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Berliner Hochschulen wollen sich Ansprüchen ihrer Beschäftigten entziehen. »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« ist längst nicht Realität
„Anfang Juli 2019 hat das Landesarbeitsgericht Berlin einer ehemaligen studentischen Hilfskraft der IT-Abteilung der Freien Universität (FU) nach über einem Jahr Verfahrensdauer recht gegeben. Sie erledigte Dauertätigkeiten in einer IT-Abteilung der FU. Nachdem die Universität den Arbeitsvertrag aus rein formalen Gründen nicht mehr verlängert hatte, klagte sie im Mai 2018 auf Entfristung des Vertrags. Im Juni 2018 hatte das Landesarbeitsgericht Berlin (LAG) festgestellt, dass technische und Verwaltungstätigkeiten an Hochschulen keine wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten sind. Betroffene Beschäftigte müssten dementsprechend nicht nach dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV-Stud), sondern nach dem für Landesbeschäftigte (TV-L) entlohnt werden. Mit einer Überführung der Arbeitsverhältnisse in den TV-L wären außerdem gegebenenfalls Entfristungen der Verträge verbunden. Trotzdem ignorieren einige Berliner Hochschulen weiterhin die geltende Rechtsprechung. Damit bleibt Betroffenen, die zu ihrem Recht kommen wollen, nur der Klageweg. (…) Die FU zog das Gerichtsverfahren mit wiederholten Fristverlängerungsanträgen und aussichtsloser Berufung in die Länge. Das LAG wies nun die Berufung endgültig zurück und schloss eine Revision aus. Das Vorgehen der Freien Universität ist kein Einzelfall. Mindestens ein weiterer Beschäftigter einer IT-Abteilung hatte im März 2019 seine Entfristungsklage in erster Instanz gegen die Universität gewonnen. Auch hier legte die FU Berufung ein, obwohl diese voraussichtlich ebenfalls zurückgewiesen wird. Dass die Hochschule diese aussichtslosen Prozesse führt, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere, da sie Stellen mit ähnlichen Aufgaben – wenn auch in niedrigen Entgeltgruppen – bereits im TV-L ausschreibt. (…) Zudem umgeht die HU den TV-L durch Outsourcing. Die Leiharbeiter – unter ihnen immer mehr Studenten – verdienen noch weniger, als zuvor über den TV-Stud…“ Artikel von Katrin Blum in der jungen Welt vom 23.07.2019