Pausenzeiten: Diese Rechte haben Beschäftigte – sie müssen sie wahrnehmen!
„Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Raucherpausen? Ist der Gang zur Toilette auch Pausenzeit?“ Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender vom DGB Rechtsschutz beantwortet bei der IG Metall am 16. August 2019 die wichtigsten Fragen „rund um das Thema Pausenzeiten – und erklärt, was Beschäftigte beachten müssen. (…) Paragraf 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestimmt, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen ist – mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden…“ Siehe dazu:
- [BAuA-Bericht] Ausfall von Ruhepausen in Deutschland – Verbreitung und Auswirkungen auf die Erholung, Gesundheit und Zufriedenheit von Beschäftigten
„Ruhepausen von mindestens 30 Minuten Länge sind in Deutschland bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden gesetzlich verpflichtend. Auswertungen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 zeigen jedoch, dass Arbeitspausen bei 31 Prozent der abhängig Beschäftigten häufig ausfallen. Häufige Ausfälle von Ruhepausen treten vor allem bei Arbeits(zeit)bedingungen und Organisationsmerkmalen auf, die mit hoher Arbeitsintensivierung und -extensivierung in Beziehung stehen. Zudem sind sie mit mehr gesundheitlichen Beschwerden, einer etwas geringeren Arbeitszufriedenheit und einer stärker ausgeprägten Absicht, den Arbeitgeber zu wechseln, assoziiert. (…) Organisationen sollten deshalb aus arbeitsschutzrechtlichen sowie personalstrategischen Gründen Maßnahmen umsetzen, um den Ausfall von Ruhepausen unter den Beschäftigten im Blick zu halten und gezielt vorzubeugen. Neben betrieblichen Vereinbarungen, etwa zur Arbeit von zu Hause, und Arbeitszeiterfassung kann auch eine erholungsförderliche Arbeits- und Organisationsgestaltung zur Förderung der Erholungskultur im Unternehmen beitragen (…). Eine solche vermittelt Beschäftigten nicht nur eine wertschätzende organisationale Haltung zu notwendiger täglicher Erholung, sondern entwickelt und implementiert auch starke Normen, Strategien und Regeln zur Erholungsförderung. Diese können beispielsweise die Vorbeugung von Arbeitsintensivierung und -extensivierung betreffen sowie Maßnahmen zur Förderung der Erholungskompetenz von Beschäftigten beinhalten.“ Aus dem 4-seitigen Bericht von L. Vieten und J. Wendsche von 2024 bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - 2017: iga.Report 34: Regeneration, Erholung, Pausengestaltung – alte Rezepte für moderne Arbeitswelten?
- 2014: Arbeiten ohne Ende? Pausendurchfahren – 36 Sonderschichten – Arbeitszeitverlängerung – Altersgerechtes Arbeiten?
- 2014: 20 Prozent arbeiten fast pausenlos. Neue Studie von Gewerkschaft ver.di: Jeder und jede Fünfte nimmt die Pause nur verkürzt in Anspruch / Chefs stehen selten in der Kritik
- Siehe auch bei ver.di die Sonderseite zur Aktionswoche „Pause“: Pause machen. Durchatmen.