Jobcenter-Fehler: Etwa jede zweite Hartz IV-Kürzung ist fehlerhaft, beinahe jede zweite Sanktion rechtswidrig
„Zehntausende Hartz IV Beziehende werden jedes Jahre sanktioniert. Sanktionen bedeutet, dass der Hartz IV Regelsatz um 30,60 und sogar 100 Prozent für 3 Monate als “Strafe” gekürzt wird. Eine Anfrage der Partei “Die Linke” an die Bundesregierung ergab, dass die Hälfte der Kürzungen zu Unrecht erfolgten. Das Ergebnis zeigt jedoch nur diejenigen Fälle, die sich wehrten. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen, weil sich nur ein Bruchteil der Menschen gegen die oft willkürliche Sanktionspraxis der Jobcenter wehrt. (…) Wie sich jetzt zusätzlich herausstellte, sind fast die Hälfte der vom Jobcenter verhängten Sanktionen unzulässig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach waren fast 50 Prozent der Klagen und Widersprüche gegen die Entscheidung des Jobcenters erfolgreich. Das bedeutet, dass Betroffene in diesen Fällen zu Unrecht unter den Folgen leiden müssen. Nicht mit einbezogen sind zudem die Fälle, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, weil Betroffene die Entscheidung unwissentlich akzeptiert haben. In Zahlen: Von 17.700 Widersprüchen gegen Sanktionen wurde 8.100 ganz oder teilweise stattgegeben; Von 1.200 Klagen gegen Sanktionen waren etwa 500 erfolgreich, weil der Klage stattgegeben wurde, oder auch, weil das Jobcenter vorher einlenkte…“ Meldung vom 25. Oktober 2019 von gegen-hartz.de