Taser sind harmlos? Sagt das den Toten…

Dossier

Taser sind harmlos? Sagt das den Toten…In Frankfurt ist ein 49 Jahre alter Mann wenige Tage nach einem Polizeieinsatz gestorben, bei dem er in seiner Wohnung im Ostend mit einem Taser außer Gefecht gesetzt worden war. Wie Nadja Niesen, die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, der Frankfurter Rundschau bestätigte, werde in dem Fall gegen zwei Polizisten wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge im Amt ermittelt…“ – aus dem Bericht „Mann stirbt nach Taser-Einsatz der Polizei“ von Pitt v. Bebenburg und Hanning Voigts am 11. Mai 2019 in der FR online externer Link, der nur einer von vielen und zunehmenden ist… Siehe in unserem Dossier zu Tasern in Deutschland auch Beiträge über weitere (Todes)Opfer sowie über (ziemlich alte) Proteste gegen die Einführung und zynische Reaktionen von Behörden und Verantwortlichen in den Landesregierungen:

  • Polizei und Taser: Ein riskantes Einsatzmittel mit dem Potential der Normalisierung polizeilicher Gewaltanwendung New
    „Immer mehr Landesgesetzgeber führen den Taser als weiteres polizeiliches Einsatzmittel neben Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe ein. Innerhalb der Polizei stößt der Taser überwiegend auf Zustimmung (…) und auch aus der Politik wird für den flächendeckenden Einsatz geworben. Dabei ist die fortschreitende Ausrüstung aus einer Reihe von Gründen, die im Diskurs oft zu kurz kommen, abzulehnen. So birgt der Beschuss einer Person mit einem Elektroimpulsgerät praktisch nur schwer zu kontrollierende gesundheitliche Risiken und endet in der Praxis immer wieder tödlich (…). Weil bekannt ist, dass der Taser in einer Vielzahl von Fällen als Elektroschocker unmittelbar gegen den Körper von Personen gerichtet wird, um deren Willen zu beugen, ist außerdem zu befürchten, dass Beamte die Geräte künftig extensiv nutzen und sich damit eine Form erheblicher polizeilicher Gewaltanwendung schleichend normalisiert – nicht zuletzt deshalb, weil deren Einsatz in den meisten Ländern bislang nicht eigens oder jedenfalls nur rudimentär geregelt ist. Dass neben den eingangs genannten Einsatzmitteln nun ein viertes erforderlich sein soll, erscheint angesichts denkbarer Einsatzszenarien fernliegend. Vor dem Hintergrund von Fehltreffern sowie dienst- und strafrechtlicher Risiken sind die Elektroimpulsgeräte schließlich für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten selbst tatsächlich und rechtlich riskant. (…) Wendet man sich zunächst dem Topos „Respekt- und Autoritätserhalt“ sowie Einsätzen gegen psychisch erkrankte Personen zu, wird deutlich, dass die vom Taser zu füllen behauptete Lücke zwischen Schlagstock und Schusswaffe gar nicht besteht. Bezogen auf Respekt und Autorität gilt, dass dies keine rechtlichen Kategorien sind und sie daher seitens der Polizei nicht – und erst recht nicht unter Androhung unmittelbaren Zwangs in Form von Waffengewalt – eingefordert werden dürfen. Besonders bedenklich erscheint es, wenn der Taser explizit als Einsatzmittel zur Bewältigung von Konfliktsituationen mit psychisch kranken Menschen eingeordnet wird. Bereits jetzt ist zu beobachten, dass Polizeibeamte gegenüber psychisch erkrankten Menschen häufiger unmittelbaren Zwang anwenden als dies gegenüber Personen ohne psychische Auffälligkeiten der Fall ist. Die angebliche Eignung des Tasers zur Lösung von Konflikten mit psychisch kranken Menschen verstärkt eine gewaltbetonte Einsatzbewältigung gegenüber dieser Personengruppe. Dabei droht aus dem Blick zu geraten, dass es sich um eine besonders vulnerable Gruppe handelt, auf deren Schutzbedürftigkeit die Polizei schon aus menschenrechtlichen Erwägungen besondere Rücksicht zu nehmen hat. Auch in praktischer Hinsicht gilt, dass ein großer Teil der polizeilichen Kontakte mit psychisch kranken Menschen gewaltfrei gestaltet werden kann – sofern Beamtinnen und Beamte entsprechend aus- und fortgebildet werden. (…) Im Kontext von Widerstandsdelikten bestehen bereits praktische Anwendungsprobleme. Der Abschuss von Pfeilelektroden wird wegen der dynamischen Situation nicht in Betracht kommen und der Taser kann seine vermeintliche Stärke, nämlich die getroffene Person handlungs- und bewegungsunfähig zu machen, in diesen Fallgestaltungen gar nicht ausspielen. Tatsächlich dürfte der Taser in Widerstandssituationen vor allem als Elektroschocker verwendet werden. Die Elektroschocks führen jedoch zu keiner Lähmung, sondern verursachen Schmerzen, durch die der Wille der Person gebeugt werden soll. Rechtlich unterliegt der Taser-Einsatz im Kontaktmodus damit nicht unerheblichen Bedenken, weil hierbei eine Willensbeugung durch Zufügung von Schmerzen bewirkt werden soll…“ Beitrag von Andreas Ruch vom 29. Mai 2024 beim Verfassungsblog externer Link
  • Taser abschaffen? Landespolitik will Elektro-Pistole nach tödlichem Einsatz in Dortmund prüfen
    Nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Dortmund, bei dem auch ein Taser zum Einsatz kam, diskutiert die Landespolitik über die Waffe. Die Elektro-Pistole war schon vorher Streitthema. (…) CDU und Grüne einigten sich letztlich darauf, die Geräte zunächst bis 2024 weiter zu testen und mit einer Bodycam zu koppeln. Nun forderte die Grünen-Regierungsfraktion im Landtag eine gründliche Untersuchung des Polizeieinsatzes in Dortmund-Dorstfeld. „Sollte der Tod des Mannes im Zusammenhang mit dem Taser-Einsatz stehen, muss geprüft werden, welche Konsequenzen dies für den zukünftigen Einsatz von Tasern bei Polizeieinsätzen hat“, sagte die innenpolitische Sprecherin Julia Höller…“ Artikel von Lukas Wittland vom 19.10.2022 in den Ruhr-Nachrichten online externer Link, siehe dazu:

    • Thread von Mr. Pinguin am 19. Okt. 2022 mit Audios externer Link Audio Datei: „Heute, 19.10.2022 gab es das erste Todesopfer von #NRW Innenminister #Reul #Taser Aufrüstung der #Polizei in #Dortmund. Die Ini @NoCam_Do hat im Juli 2020 zur Einführung der angeblich „nicht tödlichen Waffen“ vorweggenommen, was jetzt geschehen ist. Doku der Rede Part I
      Über 1045 Taser-Todesfälle zählt die Website „Truth… Not Tasers“ seit den 80er Jahren für die USA. Keine einzige der vielen US-Regierungsbehörde zählt die Taser-Toten. Fest steht jedoch, #Taser sind keine nicht tödlichen Waffen! Rede von @NoCam_Do Part II
      Die tödliche Verdrängungs-, Bestrafungspolitik gegen die Verdammten der Städte, hört erst auf, wenn wir es nicht mehr zu lassen. Raus auf die Straße am #do1911 #defundthepolice Rede von @NoCam_Do Part III
    • Tweet von Amnesty Polizei vom 19.10.22 externer Link: „Wieder stirbt ein Mensch in #Deutschland im Zusammenhang mit dem Einsatz eines #Taser. @amnesty_de hat vor der allgemeinen Einführung des Geräts bei der #Polizei gewarnt, und wir fordern weiter, dass sie wieder abgeschafft werden. #NRW #DEIG
    • Siehe zum aktuellen Hintergrund: Mann stirbt nach Taser-Treffer: Erneut Todesfall bei Polizeieinsatz in Dortmund und auch unser Dossier: NRW weitet Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes gewaltig aus
  • Polizei Berlin: Mögliches Aus für Taser-Einsätze. Die Erprobung von Elektroschockpistolen soll laut einer internen E-Mail vorerst enden 
