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Wahl beim GHB unwirksam: Erfolgreiche Anfechtung der Wahl des Betriebsrats beim GHB Bremerhaven durch oppositionelle Liste!
“Das Arbeitsgericht Bremerhaven hat in einem Beschluß vom 1.10.2019 verkündet, daß die am 7.5. und 8.5.2018 durchgeführte Betriebsratswahl beim Betrieb Bremerhaven des Gesamthafenbetriebs im Lande Bremen wegen Verstosses gegen wesentliche Wahlvorschriften rechtsunwirksam war (11 BV 1105/18). Die Wahl war im Mai 2018 von 12 Arbeitnehmern des Betriebes aus unterschiedlichen Gründen angefochten worden. Die Antragsteller gehörten zwei unterschiedlichen oppositionellen Listen an. Gewonnen hatte die offizielle Liste der Gewerkschaft ver.di. Die genauen Gründe der Gerichtsentscheidung sind noch nicht bekannt. Sie werden erst mit der in ca 3 Wochen erwarteten schriftlichen Abfassung der Entscheidung feststehen. In der letzten mündlichen Verhandlung am 1.10.2019 waren aber im wesentlichen zwei der von der linksoppositionellen Liste „BRevolution“ geltend gemachten Anfechtungsgründe vom Gericht als wesentlich hervorgehoben worden: Zum einen die Zurückweisung der Liste durch den Wahlvorstand aus bestimmten formalen Gründen und zum anderen die fehlende Übersetzung des Wahlausschreibens für die ausländischen Arbeitnehmer des Betriebes. Die Prozessvertreter der beiden oppositionellen Listen hatten gegenüber dem Gericht übereinstimmend deren Ungleichbehandlung im Verhältnis zur ver.di-Liste gerügt. Noch ist unklar, ob der amtierende Betriebsrat gegen die Entscheidung beim Landesarbeitsgericht Bremen Rechtsmittel einlegen wird.“ Pressemitteilung der Kanzlei RAT&TAT vom 01.10.2019