zahlen zeigten, dass der höhere Mindestlohn „keinen tiefen Eingriff in die Tarifautonomie“ bedeute, betont Wirtschaftswissenschaftler Pusch. Er wäre „vor allem eine wirksame Stütze zur Stabilisierung der Löhne von Beschäftigten ohne Tarifvertrag.“…“ Pressemitteilung vom 28. Oktober 2021 von und bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link
  • Mindestlohn: Armut, neu definiert 
    „… Das war doch mal eine gute Nachricht im Bundestags-Wahlkampf: „Aus Respekt vor der Arbeit: 12 Euro Mindestlohn – bessere Bezahlung für 10 Mio.“ plakatierte die SPD vieltausendfach in der Republik. Andererseits: Sage und schreibe zehn Millionen Arbeitnehmer bekommen derzeit nicht mal zwölf Euro die Stunde. Und noch mal einige Millionen mittelbar Betroffene in den Haushalten kommen hinzu, sind ja nicht alle Singles. Wie kann das sein in einem der reichsten Länder der Erde? Oder ist es gar kein Widerspruch – Reichtum und niedrige Löhne bedingen einander? Und was heißt eigentlich „Respekt vor der Arbeit“? Ein wohlfeiles Dankeschön dafür, dass man malocht, obwohl man dafür fast nichts bekommt? (…) Lange galt ein gesetzlicher Mindestlohn auch als verpönt. Da paarte sich eine verräterische Sorge der Politik mit der Furcht der Gewerkschaften vor dem Verlust von Gestaltungsmacht (…) Dabei wurde die Ideologie ja nicht aufgegeben, dass man mit einer normalen Vollzeitbeschäftigung in diesem Deutschland sein Auskommen haben müsste. Doch der Staat litt nicht am Dementi durch die Realität wachsender Verarmung. Sondern die umfassenden Reformen des Arbeitsmarkts durch die rot-grüne Bundesregierung 2003 hatten zum Ziel, „Deutschland bis Ende des Jahrzehnts bei Wohlstand und Arbeit wieder an die Spitze zu bringen“ (Regierungserklärung Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003). Es ging darum, für die Wirtschaft bessere Bedingungen zu schaffen mit „Agenda 2010“, „Hartz IV“ und weiteren Programmen: Tatsächlich hat die allgemeine Verbilligung der Arbeit die erwünschte belebende Wirkung entfaltet – auf die Wirtschaft. Die Unternehmen haben das staatliche Sonderangebot gern angenommen und weidlich genutzt. Millionen Betroffene indes sind unter das offizielle Existenzminimum gerutscht. (…) Aus Sicht der Sozialpolitiker durfte dies kein Dauerzustand werden: Dass nun sehr viele Menschen trotz Vollbeschäftigung auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und entsprechend wenige Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen. Und damit der Staat die Billiglöhne der Betriebe subventioniert. (…) Deshalb korrigierte der Staat die negativen Wirkungen auf seinen Sozialhaushalt: Seit 2015 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. (…) [D]er Bedarf der Wirtschaft nach möglichst billigen Arbeitskräften soll in Einklang gebracht werden mit dem staatlichen Anspruch an ein Lohnniveau, das ein Minimum an Existenz ermöglicht – und an Beiträgen für die Sozialversicherungen. Jeder, der in Vollzeit beschäftigt ist, bekommt gutes Geld und kann davon in Deutschland ordentlich leben. Diese Ideologie lässt sich der Staat vielleicht bald sogar einen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde kosten.“ Beitrag von Björn Hendrig vom 5. Oktober 2021 bei Telepolis externer Link
  • Aktuelle Auswertung von Lohnspiegel.de: Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? Neue Studie zeigt die 50 Berufe mit der stärksten Wirkung 
