Innenministerkonferenz Dezember 2019: Menschenrechtliche Standards respektieren!
„Einen Tag vor Beginn der Innenministerkonferenz, findet der 30. Sammelabschiebeflug nach Kabul statt. Vor 3 Jahren, im Dezember 2016, hatte Deutschland mit der unsäglichen Praxis begonnen. Seither hat sich die katastrophale Lage in Afghanistan noch weiter verschlechtert. PRO ASYL fordert die Innenminister auf, Abschiebungen dorthin zu stoppen. In einem ausführlichen Positionspapier an die Innenminister der Länder hat PRO ASYL, dringende flüchtlingspolitische Anliegen zum Ausdruck gebracht – zur Situation in Afghanistan, Syrien und der Türkei. In Deutschland müssen die Länder nun handeln: Mit Landesaufnahmeprogrammen und Resettlement. Darüber hinaus muss – vom Staat unabhängige – Asylverfahrensberatung gewährleistet werden. (…) Der Abschiebungsstopp nach Syrien wurde durch die letzte IMK im Juni 2019 bis Ende des Jahres verlängert. Angesichts der desaströsen menschenrechtlichen und militärischen Lage in Syrien ist eine Verlängerung des Abschiebungsstopps unerlässlich. Mit Blick auf die fragile Situation im Land ist eine Befristung und halbjährige Thematisierung unsachgemäß. Eine ständig erneuerte Befristung von einem halben Jahr erweckt den falschen Eindruck, dass Abschiebungen unmittelbar bevorstehen würden. Dies schürt nach unseren Erfahrungen massive Ängste unter syrischen Flüchtlingen. Wie schnell sich die Lage im syrischen Konflikt ändern kann, zeigt sich an dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei im Norden des Landes. Die türkische Offensive hat bereits 200.000 Menschen in Nordsyrien in die Flucht getrieben, darunter 70.000 Kinder…“ Pressemiteilung vom 03.12.2019 von und bei Pro Asyl , siehe dazu:
- Abschiebungen nach Syrien: Unverantwortliches Wunschdenken der Innenminister
„Obwohl die Innenminister der Länder inzwischen wieder zurückgerudert sind, bleibt nach der Debatte um Syrienabschiebungen ein bitterer Beigeschmack. Die erneute Verlängerung um nur sechs Monate verunsichert die syrische Community weiterhin. Nach widersprüchlichen Aussagen diverser Innenminister bei der Innenministerkonferenz (IMK) in Lübeck zur möglichen Abschiebung von Straftätern nach Syrien und der darauffolgenden scharfen Kritik von PRO ASYL, Amnesty International und Oppositionsparteien, hat der Schleswig-Holsteiner Vorsitzende Grote den Vorstoß wieder zurückgenommen. Stattdessen wird der generelle Abschiebestopp erneut um nur sechs Monate verlängert, das Auswärtige Amt (AA) soll bis dahin seinen Lagebericht aktualisieren. Während bislang das AA aufgefordert wurde, eine differenzierte Betrachtung von Rückführungsmöglichkeiten für Gefährder und Straftäter vorzunehmen (vergleiche Beschluss vom Juni 2019 und von November 2018) – sollen jetzt die Voraussetzungen für die Rückführungen von Gefährdern, Menschen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, und von »Heimatbesuchern« entweder nach Syrien oder in Drittstaaten geschaffen werden (sz, 06.12.). Die Debatte zeugt davon, dass man den Inhalt der zu dieser IMK aktualisierten Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes, über die verschiedene Medien berichteten, offensichtlich einfach nicht wahrhaben will (…) Abschiebungen nach Syrien würden außerdem bedeuten, dass seitens der Bundesregierung mit dem Regime von Diktator Bashar al-Assad zusammengearbeitet werden müsste. Grote sprach derweil nur von »Schwierigkeiten, dort Ansprechpartner zu finden«, nicht aber davon, dass es grundsätzlich fragwürdig ist, mit den Behörden einer Regierung zu kooperieren, die sich erwiesenermaßen schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht hat…“ Meldung vom 06.12.2019 bei Pro Asyl - Abschiebestopp gelockert: Keine Sicherheit für Syrer. Innenministerkonferenz übernimmt zur »Bekämpfung des Rechtsextremismus« rechte Forderungen
„Gerade noch hatte das Auswärtige Amt in seinem Lagebericht zu Syrien festgestellt, dass es in dem seit fast neun Jahren vom Krieg erschütterten Land keine Region gibt, in die Flüchtlinge ohne Risiko zurückkehren können. Doch jetzt soll der Abschiebestopp für Syrer, die größte Gruppe der seit 2013 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden, »gelockert« werden. Die Innenminister der Länder von Union und SPD seien sich darüber einig, Abschiebungen von »gefährlichen Straftätern« nach Syrien zu erlauben, erklärte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Schleswig Holsteins Ressortchef Hans-Joachim Grote (CDU), am Donnerstag in Lübeck. Da die Bundesregierung ihre diplomatischen Beziehungen zur Regierung in Damaskus bislang nicht wieder aufgenommen hat und auch die Autonomieverwaltung im Nordosten des Landes nicht anerkennt, stellt sich allerdings die Frage, wohin syrische Flüchtlinge denn abgeschoben werden sollen. »Es gibt momentan in Syrien für uns keine Ansprechpartner, das ist die Schwierigkeit«, gesteht auch Grote praktische Probleme ein. »Aber der Wille, auch Straftäter nach Syrien wie nach Afghanistan abzuschieben, ist da.« Die anfängliche Begrenzung auf »schwere Straftäter« dient wohl als Türöffner, um den derzeit noch geltenden Abschiebestopp nach Syrien zukünftig auch für andere Flüchtlingsgruppen auszusetzen. Abschiebungen nach Syrien sind vor allem eine Forderung der ultrarechten AfD, die im November mit einer Delegation von Bundestagsabgeordneten nach Damaskus gereist war, um zu beweisen, wie sicher das Land angeblich wieder sei. Extrem Rechte durch die Übernahme ihrer Forderungen zu schlagen, scheint auch bei anderen Themen der noch bis zu diesem Freitag laufenden dreitägigen Konferenz der Innenminister in Lübeck das irrwitzige Rezept zu sein…“ Artikel von Ulla Jelpke in der jungen Welt vom 06.12.2019 - Siehe auch den Aufruf der Aktion Freiheit statt Angst : Unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufnehmen! Innenministerkonferenz ist gefordert: Perspektiven für geflüchtete Kinder schaffen!