Immer mehr Erwerbsminderungs-Rentner auf Sozialhilfe angewiesen. Reform von Bundessozialminister Heil hilft Bestandsrentnern nicht
„Immer mehr Menschen sind trotz Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen. Die Zahl der Betroffenen hat sich von 102.578 im Jahr 2010 auf 196.466 im Jahr 2017 praktisch verdoppelt. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, berichtet die »Neue Osnabrücker Zeitung« (Donnerstagsausgabe). Der Anteil der Erwerbsminderungs-Rentner, die zusätzlich Grundsicherung benötigen, stieg im selben Zeitraum von 9,5 auf 15,2 Prozent. Damit war vor zwei Jahren mehr als jeder siebte Erwerbsminderungs-Rentner betroffen. Zahlen für das Jahr 2018 lagen dem Ministerium noch nicht vor. Zwar hat die Bundesregierung deutliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die durch Krankheit oder Behinderung arbeitsunfähig werden. Von der Reform von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) profitieren allerdings nur »Neu-Rentner«, die seit 2019 erwerbsgemindert werden. Verbesserungen bei der Zurechnungszeit müssten aber auch den Bestandsrentnern zugutekommen..“ Agenturmeldung vom 04.04.2019 beim ND online