Initiative für ein (europäisches) Lieferkettengesetz

Dossier

Initiative LieferkettengesetzInitiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen mit einem gemeinsamen Ziel: Wir treten ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden – auch im Ausland. Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Daher fordern wir ein Lieferkettengesetz! Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen.“ Siehe die Kampagnenseite externer Link samt Petiton und der Fortgang der Bemühungen:

  • DGB und Dax 40-Betriebsräte fordern wirksames Lieferkettengesetz  – keinesfalls dürfe das Gesetz ausgesetzt werden, müsse aber bürokratiearm gestaltet werden New
    Für eine wirksame Weiterentwicklung des deutschen Lieferkettengesetzes haben sich die Betriebsräte der Dax40-Unternehmen und die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi ausgesprochen. Anlässlich der laufenden Debatte um das Gesetz forderten sie, dessen Stärken zu erhalten und es zugleich praktikabler zu gestalten. Keinesfalls dürfe das Gesetz ausgesetzt werden. (…) Gleichzeitig sprach sich die DGB-Vorsitzende dafür aus, das deutsche Umsetzungsgesetz zur europäischen Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm zu gestalten, um den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Etwa sollten doppelte Berichtspflichten vermieden werden. “Wir begrüßen Maßnahmen, die zu einer praxisverträglichen Umsetzung des Lieferkettengesetzes beitragen, ohne dabei die Sorgfaltspflichten der Unternehmen zu verwässern. Ziel muss sein, verantwortungsbewusstes Handeln zu fördern und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen auf ein sinnvolles Maß zu beschränken.” Die Sprecher*innen der DAX-40 Betriebsräte Kerstin Marx, Bettina Haller und Hasan Allak betonten: “Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen allein das Interesse Deutscher Konzerne an den Arbeitsbedingungen verbessert die Arbeitsrealität vor Ort. Eine gesetzliche Sorgfaltspflicht gibt uns als Betriebsräten und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat die wichtige Möglichkeit Transparenz über Arbeitsbedingungen in der Lieferkette einzufordern.”  “Die Einbindung der Betriebsräte in Sachen Lieferkettengesetz ist gerade mit Blick auf praxisnahe Umsetzung sinnvoll. Die Kolleginnen und Kollegen wissen, worauf sie achten müssen und haben gleichzeitig 0,0 Interesse an zusätzlicher Bürokratie. Hier gibt es große Schnittmengen mit den Arbeitgebern – eine perfekte Aufgabe für die vertrauensvoll zusammenarbeitenden Sozialpartner.“ Der DGB bleibt ein starker Befürworter von unternehmerischen Sorgfaltspflichten und setzt sich für eine europarechtskonforme Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie ein…“ DGB-Pressemitteilung vom 28.10.2024 externer Link
  • Die „Bürokratieentlastung“ durch die Regierung ist willfährig: Arbeitgebertag: Scholz will Lieferkettengesetz noch 2024 abschaffen
    • Arbeitgebertag: Scholz will Lieferkettengesetz noch 2024 abschaffen – Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte zuvor mit Nachdruck bessere Bedingungen für die Wirtschaft
      „… Dulger sagte auf der Veranstaltung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), man habe mehrfach darum gebeten, dieses Gesetz entweder zu lockern oder außer Kraft zu setzen. Wirtschaftsminister Robert Habeck habe zugesichert, er werde sich an die Arbeit machen – doch „geliefert“ habe er nicht. Auch mit der jetzigen Ankündigung der Abschaffung zum Jahresende konnte Scholz ihn noch nicht überzeugen: „Ich glaube Ihnen das, wenn die Tinte trocken ist und es bei mir auf dem Lieferschein steht“. Zudem kritisierte Dulger zuvor den Kurs der Ampelregierung. (…) Die Koalitionsspitzen hatten bereits im Juli auf Druck der FDP vereinbart, das Lieferkettengesetz aufzuweichen, als Teil der „Wachstumsinitiative“ zur Belebung der Konjunktur. (…) Scholz verteidigte in seiner Rede zudem die Wirtschaftspolitik seiner Regierung. Die Wachstumsinitiative setze an entscheidenden Wachstumsfaktoren an, das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz gehe das Problem der fehlenden Arbeitskräfte entschlossen an, beim Bürgergeld werde zielgenau nachgesteuert, sagte er. Das Bürgergeld sei kein bedingungsloses Grundeinkommen. Wer arbeiten könne, solle auch arbeiten. Wer sich entziehe – und das gelte nicht für die übergroße Zahl der Bürgergeldempfänger – der habe die Botschaft verdient: „Das ist nicht das, was wir wollen“. Die Menschen seien „geboren, um zu arbeiten“, betonte der Kanzler unter großem Applaus…“ Meldung vom 22. Oktober 2024 bei MDR Aktuell externer Link mit kurzem Video
    • Missverständliche Äußerungen von Kanzler Scholz zum Lieferkettengesetz: Initiative Lieferkettengesetz fordert Klarstellung
      Bundeskanzler Olaf Scholz sprach auf dem heutigen Arbeitgebertag davon, dass das Lieferkettengesetz „weg kommt“. Heike Drillisch erklärt dazu für den Steuerungskreis der Initiative Lieferkettengesetz: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr festlegen will, wie sie das Lieferkettengesetz an die neue europäische Richtlinie anpassen will. Eine Abschaffung des Gesetzes kann dies jedoch nicht bedeuten – das weiß auch der Bundeskanzler. Nach jahrelangen Verhandlungen in der EU geht es nun darum, die nötigen Änderungen für Einheitlichkeit in Europa vorzunehmen. Mit seinen missverständlichen Aussagen stößt Kanzler Scholz nicht nur verantwortungsvolle Unternehmen vor den Kopf, sondern auch seine eigene Partei. Das BMAS unter SPD-Minister Hubertus Heil erarbeitet schließlich gerade den Gesetzentwurf für das EU-Lieferkettengesetz auf deutscher Ebene. Daher sollte der Bundeskanzler seine Äußerungen schnellstmöglich klarstellen. Dass der Bundeskanzler mit seinen Äußerungen der Wahrnehmung Vorschub leistet, die EU sei schuld an angeblich überbordender Bürokratie, ist sehr enttäuschend. Denn richtig ist: Mit dem EU-Lieferkettengesetz droht keine weitere Bürokratie – es werden sogar die bestehenden Pflichten vereinfacht. Neue Berichtspflichten sind nicht vorgesehen…“ Pressestatement vom 22.10.2024 externer Link
    • Das gelieferte Lieferkettengesetz. Die Bürokratieentlastung durch die Regierung ist willfährig – »Das kommt weg« und zwar noch dieses Jahr, versprach Kanzler Olaf Scholz jetzt beim Arbeitgebertag
      Zuvor hatte bereits Wirtschaftsminister Robert Habeck zugesichert, er wolle die »Kettensäge anwerfen und das ganze Ding wegbolzen«. Das Ding, wohlgemerkt, war ein Prestigeprojekt der Grünen. Tatsächlich wird die Kettensäge in vielen Weltregionen vor allem im globalen Süden angeworfen – um Flächen zu gewinnen für den Anbau von Produkten, die auch nach Deutschland geliefert werden. Ganz zu schweigen von Kinderarbeit und miesen Löhnen in der Lieferkette. Vielen hiesigen Unternehmen war dies egal, erst die gesetzliche Sorgfaltspflicht schuf überhaupt ein Problembewusstsein. Nicht weniger, aber auch nicht mehr, denn die Bürokratie in Deutschland ist nicht einmal in der Lage, die Berichte genau zu prüfen und Verstöße zu ahnden. Dies soll nun alles nicht mehr gelten, allen sonstigen Menschenrechtsbeteuerungen auf internationaler politischer Bühne zum Trotz. Die Regierung will zwar die deutsche Regelung nur aussetzen, bis die EU-Regelung in Kraft tritt. Aber wenn man sich schon jetzt von der Unternehmerlobby die gültige Rechtslage wegstenografieren lässt, könnte auch das EU-Lierferkettengesetz bald geliefert sein.“ Kommentar von Kurt Stenger vom 22. Oktober 2024 in Neues Deutschland online externer Link
  • EU-Lieferkettengesetz tritt in Kraft – und „passend“ wird die Berichtspflicht des deutschen Lieferkettengesetzes „gelockert“
    • EU-Lieferkettengesetz seit heute offiziell in Kraft
      Heute tritt das heftig umstrittene EU-Lieferkettengesetz in Kraft, das europäische Unternehmen zum Einhalten von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten verpflichtet. Für das Umsetzen  in nationales Recht haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit. (…) Bereits seit 2023 ist das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft. Es greift wie das EU-Lieferkettengesetz ebenfalls ab 1.000 Beschäftigten, sieht jedoch keine Umsatzgrenze vor. Außerdem ermöglicht es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen unter bestimmten Voraussetzungen Klagen auf Schadenersatz, die sich gegen Unternehmen richten.
      Die mit dem deutschen Lieferkettengesetz verbundene Berichtspflicht für Unternehmen will die Bundesregierung lockern. Das hat sie im Juli als Teil ihrer so genannten Wachstumsinitiative beschlossen. Demnach sollen Firmen keine Rechenschaft mehr ablegen müssen, sofern sie nach der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie berichten; diese gilt im Vergleich als weniger streng
      …“ Artikel von Thomas Klaus vom 26. Juli 2024 in lebensmittelpraxis.de externer Link
    • U-Turn: Bundesregierung will Berichtspflichten für Lieferkettengesetz kippen
      Das deutsche Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten regelmäßig nach Menschenrechtsverstößen zu kontrollieren und darüber Rechenschaft abzugeben. Diese Berichtspflicht soll jetzt gelockert werden – als Teil der „Wachstumsinitiative“. (…) Das Kabinett billigte eine Vereinbarung der Koalition, wonach Firmen nicht mehr der Berichtspflicht des deutschen Lieferkettengesetzes nachkommen müssen, wenn sie stattdessen nach der lockereren EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) berichten…“ Meldung vom 24.07.2024 im Migazin externer Link
  • Weichenstellungen im neuen EU-Lieferkettengesetz: Deine tägliche Sorgfaltspflicht sei … 
    Der Sturm hat sich gelegt: Trotz Last-Minute-Sabotagemanövern der FDP, jahrelangem Gezerre in EU-Kommission, -Rat und -Parlament, geballter Attacken von Wirtschaft, Lobbyverbänden und Medien wegen befürchteter Wettbewerbsgefahren und dem vermeintlichen Bürokratie-Monster: Das EU-Lieferkettengesetz wurde am 15. März 2024 im EU-Rat und am 24. April 2024 im Europäischen Parlament beschlossen. Auch wenn der Entwurf auf der Zielgeraden noch einmal deutlich verwässert und im gesamten Entstehungsprozess zurechtgestutzt wurde: Mit dem Gesetz ist es nach jahrzehntelangen Bemühungen zahlreicher Akteur:innen weltweit erstmalig gelungen, eine über freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen sowie über Einzelstaaten und Einzelsektoren hinausgehende Regelung einer bindenden globalen Sozial- und Umwelt-Verpflichtung von Unternehmen festzuschreiben. Die vorgesehenen Sanktionen und Haftungsregeln heben das EU-Gesetz von früheren zwischenstaatlichen bindenden Regulierungen ab, etwa den beiden UN-Menschenrechtspakten von 1966, d.h. dem »Internationalen Pakt über zivile und politische Rechte« (UN-Zivilpakt) und dem »Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte« (UN-Sozialpakt), die keinen derartigen Durchsetzungsmechanismus vorsehen.
    Diese Entwicklung wirft zahlreiche Fragen auf: Wie kam es zu diesem Wandel nach dem jahrelang von der EU verteidigten Dogma der freiwilligen Selbstregulierung von Unternehmen? Welche Faktoren haben dabei eine Rolle gespielt? Was genau ist mit bindender Regulierung gemeint? Der vorliegende Artikel untersucht Fragen wie diese mit einem Fokus auf der Lage von abhängig Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen bei weltweiten Zulieferern von multinationalen Unternehmen, die seit den 1990er Jahren in zahlreichen Publikationen detailliert untersucht worden ist…“ Artikel von Ingeborg Wick in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit – Ausgabe 5-6/2024
  • Die im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ geplante Abschwächung des Lieferkettengesetzes wäre nicht mit EU-Recht vereinbar
    Rechtsgutachten zeigt: Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes, wie von der Bundesregierung vorgesehen, ist nicht mit EU-Recht vereinbar / Deutschland könnte EU-Vertragsverletzungsverfahren drohen
    „Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten. „Die kürzlich beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie bestimmt, dass im Zuge ihrer Umsetzung in nationales Recht das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau nicht abgesenkt werden darf. In Deutschland darf also das Schutzniveau des nationalen Lieferkettengesetzes durch die Richtlinie nicht geschwächt werden“, erklärt Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch, Professorin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Autorin des Gutachtens. „Die Anzahl der vom deutschen Gesetz erfassten Unternehmen mit Verweis auf die Richtlinie zu reduzieren – wie jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagen – wäre europarechtswidrig.“ Genau dies aber hatte die Bundesregierung am vergangenen Freitag angekündigt. Demnach soll künftig nur noch ein Drittel der derzeit vom Lieferkettengesetz erfassten Unternehmen darunterfallen
    …“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 10. Juli 2024 von Germanwatch und Oxfam Deutschland externer Link („Geplante Abschwächung des Lieferkettengesetzes wäre rechtswidrig“) zum Gutachten externer Link 
  • „Menschenrechte dürfen nicht auf dem Altar politischer Gefälligkeiten geopfert werden“: Habeck will detusches Lieferkettengesetz aussetzen, die Union ganz abschaffen
    • Alleingang beim Lieferkettengesetz: Habeck fällt Grünen und verantwortungsvollen Unternehmen in den Rücken
      „… Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (B‘90/Grüne) will sich dafür einsetzen, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für zwei Jahre ausgesetzt wird, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist. Das kündigte Habeck heute beim „Tag der Familienunternehmen“ in Berlin an. Dazu sagt die Koordinatorin der „Initiative Lieferkettengesetz“ Johanna Kusch: „Der Vorstoß von Wirtschaftsminister Habeck ist grotesk. Er erweist allen Unternehmen, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits umsetzen, einen Bärendienst und führt zu Verunsicherung. Habeck schadet der Glaubwürdigkeit derjenigen Grünen, die sich seit Jahren in Deutschland und in der Europäischen Union für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Lieferketten einsetzen. Wir gehen davon aus, dass sowohl seine Parteifreund*innen als auch sein zuständiger Kabinettskollege Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil von der SPD diesen Alleingang von Habeck ablehnen und deutlich machen: Ein Aussetzen des Lieferkettengesetzes steht nicht zur Debatte!“ Pressestatement vom 07. Juni 2024 bei der ‚Initiative Lieferkettengesetz‘ externer Link, siehe dazu:
    • Lieferkettengesetz: Statement des ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke
      „Zu der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagenen Aussetzung des Lieferkettengesetzes erklärt Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Menschenrechte dürfen nicht auf dem Altar politischer Gefälligkeiten geopfert werden, um gut Wetter bei den Wirtschaftsverbänden zu machen. Das ist ein absolutes No-Go, das ich ausgerechnet von einem grünen Wirtschaftsminister nicht erwartet hätte, aus einer Partei, die damit für sich wirbt, Politik auf der Grundlage eines stabilen Wertesystems zu machen. Sie täte gut daran, dieses Wertesystem nicht für kurzfristige Lobby-Interessen abzubauen, sondern zu pflegen. Ein Kotau vor der Wirtschaft zu Lasten von Schutz und Respekt von Beschäftigten weltweit stellt die Glaubwürdigkeit der Grünen auf den Prüfstand.“ ver.di-Pressemitteilung vom 9. Juni 2024 externer Link
    • Union fordert Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes
      Das Lieferkettengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten. Es soll Ausbeutung, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung in den Lieferketten vorbeugen. Dennoch fordert die Union jetzt die Abschaffung des Gesetzes…“ Meldung vom 16.06.2024 im Migazin externer Link
  • Europäische Lieferkettenrichtlinie nimmt letzte Hürde beim EU-Ministerrat – nächste Ziele Anpassung durch die Bundesregierung und ein weltweites Abkommen
    • EU-Lieferkettengesetz nimmt letzte Hürde – Paradigmenwechsel beim Menschenrechts- und Umweltschutz
      Große Unternehmen in der EU müssen in ihren Lieferketten zukünftig auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards hinwirken. Der Rat der Europäischen Union hat die entsprechende Richtlinie, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz, heute final beschlossen. Damit endet ein monatelanges politisches Tauziehen, bei dem auf deutscher Seite insbesondere die FDP das Vorhaben zu Fall bringen wollte. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, das Vorhaben in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung muss das bereits bestehende deutsche Lieferkettengesetz entsprechend anpassen. (…) „Trotzdem ist die Richtlinie an vielen Stellen hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Besonders betrübt uns, dass entgegen der Ambitionen des Europäischen Parlaments keine klimabezogenen Sorgfaltspflichten in ihr enthalten sind. Auch die Vorschriften zum Klimaplan sind trotz inhaltlicher Nachschärfungen bemerkenswert lasch. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, zumindest nicht ausdrücklich sanktioniert werden können. Dabei sollte die Richtlinie doch gerade ein Schritt weg von Versprechen und hin zu Taten sein”, kritisiert Patrick Rohde, stellvertretender Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das EU-Lieferkettengesetz geht insbesondere im Bereich der zivilrechtlichen Haftung über das bestehende deutsche Gesetz hinaus: Bei Menschenrechtsverletzungen, die eindeutig von Unternehmen verursacht wurden, erhalten Betroffene zukünftig die Möglichkeit, vor EU-Gerichten Schadenersatz zu verlangen. Die Bundesregierung muss das Lieferkettengesetz an dieser Stelle nachschärfen. In anderen Punkten bleibt die EU-Richtlinie hinter dem deutschen Gesetz zurück: So erfasst sie Unternehmen nur, wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro aufweisen – eine Schwelle, die im deutschen Gesetz nicht vorgesehen ist. (…)
      Eine Analyse der Unterschiede zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz und den daraus entstehenden nötigen Maßnahmen der Bundesregierung hat die Initiative Lieferkettengesetz heute veröffentlicht. Das zivilgesellschaftliche Bündnis aus zeitweise mehr als 140 Organisationen hatte sich seit 2019 erfolgreich zunächst für ein deutsches und danach für ein europäisches Lieferkettengesetz eingesetzt
      …“ Pressemitteilung vom 24.05.2024 der Initiative Lieferkettengesetz externer Link, siehe dazu:

    • Europäische Lieferkettenrichtlinie nimmt letzte Hürde – nun ist die Zeit reif für ein weltweites Abkommen
      „Am Freitag gab der EU-Ministerrat seine formelle Zustimmung für eine europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligance Directive). Trotz diverser Abschwächungen ist diese Richtlinie ein wichtiger Schritt, um Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu verpflichten. Damit ein wirksamer Menschenrechtsschutz auch über die Grenzen der EU hinaus global umgesetzt werden kann, fordern Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen, die in der Treaty Alliance zusammenarbeiten, dass sich die EU nun aktiv an den Verhandlungen über ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty) beteiligt. Einheitliche internationale Standards verhindern Wettbewerbsverzerrungen und fördern faire Produktionsbedingungen – auch für deutsche Unternehmen. Zudem unterstützt Deutschlands feministische Außen- und Entwicklungspolitik die weltweite Förderung von Gerechtigkeit und Menschenrechten, insbesondere für vulnerable Gruppen. Die Treaty Alliance fordert die Bundesregierung deshalb dazu auf, sich zügig für ein starkes EU-Verhandlungsmandat einzusetzen. Celia Sudhoff, Koordinatorin der Treaty Alliance Deutschland und Leiterin des Programmbereichs Wirtschaft und Menschenrechte des Global Policy Forums sagt dazu: „Ein UN-Abkommen würde weltweit gleiche Standards für die Pflichten von Unternehmen mit Blick auf Menschenrechte und Umweltstandards setzen. Deutschland und die EU müssen daher mit an den Verhandlungstisch. Ein UN-Abkommen würde das deutsche und europäische Lieferkettengesetz ergänzen und gravierende Rechtslücken schließen. Menschenrechte müssen endlich Vorrang vor den Interessen transnationaler Konzerne bekommen!“ Gertrud Falk, Referentin für soziale Menschenrechte bei FIAN Deutschland unterstreicht: „Finanzinstitutionen sind bisher von Regulierungen von Lieferketten nicht wirksam erfasst worden. Dabei stehen sie am Anfang solcher Wirtschaftsbeziehungen und tragen durch Finanzierungen oft indirekt zu Menschenrechtsverletzungen bei. Der UN-Treaty bietet eine völkerrechtliche Grundlage dafür, dass auch Finanzinstitutionen zur Rechenschaft gezogen werden können.“…“ Pressemitteilung vom 27. Mai 2024 von FIAN Deutschland externer Link, siehe auch:

      • Nach dem EU-Lieferkettengesetz ist vor dem UN-Treaty – Ein EU-Mandat für die Verhandlungen über ein internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten
        Die Europäische Union (EU) steht kurz davor, ein EU-Lieferkettengesetz einzuführen. Eine Einigung unter den beteiligten EU-Institutionen soll bis Ende des Jahres 2023 erzielt werden. Damit rückt auch eine aktive Beteiligung der EU an den Verhandlungen auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) über ein international verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten, auch „UN-Treaty“ genannt, immer näher. Schließlich liegt es in ihrem Interesse, dass ähnliche Standards nicht nur für EU-ansässige Unternehmen gelten und gleiche Wettbewerbsbedingungen (sog. level playing field) weltweit geschaffen werden. Welche Rolle hat die EU bislang im UN-Treaty-Prozess gespielt? Wie läuft das Verfahren hin zu einem EU-Verhandlungsmandat ab und wie könnte ein solches Mandat aussehen?…“ Briefing von Karolin Seitz vom August 2023 externer Link beim Global Policy Forum Europe
  • 0,05 Prozent: Europaparlament billigt EU-Lieferkettengesetzchen – ausgerechnet am Rana-Plaza-Jahrestag
    • Am Rana-Plaza-Jahrestag: EU-Lieferkettengesetz nimmt nächste Hürde
      „Es ist ein historischer Beschluss an einem symbolträchtigen Datum: Das EU-Parlament hat heute für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt – ausgerechnet am 11. Jahrestag des bis heute größten Unglücks in der Geschichte der Textilindustrie. (…) Es ist das bis heute größten Unglücks in der Geschichte der Textilindustrie: Am Morgen des 24. April 2013 stürzte in Bangladesch der neunstöckige Fabrikkomplex Rana Plaza ein und begrub tausende Menschen unter sich. 1.138 Arbeiterinnen und Arbeiter verloren ihr Leben, mehr als 2.000 Menschen wurden verletzt. Sie hatten hauptsächlich Kleidung für den Export produziert, unter anderem für europäische Modefirmen wie Primark, Benetton, Mango, C&A und KiK. Viele der in Rana Plaza produzierenden Firmen wehrten sich zunächst vehement dagegen, für die Missstände, die zu dem tragischen Unglück geführt hatten, Verantwortung zu übernehmen. Die Katastrophe von Rana-Plaza ist eine mahnende Erinnerung an die schwerwiegenden Folgen unkontrollierter Unternehmenspraktiken in globalen Wertschöpfungsketten. Denn sie hat gezeigt: Freiwillig halten sich Unternehmen zu selten an ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Deswegen braucht es Gesetze, die sie dazu verpflichten, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards hinzuwirken. Nur so können wir verhindern, dass sich Katastrophen wie die von Rana-Plaza wiederholen. Und damit in ganz Europa für alle Unternehmen die gleichen Regeln für alle gelten, brauchen wir nicht nur nationale Regelungen, sondern ein EU-Lieferkettengesetz. Genau 11 Jahre später, am 24. April 2024, hat dieses EU-Lieferkettengesetz eine weitere, entscheidende Hürde genommen: Das Europäische Parlament hat für das Vorhaben gestimmt, auf das sich der Rat im März nach einem langen politischen Tauziehen geeinigt hatte. Das EU-Lieferkettengesetz steht damit vor dem Abschluss. Es muss nun noch einmal formal im Rat bestätigt werden, bevor es dann offiziell unterschrieben und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Ab dann beginnt die zweijährige Frist für die Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auch das deutsche Lieferkettengesetz muss dann innerhalb von zwei Jahren noch einmal nachgeschärft werden. Das EU-Lieferkettengesetz ist bei Weitem nicht perfekt und gilt derzeit nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Unternehmen. Trotzdem ist es ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem faireren Wirtschaften weltweit, denn es erkennt an: Unternehmen sind rechtlich dazu verpflichtet, die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern, zu minimieren und zu beenden. Außerdem erkennt es an, dass die Opfer solcher Auswirkungen das Recht haben, vor EU-Gerichten Schadenersatz zu verlangen…“ Meldung vom 25. April 2024 der Initiative lieferkettengesetz.de externer Link
    • 0,05 Prozent: Europaparlament billigt EU-Lieferkettengesetzchen
      Das Tauziehen um ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz hat ein Ende: Am Mittwoch hat das EU-Parlament die Richtlinie angenommen. Es verpflichtet Firmen zur Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten. Es gibt viel Lob, aber auch Kritik: Das Gesetz verpflichtet nur 0,05 Prozent aller EU-Firmen. Das Lieferkettengesetz sieht weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Zunächst sollte es bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Die nun verabschiedete Regelung gilt für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt…“ Meldung vom 24.04.2024 im Migazin externer Link
  • Auch beim Lieferkettengesetz einigen sich die EU-Staaten an der FDP vorbei. Der Preis: Bis zur Unkenntlichkeit verwässert und für 0,01% der Unternehmen
    • Trotz FDP-Blockade: EU-Staaten einigen sich auf Lieferkettengesetz und Verpackungsrichtlinie
      Die Blockadestrategie der FDP ist nicht aufgegangen: Die EU-Botschafter stimmten am Freitag für eine abgeschwächte Version eines EU-weiten Lieferkettengesetzes. Zumindest bei der Verpackungsrichtlinie lenkte die Ampelregierung kurzfristig ein. (…)
      Lieferkettengesetz nur für 5000 Unternehmen in der EU
      Der größere Streitpunkt, das neue Lieferketten­gesetz, soll Unternehmen verpflichten, Zwangs- und Kinder­arbeit in der Lieferkette ihrer Produkte zu verhindern. Verstoßen sie dabei gegen ihre Sorgfalts­pflicht, können sie haftbar gemacht werden. Dies wollte die FDP verhindern. Dazu soll sich Italien sogar zunächst auf einen Kuhhandel mit der FDP eingelassen haben: Verhindern die Italiener das Lieferketten­gesetz, unterstützt die FDP sie bei der Blockade der Verpackungsregeln. Die Liberalen hatten dies offiziell zurückgewiesen. Kritiker warfen der FDP vor, die Blockaden seien „ideologisch motiviert“ und reiner Wahlkampf. „In Nach­verhandlungen zur EU-Verpackungsverordnung konnten wir die italienische Zustimmung sowohl zur Verpackungsverordnung als auch zum EU-Liefer­kettengesetz sichern“, sagte die SPD-Politikerin Delara Burkhardt dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Dank kleiner Zugeständnisse konnten wir so die Blockade lösen und damit endlich das Lieferkettengesetz auf den Weg bringen, das weltweit zu mehr Umweltschutz und höheren Arbeitsstandards führen wird.“ Das abgeschwächte Lieferkettengesetz soll nun erst für Unternehmen ab 1000 Angestellten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro gelten. Deutschland hat bereits ein eigenes Lieferkettengesetz für Konzerne mit mehr als 1000 Beschäftigten, das aber keine Umsatzschwelle und keine Haftung vorsieht. Das neue Gesetz betrifft nun gerade einmal 5000 Unternehmen in der ganzen EU…“ Artikel von Sven Christian Schulz vom 15.03.2024 in RND externer Link, siehe erste Kommentare:
    • Trotz deutscher Enthaltung: EU-Staaten stimmen für stark abgeschwächtes Lieferkettengesetz
      Eine stark abgeschwächte Version des EU-Lieferkettengesetzes hat die zentrale Hürde genommen: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) stimmte heute für das wichtige Menschenrechtsvorhaben. Damit kann die Richtlinie doch noch vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden. Wochenlang und bis zuletzt hatte die FDP versucht, das Gesetz zu Fall zu bringen. Die EU hatte im Trilog-Verfahren eigentlich bereits im Dezember 2023 einen Kompromiss gefunden. Mit einem stark ausgehöhlten weiteren Kompromissvorschlag gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft heute, doch noch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das EU-Lieferkettengesetz zu sichern. FDP-Justizminister Buschmann hat auch diesen Kompromissvorschlag abgelehnt, weshalb sich Deutschland bei der Abstimmung enthielt. „Wir sind erleichtert, dass die EU heute deutlich gemacht hat: Menschenrechte und Klimaschutz sind wichtiger als Profite von Unternehmen um jeden Preis. Nach dem langen Gezerre ist das Gesetz leider stark abgeschwächt und gilt nur noch für wenige Unternehmen – es ist beschämend, dass die Bundesregierung selbst dieser Version nicht zustimmen konnte. Damit hat die FDP nicht nur SPD und Grüne düpiert, sondern auch gegen die breite Mehrheit der Bevölkerung gehandelt”, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz.
      Im Vergleich zur Trilog-Fassung sind die Einschnitte im neuen Gesetzesvorschlag enorm. So soll das Gesetz erst 2032 vollumfänglich gelten – und auch das nur für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Damit gilt das EU-Lieferkettengesetz nur noch für rund 5.500 Unternehmen in der EU und somit nur noch für ein Drittel der Unternehmen, die ursprünglich erfasst werden sollten. Auch bei den Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Lieferkette gab es nochmals Einschränkungen. Diese betreffen beispielsweise die Verwendung von Pestiziden oder die Entsorgung von Abfällen
      …“ PM der Initiative Lieferkettengesetz vom 15.3.24 externer Link
    • WWF: EU-Mitgliedstaaten beschließen stark verwässertes Gesetz
      Nach wiederholter Verschiebung haben sich die EU-Mitgliedstaaten am Freitag endlich zu einer Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) durchgerungen, dieses allerdings bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Von den Regelungen, welche den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten europäischer Unternehmen stärken sollen, werden nunmehr weniger als die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen betroffen sein. Auch die Fähigkeit des Gesetzes, die Klimakrise entschieden zu bekämpfen, wurde massiv abgeschwächt. Dazu sagt Laura Niederdrenk, Expertin für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften beim WWF-Deutschland: „Der WWF Deutschland begrüßt, dass letztlich überhaupt eine Einigung über das Lieferkettengesetz zustandegekommen ist. Diese stark abgeschwächte Version sendet allerdings ein fatales Signal an alle Menschen, die nun weiterhin unter Missständen in den Wertschöpfungsketten leiden müssen. Die Zweifel am Willen der EU, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, werden mit dieser Entscheidung immer größer. Auch die Glaubwürdigkeit der EU als gesetzgeberische Kraft hat erheblichen Schaden genommen. Dafür sind nicht zuletzt die FDP mit ihrer plötzlichen Kehrtwende sowie Bundeskanzler Olaf Scholz durch seine Untätigkeit verantwortlich. Dass nunmehr lediglich ein Bruchteil großer Unternehmen verpflichtet wird, auf Umweltschutz und Menschenrechte in ihrer Lieferkette zu achten, ist damit maßgeblich Deutschland zuzurechnen. Indem dem Narrativ nachgegeben wurde, wonach die ursprüngliche Fassung des Gesetzesvorhabens kleinen und mittelständischen Unternehmen ‚unverhältnismäßige Auflagen‘ gemacht hätte, haben die EU-Staaten rund zwei Drittel der Unternehmen, auf die das Gesetz angewendet werden sollte, gestrichen und damit den echten Effekt, den es hätte haben können.““ Pressemitteilung vom 15.03.2024 bei WWF Deutschland externer Link
    • EU sorgt für den Fortschritt, den die Bundesregierung schuldig geblieben ist
      Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch begrüßt die Einigung auf ein EU-Lieferkettengesetz in letzter Sekunde, kritisiert aber zugleich die Rolle, die die Bundesregierung bei der Abschwächung des Gesetzes gespielt hat. „Für die Menschen, deren Rechte in den Lieferketten deutscher und europäischer Unternehmen verletzt werden, ist es eine gute Nachricht, dass die EU sich doch noch auf ein Lieferkettengesetz geeinigt hat. Dieser Fortschritt ist in erster Linie dem unermüdlichen Einsatz der belgischen EU-Ratspräsidentschaft und der Kompromissbereitschaft anderer EU-Staaten zu verdanken. Die Bundesregierung hat dagegen mit ihrer kategorischen Enthaltung nicht nur den Ruf Deutschlands als verlässlicher Verhandlungspartner nachhaltig beschädigt, sondern ist auch mitverantwortlich für die massive Abschwächung des Gesetzes in letzter Sekunde“, kommentiert Lutz Weischer, Leiter des Berliner Büros von Germanwatch. „Dass das Gesetz nun zunächst nur noch für schätzungsweise 0,01 Prozent der europäischen Unternehmen gelten soll, ist äußerst bitter.“…“ Germanwatch-PM vom 15.3.24 externer Link
  • „Dies ist ein Angriff auf die Menschenrechte und den Planeten“. Widerstand von FDP & Co.: EU-Lieferkettengesetz fällt politischer Kehrtwende zum Opfer – unter lauter Kritik
    • Wegen Bundesregierung: Rückschlag für europäisches Menschenrechtsvorhaben – Mehrheit der Bevölkerung laut Umfrage für EU-Lieferkettengesetz
      Großer Rückschlag für das EU-Lieferkettengesetz: Im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats (COREPER) ist heute keine qualifizierte Mehrheit für das Menschenrechtsvorhaben zustande gekommen. Die belgische Ratspräsidentschaft hat angekündigt, nun erneut mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament in Verhandlungen zu treten. In der deutschen Bevölkerung gibt es derweil eine große Unterstützung für das EU-Lieferkettengesetz: Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen das Gesetz, wie eine neue repräsentative Umfrage zeigt. (…)
      Entgegen der angekündigten Enthaltung der Bundesregierung gibt es in der deutschen Bevölkerung eine große Zustimmung für das EU-Vorhaben. Das zeigt eine heute veröffentlichte repräsentative Umfrage: 68 Prozent der in Deutschland Befragten gaben darin an, das EU-Lieferkettengesetz zu unterstützen. Auffällig ist, dass die Unterstützung sämtliche Wählergruppen umfasst: Auch 67 Prozent der FDP-Wähler*innen befürworten das europäische Lieferkettengesetz. Die repräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut INSA-CONSULERE im Auftrag von Germanwatch, einer Trägerorganisation der Initiative Lieferkettengesetz, im Februar 2024 durchgeführt
      …“ PM der Initiative vom 28. Februar 2024 externer Link
    • Wir sagen JA zur CSDDD. Gemeinsame Erklärung der Zivilgesellschaft als Reaktion auf die fehlende Mehrheit im COREPER
      Gemeinsames (engl.) Statement vom 28.2.24 bei European Coalition for Corporate Justice externer Link von europäischer Zivilgesellschaft und Gewerkschaften zur Entscheidung
    • EU-Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht: Industriearbeiter akzeptieren kein Scheitern
      IndustriALL Global Union und IndustriAll EU verurteilen den gestrigen inakzeptablen politischen Rückschlag, da die EU-Mitgliedstaaten die Verabschiedung des europäischen Gesetzes über die Sorgfaltspflicht ablehnen. IndustriearbeiterInnen werden kein Scheitern akzeptieren…“ engl. Meldung vom 29.2. bei IndustriALL externer Link
    • EU-Lieferkettengesetz fällt politischer Kehrtwende zum Opfer
      „… Der unerwartet breite Widerstand auf der Ebene der Mitgliedstaaten kam nach wochenlanger intensiver Lobbyarbeit, die von nationalen Industrieverbänden und deutschen Ministern der FDP initiiert wurde. Nun haben die belgischen Vertreter nur noch ein knappes Zeitfenster, um einen neuen Kompromisstext zu erreichen, der von einer qualifizierten Mehrheit unterstützt werden kann und dem Parlament vor der letzten Plenarsitzung im April zur endgültigen Zustimmung vorgelegt wird. (…) Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sagte, der Stopp des Gesetzes seien „gute Neuigkeiten in für die Unternehmen sehr herausfordernden Zeiten.“ Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen zeigten sich dagegen empört. „Es ist äußerst bedauerlich, dass sich die EU-Hauptstädte von der im Dezember erzielten politischen Einigung abgewandt haben“, sagte Nele Meyer, Direktorin der European Coalition for Corporate Justice, in einer Erklärung. Die Organisation Oxfam, die sich für Armutsbekämpfung einsetzt, kritisierte unterdessen die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens für ihre mangelnde Unterstützung der Vereinbarung. „Indem Deutschland seine Unterstützung für eine bereits getroffene Einigung zurückgezogen hat, hat es den Boykott dieser wegweisenden EU-Regeln für die Lieferkette ausgelöst“, sagte Marc-Olivier Herman von der Organisation. „Frankreich hat sich nicht damit zufriedengegeben, 99 Prozent der Unternehmen vom Haken zu lassen, sondern hat in letzter Minute wie mit einer Abrissbirne darum gebeten, weitere 14.000 Unternehmen auszunehmen. Dies ist ein Angriff auf die Menschenrechte und den Planeten“, fügte er hinzu. „Deutschland, Italien und Frankreich sollten Vereinbarungen treffen und nicht brechen“, beklagte er.“ Beitrag von Von: Anna Brunetti und Jonathan Packroff vom 28. Februar 2024 bei Euraktiv externer Link
    • Widerstand von FDP & Co.: EU-Lieferkettengesetz steht vor dem Aus
      „Das Vorhaben, wonach Konzerne keine Gewinne mehr mit Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltzerstörung machen dürften, fand im EU-Rat wieder keine Mehrheit. Das geplante EU-Lieferkettengesetz, auf das sich Verhandlungsführer der Gesetzgebungsgremien im Dezember grundsätzlich verständigt hatten, fand im Ministerrat zum zweiten Mal nicht die erforderliche Mehrheit. Trotz Bemühungen der Präsidentschaft rund um den „finalen Kompromiss“ habe man die nötige Unterstützung nicht erreicht, teilte der belgische Vorsitz des Gremiums der Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten am Mittwoch mit. „Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen.“ Dabei gelte es auszuloten, ob es möglich sei, die von einzelnen Ländern vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem EU-Parlament auszuräumen. Die Lieferkettenrichtlinie „wird in dieser Form nicht kommen“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Folge auf X. „Mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten hat dem Entwurf nicht zugestimmt, auch etwa Frankreich und Italien.“ Sie teilten „unsere Bedenken, wegen derer wir als deutsche Bundesregierung letztlich nicht zugestimmt haben“. Vor allem bei der italienischen Regierung hatte Belgien vorher auf ein Einlenken gehofft. Die Zugeständnisse bei einem anderen umstrittenen Gesetzesvorhaben, der EU-Verpackungsverordnung, hätten den Südeuropäern aber offenbar nicht gereicht, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nur die Niederlande, Dänemark, Irland, Spanien, Portugal und Lettland standen laut Diplomaten klar hinter der Richtlinie für mehr Sorgfaltspflichten in der Lieferkette…“ Beitrag von Stefan Krempl vom 28. Februar 2024 bei heise online externer Link
    • Wir sagen JA zum EU-Lieferkettengesetz
      Die heutige Ablehnung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch den EU-Rat ist ein bedauerlicher Rückschlag für die Rechenschaftspflichten von Unternehmen und den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt weltweit. (…) Es ist ein erschütterndes Versäumnis der EU-Regierungen, ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen, und ein Signal an verantwortungslose Unternehmen, dass sie die Klima- und Umweltkrise weiter anheizen können, um Profite zu machen. Diese mangelnde Unterstützung bedroht einen wichtigen Teil der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften, der notwendig und überfällig ist, um eine Änderung des Geschäftsgebarens einzuleiten. Sie ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses im Europäischen Parlament und umfangreicher Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Die belgische Präsidentschaft muss sich jetzt mehr denn je der Herausforderung stellen: Es ist an der Zeit, zu den Mitgliedstaaten zurückzukehren und für eine starke Mehrheit zu sorgen, ohne an den Grundprinzipien des im Trilog ausgehandelten Kompromisses zu feilschen.“ Pressemitteilung vom 28. Februar 2024 bei ClientEarth externer Link zum gemeinsamen Statement zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Scheitern des EU-Lieferkettengesetzes im  Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten
    • Und dazu das LabourNet auf SocialMedia: „Ich teile die Kritik an der Bundesregierung wg #Lieferkettengesetz, wir sollten dieses aber nicht überschätzen: Druck auf die Unternehmen (über deren Belegschaften), die Lieferkette frei von überdurchschnittlichen Schweinerein zu halten, kann ebenso wirksam sein, auch bei KMUs...“
  • Nach der verschobenen Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz fordert eine Petition Bundeskanzler Scholz zum Ja für die Menschenrechte auf
    • EU-Abstimmung verschoben: Jetzt FDP-Lügen entlarven und Lieferkettengesetz zustimmen!
      In den vergangenen Wochen hat die FDP in Brüssel große Unruhe gestiftet: Mit unfairen Methoden wie Falschaussagen hat sie an der Ampel-Koalition vorbei andere Staaten dazu aufgerufen, sich gegen das EU-Lieferkettengesetz zu positionieren. In den kommenden Tagen sollen sich die Vertreter*innen des Rats zum Gesetzentwurf positionieren. Darum muss Kanzler Scholz jetzt handeln und sich endlich zum EU-Lieferkettengesetz bekennen! Eigentlich wollten sich die Ständigen Verter*innen in Brüssel des EU-Ministerrats (COREPER) am 9. Februar zum EU-Lieferkettengesetz positionieren. Eigentlich eine Formsache, denn der Verhandlungsprozess wurde bereits im Dezember 2023 erfolgreich abgeschlossen. Auch die deutschen Positionen finden sich im aktuellen Kompromiss wieder – vor allem in Abschwächungen des Gesetzes. Doch die FDP hat die Aussprache mit aller Kraft sabotiert, mit Falschbehauptungen zum Gesetz, mit direkten Schreiben an andere Mitgliedsstaaten und dem Gerücht, dass die ganze Bundesregierung unzufrieden mit dem Gesetz sei. Schließlich wurde die Abstimmung verschoben. Gemeinsam mit unserer Mitgliedsorganisation Ekō rufen wir Olaf Scholz daher in einer aktuellen Petition auf: Bekennen Sie sich endlich zum EU-Lieferkettengesetz und sagen Sie JA zu Menschenrechten und Umweltschutz!...“ Aufruf vom 13. Februar 2024 der Initiative Lieferkettengesetz externer Link mit umfangreichen Faktencheck, siehe auch
    • [Petition] Deutschland muss mit JA für das EU-Lieferkettengesetz stimmen. Bundeskanzler Scholz: Ihr Ja für die Menschenrechte und für Europa!
      Von Kinderarbeit im Kaffee über Regenwald-Abholzung im Shampoo: Das neue EU-Lieferkettengesetz soll genau diese Art von Menschenrechtsverletzung und Umweltverschmutzung verhindern. Doch Deutschlands FDP stellt sich in letzter Minute quer! Dass die FDP sich jetzt weigert, zuzustimmen, und sogar direkt auf andere EU-Staaten zugeht und Stimmung gegen das Gesetz macht, ist ein wahres Foulspiel, denn: Die FDP hat selber maßgeblich den aktuellen Gesetzestext mitverhandelt. Die plötzliche Blockadehandlung schadet auch Deutschlands Ansehen in der EU, weil sich andere Staaten nicht mehr auf die Zusagen der Bundesregierung verlassen können. Bisher weigert sich die Bundesregierung, der EU-Gesetzesvorlage zuzustimmen, weil die FDP eine Einigung der Ampel-Koalition verhindert. Wir müssen sofort handeln und an den deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz appellieren, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen…“ Petition an Bundeskanzler Olaf Scholz von und bei eko.org externer Link
    • Abstimmung vertagt: Vorerst keine Mehrheit für EU-Lieferkettengesetz in Sicht
      Das geplante EU-Lieferkettengesetz sollte große Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten anhalten. Eine politische Einigung gab es auch schon. Doch Bedenken der FDP haben das Projekt ins Wanken gebracht. Die Entscheidung darüber wurde jetzt vertagt…“ Meldung vom 11.02.2024 im Migazin externer Link
  • EU-Lieferkettengesetz: Wenn selbst Aldi Süd oder Tchibo die FDP kritisieren und das Gesetz nun von Italiens rechter Regierung abhängt…
    • EU-Lieferkettengesetz: Profit statt Menschenrechte – Deutschland hält sich raus
      Aus dem Meilenstein im Kampf gegen Ausbeutung von Mensch und Umwelt wird wohl nichts. Wenige Tage vor der Abstimmung ist Arbeitsminister Heil daran gescheitert, seinen Ministerkollegen von der FDP eine Zustimmung zur bereits ausgehandelten EU-Lieferkettenrichtlinie abzuringen. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einem Skandal. Der Kanzler sei eingeknickt vor der Wirtschaftslobby. (…)
      Verschiedene deutsche Unternehmen wie Aldi Süd, Kik oder Tchibo sowie der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft riefen die Bundesregierung noch am Dienstag auf, für das EU-Lieferkettengesetz zu stimmen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) müsse den bereits ausgehandelten Kompromiss sichern. Die Forderungen des Gesetzes seien angemessen und umsetzbar. Für Unternehmen, die bereits die deutschen Regeln einhalten, bedeute eine europaweite Regelung, „dass Wettbewerbsvorteile auf Kosten von Mensch und Umwelt endlich unterbunden werden“, heißt es in dem Aufruf der Unternehmen. (…)
      Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch warf Scholz vor, „sich vom kleinsten Koalitionspartner die Agenda diktieren“ zu lassen. Die FDP wiederum zeige wenige Monate vor den Europawahlen „ein erschreckendes Maß an europapolitischer Verantwortungslosigkeit.“ Auch die katholische Hilfsorganisation Misereor sprach von einem „Einknicken des Bundeskanzlers vor der Wirtschaftslobby“. Das gelte leider auch für Vizekanzler Robert Habeck (Grüne), der allem Anschein nach nicht auf ein Machtwort des Kanzlers gedrängt habe. Amnesty International nannte Deutschlands Kehrtwende drei Tage vor der entscheidenden Abstimmung im EU-Rat „skandalös“
      …“ Beitrag vom 06.02.2024 im Migazin externer Link