    „Ein Mindestlohn von 12 Euro würde auch jenseits von Branchen mit traditionell vielen Niedriglohnbeschäftigten wie dem Gastgewerbe oder dem Einzelhandel eine breite Wirkung entfalten. Mehr Geld für ihre Arbeit könnten etwa auch Beschäftigte in Arztpraxen, Anwalts­kanzleien und den Büroetagen deutscher Unternehmen erwarten. Frauen würden von einem höheren Mindestlohn überdurchschnittlich profitieren, insbesondere wenn sie in Teilzeit arbeiten oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Beschäftigte in kleineren Betrieben ohne Tarifbindung zählen ebenfalls zu den Hauptbegünstigten. Regional würde ein höherer Mindestlohn vor allem Beschäftigte im Osten und Norden der Republik erreichen. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für die Untersuchung wurden Gehaltsangaben von annähernd 200.000 Beschäftigten aus dem Gehaltsportal Lohnspiegel.de ausgewertet. Lohnspiegel.de wird vom WSI wissenschaftlich betreut. „Niemand ist ganz davor gefeit, im Laufe seines Berufslebens für kurze oder längere Zeit für einen niedrigen Lohn zu arbeiten“, sagt Studienautor Dr. Malte Lübker, Experte für Tarif- und Einkommensanalysen am WSI. „Trotzdem gibt es eine Reihe von Faktoren, die das Risiko für einen Lohn unter 12 Euro deutlich erhöhen.“ Nach den Studienergebnissen sind dies das Geschlecht „weiblich“, eine Tätigkeit in Teilzeit, ein befristeter Arbeitsvertrag, ein Arbeitgeber ohne Tarifbindung, eine Betriebsgröße unter 100 Beschäftigen sowie Helfer- und Anlerntätigkeiten. Nach Bundesland ist das Risiko für niedrige Löhne in Sachsen-Anhalt besonders hoch, gefolgt von den anderen ostdeutschen Flächenländern sowie Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Westen. „Wenn mehrere dieser Faktoren zusammenkommen, nimmt das Risiko für einen Niedriglohn-Job weiter zu“, so Lübker. „Leider schützt auch eine abgeschlossene, mehrjährige Berufsausbildung nicht zuverlässig vor einer Niedriglohnbeschäftigung“, so Gehaltsexperte Lübker. Unter den 50 Berufen, die am häufigsten von einer Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro profitieren würden, finden sich auf den vordersten Plätzen Berufe wie Friseur/in, Bäckereifachverkäufer/in und Florist/in (Ausbildungsdauer: jeweils 3 Jahre). Auch in beliebten Ausbildungsberufen wie Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r und Kfz‑Mechatroniker/in besteht ein erhöhtes Risiko für Löhne unter 12 Euro. Laut Studie ist hierfür eine wichtige Erklärung, dass die Tarifbindung in Deutschland von 68 Prozent zur Jahrtausendwende auf 51 Prozent im Jahr 2020 gesunken ist. „Deshalb würden heute auch viele Menschen von einem höheren Mindestlohn profitieren, die früher aufgrund ihrer soliden Ausbildung wie selbstverständlich zur Mittelschicht gezählt hätten“, sagt Lübker. „Langfristig muss das Ziel sein, dass diese Beschäftigten wieder nach Tarifverträgen bezahlt werden, die oberhalb des geltenden Mindestlohns qualifikationsadäquate Löhne garantieren.“…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 17. September 2021 externer Link mit Links zu den Studien
  • ver.di: 12 Euro – mindestens! 
    „Ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde wäre für uns alle ein dickes Plus: Er würde die Wirtschaftsleistung hierzulande um etwa 50 Milliarden Euro erhöhen und die Staatseinnahmen um etwa 20 Milliarden Euro steigern. Vor allem aber würde er direkt den Lohn von etwa acht Millionen Beschäftigten verbessern, was immerhin mehr als jeder bzw. jede Fünfte wäre. Das zeigt eine aktuelle, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Nicht zu befürchten wären hingegen Arbeitsplatz-Verluste, wie sie die Gegnerinnen und Gegner eines höheren Mindestlohns gerne schwarzmalerisch behaupten. Zwar würden einige Minijobs wegfallen. Allerdings stiege im gleichen Umfang die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an. Was sogar ein weiteres dickes Plus wäre: Schließlich sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze besser abgesichert und beständiger als Minijobs. Das hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt. (…) Deutschland hat seit 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Juli 2021 liegt er bei 9,60 Euro pro Stunde. Das ist auch im internationalen Vergleich wenig. Zum Leben reicht es für viele selbst mit einer Vollzeit-Stelle nicht. Und für eine hinreichende Rente schon gar nicht. Deshalb muss die nächste Bundesregierung endlich handeln: Sie muss den Mindestlohn auf 12 Euro anheben!“ ver.di-Forderung aus WIPO 15 vom September 2021 externer Link
