Pausenzeiten: Diese Rechte haben Beschäftigte – sie müssen sie wahrnehmen!

ver.di-Aktionswoche "Pause": Pause machen. Durchatmen.„Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Raucherpausen? Ist der Gang zur Toilette auch Pausenzeit?“ Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender vom DGB Rechtsschutz beantwortet bei der IG Metall am 16. August 2019 die wichtigsten Fragen externer Linkrund um das Thema Pausenzeiten – und erklärt, was Beschäftigte beachten müssen. (…) Paragraf 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestimmt, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen ist – mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden…“ Siehe dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=153322
nach oben