    Elektrisch geladene Pfeile, die über eine Distanz von bis zu sechs Metern geschossen werden und das Nervensystem des Getroffenen für einige Sekunden lähmen können – der Beschuss mit einem Taser klingt nicht nur gefährlich, er ist es auch. Die Berliner Polizei testet seit über fünf Jahren die sogenannten Distanzimpulsgeräte, einer E-Mail zufolge soll die Erprobung wie geplant Ende des Jahres auslaufen. Die »B.Z.« veröffentlichte am Mittwoch Teile eines internen Schreibens von Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD), in dem er das Ende des Modellversuchs ohne Verlängerung ankündigt. Der Landesvorsitzende der als weit rechts geltenden Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Bodo Pfalzgraf, bestätigte auf Nachfrage von »nd« die Entscheidung der Innenverwaltung. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dementierte die Absage jedoch gegenüber der dpa und verwies auf den ausstehenden Abschlussbericht nach der Evaluation Ende des Jahres. Dann erst werde man »über einen künftigen Einsatz des Tasers entscheiden«. Seit 2017 stehen den Polizeiabschnitten 53 und 57 je zehn Taser und der Präsenzeinheit der Polizeidirektion 5 acht Taser zur Verfügung. Noch unter Rot-Schwarz wurde beschlossen, die Geräte bis zum 31. Dezember 2022 zu testen, um dann nach einer Evaluation über eine flächendeckende Nutzung zu entscheiden. Auch das Spezialeinsatzkommando verfügt über Elektroschockpistolen, die aber unabhängig vom Probelauf regulär eingesetzt werden…“ Artikel von Nora Noll vom 17.08.2022 im ND online externer Link
  • Polizisten in Neumünster und Ahrensburg starten Pilotbetrieb mit Elektroschockern 
    „… Polizisten des 1. Reviers in Neumünster und des Reviers Ahrensburg (Kreis Stormarn) starten einen einjährigen Test von Tasern im Streifendienst. Beamte sollen die durch gelbe Signalfarbe deutlich erkennbaren Taser von Montag an in einem Holster an den Schutzwesten tragen, wie das Landespolizeiamt mitteilte. Die Polizei will im Praxistest herausfinden, inwiefern die Elektroschocker die Eigensicherung der Polizisten erhöhen. (…) Das Land hat früheren Angaben zufolge insgesamt 35 Elektroschocker beschafft. Die Gesamtkosten betragen 225.000 Euro. Mit den Geräten sollen neben Polizisten in Neumünster und Ahrensburg auch 140 Beamte der Spezialeinsatzkräfte in Kiel arbeiten. Zum Einsatz kommen Elektroschock-Pistolen der Firma Axon (Modell Taser 7). (…) Ende Februar 2021 hatte der Landtag eine Reform des Polizeirechts beschlossen. Im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus soll es Beamten mehr Mittel an die Hand geben. Dazu zählen beispielsweise auch Bodycams. Die Taser ermöglichen Stromimpulse mit bis zu 50.000 Volt. Beim Einsatz gelten ähnliche Vorschriften wie bei Schusswaffen.“ Agenturmeldung vom 1. August 2022 beim Hamburger Abendblatt online externer Link
  • ai-Positionspapier zu Distanz-Elektroimpulsgeräten
    Immer mehr Bundesländer schaffen – zum Beispiel im Rahmen von Polizeigesetznovellen – Rechtsgrundlagen für den Einsatz von sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), umgangssprachlich „Taser“. Innenbehörden treffen zunehmend die Entscheidung, nicht nur Sondereinheiten, sondern auch die Streifenpolizei mit diesen Waffen auszustatten. Amnesty International warnt schon lange davor, dass die Risiken von DEIG trotz und wegen ihrer Einordnung als „nicht-tödliche“ Waffe sehr hoch sind und unterschätzt werden. Der Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen, insbesondere wenn bestimmte Risikofaktoren wie Herz-Kreislauf-Probleme oder Drogen-Intoxikation hinzukommen, die für Einsatzkräfte nur schwer erkennbar sind. Das Positionspapier vom Februar 2019 zeigt die menschenrechtlichen Risiken dieser Waffe auf und nennt die Safeguards, die von Behörden vor einer Ausstattung der Polizei damit ergriffen werden müssen. Amnesty International fordert Polizeibehörden auf, DEIG nur auf der Grundlage einer klar definierten operativen Notwendigkeit einzuführen. Eingesetzt werden sollten sie nur durch Sondereinheiten und ausschließlich in Situationen, in denen anderenfalls die Anwendung tödlicher Gewalt nötig wäre…“ Positionspapier am 21. Januar 2021 bei Amnesty International externer Link
  • Hessens Polizei verfügt über 43 Taser, die aggressive Menschen mit Elektroschock außer Gefecht setzen. Für GdP-Landeschef Mohrherr ist das viel zu wenig 
    „… „Wir wünschen uns eine Ausflächung der Geräte“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr der Frankfurter Rundschau. Die Taser hätten sich in der Praxis bewährt. „Wir sind sehr froh, dass wir die Taser haben“, betonte Mohrherr. (…) Gewerkschaftschef Mohrherr würde sich wünschen, dass jede Dienstgruppe der Polizei mit einem DEIG ausgestattet wird. Das wären nach seiner Schätzung rund 600 Geräte. Tatsächlich verfügt die hessische Polizei nach Angaben des Ministeriums aber nur über 43 Taser. Davon stehen je fünf in jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien bereit. Weitere acht Geräte werden für Aus- und Fortbildung genutzt. (…) Die Einführung der Taser wurde von Befürchtungen begleitet, dass betroffene Menschen getötet oder schwer verletzt werden könnten. „Die Angst vor Todesfällen hat sich überhaupt nicht bestätigt“, stellt GdP-Chef Mohrherr fest. Staatssekretär Sauer berichtet, dass es seit Einführung der ersten DEIGs für Spezialeinheiten 2005 insgesamt zwei Todesfälle „im zeitlichen Zusammenhang“ mit dem Einsatz gegeben habe. Ein „unmittelbarer Zusammenhang“ mit dem Taser-Einsatz sei aber nicht festgestellt worden. Bei den knapp 50 Einsätzen in den Jahren 2020 und 2021 seien vier Personen verletzt worden, fährt der Staatssekretär fort. In einem Fall sei der Betroffene gestürzt und habe sich eine Platzwunde am Kopf zugezogen. In drei Fällen gehe es um „eine oberflächliche Verletzung der DEIG-Kontaktstelle“.“ Artikel von Pitt von Bebenburg vom 16. Januar 2022 in der Frankfurter Rundschau online externer Link
  • Jährlich zwei Tote: Mehrere Länderpolizeien führen flächendeckend Taser ein 
    Mittlerweile schaffen vier Bundesländer Elektroimpulswaffen auch für den Streifendienst an. Die rechtskonservative Polizeigewerkschaft DPolG erklärt sich zur Strippenzieherin und wird von einem Hersteller gesponsert. Ob die Beamt:innen mit den neuen Waffen wie behauptet weniger Gewalt anwenden, ist fraglich.
    Kurz nach Ende eines Pilotprojekts in fünf Großstädten hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen weitere 4,5 Millionen Euro zur Beschaffung von 620 Tasern beschlossen externer Link. Die bei der Polizei als „Distanzelektroimpulsgeräte“ bezeichneten Waffen sollen nun auch in zwölf weiteren Städten genutzt werden, darunter in Aachen, Bochum, Gütersloh, Münster und Wuppertal sowie Teilen des Sauerlands. Derzeit befinden sich nach Angaben von zwei Paderborner Landtagsabgeordneten externer Link 766 Taser im Einsatz der Polizei des größten Bundeslandes. Insgesamt wird der Bestand damit auf über 1.360 Geräte ausgeweitet, die Gesamtkosten der Beschaffung betragen 8,5 Millionen Euro. Darin enthalten sind auch Trainings.