  • Hans-Böckler-Stiftung-Studie bestätigt: 12 Euro Mindestlohn bringt gerechtere Bezahlung und höheres Wirtschaftswachstum
    12 Euro Mindestlohn bringt Millionen Beschäftigten bessere Löhne und steigert außerdem die Wirtschaftsleistung hierzulande. Das belegt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Negative Auswirkungen auf die Beschäftigung sind danach nicht zu erwarten…“ DGB-Meldung vom 03.09.2021 externer Link – Wirtschaftswachstum ist in unseren Augen ganz schlechtes Argument allerdings…
  • DGB schlägt Sondersitzung der Mindestlohnkommission vor: 12 Euro Mindestlohn noch vor der Bundestagswahl möglich [weil BDA-Hauptgeschäftsführer dafür offen] 
    „DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell ruft die Arbeitgeber auf, noch vor der Bundestagswahl im September den gesetzlichen Mindestlohn auf mindestens 12 Euro zu erhöhen. Zuvor hatte sich der BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter positiv über einen höheren Mindestlohn geäußert. Im Interview mit dem Fernsehsender Phoenix hatte sich BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter offen für einen höheren Mindestlohn gezeigt. „Ich bin gar nicht gegen einen perspektivischen Mindestlohn in einer bestimmten Größe, sagen wir 12 oder 13 Euro, ich bin nur dagegen, dass dies im Deutschen Bundestag und nicht in den Tarifvertragsverhandlungen entschieden wird.“ (…) DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell schlägt Kampeter in einem Brief vor, kurzfristig eine Sondersitzung der Mindestlohnkommission einzuberufen. Diese könne dann noch vor der Bundestagswahl im September einen höheren gesetzlichen Mindestlohn beschließen. „Da sich nunmehr abzeichnet, dass es über die Höhe des Mindestlohns keine Differenzen mehr zu geben scheint, sollten wir selbst als Mindestlohnkommission die Initiative ergreifen und noch vor der Bundestagswahl einen entsprechenden Beschluss herbeiführen“, schreibt Körzell im Brief. Der Gewerkschafter ist als Arbeitnehmervertreter Mitglied in der Mindestlohn Kommission. Kampeter vertritt die Arbeitgeberseite.“ DGB-Meldung vom 7. Mai 2021 externer Link – na, bei soviel Sozialpartnerschaft kann ja nichts mehr schiefgehen…
  • Verdi-Chef: Wollen zwei Euro Mindestlohn mehr – und zwar sofort. Gewerkschaftschef fordert auch Abschaffung von Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Jugendliche
    „… Verdi-Chef Frank Werneke warf Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Trippelschritte beim Mindestlohn vor. (…) Werneke sagte der dpa, Heils Einschätzung, dass der gesetzliche Mindestlohn deutlich steigen müsse, um ein Leben in Würde zu ermöglichen, sei richtig. »Allerdings ist jetzt politischer Mut gefragt«, forderte Werneke. »Anstatt sich mit Trippelschritten auf 12 Euro Stundenlohn zuzubewegen, muss der Mindestlohn einmalig vom Gesetzgeber um zwei Euro angehoben werden, damit Tariflöhne und Mindestlohn nicht weiter auseinanderlaufen.« Anschließend könne wieder das herkömmliche Verfahren angewendet werden. Noch nicht veröffentlicht ist eine Evaluation des Mindestlohngesetzes, die Experten laut diesem Gesetz bis Ende 2020 vornehmen müssen. Die Gewerkschaften erwarten, dass der Evaluationsbericht Mindestlöhnverstöße auf breiter Front zeigt. Werneke sagte, »dass es viel kriminelle Energie gibt – mehreren hunderttausend Beschäftigten wird der gesetzliche Mindestlohn von ihren Arbeitgebern vorenthalten«…“ Agenturmeldung vom 14.12.2020 in neues Deutschland online externer Link
  • [DGB] Evaluation des Mindestlohngesetzes: „Um den Mindestlohn armutsfest zu machen, brauchen wir die Unterstützung des Gesetzgebers“
