Gutachten: Gesetz gegen Billiglöhne in Baden-Württemberg hat kaum Effekt
„Das sogenannte Tariftreuegesetz gegen Billiglöhne wirkt sich einer Studie zufolge kaum auf die Praxis aus. Zu diesem Schluss kommt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums das Gutachten einer Beraterfirma. Die Ergebnisse zeigten, dass das Gesetz im Alltag angekommen sei und kaum Schwierigkeiten bereite, «sich aber auch kein direkter kausaler Effekt in Bezug auf eine Verbesserung des Wettbewerbs eingestellt hat», teilte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Montag mit. Die grün-rote Vorgängerregierung brachte das Tariftreuegesetz 2013 auf den Weg. Demnach müssen sich Unternehmen verpflichten, sich bei Aufträgen etwa des Landes oder von Kommunen an geltende Tarifregelungen zu halten und den Mindestlohn zu zahlen. Mit dem Gesetz sollten unter anderem Wettbewerbsverzerrungen in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen verhindert werden. Die repräsentative Befragung von Unternehmen habe nun ergeben, dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der vergleichsweise guten Tarifbindung und einer guten Konjunkturlage kein Thema mehr seien, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Das Tariftreuegesetz habe darauf keinen Einfluss gehabt. (…) Die Einhaltung des Gesetzes «wird praktisch nicht kontrolliert», kritisierte der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Martin Kunzmann. «Da verwundert es nicht, dass die gewünschte Lenkungswirkung nicht erzielt wurde.» Die Landesregierung müsse das Gesetz zu einem wirkungsvollen Vergabegesetz weiterentwickeln…“ Agentur-Meldung vom 29. Juli 2019 bei der Welt online