    Erst kürzlich hatte die dpa nach einer Länderumfrage Zahlen präsentiert externer Link. Demnach hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen in ihrem Pilotversuch bis Ende September 2021 fast 160 Mal den Taser gezogen. Dabei handelte es sich um 123 Androhungen und 31 tatsächliche Schussabgaben. (…)
    In Deutschland werden Taser seit der Jahrtausendwende von der Polizei in allen Bundesländern genutzt, allerdings bis vor wenigen Jahren ausschließlich durch Sondereinsatzkommandos externer Link. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist dies auch weiterhin der Fall externer Link, in Bayern sind Taser mittlerweile auch für die 30 Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei verfügbar.
    Vor Nordrhein-Westfalen hatten Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland die Ausweitung für den Streifendienst beschlossen, dort werden die Einsatzfahrzeuge aller Polizeiinspektionen mit Tasern ausgerüstet. In Bremen hat sich die Bürgerschaft letztes Jahr dagegen ausgesprochen externer Link, dort bleiben sie aber im Bestand der Spezialkräfte. Eine Ausnahme auch für den Streifendienst gibt es aber für Bremerhaven externer Link.
    Weitere Bundesländer erwägen derzeit die flächendeckende Einführung, darunter sind etwa Brandenburg und Berlin externer Link. Vor über zwei Jahren hat auch die Bundespolizei an den Inspektionen Berlin-Ostbahnhof, Kaiserslautern und Frankfurt/Main-Hauptbahnhof ein Pilotprojekt begonnen externer LinkBeitrag von Matthias Monroy vom 10.01.2022 in Netzpolitik externer Link
  • [Taser-Statistik von CILIP] Tod durch Taser 
    Seit 2021 sammeln wir auch Todesfälle durch den polizeilichen Einsatz von Tasern. Bis vor einigen Jahren waren lediglich Spezialeinheiten damit ausgerüstet. In einigen Bundesländern ist dies bereits auf geschlossene Einheiten der Landespolizei (Bayern) ausgeweitet, in anderen gehören die Geräte zur Grundausstattung mehrerer Polizeipräsidien (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland). In Rheinland-Pfalz ist angeblich jeder Streifenwagen mit einem Taser ausgestattet.
    Die Taser-Statistik stellen wir gesondert dar, denn die Elektroschocks führen zu deutlich anderen Todesursachen als Munition aus Schusswaffen. Die Opfer sterben an Herz- oder Kreislaufstillstand, Organversagen oder sie ersticken an Erbrochenem. Unsere Liste zeigt (mit Stand November 2021), dass Menschen größtenteils innerhalb von Gebäuden getasert werden. Bei allen Getöteten lassen die Presseberichte auf eine psychische Ausnahmesituation bzw. Drogenkonsum schließen…“ Sonderseite externer Link der Dokumentation CILIP-Webseite zu tödlichen Polizeischüssen ab 1976 
  • Elektroschock-Pistolen: NRW-Polizei bekommt dauerhaft Taser 
    „… Die sogenannten Taser sollen künftig in den fünf größten Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens zur Grundausstattung gehören. Innenminister Herbert Reul (CDU) kündigte am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags an, dass die Polizeibeamten in Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Köln mit insgesamt 620 Geräten ausgestattet werden. Seit Anfang des Jahres werden die Elektroschock-Pistolen im Testbetrieb genutzt. Reul betonte die deeskalierende Wirkung der „Distanzelektroimpulsgeräte“ (DEIG), wie die Taser offiziell heißen. Die Elektroschock-Pistolen wirkten so furchteinflößend auf viele Aggressoren, dass sie klein beigeben würden. (…) Im Testbetrieb habe es entsprechend oft gereicht, den Einsatz der Geräte nur anzudrohen, um Aggressoren in Schach zu halten, so Reul. Bis Anfang September spielten die Taser bei 140 Einsätzen eine Rolle. Dabei blieb es 114 Mal bei der Androhung, das Gerät auszulösen. 25 Mal wurde ein DEIG demnach tatsächlich abgefeuert, einmal im „Kontaktmodus“ angewendet – also wie ein normaler Elektroschocker. (…) Im Gegensatz zu Pfefferspray wirken Taser auch bei Menschen, die betrunken sind oder unter Drogen stehen. Diese Personen haben allerdings auch ein erhöhtes Risiko, dass der Taser ihnen schwere gesundheitliche Schäden zufügt. Die Elektroschock-Pistolen sind deshalb umstritten. In den USA gab es über Jahre insgesamt mehr als tausend Todesfälle nach Taser-Einsätzen. Eine Untersuchung hat gezeigt, dass bei mehr als jedem siebten Fall der Elektroschock die Todesursache war oder den späteren Tod mit herbeigeführt hat. Zusätzlich gibt es die Befürchtung, dass Polizisten die Taser mit 50.000 Volt zu häufig einsetzen, weil sie eine Schusswaffe haben, die vermeintlich nicht tödlich ist.“ Meldung vom 28. Oktober 2021 beim WDR externer Link

  • Polizei verschweigt den Einsatz eines Taser-Elektroschockers bei einem Polizeieinsatz in Garbsen bei Hannover, bei dem ein Mann „gesichert“ wurde und anschließend verstorben ist 
    „- und erklärt die Beantwortung dringender Fragen von öffentlichem Interesse als „geheimhaltungsbedürftig“.  Am 1.10.2021 rückt ein „Spezialeinsatzkommando (SEK)“ der niedersächsischen Polizei an, um einen offensichtlich verwirrten Menschen in einem Wohngebiet in Garbsen nahe Hannover zu überwältigen. Am Abend desselben Tages verstirbt der Mensch in einem Krankenhaus. Warum und woran stirbt der 39jährige Mann nach seiner „Sicherung“? Dazu gibt bis heute, acht Tage später, noch immer keine Auskunft und keine öffentlichen Informationen. So weit, so schlimm. Schlimmer ist, dass die Polizei Hannover in ihrer Pressemitteilung zur Sache nicht mitteilen wollte oder mochte, dass die hochgerüsteten Polizisten den nun Verstorbenen zuvor mit einem Taser-Eletroschocker-Pistole beschossen haben. (Die Neusprech-Vokabel für den Elektroschocker lautet: „Distanzelektroimpulsgerät“. Oder abgekürzt noch einmal realitätsfremder: DEIG.) (…) Die Nutzung eines Tasers wurde erst vier Tage später durch die aktive Nachfrage der HAZ öffentlich. (Dafür darf man der sonst sehr polizeifreundlich agierenden Zeitung danken!) Klar ist dagegen, dass das Landespolizeipräsidium im Innenministerium in Hannover nun mauert und presserechtlich fragwürdig die Auskunft auf wichtige Fragen verweigert (…) Die Antworten auf diese Fragen seien allesamt „geheimhaltungsbedürftig“, findet das niedersächsische Innenministerium. (…) Solange es keine unabhängige und nüchterne Untersuchung des tödlich verlaufenden Polizeieinsatzes in Garbsen gibt bleibt unklar, ob der Taser-Elektroschocker für den Tod des Menschen (mit)verantwortlich ist. Schon jetzt ist aber deutlich geworden: Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei im Zusammenhang mit dieser euphemistisch als „nicht-tödlich“ bezeichneten Waffe muss sich verändern. Taser gehören verboten. Solange das Verbot nicht verhängt wird, gehört eine Veröffentlichungspflicht von Tasereinsätzen zum Mindesten einer demokratisch ausgerichteten Polizei…“ Beitrag vom 9. Oktober 2021 von und bei freiheitsfoo externer Link
  • Anwohner filmt Tasereinsatz in Dortmunder Nordstadt 