    „Nach sechs Jahren steht fest: Der Mindestlohn ist ein großer Erfolg – wirtschaftlich und sozial. Doch an einigen Stellen muss nachjustiert werden, sagt DGB-Chef Reiner Hoffmann: „Wir wissen heute: Der Einstieg bei 8,50 Euro war zu gering.“ Nötig ist eine Anhebung auf mindestens 12 Euro die Stunde. (…) Wichtig sind schärfere Kontrollen, weil es immer noch viel zu viele Arbeitgeber gibt, die den Mindestlohn umgehen. Das ist nichts anderes als Gesetzesbruch. Wir sind doch keine Bananenrepublik, wo Gesetze nicht eingehalten werden und Leute um ihren Lohn betrogen werden. Es hat sich gezeigt, dass die Ausnahmen vom Mindestlohn, etwa für Langzeitarbeitslose und für Jugendliche unter 18, wirkungslos sind. Deshalb sollten diese Regeln ersatzlos gestrichen werden. (…) Um den Mindestlohn armutsfest zumachen, brauchen wir die Unterstützung des Gesetzgebers. Die EU-Kommission hat hierfür ein wichtiges Kriterium identifiziert. Der Mindestlohn sollte 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprechen. Das wären für Deutschland mindestens 12 Euro. Ansonsten sollten die Anhebungen des Mindestlohns weiter durch die Mindestlohnkommission beraten werden und auf Basis der zurückliegenden Tarifabschlüsse erfolgen. Sinnvoll ist, dabei die allgemeine Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt genauer anzuschauen. So könnte die Attraktivität von Bereichen mit Fachkräftemangel auch über höhere Mindestlöhne gesteigert werden. Dass Löhne immer auch eine makroökonomische Funktion zur Stabilisierung von Einkommen und damit auch zur Stabilisierung unserer gesamtwirtschaftlichen Lage haben, sollte die Mindestlohnkommission insgesamt stärker berücksichtigen. Bei den aktuellen Anhebungsschritten, die ab Januar 2021 gelten, ist dies gelungen. Die letzte der vereinbarten Stufen kommt im Sommer 2022, wenn die Krise längst vorbei sein dürfte.“ DGB-Meldung vom 14. Dezember 2020 externer Link

  • Von wegen Mindestlohn von 12,00 Euro – der Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 um 15 Cent auf 9,50 Euro brutto! 
    „Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihren Dritten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst und die Bundesregierung setzt den angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft. Am 01.01.2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro, zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde. Dieses Ergebnis ist nicht nur der Arbeit der Kommission „vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation“ geschuldet, sondern liegt einem Deal der Regierungsparteien zugrunde. Vor allem aber verdeutlicht es noch einmal, dass die Festlegung des Mindestlohns durch die staatlichen Institutionen die Gewerkschaften insgesamt vorführt und zeigt das Scheitern gewerkschaftlicher Lohnpolitik der letzten Jahrzehnte auf. (…) Vor (…) dem großen Rückhalt in der Bevölkerung für eine sofortige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ist es völlig unverständlich, wie der DGB und seine Einzelgewerkschaften das Ergebnis der Erhöhung um 15 Cent pro Stunde brutto feiern können. Die Hauptamtlichen klopfen sich gegenseitig auf die Schultern, weil sie meinen, den „von vielen geäußerten Wunsch nach einer Aussetzung der Erhöhung“ verhindert zu haben. Dieses Verhalten kann man nur noch als widerlich bezeichnen. Verschwiegen wird auch, dass die Gewerkschaften beim Prozess der Mindestlohnerhöhung hinter die Fichte geführt wurden. Laut Handelsblatt gab es einen Deal innerhalb der Großen Koalition: Die Union bekommt für die Zustimmung zur Grundrente von der SPD eine Stärkung der privaten Altersvorsorge. (…) Die finanziellen Mittel für die Grundrente, sollen nicht mit einer neuen Finanztransaktionssteuer, sondern nun ohne Gegenfinanzierung aus dem Staatshaushalt kommen. Und damit ist eine moderate Lohnpolitik gefordert, mehr noch, sie wird für die nächsten Jahre in Stein gemeißelt. Der Beschluss der Mindestlohnkommission zeigt noch einmal, dass die Festlegung des Mindestlohns durch staatliche Institutionen die Gewerkschaften insgesamt am Nasenring durch die politische Manege führt und dokumentiert das Scheitern gewerkschaftlicher Lohnpolitik der letzten Jahrzehnte .Es ist aber ein hausgemachtes Problem, auch weil die Gewerkschaften die Zersplitterung des Arbeitsmarktes mit Leiharbeit, Werkverträgen und Solo-Selbständigkeit zugelassen haben und dass im Jahr 2018 nur noch für rund 46 Prozent der Beschäftigten in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt war.“ Beitrag vom 9. August 2020 vom und beim Gewerkschaftsforum.de externer Link
  • Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro – und auch erst ab Juli 2022 / die meisten Gewerkschaften dennoch zufrieden (!?) / geringe Steigerung erkauft durch Stärkung der privaten Altersvorsorge (Riester-Reform statt Abschaffung)
    • Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vom 30. Juni 2020
      „… Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen: Zum 01.01.2021 9,50 Euro – Zum 01.07.2021 9,60 Euro – Zum 01.01.2022 9,82 Euro – Zum 01.07.2022 10,45 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde…“ Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 externer Link mit ausführlicher Begründung
    • [ver.di] Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro
      „… „In sehr schwierigen Verhandlungen und einem wirtschaftlich turbulenten Umfeld ist es dennoch gelungen, den Mindestlohn in vier Schritten auf 10,45 Euro anzuheben. Allen Beteiligten ist klar, dass es sich dabei um einen Kompromiss handelt, an dessen Ende aber immerhin eine deutliche Erhöhung steht, die den betroffenen Beschäftigten Verlässlichkeit gibt“, kommentierte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis die Einigung. Sie ist eine der drei Gewerkschaftsvertreter*innen in der Kommission. (…) Die gewerkschaftliche Forderung nach einer Lohnuntergrenze von 12 Euro trifft mittlerweile auf eine sehr breite Zustimmung. Bei einer Umfrage im Auftrag des Deutschen Gewerkschafts-Bundes (DGB) sprachen sich vor der Empfehlung der Kommission 78 Prozent der Befragten dafür aus. Diese Zustimmung kennt keine Parteigrenzen, selbst bei Unions- und FDP-Anhänger*innen befürwortet eine Mehrheit die Anhebung auf 12 Euro. Arbeitgebervertreter*innen und Wirtschaftspolitiker*innen der Union hatten hingegen eine Absenkung der Lohnuntergrenze gefordert. Dabei argumentierten sie mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. (…) Die Befragten bei der DGB-Umfrage haben auch da eine klare Meinung: Ein höherer Mindestlohn trägt dazu bei, Konsum und wirtschaftliche Entwicklung anzukurbeln, sagten 77 Prozent. In der EU gibt es Bestrebungen, dass die Mindestlöhne der einzelnen Mitgliedsstaaten auf 60 Prozent des jeweiligen mittleren Lohns anzuheben. Deutschland erreicht aktuell 45,6 Prozent und liegt damit derzeit im EU-Vergleich am unteren Ende der Tabelle…“ ver.di-Pressemitteilung vom 30. Juni 2020 externer Link
    • [NGG] „Chance verpasst – Mindestlohn muss stärker steigen“
      „Den Beschluss der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn in vier Stufen bis 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen zu lassen und nicht wie von den Arbeitgebern zunächst gefordert einzufrieren oder sogar abzusenken, hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt. „Das Problem, dass der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung zu niedrig war, ist aber nicht beseitigt“, hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler gesagt. Vor allem für die Beschäftigten im Niedriglohnbereich wie dem Gastgewerbe, die aufgrund von Kurzarbeit nach wie vor besonders unter der Coronavirus-Pandemie leiden und dramatische Einkommensverluste verkraften müssen, sei dies ein Signal, das in die richtige Richtung geht. Sie seien dringend auf die Erhöhung des Mindestlohns angewiesen. „Die Chance, den gesetzlichen Mindestlohn kräftiger steigen zu lassen, ist allerdings verpasst. Mit dem Mindestlohn müssen wir schnell den Bereich der Armutslöhne, die dann auch noch vom Staat subventioniert werden, verlassen. Notwendig sind konjunkturelle Impulse, um die Kaufkraft zu stärken. Jeder Euro mehr im Mindestlohn gelangt in den volkswirtschaftlichen Kreislauf und stärkt die Binnennachfrage.“…“ NGG-Pressemitteilung vom 30. Juni 2020 externer Link
    • [DGB] Mindestlohn steigt deutlich [meint zumindest der DGB zu den Cent-Beträgen]
