Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Aufhebungsvertrag
„Das BAG hat in einem Urteil vom 7. Feb. 20219 entschieden, dass ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag unwirksam ist, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns bzw. unter einer psychischen Drucksituation zustande gekommen ist. (Siehe dazu auch eine Meldung bei Hensche-Anwälten und beim Rechtsinformationsdienst der Caritas ) Dies Urteil das BAG ist insofern wichtig, weil viele prekär Beschäftige Menschen immer wieder Aufhebungsverträge unterschreiben und sie deswegen im SGB II und SGB III Sanktionen und Sperrzeiten erhalten oder sogar Kostenersatzforderungen wegen vorsätzlich herbeigeführter Hilfebedürftigkeit nach § 34 SGB II und hier ein Ansatzpunkt besteht durch Anfechtung des Vertrages diese Nachteile nicht mehr zu erleiden.“ Info von Harald Thomé – wir danken!