    Ein Video zeigt, wie ein Polizist in Dortmund mit einem Taser auf einen 22-jährigen Mann schießt. Zeugen sagen, die Polizei sei sehr rabiat vorgegangen. Der Polizeieinsatz, der auf dem Video zu sehen ist, ist hart. Zwei Beamte drücken einen 22-jährigen Mann auf den Boden. Über eine Minute geht das so. Einer drückt mit seinem Knie den Kopf des Mannes auf den Gehweg. Dann kommt ein dritter Beamter dazu und greift zum Kopf des Mannes. Die Situation eskaliert, der Mann kann sich losreißen, innerhalb von Sekunden zieht der Polizist seinen Taser und schießt. Es ist nicht der erste Schuss mit dem DEIG (Distanzelektroimpulsgerät) auf den Mann. (…) Zwei Augenzeugen berichten , dass ihnen das Vorgehen der Polizei, nachdem sich die Auseinandersetzung auf die Straße verlagert hatte, sehr rabiat vorgekommen sei. Der Mann sei vor dem Schuss nicht gewarnt worden. Außerdem seien zu diesem Zeitpunkt schon so viele Polizisten vor Ort gewesen, dass der Mann doch anders hätte überwältigt werden können. Das glaubt auch Dr. Clemens Arzt nach Sichtung des Videos. Er ist Professor für Polizeirecht in Berlin und beschäftigt sich schon seit Jahren mit dem Taser…“ Beitrag von Christof Voigt vom 22.04.2021 beim WDR externer Link
  • “Ein Taser-Einsatz bei Fußballeinsätzen würde verheerende Folgen haben” 
    Seit Januar 2021 führen Polizeibeamte in Dortmund, im Rahmen eines Pilotprojektes des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Elektroschockpistole (Taser) als Dienstwaffe mit sich. Wir haben dies zum Anlass genommen, um mit Polizeiwissenschaftler Prof. Thomas Feltes* unter anderem über die Risiken und die Sinnhaftigkeit dieser neuen Waffe zu sprechen. [Fanhilfe Dortmund] “Herr Prof. Feltes, die Polizei in Nordrhein-Westfalen testet derzeit im Rahmen eines Pilotversuches den Einsatz von sogenannten Tasern (polizeifachlich auch Distanzelektroimpulsgeräte genannt). Diese Geräte verschießen Metallpfeile an Drähten, über die der Beschossene mit kurzen Stromimpulsen bei sehr hoher Spannung außer Gefecht gesetzt werden soll. Wie bewerten Sie den Einsatz dieser neuen Geräte? [Prof. Feltes] “Als erstes hätte ich mir gewünscht, dass man die Erfahrungen, die mit diesen Geräten seit mehr als 20 Jahren vor allem in den USAS gemacht hat, systematisch ausgewertet hätte. Dann hätte man auch die Risiken und Nebenwirkungen, die erheblich sein können, gekannt, und wäre nicht auf die plakativen Werbevideos der Hersteller hereingefallen. Zum anderen würde ich mir eine externe, unabhängige Begleitung und Auswertung dieses „Pilotversuches“ wünschen. Nur dann kann man etwaigen Ergebnissen wirklich trauen. (…) Offensichtlich ist man der Auffassung, dass die deutsche Polizei mit dem bisherigen Einsatzinstrumentarium nicht (mehr) auskommt. Ich bezweifle das. In den USA wurde und wird der Taser eingesetzt, um den dort sehr häufigen Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei zu begrenzen. Dieses Problem haben wir hier schon deshalb nicht, weil die deutsche Bevölkerung nicht derart bewaffnet ist wie die amerikanische; dennoch wird auch hier das Argument, dass der Taser einen Schusswaffeneinsatz verhindert, immer wieder gebraucht. (…) Ein Taser-Einsatz bei Fußballeinsätzen würde verheerende Folgen haben: Aufgrund der Menschenmassen käme es zu einer Panik, in der nicht mehr absehbar ist, was passiert und mit Sicherheit der am Boden liegende „Getaserte“ überrannt werden würde. Ein absolutes no-go für mich! Und was bei „Claneinsätze“ hier gemacht werden soll, erschließt sich mir nicht. Will man Taser bei Razzien in Shisha-Bars einsetzen?…“ Interview vom 2. April 2021 bei der Fanhilfe Dortmund externer Link
  • Taser für die Bundespolizei: Bei der GSG 9 der Schusswaffe gleichgestellt, in dem neuen Pilotprojekt der Bundespolizei gelten sie als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“
    Die Bundespolizei-Inspektionen Berlin-Ostbahnhof, Kaiserslautern und Frankfurt/Main-Hauptbahnhof haben Anfang September ein Pilotprojekt zum Einsatz von rund 30 Tasern begonnen. Bislang war bei der Bundespolizei nur die Spezialeinheit GSG 9 mit solchen „DistanzElektroImpulsGeräten“ (DEIG) ausgerüstet, laut einem Bericht des „Spiegel“ wurden sie dort aber nie genutzt. Taser schießen mit einem Draht verbundene Pfeile ab, die in die Haut eindringen und für mehrere Sekunden einen Stromimpuls von 50.000 Volt abgeben. Die Betroffenen spüren einen sehr starken Schmerz und sind für kurze Zeit gelähmt. Bei der GSG 9 sind die Geräte der Schusswaffe gleichgestellt, in dem neuen Pilotprojekt der Bundespolizei gelten sie als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“. (…) Die Taser sind damit Fesseln, Wasserwerfern, Diensthunden oder auch Dienstpferden gleichgestellt. Gemäß der Verwaltungsvorschrift sollen die Beamt*innen den Einsatz androhen und sollen die Elektroschockwaffe dann „möglichst gegen den Rücken“ oder auf den unteren Oberkörper der Zielperson abfeuern. Nicht erlaubt ist die gleichzeitige Nutzung zweier Geräte gegen eine Person. Schüsse auf Herzkranke und Schwangere sollen vermieden werden. In Situationen, die eine „unverhältnismäßig hohe Gefährdung“ verursachen könnten, sollen andere Mittel genutzt werden. (…) Zur „Risikominimierung“ sollen die Beamt*innen in dem Pilotprojekt Defibrillatoren zur Notfall-Behandlung von Herzrhythmusstörungen mitführen und in deren Anwendung geschult werden.“ Artikel von Matthias Monroy vom 22. November 2020 bei cilip.de externer Link
  • Wie vom Blitz getroffen: Die Bundespolizei setzt seit Montag probeweise sogenannte Taser als Waffe ein 
    „An drei Orten setzt die Bundespolizei seit Montag probeweise sogenannte Taser ein: in Berlin, Frankfurt am Main und Kaiserslautern. 30 dieser »Distanz-Elektroimpulsgeräte« (DEIG) genannten Waffen sollen ein Jahr lang in Situationen genutzt werden, »in denen andere Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen im Hinblick auf eine sichere oder angemessene Lagebewältigung nicht geeignet oder zulässig sind«, wie es in einer Mitteilung des Bundespolizeipräsidiums heißt. Fragen von »nd« zu Details des Projekts konnte die Pressestelle der Behörde am Montag bis zum Redaktionsschluss nicht beantworten. Fest steht, dass in Berlin der Ostbahnhof und in Frankfurt am Main der Hauptbahnhof die Einsatzorte sind. Wenn sich die Taser bewähren, könnten sie anschließend bundesweit zum Einsatz kommen, hieß es zu dem Testlauf bereits im August aus dem Bundesinnenministerium. Laut Bundespolizeipräsidium dient das Projekt dazu, »Angreifer« ohne »das Risiko einer tödlichen Verletzung wie bei der Schusswaffe« besser »auf Distanz halten« zu können. (…) Für Betroffene ist das nicht nur extrem schmerzhaft, sondern auch lebensgefährlich. Darauf weisen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International (AI) seit Jahren hin. So hat die US-amerikanische Sektion von AI zwischen 2001 und 2016 mindestens 700 Tote durch den Einsatz von Tasern gezählt. Nach einer Recherche der Nachrichtenagentur Reuters starben in den Vereinigten Staaten in den vergangenen 20 Jahren mehr als 1000 Menschen nach Taser-Beschuss durch die Polizei. In mindestens 153 Fällen war der Taser die alleinige Todesursache oder trug nachweislich zum Tod bei, wie Obduktionsberichte und Prozessakten belegen. In vielen Fällen konnte die Todesursache jedoch nicht eindeutig geklärt werden. Laut Reuters liegt das auch daran, dass Taser-Hersteller Axon gezielt Einfluss auf medizinische Gutachten nimmt. (…) Bisher hatte die Bundespolizei nur das Sonderkommando GSG 9 mit Tasern ausgerüstet, wo sie nach einem »Spiegel«-Bericht vom August aber nie zum Einsatz kamen. Während sie bei der GSG 9 aber noch als Waffen eingestuft waren, werden sie im jetzigen Bahnhofstest nur noch als »Hilfsmittel bei unmittelbarem Zwang« bezeichnet. Dies, obwohl es auch in Deutschland nachweislich mehrere Todesfälle nach einem DEIG-Einsatz gegeben hat.“ Beitrag von Jana Frielinghaus bei neues Deutschland vom 9. November 2020 externer Link