      „Die Mindestlohnkommission hat heute die nächste Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes beschlossen. Demnach soll der Mindestlohn in vier Schritten auf 10,45 Euro steigen. Jetzt ist es an der Bundesregierung, diesen Beschluss in Recht umzusetzen, damit der höhere Mindestlohn mit Beginn des nächsten Jahres wirkt. (…) Der von vielen geäußerte Wunsch nach einer Aussetzung der Erhöhung konnte sich in der Kommission am Ende nicht durchsetzen. Im Jahr 2023 setzt die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission auf 10,45 Euro auf. Das ist ein deutlicher Schritt, um schneller zu den geforderten 12 Euro zu kommen..“ DGB-Pressemitteilung 043 vom 30. Juni 2020 externer Link und auch:

      • Kompromiss zum Mindestlohn: ein Teilerfolg
        Trotz der Covid-19-Pandemie wird der Mindestlohn erhöht. Das ist nicht nur vernünftig, sondern eine wichtige Voraussetzung, um gute Arbeit und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer*innen zu erreichen. Nun gilt es zudem weiter die Tarifsysteme zu stärken. Nur so lässt sich der Niedriglohnsektor reduzieren…“ Beitrag von Reinhard Bispinck vom 01.07.2020 in der DGB-Gegenblende externer Link
    • Deal der Großen Koalition: Union bekommt für Grundrente von der SPD eine Stärkung der privaten Altersvorsorge
      Am Donnerstag wird die Grundrente vom Bundestag verabschiedet. Die Union räumte viele Positionen – ließ sich aber eine Riester-Reform zusichern. Die Große Koalition will im Herbst die private Altersvorsorge stärken. Nach Informationen des Handelsblatts sicherte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) der Union zu, nach dem Sommer eine Reform der Riester-Rente anzugehen. Außerdem sollen mehr Beschäftigte mit kleinen Einkommen in der betrieblichen Säule der Alterssicherung gefördert werden. (…) Der Deal der Großen Koalition sieht dem Vernehmen nach vor, dass die Einkommensgrenze für die steuerliche Förderung einer Betriebsrente von monatlich 2200 Euro auf knapp 2600 Euro steigen soll. Dadurch könnten potenziell zwei Millionen weitere Beschäftigte eine staatliche Unterstützung bekommen, wenn sie in der betrieblichen Säule für das Alter sparen. Zudem will das Bundesfinanzministerium die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag angehen, die private Zusatzvorsorge attraktiver zu gestalten. Die vor knapp zwei Jahrzehnten eingeführte Riester-Rente stagniert seit Jahren. Union und SPD haben aber unterschiedliche Vorstellungen, wie eine Reform aussehen könnte…“ Artikel von Gregor Waschinski vom 30.06.2020 beim Handelsblatt online externer Link
  • Hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Mindestlohn von 12 Euro 
    Hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sprechen sich für eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro sowie gegen eine „Corona-Nullrunde“ beim Mindestlohn aus. Der Text der gemeinsamen Initiative ist heute als ganzseitige Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen. Die Initiative wird vom DGB unterstützt. Im gemeinsamen Text der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter dem Titel „Keine Corona-Nullrunde beim Mindestlohn – für eine schrittweise Anhebung auf 12 Euro!“ heißt es unter anderem: „Die Herausforderungen der Corona-Krise zeigen in aller Deutlichkeit, wie wichtig ein funktionierender Sozialstaat und existenzsichernde Löhne für die ökonomische und soziale Stabilität einer Gesellschaft sind. Deshalb ist es wichtig, jetzt nicht auf eine Erhöhung des Mindestlohns zu verzichten und eine klare Perspektive in Richtung 12 Euro aufzuzeigen.“ Eine „Corona-Nullrunde“ beim Mindestlohn nennen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler „sowohl in sozialer als auch ökonomischer Hinsicht kontraproduktiv„…“ Meldung vom 17.06.2020 beim DGB externer Link
  • [DGB] Umfrage: Große Mehrheit für 12 Euro Mindestlohn – Systemrelevante Berufe besser bezahlen – Breite Ablehnung für Forderung, Mindestlohnerhöhung auszusetzen 
