Schwangere Frauen schlagen: Die Polizei darf das – sagen die Staatsanwälte

Stoppt Polizeigewalt„… Die Frau schaltet sich in die Razzia in der Shisha-Bar ihres Mannes an der Münsterstraße ein, als sie auf einer Kamera sieht, wie ein Polizist die Kasse öffnet. Es kommt zu einer Rangelei, die Frau beleidigt Polizisten und wehrt sich dagegen, in einem Innenhof festgesetzt zu werden. „Ihr Widerstand wurde schließlich durch Schläge ins Gesicht gebrochen“, teilt die Polizei damals mit, als Vowürfe gegen den Beamten laut werden. Die Frau erleidet eine Kiefergelenks- und eine Jochbeinprellung. In einem Video des Vorfalls, das der WDR veröffentlicht hat, sind auch Drohungen zu hören: „So, das ist tätlicher Widerstand, da geht‘s in den Bau jetzt für. Dann kannste die Schwangerschaft im Gefängnis machen. Haste mich verstanden jetzt? (…) Ich lass dich jetzt los. Ein Mucks, dann hau ich dir ein Paar ins Gesicht, dass du deine Zähne aufsammeln kannst. Hast du mich jetzt verstanden?“ Das Verfahren gegen den Polizisten wurde nun wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt, bestätigt die Staatsanwaltschaft. Die schwangere Frau sei aggressiv gewesen, somit könne man das Handeln des Polizisten mit Notwehr rechtfertigen…“ – aus dem Bericht „Schläge gegen Schwangere gerechtfertigt: Verfahren gegen Polizisten eingestellt“ von Bastian Pietsch und Patricia Friedek am 02. August 2019 in den Ruhr Nachrichten online externer Link – was in Frankreich die Besetzung von Schulen ist, ist hier halt – beispielsweise – schwangere Frauen schlagen…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=152602
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