  • Taser bei der Bundespolizei: Schüsse möglichst von hinten 
    „In einem Jahr könnte das Bundesinnenministerium die flächendeckende Ausstattung der Bundespolizei mit „Elektroimpulsgeräten“ entscheiden. Bis dahin dürfen die Beamten in einem Pilotprojekt auch auf Kinder schießen. (…) Ihre Anwendung ist in §2 Absatz 3 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UzwG) geregelt. (…) Der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes sieht das kritisch: „Wer von einem Taser getroffen wird, fällt um wie ein Baum – Videos dazu finden sich im Internet. In welche Richtung die Person fällt, und wo sie mit dem Kopf aufschlägt, ist nicht berechenbar, schwere Verletzungen sind vorprogrammiert“, schreibt der langjährige Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum auf Anfrage von Telepolis. (…) Laut der jetzt veröffentlichten Vorschrift müssen die deutschen Beamten den Einsatz des Tasers vorher androhen. Sie sollen die Elektroschockwaffe dann „möglichst gegen den Rücken“ oder auf den unteren Oberkörper der Zielperson abfeuern. Nicht erlaubt ist die gleichzeitige Nutzung zweier Geräte gegen eine Person. Neben Herzkranken soll auch der Einsatz gegen Schwangere vermieden werden. Die Verwaltungsvorschrift bestimmt nicht, wie die Bundespolizisten die beiden Risikogruppen wie beschrieben „dem äußeren Eindruck nach“ beurteilen. „Selbst ausgebildete Kardiologen erkennen Herzkranke nicht am äußeren Erscheinungsbild. Wie sollen das dann Polizeibeamte tun, zudem noch in einer Stresssituation?“, kritisiert Polizeiwissenschaftler Feltes. Näheres könnte eine Handlungsanweisung für die Bundespolizei regeln, die jedoch nicht veröffentlicht wird. Ebenfalls unterbleiben sollen Schüsse auf Personen, bei denen Absturzgefahr besteht oder die sich im Wasser befinden. Auch in Situationen, die eine „unverhältnismäßig hohe Gefährdung“ verursachen könnten, sollen die Beamten auf andere Mittel zurückgreifen, genannt werden Schüsse auf Menschen im Wasser und auf Menschen, die Maschinen bedienen oder ein Kind auf dem Arm tragen. Auf Kinder selbst darf hingegen geschossen werden, aber nur wenn es sich um Notwehr oder Nothilfe handelt. (…) Der Bundespolizei ist die tödliche Wirkung eines „Elektroimpulsgeräts“ auf den Kreislauf der Betroffenen laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage bekannt. (…) Nach Abschluss der einjährigen Erprobung will die Bundespolizei über eine bundesweite Ausstattung im Kontroll- und Streifendienst nachdenken.“ Beitrag von Matthias Monroy vom 6. Oktober 2020 bei Telepolis externer Link
  • Neue Waffen für die Polizei: Testlauf für Taser – NRW startet in einzelnen Dienststellen Pilotprojekt mit Elektroschockpistolen 
    „… Ungeachtet der Zahl weltweit infolge von Tasereinsätzen durch Einsatzkräfte gestorbener Menschen hält eine Reihe von Bundesländern an der Ausstattung von Streifenpolizisten mit Elektroschockpistolen fest. Die nordrhein-westfälische Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will bis zum Jahreswechsel drei bis sechs Polizeibehörden im Rahmen eines Pilotprojektes damit ausrüsten. Das berichtete die Deutsche Presseagentur am Dienstag. (…) Mittels der gemeinhin als Taser bezeichneten Distanzwaffen werden Metalldrähte mit Widerhaken abgefeuert, die einen 50.000 Volt starken Stromstoß in den Körper des Getroffenen absondern, der die Muskulatur erlahmen und das Opfer bewegungsunfähig zu Boden fallen lässt. Vor allem für Menschen mit Herz- oder Kreislauferkrankungen ist ein solcher Stromstoß lebensgefährlich. Hinzu kommt, dass die plötzliche Bewegungsunfähigkeit die Gefahr schwerer Kopfverletzungen mit sich bringt. Laut Amnesty International kamen in den USA infolge von Tasereinsätzen durch die Polizei allein zwischen 2001 und 2017 über 700 Menschen ums Leben. (…) Ungeachtet der bereits bekannten Auswirkungen hält eine Reihe von Bundesländern trotzdem an der Ausstattung von Streifenpolizisten mit Tasern fest. Zuletzt war zudem bekanntgeworden, dass auch der Bundespolizei der Einsatz von Elektroschockpistolen gestatten werden soll. Das ging aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Bundespolizeigesetz hervor, über den dpa am 8. Februar berichtet hatte. In NRW will das Innenministerium anhand des Pilotprojektes, welches dem Ministerium zufolge zwischen 57 und 61 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren kosten soll, entscheiden, ob die gefährlichen Waffen zukünftig landesweit eingesetzt werden sollen. (…) Innenminister Reul hatte in der am 28. Juni 2019 veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bestätigt, dass es 2018 bei 14 Personen zu nicht näher benannten Verletzungen infolge des Einsatzes von Elektroschockpistolen durch Sondereinsatzkommandos (SEK) gekommen war (jW berichtete). Nachdem es in diversen Bundesländern zu mehreren Todesfällen im Zusammenhang mit polizeilichen Tasereinsätzen gekommen war, hatte Reul laut Rheinischer Post vom 1. Juli 2019 noch erklärt, dass »das Thema Taser momentan auf unserer Prioritätenliste nicht an oberster Stelle« stehe.“ Artikel von Markus Bernhardt in der jungen Welt vom 13. Mai 2020 externer Link – siehe auch:

    • „… Medienberichten zufolge sollen in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende dieses Jahres mehrere Polizeidienststellen in Rahmen eines Pilotprojekts mit Elektroschockpistolen, sogenannten Tasern, ausgestattet werden. Dazu erklärt Sascha H. Wagner, Landesgeschäftsführer von DIE LINKE NRW „Taser sind potentiell lebensgefährliche Waffen, die nicht für den Einsatz im Streifendienst der Polizei geeignet sind. Gesundheitsexpert*innen und Mediziner*innen warnen seit Jahren vor der Ausstattung der Polizei mit diesen gefährlichen Waffen, die vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen schnell zu einer Gefahr für Leib und Leben werden können.“ „Neben meiner Partei hat auch Amnesty International in der Vergangenheit regelmäßig vor der flächendeckenden Einführung dieser Distanzwaffen gewarnt. In den USA sind zwischen 2001 und 2017 mehr als 700 Todesfälle dokumentiert worden, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tasern standen. Auch in der Bundesrepublik kam es bereits zu Dutzenden Todesfällen, die im Zusammenhang mit Taser-Einsätzen der Polizei standen“, so Wagner weiter…“ – aus der Presseerklärung „Grundrechte ausbauen – Militarisierung der Polizei stoppen!“ der Linken NRW vom 12. Mai 2020 externer Link gegen das Modellprojekt mit absehbarem Ergebnis