    78 Prozent der Deutschen sagen, der Mindestlohn sollte auf 12 Euro je Stunde angehoben werden. Das ist ein Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Kantar im Auftrag des DGB durchgeführt hat. Selbst Anhänger von CDU/CSU und FDP sind mehrheitlich für 12 Euro (…) Generell sollte die Leistung von Beschäftigten in gesellschaftlich wichtigen Bereichen besser honoriert werden. 93 Prozent der Befragten sprechen sich für eine bessere Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gesundheitsversorgung, Gebäudereinigung oder in Supermärkten aus. Unter den Anhängern aller Parteien gibt es dafür deutliche Mehrheiten (Linke 100 Prozent, Grüne 97, Union 94, SPD 93, FDP 88 Prozent). Forderungen von Arbeitgebern und Teilen der Union, die anstehende Erhöhung des Mindestlohns Corona-bedingt auszusetzen, erfahren breite Ablehnung. Insgesamt sind 74 Prozent der Befragten dagegen. CDU/CSU-Wähler lehnen eine Aussetzung der Erhöhung sogar stärker ab als SPD-Wähler. Nach Parteipräferenzen sprechen sich 94 Prozent der Grünen-Anhänger dagegen aus, 80 Prozent der Linken-Anhänger, 72 Prozent der Unions-, 69 Prozent der SPD- und selbst 51 Prozent der FDP-Anhänger…“ DGB-Meldung vom 12.06.2020 externer Link zur Umfrage, die im Zeitraum von 28. Mai bis 2. Juni durchgeführt wurde
  • Mindestlohn: Deutliche Erhöhung sinnvoll zur Stärkung der Nachfrage – Forscher plädieren für schrittweise Anhebung auf 12 Euro
    „Einführung und Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns haben seit 2015 die Einkommenssituation von Millionen Menschen in Deutschland verbessert, von denen nicht wenige in „systemrelevanten“, aber niedrig bezahlten Berufen arbeiten. Gleichzeitig hat sich der starke Zuwachs der Erwerbstätigkeit über Jahre fortgesetzt. Der Mindestlohn hat dadurch die private Konsumnachfrage spürbar unterstützt, die in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wirtschaftswachstum in Deutschland beigetragen hat. Solche positiven Impulse sind zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise besonders wichtig. Deshalb ist eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf ein Niveau von 12 Euro ökonomisch und sozial weiterhin absolut vernünftig. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Stellungnahme für die Mindestlohn-Kommission. (…) Gemessen am mittleren (Median-)Lohn von Vollzeitbeschäftigten lag der deutsche Mindestlohn nach den aktuellsten verfügbaren Daten mit 45,6 Prozent deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (50,7 Prozent). Und anders als in vielen anderen Ländern sank die Quote in den vergangenen Jahren. Ein Mindestlohn bei 60 Prozent des Medians und damit oberhalb der Schwelle, bei der nach verbreiteter wissenschaftlicher Definition von „Armutslöhnen“ gesprochen wird, müsste in Deutschland aktuell 12,21 Euro betragen. In Großbritannien soll diese 60-Prozent-Schwelle nach fünf aufeinanderfolgenden kräftigen Erhöhungsschritten in diesem Jahr erreicht werden, berichten die Forscher von WSI und IMK. 60 Prozent des Medians sind auch die Zielmarke, die derzeit in der Europäischen Union im Hinblick auf eine mögliche europäische Mindestlohninitiative diskutiert werden. Würde der deutsche Mindestlohn analog auf 12 Euro angehoben, könnten davon schätzungsweise rund 10 Millionen Beschäftigte profitieren und damit mehr als doppelt so viele wie bei der Einführung 2015. Nach Simulationsrechnungen mit dem IMK-Konjunkturmodell hätte die Anhebung positive gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. So fiele langfristig der private Konsum preisbereinigt um 1,4 bis 2,2 Prozent höher aus als ohne Erhöhung. Die Wirtschaftsleistung läge um 0,5 bis 1,3 Prozent höher…“ Pressemitteilung der Hans Böckler Stiftung vom 5. Juni 2020 externer Link mit Link zum WSI Policy Brief Nr. 42, Juni 2020 „Fünf Jahre Mindestlohn – Erfahrungen und Perspektiven“ von Alexander Herzog-Stein, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten, Andrew Watt und Rudolf Zwiener. Auch ver.di begrüßt am 5. Juni 2020 das WSI-Gutachten externer Link
