Die Grenzen der Polizei. Die Polizei dringt nachts in eine Schutzeinrichtung für junge Flüchtlinge ein, um eine Adresse zu überprüfen. Rechtswidrig, sagt der Flüchtlingsrat
„Rechtswidriges und unverhältnismäßiges Vorgehen – das ist der Vorwurf an drei Polizist*innen, die Anfang Mai die Adresse eines Jugendlichen aus Afghanistan überprüft haben. Dazu hatten sie sich nachts um vier Uhr Zutritt zu seinem Zimmer in einer Jugendhilfe-WG verschafft. Demnach haben die drei Beamt*innen in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai am Fenster der Erdgeschosswohnung in Lichtenberg geklopft, nachdem sie dort Licht gesehen hatten. In der Wohnung leben drei Jugendliche im betreuten Jugendwohnen. Der betroffene 18-Jährige öffnete daraufhin die Wohnungstür. „Als ich die Polizei gesehen habe, habe ich Angst bekommen“, sagt er. „Sie sind einfach in die Wohnung und in mein Zimmer reingegangen.“ Die Beamt*innen hätten ihn dort nach seinem Namen und Papieren gefragt. Der Jugendliche gibt an, dass er ihnen seine Duldung gezeigt habe. Er habe erklärt, dass er – bevor er in Deutschland Asyl beantragt habe – eine Zeit lang in Norwegen gelebt hatte. Daraufhin hätten die Polizist*innen ihm gesagt, dass er nach Norwegen zurück müsse und sich am nächsten Tag bei der Ausländerbehörde melden solle. Er müsse Deutschland verlassen, sonst würde man ihn abholen und abschieben. (…) „Dass die Polizei mitten in der Nacht in eine Jugendhilfeeinrichtung eindringt, um einen dort wohnenden schwer traumatisierten Jugendlichen zu Fluchtereignissen zu befragen, ist ein ungeheuerlicher Skandal“, sagt Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin…“ Artikel von Uta Schleiermacher vom 27. 5. 2019 bei der taz online . Siehe dazu die PM des Flüchtlingsrats Berlin u.a.:
- Betreten von Unterkünften: Politischer Streit oder fehlende Rechtsgrundlage?
„In der Presse wird die unterschiedliche Haltung und Auffassung von Senatorin Breitenbach und Senator Geisel zur Durchführung von Direktabschiebungen als politische Kontroverse dargestellt. Hier geht es jedoch nicht um unterschiedliche politische Positionen. Es geht auch nicht um die Frage, ob Abschiebungen durchgeführt werden können oder nicht. Letztlich geht es um die Frage, warum sich die Berliner Polizei nicht an geltendes Recht hält. Deshalb haben wir hier noch einmal die Grundlagen zusammengetragen…“ Beitrag vom 3. Juni 2019 beim Flüchtlingsnetzwerk Berlin hilft
- Kein Schutzraum für junge Geflüchtete? Erneuter Polizeiübergriff in betreutem Jugendwohnen in Berlin
„… In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai gegen 4 Uhr verschafften sich drei PolizistInnen – offenbar auf Veranlassung der Berliner Ausländerbehörde – Zutritt zu einer Jugendhilfewohnung in Berlin-Lichtenberg, um zu prüfen, ob der dort gemeldete jugendliche Flüchtling Hamid F.[1] aus Afghanistan auch tatsächlich dort wohnt. Als auf ihr Klingeln an der Tür niemand reagierte, klopften die PolizistInnen von draußen an die Fenster der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung und verlangten Einlass. Hamid F. ist traumatisiert und in psychiatrischer Behandlung, was auch der Ausländerbehörde bekannt sein müsste. Er benötigt starke Medikamente, um schlafen zu können. Hamid F. verstand nicht, was die PolizistInnen wollten. Er öffnete die Tür. Hamid F. hatte Angst. Er wusste nicht, dass er die Polizei nur mit einem Durchsuchungsbeschluss – den sie nicht hatte – in die Wohnung hätte einlassen müssen. Die PolizistInnen betraten die Wohnung, gingen direkt in Hamid F.‘s Zimmer und ließen sich sein Ausweisdokument zeigen. Daraufhin befragten sie ihn zu seinen Fluchtgründen und seinem Fluchtweg. Er reagierte auf Grund der Medikamente und des Traumas sehr verzögert. Sie erklärten ihm, er müsse Deutschland verlassen und am nächsten Tag bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Sonst würde man ihn abholen und abschieben. Hamid F. zeigte ihnen an der Pinnwand im Flur die Telefonnummer des diensthabenden Bereitschaftsbetreuers der Jugendhilfeeinrichtung, der jedoch nicht benachrichtigt wurde. Hamid F. befindet sich noch im Asylverfahren. Er kann deshalb gar nicht abgeschoben werden. Berlin schiebt erwachsene abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan nur in Ausnahmefällen bei schweren Straftaten ab, was auf Hamid F. nicht zutrifft. Die Polizei ist auch in keinster Weise zuständig für Befragungen zu den Fluchtgründen und Fluchtwegen, erst recht nicht unangekündigt nachts um 4 Uhr. Hamid F. geht es seit dem Vorfall psychisch deutlich schlechter. „Dass die Berliner Polizei mitten in der Nacht in eine Jugendhilfeeinrichtung eindringt, um einen dort wohnenden schwer traumatisierten Jugendlichen zu den traumatischen Fluchtereignissen zu befragen, ist ein ungeheuerlicher Skandal“, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin. „Dies liegt nicht im Verantwortungs- und Kompetenzbereich der Polizei. Ihm dann auch noch entgegen der Rechtslage zu erzählen, er würde abgeschoben, kann nur als rechtswidrige Bedrohung und Nötigung verstanden werden.“…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 27. Mai 2019 des Flüchtlingsrats Berlin und des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei der Aktion Freiheit statt Angst