      • Siehe den Aufruf der Unternehmen externer Link : EU-Lieferkettengesetz:  Kompromiss blockieren heißt Rechtsunsicherheit schaffen
    • Die Ampel missachtet bei Lieferketten Menschenrechte: Die Kehrtwende der Bundesregierung beim Lieferkettengesetz schadet allen
      Wirtschaftsverbände und FDP haben sich durchgesetzt: Deutschland wird nicht für ein EU-Lieferkettengesetz stimmen. Wir sind bestürzt über diese Kehrtwende. Die Bundesregierung hatte mitverhandelt, alle Interessengruppen wurden einbezogen. Justizminister Marco Buschmann hatte Abschwächungen bekommen. Am Ende stand ein Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Parlament. (…) Es reicht, dass ein Koalitionspartner „Bürokratie“ schreit, und der Kanzler knickt ein. Dabei folgen diesem Einwand nicht einmal Unternehmen. Mehrere aktuelle Umfragen ergaben, dass die Mehrheit der Frimen keine oder nur geringe Belastung durch ein EU-Lieferkettengesetz sieht. (…) Das alles scheint der Bundesregierung egal zu sein. Kanzler Olaf Scholz hätte ein Machtwort gegen die Sabotage der FDP sprechen können, die Minister:innen von SPD und Grünen hätten sich für ein solches Machtwort einsetzen können – und müssen. Wir hoffen, dass die anderen EU-Staaten dem EU-Lieferkettengesetz zustimmen und es trotz der deutschen Ablehnung in Kraft treten kann. Die Chancen stehen nicht gut. Die rechte Regierung Italiens könnte das Zünglein an der Waage sein…“ Gastbeitrag vom 06.02.2024 in der FR online externer Link von Barbara Küppers (Terre des Hommes) und Armin Paasch (Misereor)
  • FDP-Sabotage des EU-Lieferkettengesetzes ist Affront gegen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) lehnen den in Brüssel ausgehandelten Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz ab. Das geht aus einer Stellungnahme der beiden Ministerien hervor, aus der die dpa heute zitiert und die der Initiative Lieferkettengesetz vorliegt. Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen und dem EU-Lieferkettengesetz zuzustimmen…“ Pressestatement vom 01.02.2024 der Initiative externer Link
  • „Misstrauensvotum gegen die Wirtschaft“: FDP lehnt den aktuellen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie ab und widerspricht 1 Jahr Erfahrungen in Deutschland
    • Lindner will Lieferkettengesetz entschlacken und weniger Bürokratie
      Die FDP lehnt den aktuellen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinien ab. Das Lieferkettengesetz müsse aus Sicht des Finanzministers reduziert und entschlackt werden. (…) „Das in der Praxis extrem belastende Lieferkettengesetz muss reduziert und entschlackt werden. Das Gesetz tut wenig für Menschen in Schwellenländern, ist aber ein sehr teures Misstrauensvotum gegen die Wirtschaft“, sagte der FDP-Politiker im Podcast „Table.Today“ des Medienhauses Table.Media. Die Überprüfung der Lieferketten könnten Wirtschaftsprüfer statt Behörden übernehmen. Das Präsidium der FDP beschloss am Montag in Berlin die Forderung nach einem Stopp des Vorhabens. „Den aktuellen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinien lehnen wir ab“, heißt es in dem Papier. Es drohe sonst unverhältnismäßige Bürokratie, Rechtsunsicherheit und eine Wettbewerbsverzerrung bis hin zur weiteren Verteuerung des Bauens in Deutschland. Und: „Bedauerlich ist, dass es nicht gelungen ist, die Haftungsregelungen durch eine Privilegierung (Safe Harbour) abzumildern, wenn sich Unternehmen auf die Einhaltung von Branchenstandards oder Zertifizierungen verlassen.“ Meldung vom 15.01.2024 im Handelsblatt online externer Link
    • Das Lieferkettengesetz: Ein Bürokratiemonster?
      Ein Jahr nach Einführung des Lieferkettengesetzes ziehen Christina Schildmann, Ernesto Klengel und Oliver Emons Bilanz – wie funktioniert es, was klappt, was fehlt vielleicht noch und welche neue Stufe wird 2024 gezündet?
      Das Lieferkettengesetz setzt einen Meilenstein im Bestreben, Transparenz und Verantwortlichkeit in globalen Lieferketten zu fördern. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Unternehmensgröße zur Einhaltung menschenrechtlicher und ökologischer Standards. Der grundlegende Ansatz des Gesetzes verlangt von Unternehmen, potenzielle Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu überwachen und zu minimieren.
      Diese Verpflichtung hat Unternehmen dazu motiviert, ihre Lieferketten genauer zu prüfen. Die Bemühungen zeigen Erfolge, sagt HSI-Direktor (kommissarisch) Ernesto Klengel, indem Unternehmen vermehrt nach ausländischen Partnern suchen, um langfristige Vertragsbeziehungen einzugehen und angemessene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Trotz dieser Fortschritte gibt es anfängliche Bedenken seitens der Unternehmen, insbesondere die Furcht vor der Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette. Unternehmen müssen keine Angst davor haben, da es zeigt, dass sie das Gesetz richtig anwenden, betont Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung…“ Systemrelevant Podcast vom 11.01.2024 der HBS externer Link Audio Datei
    • Erste Bilanz: Ein Jahr Lieferkettengesetz – wie wirksam sind die Regeln?
      Seit Jahresbeginn müssen deutsche Unternehmen per Gesetz für Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette ihrer Produkte Verantwortung übernehmen. Das zuständige Bundesamt zieht eine positive Bilanz – die Wirtschaft zeigt sich weniger zufrieden.
      Wenn ein T-Shirt in Deutschland im Geschäft, ein Schokoriegel im Supermarkt oder ein Sofa im Möbelhaus ankommt, haben die Produkte oft viele Fertigungsstufen in verschiedenen Ländern hinter sich. Seit fast zwölf Monaten nimmt das von der Wirtschaft teils scharf kritisierte Lieferkettengesetz Unternehmen in Deutschland in die Pflicht, damit diese nicht etwa von Kinder- und Zwangsarbeit bei ihren Zulieferern profitieren. Sanktionen wegen Verstößen hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im ersten Jahr nach eigenen Angaben noch nicht verhängen müssen. Wie die Behörde nun mitteilte, gab es seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 486 Kontrollen bei Unternehmen – zum Großteil in der Automobil-, Chemie-, Pharmazie-, Maschinenbau-, Energie-, Möbel-, Textil- sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Es seien 38 Beschwerden eingegangen, in sechs Fällen habe das Bafa Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen. Die Behörde zieht eine positive erste Bilanz: Die verpflichteten Unternehmen setzten sich demnach mit ihren Lieferketten stärker auseinander und die Anforderungen des Gesetzes größtenteils erfolgreich um. Dabei seien sie auch auf ihre Zulieferer zugegangen, um Missstände zu beseitigen oder abzumildern.
      Die Wirtschaft kritisiert die Regeln jedoch noch immer. „Die Zielsetzung des Gesetzes wird von der deutschen Wirtschaft geteilt, sorgt aber in der Praxis für Schwierigkeiten“, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, der Deutschen Presse-Agentur. Die Auswirkungen seien heute schon auch für kleine und mittelständische Unternehmen spürbar. „Wenn sie mit großen Unternehmen Geschäfte machen, wird auch von kleinen Betrieben verlangt, die Standards zu erfüllen“, so Adrian
      …“ Beitrag von Jacqueline Melcher vom 21.12.2023 im Migazin externer Link
  • Meilenstein? EU einigt sich auf gemeinsames Lieferkettengesetz – Finanzsektor ausgeklammert
    • Meilenstein? EU einigt sich auf gemeinsames Lieferkettengesetz
      Über Jahre wurde darum gerungen: Nun hat sich die EU auf ein Lieferkettengesetz verständigt. Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen begrüßen den Schritt, sehen jedoch auch zahlreiche Mängel, beispielsweise beim Finanzsektor. (…) Das EU-Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. In manchen Sektoren, wie Textilherstellung, Landwirtschaft oder Bauwesen, gilt es auch für kleinere Unternehmen. Verletzen Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht, können sie dafür haftbar gemacht und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
      Lücken des deutschen Gesetzes geschlossen
      Das Gesetz sei ein Meilenstein für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, erklärte Oxfam. Zudem würden damit auch Lücken des deutschen Lieferkettenkettengesetzes geschlossen, beispielsweise mit leichteren Möglichkeiten für Schadensersatzklagen. Ebenso stelle es bei der Größe der Unternehmen eine deutliche Verbesserung zum deutschen Gesetz dar, das ab 2024 eine Schwelle von 1.000 Beschäftigten vorsieht.
      Germanwatch kritisierte, dass die Sorgfaltspflichten auf Druck Frankreichs vorläufig nicht für Finanzdienstleistungen gelten. Das sei schwer zu akzeptieren, trügen doch europäische Finanzinstitute durch ihre Investitionen und Kredite erwiesenermaßen massiv zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bei.
      Auch Misereor bemängelte, dass eine Revisionsklausel lediglich die Möglichkeit einer nachträglichen Aufnahme von Finanzmarktgeschäften in die Regelungen vorsehe. (…)
      Amnesty International sieht eine weitere Lücke am Ende der Lieferkette. „Unternehmen, die potenziell gefährliche Produkte wie Waffen oder Spionage-Software herstellen, müssen nicht verfolgen, ob die Endverbraucher damit die Menschenrechte verletzen
      .“…“ Meldung vom 14.12.2023 im Migazin externer Link
    • Meilenstein auf dem Weg zum EU-Lieferkettengesetz – Deutschland muss trotz Schwächen für den Kompromiss stimmen
      Die Einigung zum EU-Lieferkettengesetz externer Link ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt in den globalen Lieferketten: Trotz Schwächen in den Bereichen Klimaschutz und Finanzsektor begrüßt die Initiative Lieferkettengesetz den Kompromiss zwischen Europa-Parlament, EU-Kommission und EU-Rat. Das Bündnis von mehr als 140 Organisationen setzt nun darauf, dass Deutschland im weiteren Gesetzgebungsprozess dem wichtigen Menschenrechtsgesetz der EU zustimmt…“ Pressestatement vom 14.12.2023 der Lieferketten-Initiative externer Link
    • Rahmen für Ausbeutung. EU-Parlament und Mitgliedstaaten einigen sich auf Lieferkettengesetz. Ausnahme für Finanzsektor
      Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 15.12.2023 externer Link
  • Verhandlungen auf der Zielgeraden: Appell der dt. Zivilgesellschaft an die Bundesregierung: Finanzsektor gehört in das EU-Lieferkettengesetz!
    • Der Finanzsektor gehört in das EU-Lieferkettengesetz! Appell der dt. Zivilgesellschaft an die Bundesregierung: Finanzsektor gehört in das EU-Lieferkettengesetz!
      Für die Trilog-Verhandlungen am Mittwoch, 13.12.2023 fordern FIAN, der Dachverband der Kritischen Aktionär*innen, Südwind und Facing Finance die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Finanzsektor in das EU-Lieferkettengesetz einbezogen wird. Warum das unerlässlich ist, legen sie in einer kürzlich erschienenen Stellungnahme externer Link mit 15 weiteren Organisationen – darunter Bürgerbewegung Finanzwende, Heinrich-Böll-Stiftung, Brot für die Welt, Misereor, WWF Deutschland, Deutsche Umwelthilfe – ausführlich dar. Sie verweisen auf die Blockadehaltung der französischen Regierung im EU-Ministerrat und betonen die Unterstützung des Finanzsektoreinbezugs durch das EU-Parlament, die EU-Kommission, die europäische Zentralbank sowie Hunderte externer Link Finanzunternehmen und Branchenvertreter*innen, Unternehmen der Realwirtschaft, Akademiker*innen, Glaubensvertreter*innen sowie Dachorganisationen des Finanzsektors.
      Banken, Versicherungen und Investor*innen sind vielfach in Projekte verwickelt, durch die Menschenrechte verletzt und dem Klima geschadet wird. In Kolumbien wurden für die Cerrejón-Steinkohlemine Tausende Indigene gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Antapaccay-Kupfermine in Peru setzt mehr als 50.000 Menschen hohen Belastungen durch Schwermetalle aus. Finanziell möglich gemacht werden diese Projekte von Banken und Investoren. Banken und Investoren heizen auch die Klimakrise an…“ Appell vom 12.12.23 bei Kritischen Aktionär*innen externer Link
    • Verhandlungen auf der Zielgeraden: Woran das Lieferkettengesetz der EU noch scheitern könnte
      Die EU-Verhandlungen für einen wirksameren Schutz von Menschenrechten und Umwelt stehen kurz vor dem Durchbruch. Doch wichtige Punkte sind weiter offen. Wie verhält sich Deutschland?…“ Artikel von Felix Kiefer vom 12.12.23 im Tagesspiegel online externer Link
  • Mehr Unternehmen erfasst: LkSG gilt ab 2024 für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten
    Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllen. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten.
    BAFA-Präsident Torsten Safarik, betont: „Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stärkt die Menschenrechte, ohne Unmögliches zu verlangen. Die Unternehmen müssen sich den Anforderungen des Gesetzes in angemessener und wirksamer Weise stellen. Das Angemessenheitsprinzip gibt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen einen Spielraum und stellt sicher, dass insbesondere kleineren Unternehmen nichts Unzumutbares aufgebürdet wird. Wir setzen auf einen kooperativen Ansatz, um gemeinsam mit den Unternehmen die Lage der Menschenrechte in den globalen Lieferketten zu verbessern“. Die im LkSG verankerten Sorgfaltspflichten verpflichten Unternehmen dazu, ein betriebliches Risikomanagement einzurichten und ihre Lieferketten regelmäßig und anlassbezogen zu analysieren. Unternehmen müssen darüber hinaus ein Beschwerdeverfahren einrichten und, falls erforderlich, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen…“ Pressemitteilung vom 23.11.2023 externer Link beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Update zum LkSG: Handreichung des BAFA zur Zusammenarbeit in der Lieferkette
    Die Zusammenarbeit mit Zulieferern spielt bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eine besondere Rolle. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ veröffentlicht, die Unternehmen weitere Hinweise zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gibt…“ Beitrag von Dr. Carolin Reichert vom 15.11.2023 externer Link bei Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
  • Nach Habeck-Vorstoß, Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen: Menschenrechtsschutz darf nicht weiter verzögert werden
    „Anlässlich der von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geäußerten Pläne, Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen, kommentiert Michelle Trimborn, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz: Menschenrechte und Umweltschutz in unseren Lieferketten dürfen nicht weiter aufgeschoben werden. Dass es sich in der Diskussion darum, ob Unternehmen ausbeuterische Kinderarbeit, Löhne unter dem Existenzminimum und lebensgefährliche Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten verhindern müssen, jetzt vor allem um Berichtspflichten und Bürokratie dreht, ist fatal. Das Lieferkettengesetz soll dazu dienen, Risiken zu ermitteln und zu minimieren; Betroffene von Menschenrechtsverletzungen sollen dabei gestärkt werden. An erster Stelle muss dabei die Achtung der Menschen und unseres Planeten stehen. Der an vielen Stellen bereits schwache Kompromiss im deutschen Lieferkettengesetz darf nicht weiter abgeschwächt werden – schon gar nicht auf Bestellung einzelner Wirtschaftsverbände. (…) Der Schutz von Menschenrechten, Klima und Umwelt in der globalisierten Wirtschaft musste schon zu lange warten. Dies jetzt noch weiter zu verzögern, bis sämtliche europäischen Gesetzgebungsprozesse in diesem Bereich abgeschlossen und national umgesetzt sind, ist unverständlich – und ein falsches Zeichen, nicht nur in Richtung der Betroffenen, sondern auch an alle Unternehmen in Deutschland, die bereits seit Jahren mit voller Kraft an der Stärkung gerechter Lieferketten arbeiten und ihre Berichte vorbereitet haben…“ Pressestatement der ‚Initiative Lieferkettengesetz‘ vom 18. September 2023 externer Link
  • Deutsches Lieferkettengesetz: Zum Gespräch mit Gewerkschaften verpflichtet. Fast 60 Prozent der Fälle von Zwangsarbeit entfallen auf Landwirtschaft und Fischindustrie 
    „… Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, Zwangsarbeit in der Orangensaftindustrie, Verfolgung von Gewerkschafter_innen des Kaffeeanbaus – die Liste von dokumentierten Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen entlang der Lieferkette im Lebensmittelsektor ist lang. Die Arbeiter_innen in der Nahrungsmittelproduktion sind besonders von Menschenrechtsverletzungen bedroht: Laut dem UN-Bericht zu Menschenhandel 2022 fanden rund 29 Prozent der erfassten Fälle von Zwangsarbeit zwischen 2012 und 2021 in der Landwirtschaft statt und etwa 28 Prozent in der Fischindustrie. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll das ändern. (…) „Im Moment kann ich noch nicht sagen, das Gesetz wirkt, aber es ist normal, dass es nach so einer kurzen Zeit global noch keine starke Veränderung gab“, sagt Peter Schmidt. Er ist seit 35 Jahren Gewerkschafter, 13 Jahre davon als hauptamtlich Beschäftigter Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats von Nestlé. (…) Die Frage, was genau die Beachtung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten – wie es im Gesetz steht – „in angemessener Weise” ausmacht, wird im Laufe der Zeit verhandelt werden. Dafür gibt es etwa die Überprüfung von Beschwerden durch das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten ist zum Beispiel im Gesetz nicht explizit festgeschrieben. Dort heißt es zwar auch, Unternehmen müssen „angemessene Löhne“ zahlen. Genauer definiert ist aber auch das nicht. Viele Branchenstandards oder nationale Mindestlöhne sind nicht existenzsichernd. Gleichzeitig ist der Zusammenhang zwischen Löhnen und Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit hinreichend belegt. „Der Kapitalismus ist mit dem Gesetz nicht abgeschafft”, sagt Schmidt. „Lebensmittelkonzerne haben Profitmargen zwischen 17 und 23 Prozent.” Um Profite zu sichern, üben sie Druck auf die Versorgungskette aus. Gleiches gilt für Supermärkte in Deutschland, wo sich nur fünf große Unternehmen den Markt teilen. Verstöße gegen Menschenrechte müssten mit viel höheren Strafen belegt und so richtig teuer gemacht werden, findet Schmidt.“ Beitrag von Leila van Rinsum vom 31. August 2023 beim DGB Bildungswerk externer Link aus NORD I SÜD news II/2023: Kampf um die Landwirtschaft

  • Kapital gegen Menschenrechte: EU-Parlament will Lieferkettengesetz nachbessern. Deutsche Wirtschaftsverbände empört 
    „In Brüssel ist das Lieferkettengesetz aus der Perspektive der Kapitalverbände gut aufgehoben. Schließlich sind die dortigen Lobbystrukturen üppig und einflussreich. Das Gesetz, mit dem Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen durch Zulieferer europäischer Konzerne bekämpft werden sollen, wäre nicht das erste, das vor Inkrafttreten bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt wird. So wurde auch der Entwurf des Lieferkettengesetzes stark abgeschwächt, bevor er im Februar 2022 offiziell von der EU-Kommission vorgestellt wurde. Doch das EU-Parlament fordert in seiner Version nun deutliche Nachbesserungen. Gelten sollen die Regeln demnach für alle in der EU ansässigen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro, und zwar branchenübergreifend. Die bei der Kommission von der Finanzlobby erreichten großzügigen Ausnahmen für Banken sollen weitgehend gestrichen werden. Dass die Einhaltung der »Sorgfaltspflichten« im Finanzsektor auf »sehr große« und börsennotierte Unternehmen begrenzt werden sollen, ist nicht im Sinne der Abgeordneten. Auch plädiert das EU-Parlament dafür, die variable Vergütung der Unternehmensleitung, etwa Boni, stärker an die Einhaltung der Auflagen zur Klimabelastung zu koppeln. Vorgesehen ist, dass die Konzerne Pläne entwickeln, wie sie ihren Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius leisten wollen. Was den einheimischen Kapitalfraktionen wohl die meisten Sorgen bereiten dürfte, sind mögliche finanzielle Sanktionen. So wollen die Mitglieder des EU-Parlaments es nicht bei »naming and shaming« – also öffentlichem Anprangern belassen, sondern den Aufsichtsbehörden auch die Möglichkeit einräumen, Waren dieser Unternehmen vom Markt zu nehmen, wenn Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte entlang der Lieferkette festgestellt wurden. Zudem sollen Geldstrafen in Höhe von mindestens fünf Prozent des globalen Umsatzes verhängt werden können. Deutsche Kapitalvertreter reagierten empört auf die Vorschläge. (…) Aber klar ist auch: Ohne Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen im globalen Süden würden viele Profitmargen des BRD-Kapitals arg zusammenschrumpfen…“ Artikel von Sebastian Edinger in der jungen Welt vom 4. Juli 2023 externer Link
  • Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz: Leitfaden für Interessenvertretungen und Gewerkschafter*innen 
    Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte meint die Verantwortung von Unternehmen, ein Verfahren zur Vermeidung, Aufdeckung und Beendigung von Menschenrechtsverletzungen einschließlich Arbeitnehmer*innenrechten in ihrem Geschäftsbereich und ihren Wertschöpfungsketten weltweit einzurichten. Die Durchführung einer Risikoanalyse ist der Eckpfeiler des Sorgfaltspflichtenprozesses, in dem die Unternehmen proaktiv nach menschenrechtlichen (und ausdrücklich nicht nach finanziellen) Risiken suchen müssen. Unternehmen können Probleme nur dann angehen, wenn sie wissen und anerkennen, wo Probleme liegen könnten, um dort gezielt Maßnahmen zu ergreifen. (…) Dieser Leitfaden soll Gewerkschafter*innen und Interessenvertreter*innen aufzeigen, was eine Risikoanalyse beinhalten sollte. Ferner soll er praktische Fragen aufzeigen, die durch Betriebsräte, EBR, Aufsichtsräte oder in internationalem sozialem Dialog wie im Rahmen von Gewerkschaftsallianzen gegenüber Unternehmen aufgeworfen werden können…“ Aus der Einleitung zu „Risikoanalysen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Leitfaden für Interessenvertretungen und Gewerkschafter*innen“ im Überblick zum Lieferkettengesetz vom 21.06.2023 auf der ver.di-Themenseite externer Link mit Factsheet zum LkSG auf Deutsch und Englisch: Regelungsinhalte des Gesetzes und Rolle gesetzlicher Interessenvertretungen
  • Europaparlament stimmt für ein an Menschenrechten und Umweltschutz orientiertes EU-Lieferkettengesetz – Schwächen bei Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Rechte durch Betroffene 
    Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begrüßt die heute im Europaparlament verabschiedete Position zum EU-Lieferkettengesetz. Mit der Entscheidung wurde ein – maßgeblich von deutschen Unions- und FDP-Europaabgeordneten getragener – Versuch abgewendet, den von ihren eigenen Fraktionen mitverhandelten Kompromiss in letzter Sekunde noch zu verwässern. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Das Parlament hat sich heute klar für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen, das sich an internationalen Standards orientiert. Es werden nicht nur die Menschenrechte und die Umwelt umfassend geschützt, sondern auch Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ernst genommen. Bei den Möglichkeiten für Betroffene, ihre Rechte wahrzunehmen, bleiben die Hürden allerdings weiter zu hoch.“
    Germanwatch kritisiert, dass das Parlament eine faire Beweislastverteilung für Betroffene nicht stärker in den Fokus genommen hat. Damit bleibt es schwierig, Unternehmen ein Fehlverhalten vor europäischen Gerichten nachzuweisen. Außerdem wurde eine klare Verankerung der Verantwortung in der Leitungsebene von Unternehmen abgelehnt. „Sorgfaltspflichten von Unternehmen sind nur dann wirksam, wenn sie auch von der Unternehmensleitung in Entscheidungen einbezogen werden. Die Chance, Menschenrechtsschutz auch in Unternehmen explizit zur Chefsache zu machen, hat das Parlament leider verpasst“, kommentiert Finn Robin Schufft, Referent für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
    Mit dem Beschluss des EU-Parlaments zum Lieferkettengesetz ist der Weg nun frei für die abschließenden Verhandlungen. Im sogenannten Trilog müssen sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament auf eine gemeinsame Regelung einigen. „Als größter EU-Mitgliedsstaat hat Deutschland in den abschließenden Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz eine zentrale Rolle und darf die Kompromissfindung nicht ausbremsen“, fordert Heydenreich. „Die Verhandlungen sollten nun zügig vorangehen und spätestens zum Jahresende abgeschlossen sein, da im kommenden Jahr der Wahlkampf für die EU-Parlamentswahl eine Kompromissfindung erschweren würde.“ Pressemitteilung vom 01.06.2023 von und bei Germanwatch externer Link („EU-Parlament macht wichtigen Schritt zu einem wirksamen Lieferkettengesetz“), siehe auch:

    • EU-Parlament stimmt für Lieferkettengesetz: Meilenstein für Menschenrechte und Klimaschutz
      „… „Mit der Zustimmung zu einem  europäischen Lieferkettengesetz hat das Europäische Parlament heute einen wichtigen Schritt in Richtung gerechterer globaler Lieferketten getan. Die Abgeordneten sprachen sich mit einer stabilen Mehrheit für verbindliche Regeln für Unternehmen aus.  Die Botschaft ist deutlich: Menschenrechte, Klima und Umwelt müssen zukünftig wirksam vor negativen Einflüssen durch globales Wirtschaften geschützt werden.
      Wir als Initiative Lieferkettengesetz begrüßen insbesondere, dass das EU-Lieferkettengesetz einem konsequent risikobasierten Ansatz folgen soll. So kann das Gesetz präventiv wirken und dafür sorgen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Außerdem soll das Gesetz auch die tiefere Wertschöpfungskette abdecken. Beides schafft die Voraussetzungen dafür, Menschenrechte und Umwelt dort zu schützen, wo es am schlechtesten um sie bestellt ist: am Beginn der Lieferkette. Zudem hat das Parlament bestätigt, dass auch Unternehmen Verantwortung für den Klimaschutz tragen. Das Gesetz fordert von Unternehmen die Aufstellung und Umsetzung von Klimaschutzplänen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel.
      Dennoch ist der heute beschlossene Kompromiss weit entfernt von unseren Forderungen als Zivilgesellschaft. Beim Zugang zu Recht begrüßen wir die grundsätzliche Regelung zum Thema Haftung, sehen aber auch massive Schwächen: Betroffene bleiben chancenlos, denn sie verfügen meist über geringe Mittel und haben keinen  Zugang zu unternehmensinternen Informationen. So können sie vor Gericht kaum beweisen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen. Darum fordern wir eine faire Verteilung der Beweislast. Natürlich müssen auch für den Finanzsektor vollumfängliche Sorgfaltspflichten gelten. Nur so können wir sicherstellen, dass europäische Banken und Investoren keine Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung finanzieren.
      Sehr besorgt sind wir, dass heute die deutschen Mitglieder der EVP-Fraktion (deutsche CDU/CSU) noch mit kurzfristigen Änderungsanträgen versucht haben, das europäische Lieferkettengesetz weiter abzuschwächen. Wir erwarten von der Bundesregierung ihrerseits, dass sie ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahr macht und sich im Trilog nun für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einsetzt.”…“ Pressemitteilung vom 01.06.2023 der Initiative Lieferkettengesetz externer Link
  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Handlungsoptionen für Mitbestimmungsakteure und Gewerkschaften 
    „Ab dem 1. Januar 2023 gilt für große Unternehmen das Lieferkettengesetz. Es enthält neue Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von umweltbezogenen, aber auch von arbeitsbezogenen Menschenrechts-Standards in Lieferketten. Das ist gerade in global agierenden Unternehmen auch ein Thema für die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in Betriebs- und Aufsichtsräten. Einen Überblick über Aufgaben und neue Möglichkeiten zur Mitgestaltung bei der Umsetzung des Gesetzes gibt eine Studie, die das Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat. Fazit der Autorin Prof. Dr. Reingard Zimmer: Die Beteiligung von Mitbestimmungsakteurinnen und -akteuren sowie von Gewerkschaften kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass grundlegende Menschenrechtsstandards weltweit gesichert werden. (…) Praktisch heißt das für die Unternehmen: Sie müssen Strukturen schaffen, die es ihnen ermöglichen, ihren Sorgfalts- und Kontrollpflichten nachzukommen, etwa durch ein Lieferketten-Risikomanagement und die Einsetzung von Menschenrechtsbeauftragten. Doch die Kontrolle der Lieferkette ist nicht allein Sache des Managements. Auch für Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Betriebs- und Aufsichtsrat ergeben sich neue Aufgaben und Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Die Jura-Professorin Zimmer von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin gibt in dem Gutachten einen ausführlichen Überblick dazu. Zwar habe der Gesetzgeber „eine Einbindung der deutschen Mitbestimmungsakteure“ lediglich „punktuell vorgesehen“, so Zimmer, dennoch könnten sie eine zentrale Rolle bei der Umsetzung spielen – was sogar im Interesse der Arbeitgeber sein könne. Denn damit würde der gesetzlichen Verpflichtung Rechnung getragen, auch die Interessen der eigenen Beschäftigten angemessen zu berücksichtigen, schreibt die Jura-Professorin. In jedem Fall von der Umsetzung des Lieferkettengesetzes betroffen sind Vertreter und Vertreterinnen der Beschäftigten im Aufsichtsrat. Denn der Aufsichtsrat hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem neuen Gesetz zu überwachen – schließlich können Verstöße das Unternehmen Millionen kosten. (…) Ähnlich verhält es sich mit dem Wirtschaftsausschuss des Betriebsrats, dem die Unternehmensleitung in Sachen Lieferkette Rede und Antwort zu stehen hat. (…) Schließlich bestehe die Möglichkeit, dass Gewerkschaften im Wege einer sogenannten Prozessstandschaft Rechte von Beschäftigten, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, geltend machen. Sie können dann Rechte von Beschäftigten aus Unternehmen der Lieferkette vor deutschen Gerichten einklagen…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 16. Dezember 2022 externer Link zum 111-seitigen Gutachten von Reingard Zimmer externer Link für das Hugo-Sinzheimer-Institut
  • Petitionsübergabe: 90.000 Menschen fordern starkes EU-Lieferkettengesetz – NGO-Bündnis kritisiert Position der Bundesregierung 
    Die Europäische Union will Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Offen ist jedoch, wie wirksam das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ausfällt. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich vergangenen Donnerstag in Brüssel auf eine Position geeinigt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Dagegen protestierten heute in Berlin Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ und überreichten eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften…“ Pressemitteilung (mit Bildmaterial) vom 06.12.2022 externer Link, siehe auch:

    • Bündnis fordert EU-Lieferkettengesetz ohne Ausnahmeregelungen: Menschenrechts- und Umweltorganisationen kritisieren Pläne für ein EU-Gesetz über Sorgfaltspflichten von Unternehmen
      „… Ein Bündnis aus 130 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat vor einer Verwässerung des geplanten EU-Lieferkettengesetzes gewarnt. Dieses müsse Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt verpflichten, forderte die Initiative Lieferkettengesetz am Dienstag in Berlin. Der vorliegende Entwurf des zuständigen EU-Ministerrats enthalte zahlreiche Schlupflöcher, kritisierte das Bündnis bei einer Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt in Berlin. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchten weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Vertreter von Amnesty International, Greenpeace und Misereor präsentierten im Rahmen einer symbolischen Aktion rund 90.000 Unterschriften für ein wirksames Lieferkettengesetz. Der Initiative gehören nach Angaben von Amnesty International rund 130 zivilgesellschaftliche Organisationen an, darunter Brot für die Welt, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Oxfam Deutschland. (…) Das Bündnis kritisierte, die Bundesregierung habe sich dafür eingesetzt, Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem Gesetz auszunehmen und Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, nicht zu sanktionieren, Diese Positionen fänden sich nun auch im EU-Ratsbeschluss wieder. (…) Der Generalsekretär von Amnesty International Deutschland, Markus N. Beeko, forderte, das EU-Lieferkettengesetz müsse alle Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zum Schutz von Menschenrechten verpflichten. Es müsse beispielsweise greifen, wenn Lieferungen von Flugbenzin nach Myanmar zu Kriegsverbrechen beitragen könnten. „Es darf keine Ausnahmen für wichtige Geschäftsfelder wie Waffenexporte oder Finanzinvestitionen geben“, mahnte der Amnesty-Generalsekretär. Nur durch eine umfassende Regelung könne die Europäische Union weltweit Standards setzen. (…) Wirksam sei ein EU-Lieferkettengesetz nur dann, wenn Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Schadensersatz von den verantwortlichen Unternehmen in der EU einklagen könnten, sagte der Hauptgeschäftsführer des bischöflichen Hilfswerks Misereor, Pirmin Spiegel. Der verheerende Dammbruch im brasilianischen Brumadinho und die Brände in asiatischen Textilfabriken hätten gezeigt, dass Zertifikate und Branchenstandards keine Garanten für Menschenrechte seien. Das EU-Parlament kündigte an, sich im kommenden Frühjahr zu dem EU-Lieferkettengesetz zu positionieren. Anschließend beginnen die als „Trilog“ bezeichneten Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission sowie dem Rat.“ Meldung vom 6. Dezember 2022 im MiGAZIN externer Link
  • „Kurskorrekturen dringend nötig“: Statement der Initiative Lieferkettengesetz zum Beschluss des EU-Ministerrats  Der EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit hat sich heute zum geplanten EU-Lieferkettengesetz positioniert. Johannes Heeg, Sprecher des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, kommentiert: „Endlich nimmt das geplante EU-Lieferkettengesetz wieder an Fahrt auf – gut, dass die Bundesregierung mit an Bord ist und dem Ratsbeschluss zugestimmt hat. Trotzdem sind dringend Kurskorrekturen nötig, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung wirksam aus den Lieferketten von Unternehmen zu verbannen. Denn im EU-Ratsbeschluss klaffen große Lücken, auch im Vergleich zum Entwurf der EU-Kommission aus dem Frühjahr.
    Geht es nach dem Rat, wären Waffenexporte nicht erfasst. Für Finanzdienstleistungen sind nur sehr eingeschränkte Sorgfaltspflichten vorgesehen und Mitgliedstaaten können sogar ganz davon absehen, diese konkret zu regulieren. Außerdem müssten sich Exporteure nicht mit der Verwendung ihrer Produkte beschäftigen. Damit wären zum Beispiel Agrarkonzerne fein raus, selbst wenn ihre Pestizide die Gesundheit von Bauern und Plantagenarbeiterinnen schädigen. Und anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen, müssten Unternehmen die Vergütung ihrer Vorstände nicht daran knüpfen, ob sie ihre eigenen Klimapläne auch umgesetzt haben.
    Immerhin: Der Ratsbeschluss umschifft einige Schwächen des deutschen Lieferkettengesetzes. Die Sorgfaltspflichten gelten ohne Abstufung auch für Zulieferer in der tieferen Lieferkette. Und, besonders wichtig: Unternehmen müssten vor Zivilgerichten in der EU für Schäden haften, die sie durch Verstöße gegen Sorgfaltspflichten verursacht haben. Die von der Bundesregierung an dieser Stelle geforderten Schlupflöcher für Unternehmen haben keinen Eingang in die Ratsposition gefunden.
    Umso bestürzter sind wir, dass die Bundesregierung in einer Protokollnotiz angekündigt hat, dem EU-Lieferkettengesetz am Ende nur zuzustimmen, wenn diese Schlupflöcher enthalten sind:  Wer bestimmte Zertifizierungen verwendet oder sich an Branchenstandards beteiligt, würde demnach selbst für fahrlässig verursachte Schäden nicht haften. Dabei zeigt die Vergangenheit: Zertifizierungen und Branchenstandards sind oft unzuverlässig. Auch der Damm, der 2019 in Brasilien gebrochen ist und 272 Menschen in den Tod gerissen hat, war TÜV-zertifiziert.
    Wir appellieren an die Bundesregierung, ihren Kurs an dieser Stelle zu korrigieren – er würde das EU-Lieferkettengesetz massiv abschwächen. Die Koalition darf ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, sich für ein ‚wirksames EU-Lieferkettengesetz‘ einzusetzen, nicht versenken!““ Pressestatement vom 01.12.2022 externer Link der Initiative Lieferkettengesetz
  • Monitor-Bericht enthüllt: Deutschland untergräbt strenges EU-Lieferkettengesetz 
    „… Bei den Verhandlungen über ein europäisches Lieferkettengesetz versucht die Bundesregierung nach Informationen des ARD-Magazins „Monitor“, den Vorschlag der EU-Kommission an entscheidenden Punkten abzuschwächen. Wie das Politikmagazin am Donnerstag online berichtete, geht das aus internen Dokumenten der zuständigen Bundesministerien und aus den EU-Ratsverhandlungen hervor. Im Fokus sind dabei den Angaben nach etwa die Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen. Die EU-Kommission plant Rechtsänderungen für Klagen gegen Verstöße, die über das deutsche Recht hinausgehen. Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden hätten damit künftig die Möglichkeit, Schadenersatzforderungen vor europäischen Gerichten geltend zu machen. (…) Die Bundesregierung spricht sich laut Bericht nun in einer internen Weisung für eine „Safe-Harbour-Klausel“ aus. Für Unternehmen würde damit ein „sicherer Hafen“ bei der zivilrechtlichen Haftung geschaffen. Dann könnten sie sich zum Beispiel mit Lieferketten-Zertifikaten externer Prüfer absichern. Offiziell unterstützt die Bundesregierung indes den Vorschlag der EU-Kommission. Der federführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte das erst im September am Rande einer Klausurtagung des Bundeskabinetts betont. (…) Er betonte aber, dass „die Meinungsbildung der Bundesregierung nicht abgeschlossen“ sei…“ Meldung vom 27. Oktober 2022 im MiGAZIN externer Link

  • Der Milchzahntiger: Am 1. Januar 2023 wird das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft treten 
    „… Es gibt ein System, das zum Teil auf Selbstkontrolle der Industrie beruht und für das in Deutschland über 20 Jahre Erfahrung vorliegen – das System der „Guten Laborpraxis“ (GLP). Für die Zulassung von Arzneimitteln und Pestiziden liefern die Unternehmen der chemischen und Arzneimittelindustrie den Behörden Berichte, die sie selbst geschrieben haben und deren dazugehörige Versuche von ihnen durchgeführt wurden. (…) Das einzige Plus des LKG gegenüber dem GLP-System ist die Verpflichtung der  Unternehmen, ihre jährlichen Berichte spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Ab 2024 wird zu prüfen sein, ob nachvollziehbar über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten berichtet wurde. Der relevante Paragraph enthält allerdings die dehnbare Formulierung: „Der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist dabei gebührend Rechnung zu tragen.“ Unzureichende Verantwortlichkeit stellt vermutlich das schwerwiegendste Manko des LKG dar, das explizit ausführt: „Eine Verletzung der Pflichten aus diesem Gesetz begründet keine zivilrechtliche Haftung.“ Eine zivilrechtliche Haftung hätte es den Betroffenen ermöglicht, zivilrechtlich gegen das in Frage stehende Unternehmen zu klagen und gegebenenfalls eine Entschädigung zu verlangen. Nach Einschätzung von Nichtregierungsorganisationen ist für Betroffene der Zugang zur Justiz und zur Entschädigung weiterhin voller Hindernisse. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder bis zu 800.000 Euro vorgesehen und bei bestimmten Sachverhalten für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Umsatz bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Außerdem ist ein Ausschluss aus der öffentlichen Vergabe möglich. Das Gesetz definiert, was ein „menschenrechtliches Risiko“ darstellt – eine der wichtigsten Voraussetzungen für alle weiteren Maßnahmen in diesem Kontext. (…) Das Gesetz wird die Möglichkeit erleichtern, bei emblematischen Fällen für betroffene Arbeiter:innen beziehungsweise Gemeinden Gerechtigkeit einzufordern. Doch es wird weiterhin notwendig sein, dass die Betroffenen in den Ländern des Südens durch zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort und in Deutschland Unterstützung erhalten, um ihre berechtigten Forderungen zu Gehör zu bringen. Ein grundlegender Wandel in der Unternehmenskultur wäre überraschend, denn der müsste vom Gesetzgeber intensiv begleitet, um nicht zu sagen erzwungen werden. Dafür fehlen die Ressourcen und vermutlich auch der politische Wille…“ Artikel von Peter Clausing am 18. Oktober 2022 in gewerkschaftsforum.de externer Link aus der  LunaPark21 Heft 59: 200 Jahre Kapitalismus externer Link
  • Goliathwatch-Studie weist auf Schlupflöcher im Lieferkettengesetz hin – Klagerechte für Vertriebene Menschen in Uganda! 
    „… Anlässlich des 21. Jahrestags der gewaltsamen Vertreibung von rund 4.000 Menschen in Uganda für die Kaweri Kaffeeplantage der Neumann Kaffee Gruppe (NKG) weisen die Hamburger Initiative Lieferkettengesetz und die Menschenrechtsorganisation FIAN Deutschland auf die Schwächen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hin. Beide Organisationen fordern zudem eine deutliche Verbesserung des Entwurfs der Europäischen Kommission (EU) für eine entsprechende Verordnung. Die dazu veröffentlichte Studie der Hamburger Menschenrechtsorganisation Goliathwatch belegt die Schwächen beider Gesetzestexte. Vom 17.-21. August 2001 hat die ugandische Armee die Bewohner*innen von vier Dörfern gewaltsam vertrieben, damit das ugandische Tochterunternehmen der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe dort eine Kaffeeplantage anlegen konnte. Die Vertriebenen wurden bis heute nicht entschädigt. (…) Die heute erschiene Studie „Mit einem starken Lieferkettengesetz wäre das so nicht passiert“ von Goliathwatch analysiert das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie den Entwurf der EU. Sie kommt zu dem Schluss, dass ein starkes Lieferkettengesetz die Vertreibung wahrscheinlich verhindert hätte. Dr. Thomas Dürmeier kommentiert die aktuelle Gesetzeslage: „Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kann nur ein Startpunkt sein, weil es durch zu viele menschenrechtliche Lücken unzählige Opfer allein lässt. Selbst der stärkere Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission springt zu kurz, denn Klagemöglichkeiten ohne Beweiserleichterung für die Opfer machen den Rechtsschutz aussichtslos. Opfer von Menschenrechtsverletzungen brauchen einen Rechtsrahmen, der faire Bedingungen schafft.“ „Opfer von Menschenrechtsverletzungen brauchen Soforthilfe und ein zeitnahes rechtskräftiges Urteil. Ein Gerichtsverfahren über 20 Jahre macht effektiven Rechtsschutz unmöglich,“ so Dr. Thomas Dürmeier abschließend.“ Bericht von Thomas Dürmeier vom 17. August 2022 bei goliathwatch.de externer Link zur 16-seitigen Goliathwatch-Studie „Mit einem STARKEM Lieferkettengesetz wäre das so nicht passiert“ externer Link
  • Hätte, hätte Lieferkette: Wie sich Ausbeuter vor Verantwortung drücken 
    „… Der Weg zu einem wirksamen Lieferkettengesetz in der Europäischen Union ist steinig – beziehungsweise vermint durch Lobbyisten, die genau das verhindern wollen. Leider mit Erfolg: Nach den am Mittwoch vorgestellten Ergebnissen einer Studie dreier zivilgesellschaftlicher Organisationen haben Industrievertreter folgenschweren Einfluss auf einen seit zwei Jahren laufenden Prozess genommen, dessen ursprünglicher Anspruch es war, europäische Konzerne und Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten sowie örtlichen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards in ihren Fertigungsländern zu verpflichten. Gemessen daran ist der im Februar durch die EU-Kommission eingebrachte Entwurf für ein entsprechendes Regelwerk kaum mehr als ein Papiertiger. Die Vorlage weise „verdächtig viele Schlupflöcher“ auf, biete „zahlreiche Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen“ und habe die Pflichten von Unternehmern „enorm“ begrenzt, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Außerdem seien wesentliche Teile der Wertschöpfungskette ausgenommen und die Gruppe derer, die unter das Gesetz fallen, „deutlich dezimiert“. (…) Das ist noch diplomatisch formuliert. Aus dem Report mit dem Titel „Inside Job“ geht hervor, dass der Geltungsbereich der Vorlage sich auf rund ein Prozent aller EU-Unternehmen beschränkt – und zwar allein auf solche mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Sämtliche kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bleiben außen vor und könnten auch nach Beschluss der Vorlage ihre mithin Mensch und Natur ausbeutenden Geschäfte unbehelligt weiterverfolgen. (…) Aber wie setzen die „Einflussagenten“ der Wirtschaft ihre Agenda ins Werk? Und auf welchem Wege wurden die anfangs weitreichenden Vorsätze der EU bis zur Unkenntlichkeit verwässert? Laut Studie lässt sich das nicht allein durch die Einflüsterungen von externen Industrieabgesandten – etwa bei eigens ausgerichteten Tagungen oder informellen Treffen mit politischen Entscheidern – erklären. Vielmehr gibt es den Autoren zufolge mit dem „Regulatory Scrutiny Board“ (RSB) eine Schlüsselinstitution im Inneren des EU-Apparats – deshalb „Inside Job“ –, auf die Lobbyisten gezielt eingewirkt hätten, um das Gesetz abzuschwächen. Gemäß der Darstellung ist das RSB ein undurchsichtiger und industrienaher Ausschuss, der sich aus nicht gewählten Beamten zusammensetzt und den die Kommission als „Bollwerk gegen Vorstöße“ installiert habe, „die Wirtschaft im Interesse der Öffentlichkeit zu regulieren“. Dabei operiere das Gremium unter der Vorgabe, dass neue EU-Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen nicht beeinträchtigen dürfen. Damit wird praktisch jede politische Grenzziehung für unternehmerisches Handeln – und sei dieses ethisch noch so verwerflich – per se zum No-Go. (…) Das RSB und mit ihm die EU-Kommission agieren faktisch als eine Art Schutzpatron für solche Machenschaften. Laut Studie zeigen zahlreiche Mails, Briefe und Dokumente detailliert auf, wie die Wirtschaftslobby den EU-Ausschuss als Verstärker ihrer Interessen instrumentalisierte.“ Beitrag von Ralf Wurzbacher vom 10. Juni 2022 bei Telepolis externer Link
  • Kampagne und Petition für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz: Liebes Europa, können wir gemeinsam mal wieder was Großes starten?
    „Mit eurer Unterstützung haben wir erreicht, dass die Bundesregierung im Juni 2021 endlich das deutsche Lieferkettengesetz verabschiedet hat. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber: Die Wirtschaftslobby hat es an zentralen Stellen abgeschwächt. Aktuell arbeitet die Europäische Union an einem EU-weiten Lieferkettengesetz. Dieses Gesetz ist eine große Chance für eine global gerechtere Wirtschaft! Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass das Gesetz kein Papiertiger wird. Die Initiative Lieferkettengesetz, bei der sich die CIR engagiert, hat deshalb die Kampagne #yesEUcan! für ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz gestartet. Unterstützt die Kampagne, indem ihr die neuen Kampagnenmaterialien verteilt und auf die Petition hinweist!. (…) Sorgen Sie JETZT dafür, dass Mensch und Umwelt nicht länger für die Profite von Unternehmen bezahlen. Stehen Sie zum Koalitionsvertrag und sorgen Sie dafür, dass Ihre Regierung sich aktiv für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einsetzt! YES, EU CAN.“ CIR-Aufruf vom April 2022 externer Link
  • [ver.di] Schlupflöcher im EU-Lieferkettengesetz jetzt schließen
    „Die Initiative Lieferkettengesetz ist noch nicht am Ziel. (…) Die EU-Kommission hat mittlerweile einen ersten Entwurf vorgelegt, offiziell ist es die „Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit“. In wichtigen Punkten geht diese bereits über das deutsche Gesetz hinaus, enthält aber auch weiterhin Schlupflöcher. Sollten die bleiben, werden Kinder in Indien auch weiterhin in tiefen Löchern in der Erde nach dem glitzernden Mineral Mica graben. Menschen, die unsere Kleidung herstellen, werden immer noch zu Hungerlöhnen arbeiten. Und ein Konzern aus Europa wird mit einem Mega-Erdölprojekt weiter Menschen und Tiere in Ostafrika bedrohen. Überall auf der Welt leiden aktuell Mensch und Natur in den Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen. Und freiwillig ergreifen die meisten dieser Unternehmen keine ausreichenden Maßnahmen, um Menschenrechte und Umwelt zu schützen. Als drittgrößter Wirtschaftsraum der Welt steht die EU deshalb jetzt in der Verantwortung für ein Lieferkettengesetz, das einen entscheidenden Beitrag zu einer global gerechten Wirtschaft leistet. Dafür muss das EU-Lieferkettengesetz mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Es muss ausnahmslos die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen erfassen, ohne Ausnahmen und Schlupflöcher. Es muss Unternehmen in Haftung nehmen und Geschädigten endlich die Möglichkeit bieten, erfolgreich vor Gerichten in Europa Schadensersatz gegenüber beteiligten Unternehmen einzuklagen. Es muss Unternehmen verpflichten, auch Umwelt und Klima zu schützen. Es muss eine umfassende Beteiligung der Betroffenen und insbesondere von Gewerkschaften und Betriebsräten, deren Expertise in Sachen Arbeitnehmerrechte essentiell für eine wirksame Umsetzung der Sorgfaltspflichten ist, bei der Umsetzung des Gesetzes sicherstellen. (…) Für uns, die über 130 Mitgliedsorganisationen der Initiative Lieferkettengesetz, ist klar: Yes EU can!…“ Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz bei ver.di am 20. April 2022 externer Link mit ausführlichen Infos zum Gesetz

  • Lieferkettengesetz: Entwurf der EU-Kommission sieht strengere Regeln als in Deutschland vor, ist dennoch nicht konsequent genug – Dank „Mitarbeit“ von Lobbyisten
    • EU-Lieferkettengesetz: Für “großen Wurf” nicht konsequent genug
      Die EU-Kommission hat heute ihren Entwurf für ein europaweites Lieferkettengesetz vorgestellt. Dazu erklärt Johannes Heeg, Sprecher des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“: „Mit diesem Entwurf legt die EU endlich den Grundstein für weniger Ausbeutung und Umweltzerstörung in den Lieferketten europäischer Unternehmen. Für den großen Wurf müsste die EU aber die heißen Eisen konsequenter anfassen: Sorgfaltspflichten nicht nur für ein Prozent der Unternehmen. Klare klimabezogene Pflichten in der Lieferkette. Und eine Haftungsregelung ohne Schlupflöcher, die endlich Gerechtigkeit für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen schafft. An diesen Punkten hat die Kommission dem Lobby-Druck der großen Wirtschaftsverbände nachgegeben. Die Bundesregierung hat daher jetzt einen klaren Handlungsauftrag: Sie muss ihren Einfluss in der EU nutzen, um sich für Nachbesserungen einzusetzen. Schließlich hat sie sich im Koalitionsvertrag zu einem ‚wirksamen‘ EU-Lieferkettengesetz bekannt. Erfreulich ist, dass der EU-Entwurf einige Lücken des deutschen Gesetzes schließt und Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette in die Verantwortung nimmt. Auch die vorgesehene zivilrechtliche Haftung gibt Anlass zur Hoffnung. Ob es Betroffenen in Zukunft jedoch wirklich gelingt, Schadensersatz von Unternehmen zu erstreiten, ist weiterhin fraglich. Kritisch ist die Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf ‚etablierte Geschäftsbeziehungen‘ – niemand sollte diese Pflichten durch häufige Wechsel von Geschäftspartnern umgehen können. Dass Unternehmen nunmehr einen Klimaschutzplan in Übereinstimmung mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens erstellen müssen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Inakzeptabel ist jedoch, dass Unternehmen, die ihrem Plan nicht gerecht werden, keine Haftung zu befürchten haben. Angesichts des rasant fortschreitenden Klimawandels ist das Vorhaben an dieser Stelle schlicht nicht zeitgemäß…“ Pressestatement der Initiative Lieferkettengesetz vom 23. Februar 2022 externer Link
    • EU-Lieferkettengesetz: Wie Lobbyisten „mitgearbeitet“ haben
      „Die EU will Unternehmen verpflichten, bei Lieferanten auf die Einhaltung von Menschenrechten zu achten. (…) Doch Lobbyverbände haben hinter den EU-Kulissen massiv gegen ein scharfes Lieferkettengesetz gearbeitet. Das geht aus internen EU-Dokumenten hervor, die Correctiv und SWR ausgewertet haben. Dabei hatten die Lobbyverbände vor allem ein erkennbares Ziel: das Lieferkettengesetz abzuschwächen. Nach Recherchen von Correctiv und SWR haben unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA) und die CDU-nahe Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) gegen das Lieferkettengesetz lobbyiert. (…) So schreibt ein Vertreter der Mittelstandsunion an Mitarbeiter des Bundeswirtschaftsministeriums am 11. März 2021 eine Mail. Darin heißt es, die Planungen für ein EU-weites Lieferkettengesetz seien „besorgniserregend“. Dann werden Beispiele dafür aufgezählt, was die MIT für besorgniserregend hält: „zivilrechtliche Haftung“ (für Unternehmen) oder auch eine „stärkere Berücksichtigung von Umweltaspekten“. Außerdem dürften die deutschen Unternehmen nicht verpflichtet werden, detaillierte Berichte über die Lieferländer zu erstellen, denn das würde „die deutschen Unternehmen massiv belasten“. Das Vorhaben werde vom Bundeswirtschaftsministerium „als auch von der CDU/CSU Bundestagsfraktion abgelehnt“. Und dann wird der Vertreter der Mittelstandsunion deutlich: Da sich das Gesetz „nicht mehr aufhalten lässt, müssen wir alle Anstrengungen darauf verwenden, Schlimmeres zu verhindern“. (…) Auch die Arbeitgeber werden danach aktiv. Am 30. April 2021 geht im Justiz-Ressort der Europäischen Kommission eine E-Mail der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein, im Betreff steht: „Globale Lieferketten: Erwartungen der deutschen Wirtschaft hinsichtlich möglicher Gesetzgebungsmaßnahmen“. (…) Die Organisation Misereor zeigt in einem aktuellen Bericht auf, wie die Wirtschaftslobby Einfluss auf die Politik ausgeübt hat, um das Lieferkettengesetz auszuhöhlen. „Das deutsche Lieferkettengesetz war ein guter Anfang“, sagt Armin Paasch, Menschenrechtsexperte bei Misereor, „aber in einigen wichtigen Aspekten ist es uns zu schwach, deswegen sagen wir: Das EU-Lieferkettengesetz muss diese Punkte nachbessern.“…“ Beitrag von Gabriele Keller und Nick Schader vom 22. Februar 2022 bei tagesschau.de externer Link