    • Und unser Dossier: NRW weitet Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes gewaltig aus
  • Tode durch Taser: Landesregierungen beginnen zurück zu rudern… 
    „… In die Debatte über die mitunter tödliche Gefahr, die vom Einsatz von Elektroschockpistolen (Taser) ausgeht, kommt Bewegung. So musste der hessische Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) einräumen, dass in Hessen mittlerweile mindestens zwei Personen durch den Einsatz der gefährlichen Waffe durch die Polizei ums Leben gekommen sind. Ende April dieses Jahres war in Frankfurt am Main ein 49jähriger Diabetiker, der stark übergewichtig war und offenbar unter psychischen Problemen litt, infolge eines Tasereinsatzes verstorben. Wie Beuth in der letzten Woche aufgrund mehrerer parlamentarischer Anfragen des Landtagsabgeordneten Hermann Schaus (Die Linke) offenbarte, soll bereits vor anderthalb Jahren ein Mann in Fulda infolge eines Polizeieinsatzes mit Tasern gestorben sein. Auffällig ist, dass der Minister den Fall aus Fulda trotz mehrfacher Nachfrage nach möglichen Todesfällen bisher verschwiegen hatte. Taser seien »nicht so harmlos, wie immer getan wird«, erklärte Schaus vergangene Woche in einer Mitteilung. Dass eine weitere Person möglicherweise durch eine Polizeiwaffe getötet wurde, sei im Innenausschuss des Landtages berichtspflichtig, erläuterte er. Auch in Nordrhein-Westfalen bleibt das Thema aktuell (…)Reul bestätigte in der am 28. Juni veröffentlichten Antwort – als erster Innenminister überhaupt –, dass bei der Anwendung von Pfefferspray und Tasern »an Personen mit (Vor-)Erkrankungen, insbesondere des Herz-Kreislauf-Atmungssystems oder unter Medikamenten-, Alkohol-und Drogeneinfluss stehend«, »mitbedingt durch die aus der Situation entstehenden Stressreaktionen« ein Risiko gesundheitlicher Schäden gegeben sei. Auch Wagners Ausführung, dass Todesfälle im Zusammenhang mit Tasern nicht statistisch erfasst würden, war zutreffend…“ – aus dem Beitrag „Innenminister unter Druck“ von Markus Bernhardt am 10. Juli 2019 in der jungen Welt externer Link, aus dem einmal ehr deutlich wird, dass zumindest minimale Änderungen der Haltung von Regierungen durch Druck zu erreichen sein können…
  • Insbesondere bei kranken Menschen können Taser lebensgefährlich sein – was dem hessischen Innenministerium egal ist 
    „… Der Todesfall war dieser Tage auch ein Thema in der Sitzung des Landtagsinnenausschusses. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge im Amt sind angelaufen. Der Abgeordnete Hermann Schaus (LINKE) forderte Beuth auf, »ein sofortiges Benutzungsverbot für alle Taser auszusprechen und sämtliche ausgegebenen Waffen sofort einzuziehen«. Offensichtlich stelle ihr Einsatz zumindest bei kranken Menschen entgegen bisheriger Aussagen ein großes Gesundheitsrisiko dar, stellt der Parlamentarier fest. Die hessische Linksfraktion hatte schon 2017 vor einer Ausweitung des Probebetriebs mit Tasern im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen gewarnt. Damals hatte die Landesregierung eingeräumt, dass der Einsatz dieser Elektroschocker bei bestimmten »Risikogruppen« lebensbedrohliche Verletzungen hervorrufen könne. Zur langen Liste dieser Personengruppen zählten Personen mit Herzkrankheiten und Vergiftungen, Schwangere, Kinder und Ältere. Verletzungen beim Sturz der mit Tasern angeschossenen Person seien aufgrund von Verkrampfungen des Körpers »schlicht nicht abschätzbar«, so der Abgeordnete Ulrich Wilken (LINKE). Für ihn ergibt sich ein besonderes Risiko auch aus der Tatsache, dass »Polizeibeamten in einer Einsatzsituation in der Regel nicht bekannt sein dürfte, ob die Zielperson zu einer der Risikogruppen gehört«…“ – aus dem Beitrag „Ein Mann ist schon tot, doch Beuth hält an Tasern fest“ von Hans-Gerd Öfinger am 30. Mai 2019 in neues deutschland online externer Link zur Fortsetzung der Politik des hessischen Innenministers, für den die möglicherweise tödliche Wirkung des Tasers besonders bei kranken Menschen ja nun auch keine Neuigkeit darstellen dürfte…
    • „Tod nach Tasereinsatz der Polizei“ von Aert van Riel am 12. Mai 2019 in neues deutschland online externer Link berichtet zusätzlich: „… Mögliche Gefahren sind von der schwarz-grünen Landesregierung ignoriert worden. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Wiesbadener Landtag hervor. Darin heißt es, dass der Einsatz von Tasern »bundeseinheitlich zunächst auf die Spezialeinheiten begrenzt« gewesen sei. Seit 2007 werden für jeden Einsatz statistische Daten durch die Deutsche Hochschule der Polizei erhoben. »Hinweise auf besondere gesundheitliche Risiken haben sich aus dieser Auswertung bis heute nicht ergeben«, so das Innenministerium…“
    • „Hessen rüstet alle Polizeipräsidien mit Elektroschockern aus“ am 17. April 2019 im faz.net externer Link meldete: „… Alle sieben Polizeipräsidien in Hessen werden mit jeweils fünf Elektroschockern ausgerüstet. Das teilte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden nach dem Ende der Pilotphase mit. Der Einsatz der sogenannten Taser sei eine sinnvolle Ergänzung der Ausrüstung der Einsatzkräfte. Die Waffe trage vielfach auch schon vor dem Einsatz zur Deeskalation in Konfliktsituationen bei…“
  • Akzeptierte Lebensgefahr – Todesfälle durch Pfefferspray und Taser: Für Politik und Polizei nicht der Rede wert
    “Die Militarisierung der Polizei fordert immer wieder Todesopfer. Am vergangenen Freitag verstarb im rheinland-pfälzischen Pirmasens erneut ein Mann infolge eines Tasereinsatzes durch die Polizei. Der 56jährige, offenbar psychisch erkrankte Mann sollte gegen seinen Willen von den Beamten zu einer ärztlichen Untersuchung gebracht werden. Als er sich dagegen zur Wehr setzte, griffen die zur Elektroschockpistole. Nachdem der Mann kollabiert war und ins Krankenhaus gebracht wurde, verstarb er dort. Laut Obduktionsbericht, über den der SWR am Montag berichtete, soll er einen Herzinfarkt erlitten haben. Erst im vergangenen Oktober war ein 43jähriger Mann in Nürnberg verstorben, der zuvor von der Polizei mit einem Taser beschossen worden war. Auch der Einsatz durch Pfefferspray fordert immer wieder Todesopfer. Am 12. Januar war ein 36jähriger Mann in Berlin verstorben, der bereits am 27. Dezember Opfer eines polizeilichen Pfeffersprayeinsatzes geworden war. Der Betroffene hatte infolge des Einsatzes des gefährlichen Sprays das Bewusstsein verloren und verstarb. Obwohl mittlerweile in regelmäßigen und immer kürzeren Abständen nach Pfefferspray- und Tasereinsätzen Menschen zu Tode kommen, weigern sich die Beamten und auch verantwortliche Politiker, die Gefahren für Leib und Leben auch nur zur Kenntnis zu nehmen…” Beitrag von Markus Bernhardt bei der jungen Welt vom 23. Januar 2019 externer Link