  • [DGB] „Wir brauchen einen außerordentlichen Sprung“ 
    Interview mit dem DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell von Stefan Vetter vom 27. Januar 2020 bei der Saarbrücker Zeitung online externer Link: “ … Herr Körzell, aus der Union kam kürzlich Kritik, die Mindestlohnkommission mache einen schlechten Job. Ziehen Sie sich den Schuh an? KÖRZELL: Nein. Es gibt einen gesetzlichen Rahmen, in dem sich die Kommission bewegt hat. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Laumann, von dem die Kritik namentlich stammt, kann gern mit gutem Beispiel vorangehen und in seinem Bundesland einen Mindestlohn von zwölf Euro einführen, unterhalb dem es nicht zur Vergabe öffentlicher Aufträge kommen darf. (…) Tatsache ist aber, dass der Einstieg in den Mindestlohn vor fünf Jahren mit 8,50 Euro sehr niedrig war. Die Entwicklung danach war unbefriedigend. Wir brauchen jetzt einen außerordentlichen Sprung, sonst wird die Lücke zwischen der allgemeinen Lohnentwicklung und dem Mindestlohn immer größer. Erst im Anschluss soll die nachlaufende Tarifentwicklung wieder maßgebend sein. (…) Ich kann den Arbeitgebern nur raten, dass wir allein schon wegen der Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts außerordentliche Schritte beim Mindestlohn gehen müssen. (…) Wir wollen eine Geschäftsordnung, die dem Auftrag des Gesetzgebers nicht im Wege steht. (…) Jetzt ist vorgesehen, dass die Kommission von der nachlaufenden Tarifentwicklung nur abweichen kann, wenn es dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit gibt. Wir wollen, dass bei diesem Punkt die Stimme des Kommissionsvorsitzenden ausschlaggebend ist, wenn die jeweils drei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter darüber nicht einig werden. (…) Großbritannien macht das übrigens vor. Dort wird zum zweiten Mal politisch eingegriffen. Die britische Regierung hat angekündigt, den Mindestlohn auf umgerechnet rund 12,20 Euro bis 2024 anzuheben. Eine vergleichbare Perspektive muss es auch für Deutschland geben. Dafür setzen wir uns in der Kommission ein. Denn wenn wir nur wie gehabt weiter anheben, dann kommt der Mindestlohn von zwölf Euro erst 2029 oder 2030.“
  • Mindestlohn rauf auf 12 Euro! 
    Seit fünf Jahren gibt es jetzt den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Seit Jahresanfang 2020 beträgt er 9,35 Euro die Stunde. Im Vorfeld hatten Unternehmerverbände und Neoliberale Horrorgeschichten verbreitet, über eine Million Arbeitsplätze könnten durch den Mindestlohn verloren gehen. Die wirkliche Entwicklung hat sie total blamiert: etwa zehn Prozent mehr Geld für Niedriglohnbeschäftigte und keinerlei negative Beschäftigungseffekte. Lediglich wurden etwa 100.000 Minijobs durch reguläre Jobs ersetzt, was positiv ist. Allerdings gibt es für Langzeitarbeitslose und Jugendliche immer noch Ausnahmen. Diese müssen abgeschafft werden. Und der Mindestlohn wird in viel zu vielen Fällen missachtet und umgangen. Sonderzahlungen oder Zuschläge werden angerechnet oder die Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst und bezahlt. Die Kontrollen sind viel zu lasch und zu wenige. Es fehlen hier mindestens 3000 Stellen.Vor allem aber ist der Mindestlohn erheblich zu niedrig. Mit weniger als der Hälfte des mittleren Lohns schneidet er auch im internationalen Vergleich schlecht ab, in Frankreich beträgt er über 60 Prozent. Wer Mindestlohn bekommt, liegt immer noch deutlich im Niedriglohnbereich. Das sind in Deutschland fast ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse, einer der höchsten Anteile in Europa. ver.di fordert, dass der Mindestlohn bis spätestens zur nächsten Bundestagswahl auf mindestens 12 Euro erhöht wird!“ Wirtschaftspolitik aktuell 01 / 2020 vom 16.1.2020 bei ver.di externer Link
  • Manche waren viel schneller, siehe z.B.  [Kampagne] Für einen steuerfreien Mindestlohn von 11 Euro
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=160022
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