    • Lieferkettengesetz: Entwurf der EU-Kommission sieht strengere Regeln als in Deutschland vor
      „… Das deutsche Lieferkettengesetz ist noch nicht einmal in Kraft getreten, da droht schon eine Verschärfung aus Brüssel. Die EU-Kommission wird an diesem Mittwoch einen Entwurf für ein europäisches Gesetz vorstellen, das über die nationale Regelung hinausgeht. Laut der Vorlage sollen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass es bei Lieferanten nicht zu Verstößen gegen Menschenrechte oder Umweltstandards kommt. Firmen, bei denen das Risiko solcher Verstöße groß ist, sollen bereits ab einer Schwelle von 250 Mitarbeitern einbezogen werden. Dies gilt etwa für den Textilsektor, die Agrar- und Forstwirtschaft oder die Fischerei. Da die europäische Wirtschaft durch ihre Lieferketten mit Millionen Beschäftigten aus aller Welt verbunden sei, trage sie auch die Verantwortung dafür, dass deren Rechte gewahrt würden, heißt es in dem Entwurf. Er liegt dem Handelsblatt vor. (…) In Deutschland müssen Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten ab dem kommenden Jahr Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte erfüllen. Ein Jahr später sinkt die Schwelle auf 1000 Mitarbeiter. (…) Wirtschaftsverbände hatten bei einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Menschenrechte vor einem nationalen Alleingang gewarnt, weil sie Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen fürchteten. Deshalb machten sie sich mindestens für eine europäische Lösung stark. Nun, da diese langsam Gestalt annimmt, ist die Sorge vor Wettbewerbsverzerrungen jedoch nicht kleiner geworden. „Wir erwarten jetzt, dass die EU-Regelung Unternehmen aus Drittstaaten, die im EU-Binnenmarkt aktiv sind, in gleicher Weise verpflichtet wie europäische Firmen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller. Laut Entwurf ist das zumindest für größere Unternehmen geplant. Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander zeigte sich enttäuscht von dem Brüsseler Entwurf…“ Artikel von Moritz Koch, Christoph Schlautmann und Frank Specht vom 22. Februar 2022 im Handelsblatt online externer Link
    • Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für ein Lieferkettengesetz vorgestellt: Die wichtigsten Fragen und Antworten
      „… Die Unternehmen müssen dem Plan zufolge Risiken für Menschenrechte und Umwelt identifizieren, Prozesse für den Umgang damit entwickeln, den Mitarbeitern Regeln vorschreiben und das Thema insgesamt in ihrer Arbeit verankern. Ihre Strategien sind jährlich zu aktualisieren. In einem früheren Entwurf des Gesetzesvorschlags hieß es, dass die Strategien auch zu veröffentlichen seien. Diese Vorgabe fehlt an dieser Stelle im endgültigen Vorschlag. (…) Bei schädlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten müssen die Firmen Maßnahmen ergreifen, um sie zu verhindern oder zu minimieren. Das kann etwa Investitionen in Produktion und Infrastruktur bedeuten, die Aufstellung von Aktionsplänen mit festen Fristen und Indikatoren, das Einfrieren von Geschäftsbeziehungen und Ausgleichszahlungen an Betroffene. (…) Das Gesetz gilt direkt für geschätzt 17.000 Unternehmen. Welche genau darunter fallen, hängt von Mitarbeiterzahl, Umsatz, Branche sowie dem Sitz der Firma und den Kombinationen dieser Faktoren ab. Es können schon Firmen ab 251 Mitarbeitern betroffen sein, sofern sie in Bereichen mit hohen Risiken tätig sind: beispielsweise Textilfirmen und solche, die Bodenschätze ausbeuten. (…) Die Sorgfaltspflichten umfassen nicht nur die direkt betroffenen Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften, sondern auch Zulieferer und andere Geschäftspartner entlang der Lieferketten. Auch mit Blick auf deren Handeln tragen die direkt angesprochenen Unternehmen also Verantwortung. Es muss sich allerdings mindestens um „feste Geschäftsbeziehungen“ handeln. (…) Das Gesetz sieht bei Verstößen Sanktionen vor. Auch eine zivilrechtliche Haftung wird eingeführt. Die Kommission wirbt zudem damit, dass das Gesetz den Unternehmen auch dient: Es würde ihnen Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen bringen. Was passiert nun? Der Gesetzesvorschlag wird an das Europaparlament und den Rat der EU übermittelt, der die Regierungen der Mitgliedsländer vertritt. Rat und Parlament diskutieren und verändern ihn nach ihren Wünschen und entwickeln jeweils eine gemeinsame Position ihrer Institution. Dann verhandeln Unterhändler von Rat und Parlament den endgültigen Text.“ Beitrag von Phillipp Saure vom 23. Februar 2022 bei MiGAZIN externer Link
  • Große EU-Kampagne zum Lieferkettengesetz: »Da müssen wir gegenhalten« 
    Nach dem Kampf für das deutsche Lieferkettengesetz denkt Frank Zach aus dem DGB-Bundesvorstand im Interview des DGB Bildungswerks vom 29. September 2021 externer Link über eine große EU-Kampagne nach: „… Zukünftig werden sich Betriebsrät_innen auch mit den Lieferketten in ihren Unternehmen befassen. Da gibt es jetzt einen großen Informationsbedarf, dafür müssen wir unsere internationalen Netzwerke noch enger knüpfen als bisher. Wir brauchen direkte Informationen über die Lage von Menschenrechten und Arbeit auf der Welt. (…) [Es] gibt schon Anfragen von Betriebsräten, wie man jetzt mit dem Gesetz umgeht. DGB, Verdi, IG-Metall haben die Initiative Lieferkettengesetz direkt unterstützt, aus allen Gewerkschaften heraus wurden Gespräche mit Parlamentariern geführt, viele Gesamtbetriebsratsmitglieder haben sich in ihren Unternehmen für das Gesetz ausgesprochen. (…) Wir wollten, dass das Gesetz nicht nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende gilt. Auch kleinere Firmen sind global unterwegs. Außerdem wurde den Betroffenen der Zugang zu deutschen Gerichten nicht erleichtert. (…) Früher waren sogenannte faire Lieferketten Thema für einen Info-Stand am Rande eines Kirchentags. Wir haben es in die Mitte der Gesellschaft getragen. Außerdem haben wir innerhalb der Initiative Lieferkettengesetz viel voneinander gelernt. Das war ja eines der größten Bündnisse der Zivilgesellschaft zu einem Thema, das es je gegeben hat. Die Zusammenarbeit war manchmal streitbar, immer konstruktiv und vor allem spannend. NGO aus den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Kirche, Entwicklung und die Gewerkschaften haben an einem Strang gezogen. (…) Wir fragen uns gerade, ob wir eine gemeinsame Kampagne für Europa machen. Wir wären ja dumm, wenn wir die Energie und Kompetenz, die wir erarbeitet haben, nicht nutzen. Die Wirtschaftslobby hat sich schon gegen eine starke und gute Regulierung auf europäischer Ebene aufgestellt, da müssen wir gegenhalten…“
  • [Buch] Konzerne an die Kette! So stoppen wir die Ausbeutung von Umwelt und Menschen
  • Was das neue Lieferkettengesetz liefert – und was nicht 
    Eine Analyse der Initiative Lieferkettengesetz vom Juni 2021 bei Germanwatch externer Link – „Die Initiative Lieferkettengesetz erwartet von der künftigen Bundesregierung, dass sie das Gesetz entsprechend nachbessert und dass sie sich auf EU-Ebene für ein Lieferkettengesetz einsetzt, das die oben genannten Schwachstellen behebt.“

    • LabourNet Germany twitterte dazu externer Link anlässlich der Abstimmung am 11.6.: Können wir uns auf Trippelschrittchen einigen? Wäre das vorliegende #Lieferkettengesetz wirksam, würde es keine Mehrheit bekommen
  • Sorge um Gewinne. Lieferkettengesetz: Unternehmen nennen es das dümmste Vorhaben der Regierung. Gemeinnützigen Organisationen geht es nicht weit genug 
    Kinder, die Kobalt aus der Erde kratzen oder auf Kakaoplantagen ausgebeutet werden, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Diese Absicht steht hinter dem »Lieferkettengesetz«, auf dessen Entwurf sich die Regierungsparteien am Donnerstag geeinigt haben. Bei Vertretern der deutschen Wirtschaft hat das Gesetz wütende Reaktionen ausgelöst. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen geht es dagegen nicht weit genug. (…) Die Reaktion der deutschen Wirtschaftsvertreter war vorhersehbar: Sie fürchten um ihre Gewinne und lehnen das Gesetz ab – und geben sich nebenbei als Vorreiter im Kampf für Menschenrechte und faire Umwelt- und Sozialstandards. (…) Geht das Gesetz durch den Bundestag, gilt es ab dem Jahr 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 in der Bundesrepublik Beschäftigten. Die Vorgaben sollen ab 2024 auf Unternehmen ausgeweitet werden, die in der BRD mehr als 1.000 Menschen für sich arbeiten lassen. Diese Firmen sollen »in ihren Lieferketten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten« beachten, also genau hinsehen, ob bei ihren Zulieferern Kinderarbeit und Sklaverei vorkommen, ob Arbeits- und Umweltschutz beachtet werden. Wenn sie es nicht tun, werden ihnen per Gesetz Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes angedroht. Dabei wird abgestuft, je nachdem, wie groß die Möglichkeit ist, Einfluss zu nehmen. Bei »mittelbaren« Zulieferern gilt die Sorgfaltspflicht erst, wenn das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene erfährt. Diese Regelung hatten verschiedene Organisationen schon im März kritisiert, darunter die Entwicklungsorganisation Germanwatch und das Inkota-Netzwerk. Wenn Unternehmen erst handeln müssen, wenn sie »substantiierte Kenntnis« von möglichen Menschenrechtsverletzungen oder von Umweltschäden erhielten, dann werde sich zum Beispiel im Rohstoffsektor kaum etwas ändern. Hier würden viele Unternehmen die Lieferketten nicht offenlegen. Nur in den seltensten Fällen könne nachgewiesen sein, »dass Unternehmen über ihre Lieferketten mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindungen stehen«…“ Artikel von Bernd Müller in der jungen Welt vom 31.05.2021 externer Link, siehe auch den DGB:

    • [DGB] Einigung zum Lieferkettengesetz: „Wichtiger Schritt zu einer wertebasierten Globalisierung“
      „Der DGB begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen zum Lieferkettengesetz. (…) Dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: „Das Lieferkettengesetz ist ein hart errungener Erfolg der Parlamentarier, die in den vergangenen Wochen die Einigung verhandelt haben. Es ist aber vor allem ein Erfolg der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft, dass endlich ein Paradigmenwechsel vollzogen wird – weg von der freiwilligen Selbstverpflichtung, hin zu einer gesetzlichen Verpflichtung, Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten zu respektieren.“ (…) Sehr erfreulich sei aus gewerkschaftlicher Sicht, dass zukünftig Betriebsräte stärker in das menschenrechtliche Risikomanagement mit einbezogen würden: „Deutschland verfügt über eine aktive Mitbestimmungskultur. Daher ist es richtig, die Expertise von Betriebsräten und Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten auch beim Schutz der Menschenrechte mit einzubeziehen. Dies ist umso wichtiger, da eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen leider im Gesetz nicht vorgesehen ist. Es muss also noch stärker auf die präventive Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen geachtet werden.“ Das Fehlen einer zusätzlichen zivilrechtlichen Haftung solle im Gegenzug zu einer strikten behördlichen Umsetzung des Gesetzes führen, so Hoffmann. Die neu zu schaffende Bundesbehörde müsse dafür sorgen, dass die Unternehmen ihren präventiven Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen. Dabei solle sie die menschenrechtliche Expertise der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft mit einbeziehen…“ DGB-Pressemitteilung 030 vom 28. Mai 2021 externer Link
  • Lieferkettengesetz: Mehr Menschenrechte ins Geschäft. Wie der Staat versucht, Bedingungen für die Nutzung von Mensch und Natur in der ganzen Welt zu schaffen 
    „… Die deutsche Wirtschafts- und Außenpolitik hat einiges in Verbindung mit ihren Verbündeten in Europa und den USA dafür getan, dass der deutschen Wirtschaft weltweit alle Märkte und damit auch Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. So können deutsche Unternehmen die ganze Welt mit wenigen Ausnahmen als Produktionsstandorte, Lieferanten oder Absatzmärkte für sich nutzen. Weil die deutsche Politik dies geschafft hat, erklärt sie sich auch gleich für zuständig, die Bedingungen der Nutzung von Mensch und Natur in der ganzen Welt mit zu bestimmen, denn nichts anderes ist mit der Betonung der eigenen Verantwortung ausgedrückt. Der Zugriff auf die ganze Welt sorgt für Arbeitsplätze und Wohlstand – das ist nicht von der Hand zu weisen. Denn Arbeitsplätze werden in allen möglichen Gegenden der Welt geschaffen, weil sich die Nutzung der Billigkeit der dortigen Menschen für hiesige Unternehmen lohnt. Dass dabei hier Arbeitsplätze verschwinden, weil die Nutzung des hiesigen Menschenmaterials sich vielfach nicht rechnet, fällt dabei unter den Tisch. Dabei müssen deutsche Unternehmen sich noch nicht einmal die Mühe machen, Produktionsstätten im Ausland zu schaffen. Sie können Aufträge an dortige Firmen vergeben, wobei sie von ihren Lieferanten fordern können, wie sie zu produzieren haben und mit welcher Qualität. Sie sind auf Grund der Menge der Lieferung in der Lage, ihren Lieferanten die Preise zu diktieren. Oder sie lassen im Rahmen einer Ausschreibung ihre möglichen Lieferanten um billige Preiszusagen konkurrieren. Dass die Zulieferer ihrerseits den Preisdruck an ihre Zulieferer weitergeben, stellt sicher, dass am Ende der Kette Arbeitskräfte intensiv und extensiv ausgebeutet werden. Eine solche Produktion kann weder auf die Gesundheit der dort Beschäftigten noch auf die Umwelt Rücksicht nehmen. Gerade die oft staatlich erlaubten Freiheiten in Sachen Benutzung von Mensch und Natur zeichnen solche Standorte aus. Sie sind das Resultat der Öffnung der Märkte, für die sich die Politiker hierzulande loben. Dass durch diese Politik Wohlstand geschaffen wird, ist auch richtig, nur bei wem? (…) Da alle Staaten die Menschenrechtscharta unterschrieben haben, bietet dies Staaten wie Deutschland die Möglichkeit, diese als Rechtstitel zur Einmischung in andere Staaten zu nutzen. Dabei ist nicht die Situation der Behandlung der Menschen im Lande der Maßstab der Einmischung, sondern wie sich der Staat zu den Interessen Deutschlands verhält…“ Artikel von Suitbert Cechura vom 20. März 2021 in Telepolis externer Link
  • FIAN zum Internationalen Frauen*tag 2021: Geschlechtergerechtigkeit – Großer Nachbesserungsbedarf beim Referent*innenentwurf zum Lieferkettengesetz 
    Anlässlich des internationalen Frauen*tags weisen das Global Policy Forum, FIAN Deutschland, Women Engage for a Common Future, die Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt, das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, FEMNET, der Marie-Schlei-Verein und TransFair / Fairtrade Deutschland darauf hin, dass im vorliegenden Referent*innenentwurf für ein Lieferkettengesetz Geschlechtergerechtigkeit nicht ausreichend berücksichtigt ist. Der von der Bundesregierung vorgestellte Kompromiss spiegelt Deutschlands Verpflichtungen, gegen Frauendiskriminierungen vorzugehen, nicht angemessen wider. Im anstehenden parlamentarischen Überarbeitungsprozess sind Korrekturen dringend notwendig. Hierzu fordern die Organisationen die Bundestagsabgeordneten auf. Der Kompromiss hätte ein Meilenstein im internationalen Kampf für Geschlechtergerechtigkeit sein können. Doch die Bundesregierung hat diese Chance nicht genutzt. Bereits in dem Positionspapier „Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten – Forderungen an Politik und Unternehmen“ (Juli 2020) stellten die acht Organisationen in einem Bündnis mit vier weiteren Nicht-Regierungsorganisationen dar, dass Frauen* in globalen Wertschöpfungsketten vielfach benachteiligt und größeren sowie anderen Risiken ausgesetzt sind als Männer. Ein Lieferkettengesetz muss daher auch ausdrücklich geschlechtergerecht sein…“ FIAN-Pressemitteilung vom 04. März 2021 externer Link – siehe dazu das Positionspapier externer Link „Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten – Forderungen an Politik und Unternehmen“, herausgegeben von ASW–Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt, Brot für die Welt, CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, FEMNET, FIAN Deutschland, Global Policy Forum, Marie-Schlei-Verein, materra, Plan International Deutschland, TERRE DES FEMMES, TransFair und WECF 
  • Lieferkettengesetz: Von Prävention keine Spur 
    „… Besonders für den Rohstoffsektor sind die Regeln zu lasch. Deutschland trägt insbesondere bei metallischen Lieferketten eine besondere Verantwortung, da wir weltweit zu den größten Verbrauchern metallischer Rohstoffe gehören. Außerdem passieren im Rohstoffsektor die meisten und schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen. (…) Im Bereich Rohstoffpolitik spielt das Wirtschaftsministerium immer eine große Rolle. Das kommt daher, weil es in den Augen der Industrie um die sogenannte Versorgungssicherheit mit Rohstoffen, die in dem Fall globaler Lieferketten bedürfen, geht. Abbaubedingungen spielen da allerdings eine nachrangige Rolle. [Und inwiefern hat Altmaier das Gesetz verwässert?] Sein Ministerium hat durchgesetzt, dass es zu einer sogenannten abgestuften Sorgfaltspflicht kommen wird. Das heißt, die Risikoanalyse, die die Sorgfaltspflichten vorsehen, wird nur bis zum ersten Zulieferer durchgeführt. (…) Nehmen wir als Beispiel einen Autohersteller, der seine Einzelteile von anderen Zulieferern bezieht. Nach dem neuen Gesetz muss er nur bis zum ersten Schritt, also beispielsweise dem Batterienzulieferer, sicherstellen, ob dieser die Menschenrechte und Umweltstandards einhält. Die weiteren Schritte, woher der Batterienzulieferer die dafür notwendigen Rohstoffe bezieht, fallen demnach nicht unter die Sorgfaltspflicht des deutschen Autoherstellers. [Was ist, wenn es bereits Hinweise gibt, dass eine Firma beim Abbau von Rohstoffen die Menschenrechte verletzt?] In diesem Fall spricht man von »substantiierter Kenntnis«. In diesem Fall müsste der deutsche Autohersteller noch mal konkreter den »substantiierten Kenntnissen« nachgehen. Dennoch, das Kind ist dann schon in den Brunnen gefallen, sprich, die Rechtsverletzung ist geschehen. Die vorbeugende Wirkung der Sorgfaltspflichten entfaltet sich nicht. [Entspricht das deutsche Gesetz dem Anspruch, die Menschenrechte zu schützen?] Nein. So, wie der Entwurf jetzt ist, wird er weder Menschenrechtsverletzungen noch Umweltzerstörungen im Bergbau oder in metallisch-mineralischen Rohstofflieferketten wirkungsvoll verhindern. Das widerspricht ganz klar der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte…“ Interview von Katharina Schwirkus vom 03.03.2021 im ND online externer Link mit Hannah Pilgrim vom Arbeitskreis Rohstoffe, siehe ähnlich auch:

    • Entwurf für Lieferkettengesetz: Anreiz zum Wegschauen statt präventiver Menschenrechtsschutz
      Endlich: Nach monatelangen Verzögerungen hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für das Lieferkettengesetz geeinigt. Doch unsere Auswertung zeigt: Der Gesetzentwurf hat massive Schwachstellen. Für uns ist daher klar: Der Bundestag muss den Entwurf nachbessern. Denn ein Lieferkettengesetz muss die gesamte Lieferkette erfassen und die Rechte von Betroffenen stärken!…“ Initiative Lieferkettengesetz am 01. März 2021 externer Link
  • Arbeitnehmerrechte ohne Grenzen
    Das neue Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt. Es geht aber nicht weit genug. Initiativen von Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen bleiben weiter wichtig. Unternehmen sollten grundlegende Arbeitnehmer- und Menschenrechte garantieren – nicht nur im eigenen Land, sondern überall, wo sie produzieren lassen. Nur wie lässt sich erreichen, dass multinationale Konzerne ihrer Verantwortung auch gerecht werden? Das in Deutschland geplante Lieferkettengesetz kann dazu beitragen, allein reicht es aber nicht aus. Über nationale Gesetze hinaus braucht es viele weitere Maßnahmen, unter anderem Vereinbarungen mit Gewerkschaften und grenzüberschreitende Möglichkeiten der Mitbestimmung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Team von Forschern aus verschiedenen Bereichen der Hans-Böckler-Stiftung. Die Wissenschaftler haben untersucht, welche Instrumente geeignet sind, soziale Standards im globalen Wertschöpfungsprozess sicherzustellen. (…) Das deutsche Lieferkettengesetz sowie die Initiativen auf EU-Ebene gehen nach Ansicht der Wissenschaftler in die richtige Richtung, sie ersetzen aber keinesfalls weitere verpflichtende soziale Standards. Die bereits bekannten Instrumente – etwa die von der Internationalen Arbeitsorganisation aufgestellten Normen oder CSR-Kodizes – bleiben weiter wichtig. Sie ergänzten die nationalen und europäischen Bemühungen und müssten daher weiter gestärkt werden…“ Aus dem Böckler-Impuls 04/2021 der Hans-Böckler-Stiftung zum Working Paper der HBS-Forschungsförderung Nr. 207 externer Link vom Februar 2021 von Oliver Emons, Barbara Fulda, Ernesto Klengel, Marc Schietinger: Soziale Standards in Lieferketten, Ein Überblick über Instrumente und Ansätze
  • Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen im Bergbau wirksam zu bekämpfen 
    Lieferkettengesetz morgen im Kabinett: Nichtregierungsorganisationen kritisieren fragliche Wirkung des Entwurfs im Rohstoffsektor / Gesetz werde in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht. Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreises Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. “Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden. Dazu muss sie Unternehmen zu umfassenden Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette verpflichten, wie es die UN-Standards vorsehen”, so Pilgrim weiter. Die Organisationen des AK Rohstoffe kritisieren, dass der Entwurf keine Anreize für Unternehmen schafft, ihre Lieferketten transparent zu gestalten…“ Pressemitteilung vom 02.03.2021 bei Germanwatch externer Link
  • Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflicht geht nicht über das Endprodukt hinaus
    In Zukunft sollen deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, bei ihrer Produktion auch außerhalb des Landes auf Menschenrechte zu achten. Klare Vorgaben für Exportprodukte wie Überwachungssoftware sieht der Entwurf für das Lieferkettengesetz dagegen nicht vor. (…)Hersteller von Überwachungstechnologie müssten sich laut Saage-Maaß nicht die Frage stellen, wie ihre Produkte letztendlich eingesetzt würden und wären damit von einer wichtigen Verantwortung befreit. Obwohl der Export von Überwachungstechnologie im Rahmen der europäischen Dual-Use-Verordnung reguliert ist, genehmigt die Bundesregierung regelmäßig Exporte in autoritäre Staaten. So hat etwa Ägypten 2015 und 2019 aus Deutschland Telefon-Abhörsysteme für knapp zwei Millionen Euro erworben. Auch das streng konservative Sultanat Brunei hat in den letzten fünf Jahren deutsche Überwachungstechnologie für rund 1,3 Millionen importiert. Das Land stand im Fokus internationaler Kritik, weil es ein Gesetz zur Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex einführen wollte…“ Artikel von Vincent Först vom 22.02.2021 bei Netzpolitik externer Link
  • Erfolg der Lobbyisten: Wie das Lieferkettengesetz demontiert wurde 
    Es sei ein „historischer Durchbruch“ sagte der Bundesarbeitsminister, als er vergangene Woche den Entwurf zum Lieferkettengesetz präsentierte. Es soll große Unternehmen verpflichten, in ihren globalen Lieferketten Sozial- und Menschenrechtsstandards zu beachten. Doch MONITOR-Recherchen zeigen: Nach einem jahrelangen Lobbyprozess der Unternehmensverbände im Schulterschluss mit dem Wirtschaftsministerium ist vom ursprünglich ambitionierten Gesetzesvorhaben wenig übrig geblieben…“ Video des Beitrags von Shafagh Laghai und Nikolaus Steiner in der Sendung MONITOR vom 18.02.2021 externer Link beim WDR und ab Freitagnachmittag (19.2.) dort der vollständige Beitragstext
  • [Abgeschwächtes] Lieferkettengesetz: Regelungen und Reaktionen 
    Im langen Ringen um ein Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards haben die drei zuständigen Ministerien einen Durchbruch erzielt. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Welche Folgen hat das Gesetz und für wen gilt es? (…) Das Lieferkettengesetz soll deutsche Unternehmen in die Pflicht nehmen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutz zu achten. Wird einem deutschen Unternehmen ein Missstand in der Lieferkette bekannt, sollen sie gesetzlich verpflichtet werden, diesen zu beseitigen. Dabei soll es eine „abgestufte Verantwortung“ für den Weg vom Endprodukt zurück zum Rohstoff geben. Die höchsten Sorgfaltspflichten gilt demnach für den eigenen Geschäftsbereich eines Unternehmens, die zweite Stufe für direkte Zulieferer, mit denen Vertragsbeziehungen bestehen. Für diese beiden Stufen müssen Unternehmen mit Berichten nachweisen, dass Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. In der dritten Stufe, mittelbare Zulieferer bis hinunter zum Rohstofflieferanten, müssen die Unternehmen nach Angaben der Minister nur tätig werden, wenn sie einen Hinweis auf Verstöße bekommen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) soll, ausgestattet „mit einem robusten Mandat“, überwachen, dass die Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Zudem sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Möglichkeit bekommen, bei Menschenrechtsverletzungen und Schäden durch Umweltverschmutzung durch ausländische Zulieferer vor deutschen Gerichten zu klagen – wenn die Betroffenen zustimmen. Das ist neu: Bisher konnten nur Geschädigte selbst klagen, was aber in der Praxis an den Lebensumständen scheiterte. Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht kann die Bafa Bußgelder verhängen; im Gespräch sind zehn Prozent des Jahresumsatzes. Firmen, gegen die ein Bußgeld verhängt wurde, sollen zudem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können. (…) Eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen, wie von Müller vorgeschlagen, wird es dagegen nicht geben. Das hatten Altmaier und Wirtschaftsvertreter abgelehnt. (…) Gelten soll das Gesetz zunächst nur für große Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, das sind den Angaben zufolge etwa 600 Betriebe. In einem zweiten Schritt soll der Geltungsbereich des Gesetzes dann auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte ausgedehnt werden,  das sind knapp 3.000. Mittelständische Unternehmen fielen somit nicht in den Anwendungsbereich, betonte Altmaier…“ Ein Überblick von Mischa Ehrhardt, Volker Finthammer und Wulf Wilde vom 12.02.2021 beim Deutschlandfunk externer Link, siehe dazu einige Reaktionen:

    • Verantwortung wird nicht mitgeliefert. Trotz hehrer Initiativen ist es bislang nicht gelungen, die Achtung von Menschenrechten in Lieferketten effektiv durchzusetzen
      „Vom Handy bis zum Elektroauto, von T-Shirts bis zu Nahrungsmitteln – kaum ein Produkt durchläuft heute keine internationale Lieferkette. Seit den 1980er Jahren organisieren transnationale Konzerne den Welthandel zunehmend über globale Herstellungs- und Lieferprozesse. (…)In diesem „Lieferkettenkapitalismus “ (Dan Danielsen) konzentrieren sich PKW-, Möbel-, Bekleidungs- und Elektronikkonzerne auf ihr Kerngeschäft und die Markenpflege. Sie lagern ihre Produktion und auch telefonische Kundenbetreuung in über den Globus verstreute formal selbständige Zuliefererfirmen aus und sichern sich so auf Dauer höhere Profitraten. Mit ihren Patenten, Industriestandards und ihrer Kapitalmacht spielen die Betreiber dieser Lieferketten ihre Zulieferer samt Sub-Sub-Unternehmen und deren Staaten, was Arbeits- und Umweltschutz sowie Steuern angeht, gegeneinander aus. „Sie entsprechen damit dem von Joseph Stiglitz beschriebenen ‚Rent-Seeking‘ (Rentenökonomie) von Unternehmen, die in den USA seit 40 Jahren wachsenden Reichtum für das eine Prozent sichern und Stagnation für die Bevölkerung provozieren“, betont Klaus Berger von der Bremer Gruppe des globalisierungskritischen Netzwerks Attac. Ganz unten in dieser Hierarchie stehen die Arbeiter*innen. Ihr Lohnanteil z.B. am Verkaufspreis einer Jeans beträgt gerade mal ein Prozent. (…) Augenfällig wird die Skrupellosigkeit der Lieferketten-Unternehmen durch die regelmäßig bekannt werdenden großen Skandalen (…) Aber es geht voran: Altmaier und Wirtschaftsverbände sowie der Wirtschaftsrat der CDU haben durchgesetzt, – dass Unternehmer für Menschenrechtsverstöße in ihrer Zuliefererkette nicht zivilrechtlich haftbar zu machen sind. Stattdessen sollen Bußgelder und evtl. Ausschlüsse von öffentlichen Aufträgen möglich sein. – dass eine Verantwortung nur für das erste Glied der Lieferkette, also für direkte Zulieferer und Vertragspartner, bestehen sollen. So „müsste sich ein Konzerne wie Daimler oder VW nur mit den Zuständen im Zulieferer-Werk in Duisburg beschäftigen, nicht aber mit den katastrophalen Auswirkungen des Eisenerzabbaus in Brasilien“. – dass ein Lieferkettengesetz in der Anfangsphase nur für größere Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter greifen und dann schrittweise ausgeweitet werden soll. Damit kämen weniger als 400 Großunternehmen ins Visier. (…) Arbeitgeberpräsident Dulger warnt vor Belastungen für die heimischen Unternehmen und fordern ein „Belastungsmoratorium“ – für Unternehmen, nicht für Arbeitnehmer*innen oder die Umwelt. Durch ein Lieferkettengesetz „würden hiesige Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt“, warnten BDA, BDI, DIHK und ZDH. Globale Lieferketten, „die oftmals über 100 Zulieferstufen enthalten“, seien aus Deutschland heraus überhaupt nicht zu kontrollieren. (…) Bei der Modernisierung des Lieferkettenkapitalismus steht China wie ein weißer Elefant im Raum. Wenn Deutschland und die EU Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt werden, nicht mehr in den Binnenmarkt hereinlassen wollen, könnte dies als handelspolitische „Menschenrechtswaffe“ besonders die Importe aus China treffen. Doch kann Deutschland von China die Beachtung seiner Standards verlangen, ohne aus dem chinesischen Markt herauszufliegen?“ Beitrag von Walter Gröh vom 11. Februar 2021 bei Telepolis externer Link
    • [DGB] Lieferkettengesetz: „Guter Tag für Menschenrechte“
      „Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Einigung auf ein Lieferkettengesetz. Dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: „Das ist ein guter Tag für Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen entlang globaler Wertschöpfungsketten. Mit diesem Gesetz kann ein wichtiger Schritt getan werden, damit in Deutschland die Qualität von Produkten gepaart wird mit sozialer und ökologischer Verantwortung ‚Made in Germany‘.“ Nun solle das Gesetz zügig im Bundestag beraten und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wichtig sei, dass die gesamten Wertschöpfungsketten mit einbezogen würden. (…) Reiner Hoffmann weiter: „Den Ministern Heil und Müller ist es gelungen, ein wirkungsvolles Gesetz auf den Weg zu bringen. Trotzdem sollten perspektivisch auch Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten unter dieses Gesetz fallen. Leider konnte man sich nicht auf einen leichteren Zugang für Betroffene zu Zivilgerichten einigen. Wichtig wäre jetzt, dass die Bundesregierung die EU dabei unterstützt, eine zivilrechtliche Haftung in Europa zu regeln.“ Der DGB-Chef begrüßt die geplanten Kontrollmechanismen: „Ein Gesetz ist nur so gut, wie es auch kontrolliert wird. Daher ist die starke behördliche Umsetzung, wie sie im Entwurf geplant ist, sehr zu begrüßen. Der DGB und seine Gewerkschaften sind gerne bereit, ihre Expertise beim Aufbau der Behörde und der Kontrollmechanismen einzubringen. Dass mögliche Bußgelder in einen Fonds fließen sollen, aus dem Gewerkschaften und Zivilgesellschaft Betroffene von Menschenrechtsverletzungen unterstützen können, ist ein starkes Signal.“ DGB-Pressemitteilung 006 vom 12. Februar 2021 externer Link
    • Lieferkettengesetz: Germanwatch fordert Nachbesserungen im Bundestag – Regulierung auf EU-Ebene muss stärker werden
      „Die Einigung auf die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes nach monatelangen, zähen Verhandlungen trifft bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch auf ein geteiltes Echo. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. „Der Bundestag muss beim Gesetzentwurf dringend nachbessern: Im Gesetz muss klargestellt werden, dass Unternehmen aktiv menschenrechtliche Risiken in ihrer gesamten Lieferkette ermitteln und beseitigen müssen und nicht erst auf einen Anlass warten dürfen. Ansonsten greift das Gesetz den Grundgedanken der UN-Leitprinzipien nicht ausreichend auf. Das Gesetz muss zudem unbedingt auf mehr Unternehmen ausgeweitet werden und auch Umweltstandards einbeziehen.“ Gegen den Widerstand von Bundeswirtschaftsminister Altmaier ist es leider nicht gelungen, auch eine zivilrechtliche Haftungsregelung durchzusetzen, allerdings schlagen die drei Minister eine sogenannte Prozessstandschaft vor, nach der Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften für Betroffene klagen können. Heydenreich: „Wir bedauern, dass der Kompromissentwurf keine Haftungsregelung enthält. Die angekündigte Prozessstandschaft ist eine innovative Idee, die nun im Detail geprüft werden muss. Für das anstehende Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene sollte weiterhin eine zivilrechtliche Haftungsregelung vorgesehen werden.“ EU-Justizkommissar Reynders will im Frühjahr den Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorlegen. Angekündigt hatte er dafür auch eine Haftungsvorschrift. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hatte Ende Januar fast einstimmig für einen starken Gesetzentwurf mit Haftung gestimmt. Germanwatch setzt sich seit langem für ein wirksames Lieferkettengesetz ein und ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz, in der sich bereits mehr als 120 Organisationen zusammengeschlossen haben.“ Pressemitteilung von Cornelia Heydenreich und Stefan Küper vom 12. Februar 2021 für Germanwatch externer Link
    • Initiative Lieferkettengesetz: Bundesregierung einigt sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz
      Die heute von der Bundesregierung bekanntgegebene Einigung auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz kommentiert Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“: „Der heutige Kompromiss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung: ‚Made in Germany‘ darf nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür ist jetzt gemacht. Das ist auch ein Erfolg all der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler*innen, Unternehmen und hunderttausenden Bürger*innen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz aussprechen. Klar ist aber: Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf. Umso wichtiger ist es, dass in Zukunft eine Behörde prüfen wird, ob sich Unternehmen an ihre Sorgfaltspflichten halten. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Pflichten, kann die Behörde Bußgelder verhängen und das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Das ist ein großer Fortschritt zu den bisherigen freiwilligen Ansätzen. Die Bundestagsabgeordneten fordern wir nun dazu auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz muss auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken.“ Kommentar der Initiative Lieferkettengesetz vom 12.02.2021 externer Link
    • Wirtschaft erleichtert über entschärftes Lieferkettengesetz
      Die Bundesregierung will, dass Unternehmen ab 2023 auch bei Zulieferern auf die Menschenrechte achten. Wirtschaftsvertreter fürchten mehr Bürokratie – und loben dennoch den Kompromiss. Die Wirtschaft hat erleichtert auf die Entschärfung des geplanten Lieferkettengesetzes reagiert. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte, dass der in der Bundesregierung gefundene Kompromiss keine neuen Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen vorsehe. BDI-Präsident Siegfried Russwurm lobte, mit dem Verzicht auf eine zivilrechtliche Haftung vermeide die Regierung „einen Konstruktionsfehler“…“ Artikel von Till Hoppe, Moritz Koch und Frank Specht vom 12.02.2021 beim Handelsblatt online externer Link – mehr muss man nicht wissen, eigentlich… Doch: Siehe auch den IfW: „Lieferkettengesetz belastet die Falschen, Entschärfung ist sinnvoll“ externer Link
    • Und schließlich viel Selbstlob von Hubertus Heil in der Pressemitteilung vom 12.2.21 externer Link
  • Wirtschaftsminister blockiert: Weiter keine Einigung im Streit um Lieferkettengesetz
    „… Die Bundesregierung hat bei Beratungen auf höchster Ebene wieder keine Einigung im Dauerstreit um ein Lieferkettengesetz erzielt. Wie das Bundesarbeitsministerium und das Entwicklungsministerium am Freitag in Berlin mitteilten, gab es zwar Annäherungen, aber noch keinen Abschluss. Ein Lieferkettengesetz soll große deutsche Firmen in die Pflicht nehmen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. Dagegen gibt es heftigen Widerstand von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Um das Regelwerk wird in der Regierung seit Monaten gerungen. Während das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem Entwicklungsministerium schon im Sommer vergangenen Jahres Eckpunkte erarbeitet hat, stellt sich das Wirtschaftsministerium quer. (…) Altmaier wehrt sich insbesondere dagegen, dass Firmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden könnten. Außerdem will er, dass das Gesetz nur für sehr große Unternehmen gilt. Bisherigen Plänen zufolge sollte es für große Firmen ab 500 Beschäftigten gelten – der Mittelstand wäre also auch damit nicht betroffen. Ein weiterer Streitpunkt ist, ob die deutschen Konzerne für die gesamte Lieferkette Verantwortung tragen oder nur für das letzte Glied. (…) Aus der Wirtschaft wurden indes die Forderung laut, das Vorhaben aufzugeben. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall befürchtete ein kaum kalkulierbares Risiko für Unternehmen, die im harten internationalen Wettbewerb stünden. Der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (Venro) hingegen verlangte ein Ende der „Blockade“ Altmaiers. Unternehmen, die freiwillig auf hohe Standards achteten, dürften nicht benachteiligt werden.“ Meldung vom 8. Februar 2021 beim MiGAZIN externer Link
  • Lieferketten der Verantwortungslosigkeit
    Es ist de facto so gut wie unmöglich, ohne Produkte auszukommen, die unter schweren Verletzungen von Arbeits- und Umweltrechten hergestellt werden, von denen den Produzent*innen am Ende oft nur ein paar Cent bleiben. Der Markt wird von wenigen Handelsriesen dominiert – aber welche Verantwortung übernehmen sie dafür und für ihre immer länger werdenden Lieferketten eigentlich? (…) Viele von uns beruhigen sich auch damit zu glauben, dass sie durch ihr eigenes, „besseres“ Konsumverhalten zumindest nicht selbst zu diesen furchtbaren Missständen, dort, „weit weg“, beitragen würden. Tatsächlich kommen wir als Konsument*innen jedoch an Produkten, die auch von Kinderhänden oder modernen Sklav*innen hergestellt wurden, oder für die ganze Landstriche zerstört, Menschen vertrieben oder Grundwasser vergiftet werden, nicht vorbei. Das unfassbare Ausmaß, und unsere knappe Distanz von den täglichen Gräueltaten ist uns allerdings kaum bewusst. Woher sollten wir es auch wissen, wenn uns täglich vorgegaukelt wird, dass wir uns durch die Bio-Produkte, Markenkleidung und anderem Lifestyle-Schnickschnack sauberkaufen können? Tatsache ist, dass beispielsweise die Kleidung von H&M und Lacoste durchaus auch aus der gleichen Fabrik und von derselben Baumwollplantage stammen kann – trotz des gewaltigen Preisunterschieds. Dass Sklav*innenarbeit nicht nur in Indien, China oder Afrika, sondern genauso in Europa in unseren Nachbarländern stattfindet. Luxusmarken wie beispielsweise Betty Barclay, Versace, Stones, Max Mara, Marc Cain oder René Lezard lassen jährlich Textilien im Wert von 700 Millionen Euro für Hungerlöhne in Textilfabriken in Rumänien produzieren externer Link. Der rumänische Mindestlohn liegt bei 1,40 Euro pro Stunde. Eine Näherin verdient monatlich rund das, was beispielweise ein Blazer von Marc Cain im Verkauf kostet, also rund 200 Euro. Der rumänische Hersteller bekommt für die Produktion desselben Blazers nur 16 Euro. Demnach handelt es sich um ein sehr lukratives Geschäft für den Textilkonzern, für alle anderen, die Konsument*innen, Näherinnen, Arbeiter*innen auf den Baumwollplantage und Textilfabriken absolut nicht. Diejenigen, die den Blazer hergestellt haben, werden so schlecht bezahlt, dass sie von ihrer Arbeit nicht überleben können, obwohl das fertige Produkt im Einzelhandel teuer verkauft wird. Und das ist kein Einzelfall, sondern nur ein Beispiel für die gelebte Praxis. Denn 60 Prozent der Handelsspanne in der Textilindustrie bleibt für die Handelskonzerne – aber lediglich drei Prozent bleiben für die Fabriken, und die Arbeiter*innen werden für ihre Leistung mit Cent-Beträgen abgespeist. Auch der Großteil des bei uns erhältlichen Obstes und Gemüses, das aus Spanien oder Italien kommt, wird unter furchtbarsten Bedingungen produziert externer Link. Dumpinglöhne, kaputte Behausungen ohne fließendes Wasser und Strom, fehlende Schutzkleidung, wildes Hantieren mit Pestiziden, Krankheiten, Gewalt, Vergewaltigungen und undokumentierte Arbeit sind dort nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Der Lebensmittelmarkt wird ebenso durch ein paar wenige Handelsriesen dominiert wie der Textil- oder Technologiemarkt. Einzelne Monopolisten bestimmen die Preise, auf den Plantagen muss deswegen für Hungerlöhne gearbeitet werden. Das ist auch der Grund dafür, warum die Erntearbeiter*innen in Italien und Spanien zumeist Flüchtlinge, wanderarbeitende Tagelöhner*innen aus Osteuropa oder Menschen ohne Papiere sind die undokumentiert arbeiten. Sie haben keine andere Wahl und müssen sich dem Lohndumping und den schrecklichen Arbeitsbedingungen unterwerfen. Die Handelskonzerne nutzen das schamlos aus und sind für diese moderne Sklaverei verantwortlich. Hinter ihnen stehen ein paar wenige maßlose Menschen, die gigantische Vermögen anhäufen. (…) Weltweit sind Konzerne für tote Böden auf Grund von Monokulturen, übertriebenen Mengen von Düngemitteln, von Pestiziden und Chemiemüll vergiftetes Wasser, durch Abgase verdreckte Luft, Artensterben, sowie die Verarmung, Vertreibung und Ausbeutung von Menschen verantwortlich. Das ist der wahre Preis für die obszönen Profitsteigerungen der Handelsgiganten und marktführenden Konzerne. Zur Verantwortung gezogen werden die Multis bisher nicht. Sie machen es sich leicht und wälzen die Schuld an ihre Zulieferer, Produzenten und Subunternehmen ab, obwohl diese natürlich von den Konzernen abhängig sind und von ihnen dominiert werden. Zudem verschleiern sie ihre Geschäftspartner durch intransparente Firmenkonstrukte in ihren immer länger werdenden Lieferketten, die sich nicht selten über mehrere Kontinente erstrecken. Für Konsument*innen ist dadurch nicht im Geringsten nachvollziehbar, welche Wege das T-Shirt das sie einkaufen tatsächlich genommen hat. Doch es ist scheinheilig, an die Bäuer*innen und Fabrikant*innen vor Ort zu appellieren, dass sie doch bitte umwelt- und menschenverträglicher produzieren sollten, weil sie am Ende der Lieferkette stehen und keine andere Wahl haben…“ Artikel von Veronika Bohrn Mena vom 3. Februar 2021 bei arbeit-wirtschaft.at externer Link, dem Blog des ÖGB
  • Ringen um Lieferkettengesetz: „Unser Wertmaßstab funktioniert nicht mehr“ 
    Seit Monaten gibt es in der Regierung Streit um ein Lieferkettengesetz. Ein Gespräch der Kanzlerin mit den zuständigen Ministern brachte erneut keinen Durchbruch. Doch die Zahl der Befürworter wächst. In der Bundesregierung geht das zähe Ringen um ein Lieferkettengesetz weiter. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer sagte am Mittwoch in Berlin, dass es nach der Sitzung des Bundeskabinetts einen Austausch zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den zuständigen Ministern über das Thema gegeben habe. „Es gibt ein großes Interesse, da voranzukommen.“ (…) Die Eckpunkte, die derzeit erarbeitet werden, sollen auch in die Verhandlungen auf EU-Ebene einfließen. Denn die Europäische Union plant ebenfalls ein Lieferkettengesetz. Derweil werden Rufe nach einem deutschen Gesetz immer lauter. Mehr als 70 Ökonomen veröffentlichten einen Aufruf externer Link. Darin heißt es: „Am Weltmarkt haben sich Lieferketten durchgesetzt, die zu einer Güterproduktion mit erheblichen sozialen und ökologischen Kosten führen.“ Ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz müsse zu Verhaltensänderungen in den Unternehmen führen und bei Verstößen „ordnungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen“ einschließen. Den Aufruf unterzeichnet hat auch die Ökonomin Elisabeth Fröhlich, Präsidentin der CBS International Business School. Sie fordert, dass Wirtschaft neu gedacht werden müsse. Im Gespräch mit dem „Evangelischen Pressedienst“ kritisierte sie, dass bei der Diskussion um faire Löhne immer nur erhöhte Lohnkosten gesehen würden. „Nicht gesehen wird aber, dass ich durch einen Lohn, der es ermöglicht, die Familie zu ernähren, ein ausgeglichenes Leben bewirke, schwere Unfälle durch Übermüdung vermeide und sogar die Produktivität steigere.“…“ Beitrag vom 14.01.2021 im Migazin externer Link
  • [Broschüre online] Vom Anfang und Ende der Lieferkette 
    So wie das Jahr 2020 anfing, so hört es auch auf. Damit meinen wir unsere Veröffentlichung “Vom Anfang und Ende der Lieferkette”. Im Februar haben wir die Broschüre in gedruckter Form auf der Konferenz “Widerstand am Tellerrand” externer Link vorgestellt. Das Interesse an der Broschüre war so groß, dass alle gedruckten Exemplare mittlerweile vergriffen sind. Danke an die vielen solidarischen Menschen, die die Veröffentlchung durch ihre Spenden mitgetragen haben! Für alle Menschen, die die Broschüre noch nicht lesen konnten, haben wir ein Weihnachtsgeschenk vorbereitet: Wir veröffentlichen die Broschüre digital und zum kostenlosen Download! Jetzt kann sie zumindest über euren Bildschirm wandern, wenn sie es noch nicht ins Bücherregal geschafft hat.“ Meldung vom 23. Dezember 2020 der Interbrigadas externer Link mit dem Inhaltsverzeichnis der (aller!) verfügbaren Einzelartikel und der gesamten Broschüre zum Download: Vom Anfang und Ende der Lieferkette externer Link  – sie „reflektiert fünf Jahre Erfahrungen im Kampf gegen Agrobusiness und Supermarktmacht zwischen Almería und Berlin. Auf sechzig Seiten versuchen wir, historische und aktuelle Entwicklungen im Plastikmeer nachzuzeichnen, porträtieren Arbeitskämpfe der Gewerkschaft Soc-Sat und Union Busting, lassen unsere Genoss*innen über ihre Arbeit berichten, diskutieren politische Schlussfolgerungen und unterziehen das Konzept Brigade einer kritischen Analyse.“
  • Firmenhaftung: Letzter Anlauf für das umstrittene Lieferkettengesetz
    „… Eigentlich sollte es längst beschlossene Sache sein: das Lieferkettengesetz. Künftig sollen deutsche Unternehmen darauf achten müssen, dass ausländische Geschäftspartner elementare Menschenrechte einhalten. Denn eine Unternehmensbefragung der Großen Koalition hatte ergeben, dass die bisherige Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht ausreicht. Nur wenige Unternehmen erfüllen bisher die „menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten“, auf die sich die Vereinten Nationen schon vor bald zehn Jahren geeinigt hatten. Das soll sich ändern – nur wie? Die Bundesregierung ist zerstritten, seit Monaten schon. Jetzt unternimmt sie einen letzten Anlauf, bevor das Thema in den Wahlkampf gezogen wird: Nach Angaben aus Regierungskreisen wird auf Staatssekretärs- und Ministerebene intensiv darüber gesprochen, das Lieferkettengesetz doch noch zügig auf den Weg zu bringen. (…) Doch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) stellt sich quer. Er fürchtet zusätzliche Bürokratielasten für Firmen, die ohnehin schon unter der Coronakrise leiden. Ein zentraler Streitpunkt ist das Thema der Haftung. Altmaier will verhindern, dass es strafrechtliche Konsequenzen für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten gibt, allenfalls Bußgelder will er akzeptieren. Außerdem beharrt das Wirtschaftsministerium darauf, dass Unternehmen nur für ihre unmittelbaren Geschäftspartner einstehen müssen – und nicht zugleich auch für die Lieferanten der Lieferanten oder sogar deren Lieferanten. (…) Auch auf europäischer Ebene tut sich etwas. Anfang Dezember hat der Rat der EU die Schlussfolgerungen zu Menschenrechten und menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten angenommen. Darin fordern die Mitgliedstaaten die Brüsseler Kommission auf, einen Entwurf für einen EU-Rechtsrahmen zur nachhaltigen Unternehmensführung vorzulegen. Bis 2021 soll die Kommission zudem einen EU-Aktionsplan auf den Weg bringen, der sich auf die nachhaltige Gestaltung globaler Lieferketten, die Förderung von Menschenrechten sowie soziale und ökologische Standards konzentriert. Ende November hatte das Europäische Parlament zudem eine Entschließung zur Zukunft der EU-Handelspolitik verabschiedet. Darin spricht es sich für ein Importverbot von Produkten aus, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit in Zusammenhang stehen. Die Grünen erwarten deshalb auch Bewegung auf nationaler Ebene: „Wirtschaftsminister Altmaier muss endlich seine Blockade aufgeben und die Bundesregierung zügig ein funktionierendes Lieferkettengesetz auf den Weg bringen“, sagte die handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Anna Cavazzini, dem Handelsblatt. (…) Andere Mitgliedstaaten seien da schon viel weiter…“ Artikel von Moritz Koch und Frank Specht vom 9. Dezember 2020 beim Handelsblatt online externer Link – die jedoch den altbekannten Blockadeargumente der AG ein viel zu großes Gewicht geben…
  • Deutscher Bauernverband fordert »Deutschland-Bonus für Lebensmittel« – Solidarität sieht anders aus
    Ein Lieferkettengesetz ist längst überfällig. Doch die Blockade aus dem Wirtschaftsministerium macht wenig Hoffnung, dass deutsche Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in naher Zukunft zur Verantwortung gezogen werden. Ein solches könnte auch dem Geschäftsmodell der Preisdrückerei gegenüber Bananenproduzenten – wie es der Discounter Aldi aktuell betreibt – einen Riegel vorschieben. Vor dessen Toren – wie auch vor anderen deutschen Handelskonzernen – stehen dieser Tage an vielen Orten der Republik Traktoren. Landwirt*innen blockieren die Zuwege und fordern zu Recht bessere Erzeugerpreise. Einige Bauernorganisationen setzen sich schon lange für weltweit existenzsichernde Preise ein und lehnen Handelsabkommen nicht nur ab, wenn deutsche Landwirt*innen benachteiligt sind. Der Deutsche Bauernverband (DBV) gehört nicht dazu. Zwar fordert dieser nun endlich auch die Handelskonzerne heraus. »Dauerniedrigpreispolitik hat keine Zukunft und gefährdet bäuerliche Existenzen«, heißt es beim DBV. Die Kolleg*innen in Ecuador hat der Verband dabei nicht im Blick. Er fordert stattdessen einen »Deutschland-Bonus für Lebensmittel«. Solidarität sieht anders aus. Auch deshalb ist ein Lieferkettengesetz dringend notwendig.“ Artikel von Haidy Damm „Stichwort Solidarität“ am 09.12.2020 im ND online externer Link über Bananenproduzenten und Bauernproteste
  • EU-Rat einig: EU-Staaten befürworten gemeinsam europäisches Lieferkettengesetz
    „Ein europäisches Lieferkettengesetz soll kommen. Das fordern erstmals alle EU-Mitgliedsstaaten in gemeinsamen Schlussfolgerungen des EU-Rats. Germanwatch und MISEREOR begrüßen dies und fordern von der Bundesregierung, endlich auch ambitionierte Eckpunkte für ein nationales Lieferkettengesetz zu verabschieden. Die Organisationen appellieren an die Bundesregierung, sich an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu einem Lieferkettengesetz zu halten. (…) „Wir begrüßen die inhaltliche Reichweite der Schlussfolgerungen: Demnach sollen Unternehmen nicht nur zur Achtung von Menschenrechten, sondern auch von Arbeitsrechten und Umweltstandards verpflichtet werden. Nur so kann ein Lieferkettengesetz für Menschen wirken, die unter unwürdigen Arbeitsbedingungen für deutsche und europäische Wirtschaft und Konsumenten produzieren. Deutschland darf bei diesem wichtigen Punkt nicht hinter den europäischen Konsens zurückfallen“, so Spiegel weiter. Das Wirtschaftsministerium und einige Wirtschaftsverbände lehnen es in Deutschland z.B. bisher ab, umweltbezogene Sorgfaltspflichten in einem Lieferkettengesetz zu verankern. (…) „Als wirtschaftsstärkstes EU-Mitglied muss Deutschland bei der anstehenden EU-Regulierung nun ambitionierte Maßstäbe setzen“, fordert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch. „Durch die Ankündigung des EU-Rats fällt nun das Wettbewerbsargument gegen ein deutsches Gesetz zusammen. Wir erwarten von Bundeskanzlerin Merkel, dass ihre Regierung zu einer raschen Einigung bei den Eckpunkten für ein Lieferkettengesetz kommt und – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Mit einem Gesetz, das auch eine zivilrechtliche Haftung enthält, damit Betroffene im Schadensfall ihr Recht einfordern können, erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie das notwendige Ambitionsniveau für die EU-Ebene vorbereitet.“ Die Haftungsregelung ist der aktuell umstrittenste Teil eines geplanten deutschen Lieferkettengesetzes…“ Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch und MISEREOR vom 2. Dezember 2020 externer Link
  • Angstmache: Minister Müller attackiert Lieferkettengesetz-Gegner 
    „Seit Monaten verzögert sich die Befassung des Kabinetts mit dem Lieferkettengesetz. (…) Im Streit um ein Lieferkettengesetz wirft Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) Wirtschaftsverbänden und anderen Gegnern des Regelwerks Angstmacherei vor. Müller sagte bei der Bundestagsdebatte über den Entwicklungsetat 2021 am Mittwoch, dass er gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine „Mittelstandskomponente“ in die Eckpunkte eingearbeitet habe. Damit solle Handwerkern und Mittelständlern die Angst davor genommen werden, die „zum Teil bewusst geschürt wird“, dass sie die geplanten Sorgfaltspflichten nicht erfüllen könnten. Er betonte: „Wer jetzt noch sagt, es geht nicht, der will nicht.“ Nach dem Willen von Heil und Müller soll ein Lieferkettengesetz große deutsche Unternehmen haftbar machen, wenn sie Ausbeutung von Beschäftigten und Umweltverschmutzung durch ihre ausländischen Zulieferer billigend in Kauf nehmen. Im Bundeskabinett wurden die Eckpunkte aber noch nicht behandelt, weil der Wirtschaftsminister Einwände hat. Peter Altmaier (CDU) bemängelt insbesondere, dass Betroffene rechtlich gegen die Firmen vorgehen könnten. Müller betonte, dass bis heute – obwohl alle die UN-Konvention zum Verbot von Kinderarbeit unterstützten – 25 Millionen Kinder in Steinbrüchen, auf Plantagen und in der Textilwirtschaft schufteten. (…) Nach Ansicht des Experten für Entwicklungsfinanzierung, Bodo Ellmers, sollten in der Corona-Pandemie die Sozial- und öffentlichen Gesundheitssysteme armer Länder noch stärker unterstützt werden. „Dafür könnten zum Beispiel Gelder umgeschichtet werden, die als Garantien oder Subventionen für Privatinvestitionen vorgesehen sind“, sagte der Direktor des Programms für nachhaltige Entwicklungsfinanzierung des Bonner Global Policy Forum dem „Evangelischen Pressedienst“. Ellmers wies darauf hin, dass Mittel aus dem Etat des Entwicklungsministeriums zuletzt anstatt in die Sozialsysteme armer Länder verstärkt in die Wirtschaftsförderung geflossen seien. (…) Ebenso gebe es Kürzungen beim Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria. Dafür sind in diesem Jahr 500 Millionen Euro vorgesehen, im Entwurf 2021 aber nur noch 350 Millionen Euro.“ Beitrag vom 30. September 2020 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Lieferketten: Die globale Erdbeermarmelade 
    “»Bio« sollte auch regional sein, meinen viele Verbraucher. Doch laut einer Untersuchung der Zeitschrift »Ökotest« versteht nur ein einziger Hersteller in Deutschland unter Nachhaltigkeit auch »regionale Produktion«: die Firma Zwergenwiese. In Erdbeeraufstrichen anderer Produzenten sind Früchte drin, die in Spanien, Polen oder Serbien, in Bulgarien und der Türkei, in Marokko oder Ägypten geerntet wurden. (…) Wer es in hiesigen Städten gewohnt ist, an bald jeder Straßenecke frische regionale Erdbeeren kaufen zu können, mag sich wundern: Die Früchte sind in Deutschland ein knappes Gut. Die Anbaufläche beträgt gerade mal 13 000 Hektar. Im kleineren Nachbarland Polen bedecken Erdbeerplantagen hingegen 50 000 Hektar. Doch nicht nur die Biokonkurrenz von Zwergenwiese geht fremd. Auch die schätzungsweise 150 konventionellen Hersteller, die ihre Produkte in Supermärkten und Discountern anbieten, beziehen ihre Früchte nahezu vollständig aus dem Ausland. Warum das so ist, erläutert Simon Schumacher, Geschäftsführer des Verbandes Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer: Die Pflückkosten machten rund die Hälfte der Gesamtkosten von Erdbeeren aus. Die Pflücker erhalten üblicherweise den gesetzlichen Mindestlohn. 9,35 Euro sind das in Deutschland, in Polen dagegen 3,50 Euro und in Marokko und Ägypten noch deutlich weniger. Da scheint es naheliegend zu sein, dass deutsche Hersteller lieber ausländische Früchte in ihre Gläser füllen. Doch unterm Strich ist der Nutzen für sie minimal: Bei einem Glas, das im Supermarkt 2,50 Euro kostet, macht es gerade mal fünf Cent aus, rechnet Schumacher vor. Dies bezieht sich auf die Arbeitskosten; tatsächlich ist der Kostenvorteil wegen des langen Transports und der aufwändigeren Verarbeitung noch geringer. (…) Unberücksichtigt bleiben weitere Kosten beim Anbau, die sich auch nicht in Cent und Euro beziffern lassen. Generell zählen die empfindlichen Erdbeeren zu den stärker mit Pestiziden belasteten Früchten. Vor allem in Südeuropa und Nordafrika werden sie in großen Monokulturen auf kargen Böden produziert. »Der Wasserverbrauch, der Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind hoch«, heißt es beim Bundeszentrum für Ernährung in Bonn. Für die Auswahl der Sorten sei besonders ihre Tauglichkeit für den Transport und weniger der Geschmack ausschlaggebend. Branchenkenner weisen vor diesem Hintergrund auf mögliche höhere Schadstoffbelastungen in Konfitüren und Fruchtaufstrichen hin…“ Artikel von Hermannus Pfeiffer vom 15.09.2020 in neues Deutschland online externer Link
  • Bundesregierung verharrt in Tatenlosigkeit – Pharma-Lieferketten außer Kontrolle 
    “Bei den ersten Gliedern der Pharma-Lieferketten von BAYER & Co. in Indien und China herrschen skandalöse Zustände. Die Staaten bieten den Konzernen Standort-Vorteile wie niedrige Lohn-Kosten und laxe Umwelt-Auflagen, was fatale Folgen für Mensch, Tier und Umwelt hat. Die Bundesregierung weiß um diese Auswirkungen. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Bevölkerung in der Nähe pharmazeutischer Produktionsstätten aufgrund der nicht ausreichend gefilterten Einleitung von mit Arzneimittel-Rückständen belasteten Abwässern von Pharma-Fabriken Gefahren ausgesetzt ist“, heißt es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“. Trotzdem setzte die Große Koalition dieses Thema am 1. November 2019 nicht auf die Tagesordnung der „Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen“. Auch will sie nicht darauf drängen, in den Rabattverträgen, welche die Krankenkassen mit den Pillen-Herstellern abschließen, Umwelt- und Sozialstandards zu verankern. Die Bestimmungen zur „Guten Herstellungspraxis“ (GMP) im Pharma-Bereich um solche Anforderungen zu erweitern, lehnt die Regierung Merkel ebenfalls ab. „Diese werden durch andere Vorschriften geregelt“, erklärt sie: „Das Überprüfen der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den zuständigen örtlichen Behörden.“ Der GMP-Leitfaden hingegen sei rein „produkt-bezogen“ und eigne sich deshalb nicht als Instrument zur Verbesserung der Produktionsbedingungen. (…) Die Antworten der Bundesregierung belegen eindeutig, dass die bisherigen Mittel nicht ausreichen, um die eklatanten Missstände entlang der Pharma-Lieferketten von BAYER und anderen Herstellern zu beheben. Das zeigt einmal mehr: Ohne Lieferketten-Gesetz geht es nicht“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.“ Presse-Information von Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vom 10.09.2020 externer Link
  • Initiative protestiert mit mehr als 222.222 Unterschriften am Bundeskanzleramt – Kabinettsdebatte zu Lieferkettengesetz erneut verschoben
    Aktivist*innen der Initiative Lieferkettengesetz haben heute in Berlin demonstriert, weil das Bundeskabinett die Besprechung der Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz erneut verschoben hat. Dabei errichteten sie einen überdimensionalen gesetzlichen Rahmen und übergaben symbolisch eine Petition mit mehr als 222.222 Unterschriften an das Bundeskanzleramt. Das Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert von der Bundesregierung, das Gesetz nicht länger zu verschieben, sondern endlich für einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu sorgen…“ INKOTA-PM vom 09. September 2020 externer Link
  • Gemeinsame Erklärung von IG Metall und Betriebsräten: Lieferkettengesetz nicht verwässern
    „In Berlin wird über das Lieferkettengesetz gerungen. Die IG Metall und Betriebsräte von über 40 Unternehmen machen Druck mit einer Erklärung. Arbeit muss schon am Anfang eines Produkts sicher, fair und umweltschonend sein. Egal, wie weit weg die Fabrik ist. (…) Michael Brecht und die Konzernbetriebsräte von über 40 großen Unternehmen wie Airbus, Audi, Bosch, BMW, Ford, Lear, MAN, Porsche, Schaeffler, Siemens, ThyssenKrupp, Volkswagen und ZF haben sich jetzt in einer gemeinsamen Erklärung der IG Metall eindeutig für das Lieferkettengesetz positioniert. „Wir fordern die Bundesregierung auf, dem deutschen Bundestag ein Lieferkettengesetz vorzulegen, das für alle in Deutschland tätigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gilt und das die Unternehmen dazu verpflichtet: bei ihren Geschäften im Inland wie im Ausland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt in der gesamten Lieferkette walten zu lassen. – der Größe und der Schwere der Menschenrechtsverletzungen und des Umweltschadens angemessene Maßnahmen zu ergreifen – und die Einhaltung der Sorgfaltspflicht zu dokumentieren.“ Darüber hinaus müsse das Lieferkettengesetz die Missachtung der Sorgfaltspflichten an wirksame Sanktionen, wie den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und die Verhängung von Bußgeldern, knüpfen, erklären die Betriebsräte zusammen mit IG Metall. (…) Noch ist nicht klar, ob im politischen Tauziehen in Berlin das geplante Gesetz verwässert wird…“ Meldung bei der IG Metall vom 8. September 2020 externer Link mit Link zur Erklärung mit Angabe aller UnterzeichnerInnen
  • [Lieferkettengesetz] Ohne Haftung keine Wirkung 
    „Zu lange konnten Unternehmen wie BASF ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten nur halbherzig nachkommen, denn Konsequenzen mussten sie nicht fürchten. Nun treten verschiedene Initiativen für gesetzliche Regelung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene in entscheidende Phasen. Anhand der Haftungsfrage wird sich zeigen, ob die Wirtschaft oder die Zivilgesellschaft ihre Forderungen durchsetzen konnte. (…) Gemäß den UN-Leiprinzipien müssen Unternehmen nämlich nicht nur transparent berichten, sondern auch über Verfahren verfügen, „die die Wiedergutmachung etwaiger nachteiliger menschenrechtlicher Auswirkungen ermöglichen, die sie verursachen oder zu denen sie beitragen“. Damit im Streitfall auch juristisch geklärt werden kann, ob, wann, für wen und wie solche Wiedergutmachungen umzusetzen sind, braucht es gesetzliche Regeln – in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat sollte dies selbstverständlich sein. Schon 2018 hatte der UN-Sozialausschuss Deutschland dazu aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, damit Unternehmen auch bei Missachtung der Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden können. (…) Es ist dabei unbestritten, dass eine international einheitliche Regelung sinnvoll ist – darum bemüht sich die Zivilgesellschaft auch über Grenzen hinweg um ein „Binding Treaty“, ein internationales Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte, welches die UN-Leitprinzipien verbindlich machen würde. Dass der Prozess seit Jahren stockt, liegt auch an der Weigerung der deutschen Bundesregierung, sich unterstützend daran zu beteiligen. Schließlich, so die perfide Argumentation, hatte man bisher noch keinen Nachweis darüber, dass die freiwilligen Maßnahmen der Unternehmen nicht doch wirken. Diese Ausrede kann nun nicht mehr gelten, denn schließlich befindet sich die Bundesregierung nun in einem selbst initiierten Gesetzgebungsprozess. Damit kommt Deutschland auf UN-Ebene nun eine besondere Verantwortung zu, die derjenigen auf EU-Ebene durch die aktuelle Ratspräsidentschaft in nichts nachsteht. Dies zeigt, weshalb es für die Zivilgesellschaft strategisch nötig war, in den letzten Monaten alle Kräfte auf eine nationales Lieferkettengesetz zu legen…“ Artikel von Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, bei Plough Back The Fruits externer Link (ohne Datum)
  • Widerstand gegen Lieferkettengesetz: „Zusätzliche Belastungen sind Gift“
    Weltweit 75 Millionen ausgebeutete Kinder, Hungerlöhne, unwürdige Arbeitsbedingungen: In der Bundesregierung gibt es Pläne für klarere Regeln für Firmen, die im Ausland produzieren. Doch die Wirtschaft wehrt sich. (…) Heute gibt es das „Textilbündnis“ für nachhaltige Mode oder den „Grünen Knopf“. Aber das reiche nicht, meint Heydenreich, und fordert verbindliche Regeln, sprich: ein Lieferkettengesetz. Sie sagt: „Die Unternehmen sollen mögliche Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden. Falls sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und es zu einem Schaden kommt, müssen Betroffene aus Bangladesch die Möglichkeit haben, Unternehmen in Deutschland verklagen zu können.“ Doch genau solch eine Haftung lehnen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft für große deutsche Firmen mit 500 und mehr Beschäftigten ab. Ende Juni erreichte Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus ein Brandbrief von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft. Darin warnen der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor einer Überforderung der Firmen – gerade in Corona-Zeiten. (…) Mehr als 40 Unternehmen sind bereit, sich mehr Verpflichtungen aufzuerlegen – darunter Branchenriesen wie Tchibo, Ritter Sport, Nestlé Deutschland und Hapag Lloyd. Mag sein, dass das in erster Linie der eigenen Imagepflege dient. Doch damit wird gleichzeitig der Druck erhöht, ein Gesetz ins Leben zu rufen. Sie argumenieren mit Chancengleichheit, so wie auch diejenigen, die auf Freiwilligkeit setzen. Ob das Lieferkettengesetz wirklich kommt, das dürfte in den nächsten Wochen GroKo-intern ausgehandelt werden. Und wenn es kommt, wird auch festgelegt werden, welche Pflichten auf die Firmen zukommen. Streit ist nicht ausgeschlossen.“ Beitrag von Kai Küstner vom 14.07.2020 bei tagesschau.de externer Link
  • Freiheit für Ausbeuter: Wirtschaftsverbände machen Stimmung gegen geplantes Lieferkettengesetz. Coronakrise als Ausrede für Menschenrechtsverstöße
    „Das deutsche Kapital läuft Sturm gegen Pläne der Bundesregierung, international operierende Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten zu verpflichten. In einem Schreiben an den Vorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, warnen die Spitzenverbände der Wirtschaft vor Nachteilen im globalen Wettbewerb, »sollte in Deutschland ein Lieferkettengesetz verabschiedet werden«, wie das Handelsblatt (Montagausgabe) daraus zitiert. (…) Die Coronapandemie habe die Wirtschaft »in die größte Krise seit dem Zweiten Weltkrieg gestürzt«, heißt es in besagtem Brief an Brinkhaus. Unterzeichner sind die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). »Es gibt keine Aussicht auf eine schnelle Erholung«, beklagen die Verfasser, »erst recht nicht mit zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen durch ein Lieferkettengesetz«. (…) »Eine gesetzliche Regelung im Bereich der Lieferketten würde die Kluft zwischen politischen Entscheidungen und unternehmerischen Herausforderungen weiter vergrößern«, mahnen sie. Unterstützung erhalten sie wie üblich durch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Wie die von zahlreichen Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisation getragene »Initiative Lieferkettengesetz« enthüllt hat, wurden die EY-Fragebögen auf sein Betreiben hin entschärft. Beispielsweise hat man Unternehmen mit unvollständigen Angaben aus der Wertung genommen, statt sie, wie ursprünglich geplant, als »Nichterfüller« der Menschenrechtsstandards zu brandmarken. Zudem ist der Minister gegen nationale Alleingänge und wünscht sich eine Regelung auf EU-Ebene. Das würde eine Einigung gewiss verzögern. Aber auch eine »deutsche Lösung« würde mit Altmaiers Veto auf die lange Bank geschoben und den Umweg über den Koalitionsausschuss nehmen müssen. »Koalitionskrach kündigt sich an«, unkte so auch das Handelsblatt.“ Beitrag von Ralf Wurzbacher bei der jungen Welt vom 14. Juli 2020 externer Link
  • Nichtregierungsorganisationen fordern geschlechtergerechtes Lieferkettengesetz
    Heute werden die Bundesminister Gerd Müller und Hubertus Heil die Ergebnisse der Umfrage der Bundesregierung zur Einhaltung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten vorstellen. Es ist zu befürchten, dass diese nicht gut ausfallen und ein Großteil der deutschen Unternehmen Menschenrechte missachtet. Ein Lieferkettengesetz wird damit unumgänglich. Es muss auch geschlechtergerecht sein. Das fordert ein Bündnis von 12 Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen in seinem aktuellen Positionspapier. In globalen Wertschöpfungsketten sind Frauen vielfach benachteiligt und größeren Risiken ausgesetzt als Männer. Die Bandbreite reicht von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz über Arbeitsbedingungen, die keine Rücksicht auf die Sorgearbeit von Frauen nehmen bis hin zu ungleicher Bezahlung…“ Pressemitteilung vom 14. Juli 2020 bei FIAN externer Link zum Positionspapier „Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten – Forderungen an Politik und Unternehmen“ externer Link herausgegeben von ASW –Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt, Brot für die Welt, CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, FEMNET, FIAN Deutschland, Global Policy Forum, Marie-Schlei-Verein, materra, Plan International Deutschland, TERRE DES FEMMES, TransFair, WECF.
  • Lieferkettengesetz: Ein Gesetz gegen Auswüchse der Globalisierung
    „Kritiker sprechen von Neokolonialismus, wenn Unternehmen ihre Gewinne nach den Regeln der Globalisierung maximieren. (…) An Beispielen mangelt es nicht: Rund um den Globus produzieren Konzerne und immer wieder werden dabei grundlegende Sicherheits-, Arbeitsschutz- oder Menschenrechts-Standards nicht eingehalten. (…) Bisher gibt es nämlich lediglich eine Selbstverpflichtung von Unternehmen. (…) „Ich denke schon, dass das notwendig ist“, sagt Professor Carsten Momsen, Experte für Wirtschafts- und Umweltstrafrecht an der Freien Universität Berlin. Momsen vertritt Angehörige von Opfern des Dammbruchs in Brasilien Anfang 2019, bei dem 272 Menschen ums Leben kamen. „Die günstigen Produktionskosten resultieren natürlich daher, dass da die Standards gerade im Bereich Menschenrechtsschutz in der Regel niedriger sind als bei uns. Von daher denke ich, dass es doch eine gerechte Kosten- und Ertrags-Verteilung global ist, wenn deutsche Unternehmen global verpflichtet werden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, für die Einhaltung europäischer oder westlicher Menschenrechtsstandards auch dort zu sorgen“. (…) Kritiker befürchten (…) eine Überforderung von Unternehmen, weil sie die Lieferketten nicht bis ins letzte Detail prüfen und verfolgen könnten. Zudem wenden sie ein, dass dadurch auch die Produktion in den jeweiligen Ländern zurückgefahren werden, das Ganze also für die lokale Bevölkerung nach hinten losgehen könnte. Diese Sorge teilt Carsten Momsen aus einem einfachen Grund nicht. „Also das wäre nur dann der Fall, wenn in diesen Ländern die Produktionskosten sich angleichen an das Niveau in den Besteller-Ländern. Und da ist glaube ich, ist der Unterschied so groß, dass das nicht ernsthaft zu befürchten ist.“ Beitrag von Mischa Ehrhardt beim Deutschlandfunk am 13. Juli 2020 externer Link Audio Datei (Audiolänge: ca. 5 Min.)
  • Lieferkettengesetz für faire Arbeitsbedingungen: Ausbeutung weltweit ächten 
    Es gibt viele hässliche Seiten des Welthandels. Um faire Bedingungen für Beschäftigte weltweit durchzusetzen, fordert die IG Metall das lange schon überfällige Lieferkettengesetz, das global agierende Unternehmen zur weltweiten Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet. (…)Corona hat die Dringlichkeit zusätzlich geschärft. Die IG Metall fordert deshalb jetzt zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in einer gemeinsamen Erklärung externer Link mit MISEREOR und Brot für die Welt, globale Lieferketten für Rohstoffe enger in den Blick zu nehmen und politisch initiativ zu werden. Noch viel zu häufig ist keine Transparenz in den Lieferketten zu erkennen, die für die deutsche Industrie und vor allem auch ihre Zukunftstechnologien von erheblicher Bedeutung sind…“ Meldung der IG Metall Bund vom 2. Juli 2020 externer Link, siehe auch:

    • [Aufruf des DGB Bayern] Streitzeit: Lieferkettengesetz – es wird Zeit!
      „Noch immer nehmen Unternehmen aus reiner Profitgier vor allem in wirtschaftlich schwachen Ländern Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Kauf. Einstürzende Textilfabriken wie in Bangladesch beim Einsturz des Rana Plaza-Gebäudes im Jahr 2013, Hungerlöhne für die Beschäftigten, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder sind nur ein paar Beispiele dafür, wie skrupellos Unternehmen agieren können, ohne dabei rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Und durch die Corona-Krise spitzt sich die Lage weiter zu. Denn nach Einschätzung von UNICEF und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist damit zu rechnen, dass die Kinderarbeit aufgrund von wachsender Armut und sinkenden Familieneinkommen infolge der Pandemie erstmals seit dem Jahr 2000 wieder zunimmt. (…) Das zeigt, wie wichtig gerade jetzt in der Krise ein Lieferkettengesetz wäre, das Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte bei Produktion und Zulieferung verpflichtet – und das bei Verstößen empfindliche Strafen zur Folge hat. (…) Der dringend benötigte Gesetzentwurf, angestoßen von Entwicklungsminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil, wurde allerdings Mitte März von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Peter Altmaier auf Eis gelegt – ganz zur Freude der Wirtschaftsverbände, die dieses Gesetz unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie verhindern wollen. Der Tenor: Für Unternehmen sollen in Zeiten von Corona keine Mehrkosten entstehen. Tatsache aber ist, dass sie laut einer Studie der EU-Kommission durch ein Lieferkettengesetz nur minimale Einbußen hinnehmen müssten (z.B. 0,005 Prozent der Umsätze bei großen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten). Faire Globalisierung gibt es also auch zu einem fairen Preis. (…) Bundesweit sind bereits über 90 zivilgesellschaftliche Organisationen in der Initiative vertreten, fast 200.000 Menschen haben die Petition für ein Lieferkettengesetz unterzeichnet…“ Aufruf vom DGB Bayern vom 30. Juni 2020 externer Link
  • Lieferkettengesetz: Heil und Müller entschärfen die Haftungsregeln für Unternehmen 
    Die Bundesregierung plant ein Gesetz, um Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten. Nun sind die Eckpunkte durchgesickert. (…) Die im Dezember 2019 präsentierten Ergebnisse der ersten Welle waren für die deutsche Wirtschaft wenig ruhmreich: Nicht einmal 20 Prozent der 400 teilnehmenden Firmen haben Vorkehrungen dafür getroffen, dass Zulieferer aus Entwicklungsländern Umwelt- und Sozialstandards einhalten. 2600 weitere angeschriebene Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten hatten den Fragebogen erst gar nicht ausgefüllt. Heil und Müller hatten deshalb die Eckpunkte für ihr „Sorgfaltspflichtengesetz“ formuliert, die bisher unter Verschluss waren, aber nun dem Handelsblatt vorliegen. Demnach müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern künftig prüfen, „ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen“. Betroffen sind laut der beiden Ministerien rund 7280 Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Von dem Gesetz würden sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften nach deutschem und ausländischem Recht werden erfasst. Die Regierung will die Unternehmen verpflichten, ihre Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen daraufhin zu überprüfen, ob sie sich potentiell oder tatsächlich nachteilig auf international anerkannte Menschenrechte auswirken. (…) In ihren Eckpunkten stellen Heil und Müller nun klar, dass das geforderte Risikomanagement „verhältnismäßig und zumutbar“ ausgestaltet werden soll. Die Abhilfemaßnahmen richteten sich danach, ob die Risiken am eigenen Standort, bei einem direkten Zulieferer oder am Ende der Lieferkette auftreten. „Je näher die Beziehung zum Zulieferer und je höher die Einwirkungsmöglichkeit, desto größer die Verantwortung zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.“ Haften soll ein Unternehmer nur im Falle einer Beeinträchtigung, „die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorhersehbar und vermeidbar war“. Kam es entlang der Lieferketten zu einer Verletzung der Menschenrechte, obwohl der Unternehmer im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten alles Angemessene getan hat, haftet er dagegen nicht. Treten Unternehmen einem staatlich anerkannten Branchen- oder Schutzstandard bei und implementieren diesen, können sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit belangt werden…“ Artikel von Frank Specht vom 25.06.2020 im Handelsblatt online externer Link, siehe dazu:

    • Eckpunkte für Lieferkettengesetz: Germanwatch begrüßt Initiative der Minister Heil und Müller – aber Nachbesserungen nötig. Vorschlag enthält wichtige Elemente für das Gesetz – manche müssten gestärkt werden
      Nach Medienberichten haben sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei der Menschenrechts- und Umweltorganisation Germanwatch, kommentiert: „Die Corona-Krise hat mit aller Härte gezeigt, welche menschenrechtlichen Risiken in globalen Lieferketten stecken und dass diese Risiken die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit bei Krisen untergraben. Daher ist es konsequent, dass die Minister Heil und Müller nun konkret werden mit einem deutschen Lieferkettengesetz. Um wirksam zu sein, muss ein Gesetz Zähne haben: Deshalb begrüßen wir die geplanten Durchsetzungsmechanismen über eine Bundesbehörde, durch zivilrechtliche Haftung und die Kopplung an staatliche Instrumente wie die öffentliche Auftragsvergabe.“ Heydenreich sieht jedoch mögliche Schlupflöcher: „Die vorgesehene Haftung darf nicht dadurch umgangen werden, dass Unternehmen einfach einer Brancheninitiative beitreten.“ So war es im Handelsblatt zu lesen. „Solche Brancheninitiativen reichen nicht automatisch aus, um die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Viele freiwillige Brancheninitiativen haben erhebliche Mängel in Bezug auf Transparenz und Glaubwürdigkeit, wie sie Germanwatch zum Beispiel in Bezug auf die Lieferkette des IT-Sektors nachgewiesen hat.“ (Link s.u.). „Zentral ist aus unserer Sicht zudem, dass nun ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten der Unternehmen enthält. Außerdem darf die Regelung nicht auf Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten beschränkt werden. Zumindest sollten alle großen deutschen Unternehmen erfasst werden – also ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sowie in Risikosektoren wie dem Textilsektor oder in rohstoffintensiven Branchen auch mittelständische und kleine Unternehmen.“ Heydenreich weiter: „Die Ausarbeitung eines Lieferkettengesetzes kommt zur richtigen Zeit, denn in wenigen Tagen beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Mit einem ambitionierten Lieferkettengesetz in Deutschland kann die Bundesregierung den Prozess hin zu einem solchen Gesetz auch auf europäischer Ebene vorantreiben. EU-Justizkommissar Reynders, der nächstes Jahr den Entwurf für eine europäische Regelung vorlegen will, kann einen solchen Rückenwind aus Deutschland gut gebrauchen.““ Pressemitteilung vom 25.6.2020 von und bei Germanwatch externer Link, siehe ebd. auch die Studie „Governance of Mineral Supply Chains of Electronic Devices“ externer Link
  • Fairness auf die Kette kriegen – Diskussion um das Lieferkettengesetz
    „Ein vom Entwicklungsminister gefordertes Gesetz könnte von der Corona-Krise geplagten Fabriken in Bangladesch vor einer weiteren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen schützen. Doch es gibt Gegenwind: Die Wirtschaft dürfe jetzt nicht noch mehr belastet werden.“ Bericht aus Berlin von Volker Schwenck am 7. Juni 2020 bei tagesschau.de externer Link (Videolänge: 3:33 Min.)
  • Lieferketten: Es geht auch anders – Viele Unternehmen haben zu wenig soziale und ökologische Verantwortung für ihre globalen Lieferketten übernommen 
    „… Die Bundesregierung vertraut Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei deren Zulieferern in aller Welt, ob Nähbetrieben in Bangladesch, Smartphonefabriken in China oder Eisenerzminen in Brasilien. Aber statt des Freiwilligkeitsprinzips könnte es bald eine gesetzliche Verpflichtung geben. Denn die Unternehmen haben freiwillig nicht ausreichend Verantwortung für die sozialen und ökologischen Verhältnisse in ihren globalen Lieferketten übernommen. Darauf deuten die bisherigen Ergebnisse einer Überprüfung durch die Bundesregierung hin. Zeit hatten die Unternehmen: Denn die Vereinten Nationen verabschiedeten bereits 2011 die ‚Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte‘. Damit verblieb zwar die Hauptverantwortung bei der Umsetzung bei den Staaten, aber Unternehmen wurden mit in die Verantwortung genommen. Die Umsetzung der Strategie blieb Sache jedes einzelnen Staates. Deutschland entschied sich im Rahmen seines sogenannten „Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte“ im Jahr 2016 für das Prinzip Freiwilligkeit, machte dies aber davon abhängig, dass mindestens die Hälfte aller hiesigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis zum Jahr 2020 freiwillig ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllen würden. Zur Überprüfung entschied sich die Bundesregierung für ein Monitoring, das ist nun zu Ende. (…) Im Bundestag hatte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) in der vergangenen Woche verkündet, dass der Monitoringprozess nun beendet sei: „Es haben sich circa 30 Prozent der Befragten beteiligt“, sagte er: „Ich nehme nichts vorweg, es wird erst ausgewertet, aber: mit einem vollkommen unbefriedigenden Ergebnis. Sollte es sich so bestätigen, werden wir den Koalitionsvertrag umsetzen und ein Lieferkettengesetz vorlegen“. Bereits bei der ersten Befragung hatten nur 20 Prozent nach eigener Einschätzung die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans erfüllt. Vorarbeiten für ein Gesetz gibt es bereits. Anfang des vergangenen Jahres hatte Müller zusammen mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Entwurf für ein so genanntes Sorgfaltspflichtengesetz erarbeitet. Damit würden deutsche Unternehmen, die in einem „Hochrisikosektor“ oder in „Konflikt- und Hochrisikogebieten“ tätig sind, verpflichtet, einen „Compliance-Beauftragten“ einzusetzen, der die gesamte Wertschöpfungskette etwa auf Menschenrechtsverletzungen hin überprüft. Wer hier absichtlich falsche Angaben macht und Gesundheitsschäden oder gar Todesfälle verursacht, dem drohten demnach sogar Gefängnisstrafen. Dieser Entwurf solle nun „als Grundlage für ein künftiges Gesetzgebungsverfahren dienen“, heißt es aus dem Entwicklungsministerium…“ Artikel von Michael Bauchmüller, Caspar Dohmen und Kristiana Ludwig vom 2. Juni 2020 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Merkel und Altmaier bremsen Lieferkettengesetz aus – INKOTA fordert: Schluss mit Verzögerungstaktik, wenn es um Menschenrechte geht!
    „Eigentlich wollten Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gestern Orientierungspunkte für ein Lieferkettengesetz vorstellen. Doch daraus wurde nichts. Medienberichten zufolge wurde die Veröffentlichung auf Intervention des Kanzleramts abgesagt. Bei Menschenrechten darf nicht länger auf Zeit gespielt werden, kritisiert deshalb die Entwicklungsorganisation INKOTA: Im Schulterschluss mit den Unternehmensverbänden versuchen Wirtschaftsministerium und Kanzleramt seit Monaten ein Lieferkettengesetz zu verhindern – und das obwohl inzwischen sogar immer mehr Unternehmen und Vertreter aus der Wirtschaft eine gesetzliche Regelung auch auf nationaler Ebene befürworten. „Mit ihrer Intervention verhindert die Bundeskanzlerin eine breite Diskussion über die Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes“, kritisiert INKOTA-Geschäftsführer Arndt von Massenbach. (…) „Mit einer Verzögerungstaktik hat das von Peter Altmaier geführte Ressort in den vergangenen Monaten den Monitoring-Prozess zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte immer wieder blockiert – mit dem Ziel, ein Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verhindern,“ kritisiert von Massenbach. Und das obwohl selbst Unternehmen wie Bayer, Tchibo oder BMW eine gesetzliche Regulierung inzwischen ausdrücklich befürworteten…“ INKOTA-Pressemitteilung vom 11. März 2020 externer Link, siehe auch:

    • Kinderarbeit und Lohndumping: Kanzleramt pfeift Minister bei Lieferkettengesetz zurück
      „… Müller und Heil hatten das Vorhaben im Laufe des Tages öffentlich vorstellen und konkretisieren wollen. Hilfsorganisationen und Menschenrechtsgruppen kritisierten den Aufschub. Vor allem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) soll Einwände gegen eine gesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt geltend gemacht haben und auf die von der Regierung gemachte Zusagen pochen, wonach die Unternehmen noch bis Ende 2020 Zeit haben, die im „Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte“ vorgesehen Sorgfaltspflichten umzusetzen. „Gesetzliche Regelungsvorschläge zum jetzigen Zeitpunkt wären verfrüht“, teilte das Wirtschaftsministerium dem Redaktionsnetzwerk mit. (…) Die „Initiative Lieferkettengesetz“ erklärte, eine „Blockade des Lieferkettengesetzes durch das Kanzleramt wäre völlig inakzeptabel“. Denn wirtschaftliche Interessen dürften niemals wichtiger sein als Menschenrechte und Umweltschutz, erklärte Johanna Kusch, Sprecherin des Netzwerks. In dem Bündnis haben sich gut 90 Organisationen zusammengeschlossen, darunter Umweltverbände, Gewerkschaften und kirchliche Akteure. (…) Der entwicklungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Christoph Hoffmann begrüßte indes, dass das Vorhaben gestoppt worden sei. „Ein nationaler Alleingang mit einem Lieferkettengesetz wäre sowohl für die deutsche Wirtschaft als auch für die Staaten des globalen Südens kontraproduktiv“, erklärte er. Es sei zudem völlig undenkbar, dass deutsche Unternehmer für eventuell gemachte Fehler von Dritten im Ausland haften sollten.“ Meldung vom 11. März 2020 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Lieferkettengesetz: Überwachungstechnologie und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
    In Deutschland fehlt ein rechtlicher Rahmen, um Unternehmen bei Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten haftbar zu machen. Dies gilt für alle Produkte, von importierter Kleidung bis hin zu exportierter Spähsoftware. Die Initiative Lieferkettengesetz möchte das ändern. (…) Seit Jahren, insbesondere aber seit dem arabischen Frühling, wird in regelmäßigen Abständen über den Export von Überwachungstechnologie aus Europa an repressive Regime wie die Türkei, den Iran, Syrien oder Bahrain berichtet (…) Menschenrechtsaktivist*innen, wie wir vom ECCHR, sagen darum: Wenn Unternehmen Überwachungstechnologien wissentlich an repressive Staaten ausliefern, ist das kein neutrales Geschäft. Denn damit erleichtern oder ermöglichen deutsche oder europäische Firmen eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen. Völkerstrafrechtlich kann das sogar als Beihilfe zu Verbrechen wie Folter oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden. Daran ändert auch eine offizielle behördliche Genehmigung nichts (…) Unternehmen – egal ob Textilfirmen oder Softwarehersteller – müssen die ganze Wertschöpfungskette im Blick haben. Das heißt, es geht nicht nur um die Fragen, woher die Rohstoffe für das Produkt kommen (etwa beim Bauxit- oder Eisenerzabbau für die Automobilbranche) oder unter welchen Bedingungen ein Produkt produziert wird (lebensgefährliche Arbeitsbedingungen in Textilfabriken in Südostasien). Solche Fragen sind für Überwachungstechnologien programmierende Unternehmen eher nachrangig. Wichtig ist hier: Wie und unter welchen Umständen wird mein Produkt verwendet? Erleichtert oder unterstützt es Menschenrechtsverletzungen? Werden Menschen mithilfe meines Produktes überwacht, Folter oder einer sonstigen Verletzung ihrer Grundrechte ausgesetzt? Auch diese Aspekte müssen Unternehmen im Rahmen einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung untersuchen. Das gilt nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für Tochterunternehmen oder Zulieferer. (…) Sollte ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschiedet werden, müssten sich deutsche Software-Technologie-Firmen deutlich mehr Gedanken darüber machen, an wen sie welche Technologie verkaufen. Eine umfangreiche Risikoanalyse würde für viele Unternehmen2 zur Pflicht. Sie hätten keine Möglichkeit mehr, zu behaupten, man habe von der menschenrechtswidrigen Nutzung der Technologie nichts wissen können…“ Gastbeitrag von Dr. Miriam Saage-Maaß vom 09.03.2020 bei Netzpolitik externer Link
  • Neue EU-Studie unterstreicht Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes 
    „Germanwatch fordert die Bundesregierung auf, bis zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr ein ambitioniertes nationales Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette vorzulegen – Bundeswirtschaftsministerium darf vorgeschaltetes Monitoring nicht länger verzögern. Eine gestern vorgelegte Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht. Dafür bedürfe es entsprechender Durchsetzungsmechanismen. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch, kommentiert: „Die EU-Kommission sollte die Ergebnisse dieser Studie ernst nehmen und nun zügig einen konkreten Entwurf vorlegen. Aber auch die Bundesregierung steht nun besonders in der Verantwortung: Als größte Volkswirtschaft der EU und EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 muss Deutschland nun vorangehen und mit einem Lieferkettengesetz ambitionierte Maßstäbe setzen. Das Bundeswirtschaftsministerium darf die Debatte über ein Lieferkettengesetz nicht länger verschleppen, indem es das Monitoring immer weiter hinauszögert und verwässert.“ Die Bundesregierung hatte die Entscheidung über ein Lieferkettengesetz von den Ergebnissen einer Überprüfung (Monitoring) abhängig gemacht, ob die Unternehmen ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen freiwillig nachkommen. Nach der ersten Untersuchung im vergangenen Jahr sollte Anfang dieses Jahres die zweite und entscheidende Untersuchung folgen. Das Bundeswirtschaftsministerium zögert diese aber seit Wochen immer wieder hinaus…“ Pressemitteilung von Germanwatch vom 25. Februar 2020 externer Link, siehe auch Study on due diligence requirements through the supply chain externer Link
  • Wirtschaft und Menschenrechte: Rechtsexpert*innen legen Anforderungen an Lieferkettengesetz vor
    Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, erstellt von Rechtsexpert*innen des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen. „Unsere Analyse zeigt: Menschenrechts- und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind keine Utopie, sondern nur ein Gesetz weit entfernt. Die Bundesregierung muss dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode ein faires und starkes Lieferkettengesetz verabschieden“, sagt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz. Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil hatten zugesichert, im Februar Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, um den Prozess voranzutreiben. Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Bündnis aus 91 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ein Lieferkettengesetz soll es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen auch erleichtern, in Deutschland vor Gericht zu ziehen, um auf Wiedergutmachung zu klagen. Vor allem aber soll es präventiv wirken…“ Pressemitteilung vom 12.02.2020 externer Link und das Gutachten externer Link
  • Materialien zum Thema „Lieferketten(gesetz)“  
    Wie vermerkt, handelt es sich bei dieser Materialzusammenstellung um „work in progress“. Sie hat den (Haupt-) Zweck, die Materialien der „Initiative Lieferkettengesetz“ (https://lieferkettengesetz.de/ externer Link) zu ergänzen und einen schnellen Zugriff auf internationale und nationale Bezugsdokumente sowie weitere Materialien zum Thema zu ermöglichen. In einer nächsten „Ausbaustufe“ plane ich folgende Erweiterungen: Eine inhaltliche Einleitung; vorerst verweise ich hier auf die Materialien der „Initiative Lieferkettengesetz“ (s.u., S. 3) sowie auf den ausführlichen ILO-Bericht (s.u. S. 4 sowie Inhaltsverzeichnis im Anhang 4); Insbesondere statistische Angaben zur quantitativen Bedeutung des Phänomens Lieferketten (i.W. auf der Grundlage von ILO- und UNCTAD-Daten); weitere gewerkschaftliche Positionierungen zum Thema Lieferketten (insbes. Global Union Federations, EGB, DGB). Da das Thema Lieferketten in starkem Maße mit der internationalen  Gewerkschaftsarbeit zusammenhängt, verweise ich im Anhang 2 auf  Informationsmaterialien, die ich zu diesem Thema erarbeitet habe. Ich freue mich über Anregungen (insbes. aufgrund praktischen Anforderungen). Derartige Anregungen wie auch wohlwollend-kritische Hinweise erbitte ich an meine mail-Adresse: bernhard.pfitzner@web.deMaterialien von Bernhard Pfitzner vom 20.12.19  – wir danken!

  • [Bericht 2020: Globale Agrarwirtschaft und Menschenrechte] Große Unternehmen der Agrarwirtschaft tun kaum etwas gegen Verletzung von Menschenrechten – Lieferkettengesetz gefordert 
    Obwohl es in der Agrar- und Ernährungsindustrie weltweit häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt, handelt bisher kein einziges von 15 untersuchten großen Unternehmen aus Deutschland ausreichend, um die Wahrung dieser Rechte in seinen Geschäften sicherzustellen. Und obgleich im Ausland viele Menschenrechtsverletzungen unter Beteiligung deutscher Unternehmen dokumentiert sind, konnten im Agrarbereich Betroffene bisher noch nie eine Entschädigungsklage vor deutschen Gerichten einreichen. Dies sind zwei zentrale Aussagen einer heute veröffentlichten Studie von Germanwatch und MISEREOR, die zudem auch Versäumnisse in der Handelspolitik der Bundesregierung aufzeigt. Die Organisationen haben darin die größten deutschen Unternehmen aus Geflügelfleisch-, Milch-, Futtermittel- und Agrarchemiebranche unter die Lupe genommen – mit bedrückendem Ergebnis: „Kein einziges der insgesamt 15 Unternehmen erfüllt ausreichend die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch, Autorin der Studie. „Die Achtung der Menschenrechte ist bei den Geschäften dieser Unternehmen oft nicht sichergestellt.“ Armin Paasch von MISEREOR, ebenfalls Autor der Studie, ergänzt: „Die Studie zeigt, wie wichtig ein Lieferkettengesetz ist, das deutsche Unternehmen verbindlich zur menschenrechtlichen Sorgfalt verpflichtet.“ Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller hatten jüngst ein Lieferkettengesetz angekündigt. Laut Studie bestehen vor allem für die untersuchten fünf Geflügelfleischproduzenten erhebliche menschenrechtliche Risiken: Sojaanbau für Futtermittel führe vielfach zu Landvertreibungen und zu giftigem Pestizideinsatz in Südamerika. Der massive Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verstärke die Nachfrage in den Antibiotika-Produktionsländern Indien und China. Dies erhöhe das Risiko von Resistenzen dort. Die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachtbetrieben seien zum Teil menschenverachtend. Exporte von Geflügelteilen aus der EU bedrohten in Westafrika das wirtschaftliche Überleben einheimischer Produzenten und gefährdeten ihre Lebensgrundlage…“ Gemeinsame Pressemitteilung Germanwatch und MISEREOR vom 15.1.2020 externer Link – siehe ebd. die Studie und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
  • Minister Müller und Heil: Regierung droht mit einem Lieferkettengesetz [Wirtschaft wehrt ab]
    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) drohen mit einem Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Die beiden Politiker verwiesen am Mittwoch auf eine Befragung im Auftrag der Bundesregierung. Nur jedes fünfte der beteiligten Unternehmen erfüllt nach den Worten Müllers die sozialen und ökologischen Standards. Von 3000 angeschriebenen Betrieben hätten nur 464 geantwortet. „Das Ergebnis zeigt eindeutig: Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel“, sagte Müller. „Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen.“ Wenn in der nächsten Umfrage Mitte 2020 kein anderes Ergebnis herauskommen sollte, wollen die Minister das Lieferkettengesetz auf den Weg bringen. Dabei gehe es in jedem Fall um Haftungsfragen…“ Artikel von Manfred Schäfers vom 11.12.2019 bei der FAZ online externer Link
  • Tag der Menschenrechte: 42 Unternehmen fordern Lieferkettengesetz – wachsende Unterstützung auch aus Kirchen und Parteien 
    Die Unterstützung für ein Lieferkettengesetz in Deutschland wächst: Vor dem morgigen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember haben sich 42 deutsche Unternehmen für ein solches Gesetz ausgesprochen. Die beiden Regierungsparteien CDU und SPD haben auf ihren Parteitagen Beschlüsse für ein Lieferkettengesetz gefasst. Und auch zentrale Gremien und Würdenträger der beiden großen Volkskirchen fordern einen gesetzlichen Rahmen. Ein Lieferkettengesetz würde deutsche Unternehmen dazu verpflichten, sich in ihren globalen Geschäften an umwelt- und menschenrechtliche Standards zu halten. Bundesarbeitsminister Heil hat nun im „Spiegel“ angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit „klaren Haftungsregeln“ zu erarbeiten. „Unternehmen, Kirchen, Parteien – die vielen Rufe nach einem Lieferkettengesetz sind unüberhörbar. Wir begrüßen die Ankündigung von Minister Heil, der nun Taten folgen müssen. Denn längst ist klar: Ohne ein Gesetz tun die Unternehmen zu wenig für Umwelt und Menschenrechte“, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der „Initiative Lieferkettengesetz“. Die Initiative eint 82 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften. Im September dieses Jahres haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. In einer heute vom Business and Human Rights Resource Centre veröffentlichten Stellungnahme sprechen sich 42 deutsche Unternehmen für ein Lieferkettengesetz aus. In der Liste finden sich bekannte Namen wie Tchibo, Ritter Sport, Nestlé Deutschland und Hapag Lloyd. „Die großen Arbeitgeberverbände können mit ihrer ablehnenden Haltung längst nicht mehr für sich beanspruchen, die Interessen der Wirtschaft zu vertreten. Bei vielen Unternehmen wächst die Überzeugung, dass nur ein gesetzlicher Rahmen Wettbewerbsgleichheit schafft“, sagt Johannes Schorling von der Entwicklungsorganisation INKOTA. „Unternehmen, die sich für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz engagieren, dürfen gegenüber der verantwortungslosen Konkurrenz nicht länger benachteiligt werden.“…“ Gemeinsame Pressemitteilung von Initiative Lieferkettengesetz, Germanwatch, INKOTA und SÜDWIND vom 09.12.2019 bei Germanwatch externer Link
  • „Ein deutsches Lieferkettengesetz könnte auf EU-Ebene neue Dynamik erzeugen“
    Welche Umweltprobleme und Menschenrechtsverstöße verbergen sich hinter Produkten? Gegen Gewinne ohne Gewissen regt sich Widerstand. Mit der „Initiative Lieferkettengesetz“ fordern Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung auf, Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich festzuschreiben, schreibt Cornelia Heydenreich von Germanwatch. (…) Eine gesetzliche Regelung sollte sich an den international vereinbarten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren und Unternehmen verpflichten, bei ihren weltweiten Geschäften menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt walten lassen. Konkret sind das zum Beispiel eine Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechanismen. Wichtig ist dabei, dass es auch angemessene Sanktionen gibt für den Fall, dass ein Unternehmen seiner Verantwortung nicht angemessen nachkommt. Eine Haftungsregelung ist daher das Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, um die Rechte von Betroffenen zu stärken. Zudem brauchen wir eine sogenannte Beweislastumkehr. Danach muss das beklagte Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten beweisen, da Betroffene in der Regel keinen Einblick in die internen Abläufe eines Unternehmens haben…“ Beitrag vom 01.12.2019 im Blog von Germanwatch externer Link
  • Menschenrechte: Sorgfältig verwässert. Dokumente aus Ministerien belegen, wie Arbeitgeberverbände ein Lieferkettengesetz verhindern wollen
    Mit aller Macht versuchen Wirtschaftsverbände verbindliche Regeln zur menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen zu verhindern. In zahlreichen nicht-öffentlichen Treffen im Bundeswirtschaftsministerium und Kanzleramt sowie unmissverständlichen Schreiben haben Lobbyisten in den vergangenen Monaten Druck auf die Bundesregierung gemacht, um ein sogenanntes Lieferkettengesetz zu verhindern. Auch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) bekam den Widerstand der Wirtschaftsverbände zu spüren, nachdem im Februar 2019 sein Entwurf für ein entsprechendes Gesetz an die Öffentlichkeit gelangt war. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Global Policy Forums (GPF) und der Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt und Misereor, die am Dienstag anlässlich des Arbeitgebertages in Berlin veröffentlicht wurde…“ Artikel von Tobias Schwab vom 12.11.19 bei der FR online externer Link
  • Lieferkettengesetz verabschieden – Unternehmen in die Verantwortung nehmen
    Zwei von vielen Beispielen, die zeigen, dass ein Lieferkettengesetz nötig ist. Freiwillige Erklärungen von Unternehmen reichen nicht aus. Textilindustrie. Staudammbruch in Brasilien…“ Beitrag vom 02.12.2019 bei Employment Relations externer Link
  • Initiative Lieferkettengesetz – es ist Zeit, Gewinne ohne Gewissen von Konzernen zu beenden
    Deutsche Unternehmen sorgen immer wieder für die Zerstörung der Umwelt bei gleichzeitiger Verletzung von Menschenrechten in ihren Lieferketten. Bislang hat das für sie keinerlei Konsequenzen. Ein Lieferkettengesetz kann das ändern und die Unternehmen für Verstöße in Haftung nehmen…“ Themenseite bei BUND externer Link
  • Lieferkettengesetz: Für Menschenrechte in der Wirtschaft
    Die Bilder schockieren jedes Mal: In einer KiK-Zulieferfabrik in Pakistan sterben 258 Menschen qualvoll – wegen mangelhaftem Brandschutz. In Brasilien bricht ein Damm bei einer Eisenerz-Mine, 270 Menschen kommen ums Leben und Flüsse und Trinkwasser sind verseucht – obwohl der TÜV Süd Brasilien wenige Monate vorher die Sicherheit des Damms zertifiziert hatte. Vor einer Platin-Mine in Südafrika werden 34 streikende Arbeiter erschossen – und BASF macht mit dem Betreiber der Mine weiterhin gute Geschäfte. Deutsche Unternehmen verletzen in ihren weltweiten Geschäften immer wieder grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt – und können hinterher von den Betroffenen nicht belangt werden. Die Liste der Menschenrechtsverletzungen für Profite deutscher Unternehmen ist lang. Das zeigt: Viele Unternehmen halten sich nicht freiwillig an Menschenrechte und scheren sich nicht um die Umwelt, auch wenn sie es gerne versprechen. Manche Unternehmen engagieren sich zwar schon jetzt verstärkt für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz. Doch sie werden benachteiligt gegenüber der verantwortungslosen Konkurrenz…“ Themenseite bei Oxfam externer Link

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=159036
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