  • „Sind die Elektropistolen doch nicht so harmlos wie gedacht?“ von Rolf Seydewitz am 22. Januar 2019 im Volksfreund externer Link über ein Todesopfer aus Pirmasens und blanken Zynismus: „Nach dem Tod eines 56-jährigen Pirmasensers, der zuvor von der Polizei mit einer Elektroschockpistole niedergestreckt worden war, ist die Diskussion über die sogenannten Taser neu entbrannt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert den rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz (SPD) auf, den Taser-Einsatz vorläufig auszusetzen, bis der Vorfall aufgeklärt sei. Dazu bestehe derzeit „auch aufgrund der bisher positiven Erfahrungen mit dem Einsatzmittel jedoch kein Anlass, sagte Ministeriumssprecher Joachim Winkler unserer Zeitung. Der Mann aus Pirmasens sollte am Freitag vom Ordnungsamt in die Psychiatrie gebracht werden. An dem Einsatz waren zwei Polizisten beteiligt. Weil der Mann massiven Widerstand geleistet habe, sei der Taser eingesetzt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Innenminister Roger Lewentz (SPD) hatte erst vor wenigen Tagen gesagt, dass bis 2021 alle 72 rheinland-pfälzischen Polizeiinspektionen mit Tasern ausgestattet werden sollen. Bei der Trierer Polizei sind die im Fachjargon Distanz-Elektroimpulsgeräte genannten Taser schon seit längerem erfolgreich im Einsatz. In mehr als 70 Prozent der Fälle habe bereits die Androhung ausgereicht, um Täter zu beschwichtigen, hieß es im vergangenen Jahr nach einem einjährigen Pilotversuch. Neben der Polizei sollen nach dem Willen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten auch Mitarbeiter in rheinland-pfälzischen Gefängnissen mit Tasern ausgestattet werden. Man halte an der Forderung auch nach dem Vorfall von Pirmasens fest, sagte Gewerkschaftschef Winfried Conrad…“
  • „Toter nach Taser Einsatz“ am 22. Januar 2019 bei amnesty international externer Link zum damaligen Todesfall in Pirmasens: „In Pirmasens in Rheinland-Pfalz ist ein Mann im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Tasers verstorben. Der 56-jährige Mann sollte in ein psychiatrisches Krankenhaus verbracht werden. Bei der Ingewahrsamnahme leistete dieser Widerstand, sodass die Polizeibeamt_innen ein Distanz-Elektroimpulsgerät ein. Auf dem Weg zum Krankenhaus ist der Mann dann kollabiert. Später konnte nur noch der Tod festgestellt werden. Rheinland-Pfalz hat beschlossen, den Taser flächendeckend einzuführen. In einer Anhörung des rheinland-pfälzischen Landtags hatte Amnesty International 2017 ausdrücklich vor den Risiken gewarnt. Die Einführung soll bis 2021 abgeschlossen sein.Amnesty International hat die flächendeckende Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten immer wieder kritisiert. Diese Waffen sollten nur speziell ausgebildeten Beamt_innen vorbehalten bleiben. Die amerikanische Sektion von Amnesty International hat zwischen 2001 und 2017 über 700 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz des Tasers gezählt. Erst vor einem Jahr hatte die niederländische Sektion von Amnesty International einen Bericht zum Einsatz des Tasers in den Niederlanden erstellt, und dabei eine ernüchternde Bilanz gezogen“.

Als ob die Gefahren unbekannt wären…

  • „Der Taser: Ein gescheitertes Experiment“ am 07. März 2018 ebenfalls bei amnesty international externer Link fasste bereits Erfahrungen aus den Niederlanden so zusammen: „… Die niederländische Sektion von Amnesty International hat einen Bericht zum Probelauf des Tasers in den Niederlanden erstellt. Die Bilanz ist ernüchternd, und steht auch in klarem Widerspruch zu vielen Argumenten, die in Deutschland vorgebracht werden, um den Taser einzuführen. Meistens wurde er in Situationen genutzt, die keinen Schusswaffeneinsatz erlaubt hätten, und in 80 % der Fälle wurde der Taser sogar gegen Unbewaffnete eingesetzt. In anderen Fällen wurden Menschen getasert, denen bereits Handschellen angelegt waren, oder sie wurden mehrfach getasert, was ein schweres Gesundheitsrisiko darstellt. Bereits das Einführungs-Training war mangelhaft. In der zwei Tage andauernden Vorbereitung wurden viele Risiken, die selbst vom Hersteller ausführlich vorgebracht werden, kaum behandelt. Diese Risiken beinhalten den Einsatz gegen psychisch kranke Menschen, sowie das mehrmalige Abgeben von Stromstößen in kurzer Abfolge. Trotz dieser Risiken wurden in einigen Fällen fünf, sechs oder gar sieben Stromstöße hintereinander abgegeben. Obwohl der Taser darauf ausgerichtet ist, Menschen auf Distanz zu halten, die eine Gefahr darstellen, wurde der Taser in 44 % aller Fälle im sogenannten drive-stun mode genutzt. Dies bedeutet, dass er direkt an den menschlichen Körper gehalten, und ein andauernder Stromschlag abgegeben wird. Dieser Modus dient einzig der Schmerzzufügung, um Widerstand zu brechen. Ein solcher Einsatz direkt am Körper dient nicht dazu, das Opfer vorübergehend handlungsunfähig zu machen…“
  • „50.000 Volt aus der Pistole„ von Patrick Illinger am 15. Mai 2012 bei der SZ online externer Link über bereits damals nicht mehr ganz neue Erkenntnisse: „… Zudem ist in der vergangenen Woche im Fachorgan Circulation eine Studie erschienen, die zu dem Schluss kommt, dass der Taser X26 auch zum Herztod führen kann. Der Kardiologe Douglas Zipes vom Krannert Institute of Cardiology im US-Bundesstaat Indiana hat acht Tasereinsätze aus den Jahren 2006 bis 2009 eingehend analysiert, bei denen die Elektroschockpistole gegen „klinisch gesunde Männer“ im Alter zwischen 16 und 48 Jahren eingesetzt worden war. Alle acht Männer hatten während oder nach dem Tasereinsatz das Bewusstsein verloren. Sieben von ihnen starben. Bei allen Opfern steckten die Taserpfeile im Brustbereich. Nachdem Zipes die bei der Wiederbelebung aufgezeichneten Herzströme im Detail analysiert hat, kommt er zu dem Schluss: Die Elektroschocks eines Tasers können Herzflimmern und Herzstillstand verursachen. Die Länge der Taserschocks war dabei unterschiedlich. Ein 17-Jähriger fiel nach fünf Sekunden Hochspannung in tödliche Ohnmacht. Einem 33-Jährigen jagten die Ordnungshüter 62 Sekunden lang Ströme durch den Körper…
  • „TASER: „Wunderwaffe aus den USA“ in Erprobung“ am 08. Dezember 2001 (!) bei Cilip externer Link meldete vor langen Jahren bereits: „Seit April dieses Jahres wird in Deutschland die von der US-amerika­nischen Firma „Taser International“ hergestellte Elektroschock-Waffe „Advanced Air Taser“ erprobt (Stückpreis etwa 800 DM). Am 14.8.2001 wurde der Taser erstmals zum Einsatz gebracht. Ein „Lebensmüder“ wur­de von einem SEK-Beamten in einem Hinterhof in Berlin-Kreuzberg durch den Taser niedergestreckt. Seither gilt der Taser als „Lebensretter“. Die wie eine Pistole aussehende Waffe setzt ihr Opfer durch einen Stromstoß von 50.000 Volt außer Gefecht.  Seit April dieses Jahres wird in Deutschland die von der US-amerika­nischen Firma „Taser International“ hergestellte Elektroschock-Waffe „Advanced Air Taser“ erprobt (Stückpreis etwa 800 DM). Am 14.8.2001 wurde der Taser erstmals zum Einsatz gebracht. Ein „Lebensmüder“ wur­de von einem SEK-Beamten in einem Hinterhof in Berlin-Kreuzberg durch den Taser niedergestreckt. Seither gilt der Taser als „Lebensretter“. Die wie eine Pistole aussehende Waffe setzt ihr Opfer durch einen Stromstoß von 50.000 Volt außer Gefecht. (…) Allerdings warnen MedizinerInnen davor, den Taser als gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Herz- und KreislaufpatientInnen seien nach einem Beschuss kollapsgefährdet. Laut Amnesty International gab es in den USA mehrere Todesfälle nach Taser-Beschüssen. Zumindest für Berlin ist die Legalität des Taser-Einsatzes zu bezweifeln, da das Gesetz des Landes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs das Gerät nicht explizit unter den zugelassenen Waffen auflistet…
  • „Polizisten setzen Messerangreifer mit Taser außer Gefecht“ am 12. März 2019 bei rbb24 externer Link meldete aus Berlin dagegen kein einziges Problem, ohne das jetzt mit einer Polizei-PM verglichen zu haben..: „Weil er seine Lebensgefährtin attackiert haben soll, haben Berliner Polizisten einen Messerangreifer mit einer Elektroschock-Pistole, einem sogenannten Taser, außer Gefecht gesetzt. Das teilte die Berliner Polizei am Dienstag mit. Der Einsatz fand in einer Kreuzberger Wohnung in der Adalbertstraße statt. Trotz entsprechender Aufforderung habe der Mann seine zwei Messer nicht abgelegt. „Als der 34-Jährige die Hand mit einem Messer hob, löste ein Beamter den Taser aus“, sagte ein Sprecher der Polizei. Der 34-Jährige wurde am Montagmittag vorübergehend festgenommen und in ein Krankenhaus gebracht – dort wurde er laut den Angaben wegen seines psychischen Zustandes weiter beobachtet. Seiner 30 Jahre alten Lebensgefährtin soll er eine Schnittverletzung am Oberschenkel zugefügt haben. Sie wurde in einer Klinik behandelt. Die Polizei stuft den Vorfall als häusliche Gewalt ein. (…) Um die Einführung von Taser-Pistolen für die Berliner Polizei zu prüfen, testen einige Streifenpolizisten in Teilen von Kreuzberg und Mitte die Geräte seit Februar 2017 in einem Probelauf. Sie sollen diese einsetzen können, um in bestimmten Situationen den Griff zur Pistole zu vermeiden. Angreifer werden mit dem Taser kurzzeitig außer Gefecht gesetzt, aber nicht ernsthaft verletzt….“
  • GdP Hessen erneuert die Forderung nach Einführung eines DEIG (Taser)“ am 21. Februar 2018 bei der Gewerkschaft der Polizei Hessen externer Link – die diese Forderung zumindest bei der Landesregierung durchgekämpft hat: „Nach der in der vergangenen Woche in Wiesbaden vorgestellten Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 3512 Polizisten Opfer von Straftaten. „So hoch war diese Zahl noch nie“, betonte Grün. Seine Gewerkschaft sei der Meinung, dass sich ein Teil dieser Angriffe „mit Hilfe moderner Distanzmittel wie etwa dem Taser vermeiden“ lasse. Ein Taser kann aus einer Distanz von bis zu sechs Metern eingesetzt werden. Über den Einsatz von Tasern hatten sich der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und seine Minister auch am Montag bei einer auswärtigen Kabinettssitzung im Frankfurter Polizeipräsidium informiert. Erste Erfahrungen über das Pilotprojekt werden voraussichtlich im Sommer ausgewertet…“

…wird auf die neuerlichen Todesberichte wie gewohnt reagiert

  • „Taser – eine umstrittene Waffe“ von Pitt von Bebenburg am 13. Mai 2019 in der FR online externer Link ist ein Beitrag, der neben – redaktionell „anempfohlenen“? – etwas seltsamen Abwägungen auch eine Überraschung und eine Selbstverständlichkeit berichtet: „… Es sollte aber niemand so tun, als ob die entscheidenden Fragen schon zu beantworten wären. Bisher steht nicht fest, ob der Einsatz des Elektroimpulsgeräts für den Tod des Mannes verantwortlich war. Es wäre sehr hilfreich, wenn diese Klärung in Hessen nicht so lange auf sich warten lassen würde wie bei einem Todesfall in Rheinland-Pfalz, der sich bereits im Januar ereignet hat. Die öffentliche Meinung geht in Sachen Taser auch deswegen weit auseinander, weil sich die Informationen dazu extrem widersprechen. Während das Nachrichtenportal Reuters mehr als 1000 Todesfälle in 20 Jahren in den USA zusammengetragen hat, die durch den Taser verursacht worden sein sollen, sieht die Deutsche Hochschule der Polizei nicht einmal „Hinweise auf besondere gesundheitliche Risiken“….“ – die Überraschung ist natürlich, dass es noch Medien gibt, die nicht die Pressemitteilungen der Polizei vervielfältigen, keine Überraschung dagegen, dass die studierten Polizisten keinerlei Bedenken haben…
  • „Beuth hält – trotz Todesfall – an Tasern fest“ ebenfalls von Pitt von Bebenburg am 13. Mai 2019 in der FR online externer Link vermag ebenfalls keine Überraschung mitzuteilen, was die Reaktion des verantwortlichen Innenministers betrifft: „Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hält am Einsatz von Tasern fest, die offiziell Deig (Abkürzung für „Distanz-Elektroimpulsgerät“) genannt werden. Ein Sprecher Beuths sagte der FR am Montag, man habe „positive Erfahrungen“ mit den Geräten gesammelt. „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das Deig die Handlungsoptionen erweitert und je nach Lage die Möglichkeit bietet, ein milderes Zwangsmittel als die Schusswaffe einzusetzen“, erklärte er. Aus den Einsatzerfahrungen ergebe sich auch, dass das Deig eine „präventiv-abschreckende Wirkung“ entfalte und so zur Deeskalation beitrage. Die Polizisten würden „umfassend vorbereitet“, ehe sie die Erlaubnis zum Einsatz des Tasers erhielten, fügte der Sprecher hinzu…“
  • „Linke fordert Stopp von Tasern“ auch von Pitt v. Bebenburg am 13. Mai 2019 in der FR online externer Link berichtet immerhin davon, dass es auch andere parlamentarische Reaktionen auf den Tod in Frankfurt gab, als jene des Innenministers: „… Nun soll herausgefunden werden, ob der Einsatz des Tasers verantwortlich für den Tod war. Das Gerät heißt in der Fachsprache Distanz-Elektroimpulsgerät, abgekürzt Deig. Dessen Geschosse sind mit Widerhaken versehen und durch Drähte mit der Pistole verbunden. Wenn die Haken sich in die Haut eines Menschen bohren, werden elektrische Impulse übertragen. Der Getroffene erleidet Stromschläge, die ihn außer Gefecht setzen. Im Januar war ein 56-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz im rheinland-pfälzischen Pirmasens an einem Herzinfarkt gestorben, nachdem die Polizei das Elektroimpulsgerät gegen ihn eingesetzt hatte. Bis heute ist in diesem Fall nicht geklärt, inwieweit der Elektroschock für den Tod verantwortlich war. Der Einsatz von Tasern stelle „zumindest bei kranken Menschen entgegen aller bisherigen Aussagen ein großes Gesundheitsrisiko dar“, urteilte Linken-Politiker Schaus. „Daher muss bis auf weiteres auf deren Einsatz gänzlich verzichtet werden.“
  • Tod mit TaserChronik der Tasertoten von Cilip externer Link

Siehe zu Tasern in Polizeihänden zuvor im LabourNet Germany:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=148656
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