Gender Pay Gap: ZDF-Reporterin Birte Meier klagt gegen Diskriminierung

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. OktoberKeine belegte Diskriminierung. Kein Schadensersatz. Kein Auskunftsrecht. Für die ZDF-Reporterin Birte Meier ist das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts am heutigen Dienstagmittag eine Niederlage auf ganzer Linie. (…) Der Rechtsstreit zwischen Meier und ihrem Arbeitgeber, dem ZDF, begann im Jahr 2016. In persönlichen Gesprächen meinte die bei „Frontal 21“ beschäftigte Journalistin erfahren zu haben, dass sie weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen. Das liege nur daran, dass sie eine Frau sei, meinte Meier und zog vor Gericht. Das wies die Klage in erster Instanz ab. Dieser Entscheidung folgte nun auch die nächst höhere Ebene. (…) Ebenfalls zurückgewiesen wurde der Versuch, sich im gleichen Verfahren vom Status als feste Freie zu einer festen Mitarbeiterin einzuklagen. Das sollte den Vergleich zwischen den unterschiedlichen Bezahlungen innerhalb der Redaktion erleichtern…“ Beitrag von Juliane Wiedemeier vom 5. Februar 2019 bei Übermedien externer Link mit Hintergründen, siehe zur Klage:

  • Equal Pay: Jahrelanger Rechtsstreit mit ZDF endet mit Vergleich New
    Mit einer Einigung zwischen der Journalistin Birte Meier und ihrem ehemaligen Arbeitgeber, dem ZDF, ist nun auch das zweite von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) begleitete Equal Pay-Verfahren zum Abschluss gekommen: Im Februar hatte Susanne Dumas gemeinsam mit der GFF ihr Recht auf gleiche Bezahlung erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht durchgesetzt. Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und GFF-Verfahrenskoordinatorin: „Gut, dass Birte Meier dieses Kapitel endlich abschließen kann. Es bleibt jedoch ein Skandal, dass sie so viele Jahre kämpfen musste, um endlich Geld zu sehen. Mit ihrer Hartnäckigkeit konnte sie viel für Frauen in Deutschland erreichen. Ihr Grundsatzurteil von 2020 hat mit dem von Susanne Dumas in diesem Jahr erstrittenen Urteil Meilensteine gesetzt: Künftig werden Frauen es wesentlich leichter haben, gleiche Bezahlung einzufordern.“ Das Bundesarbeitsgericht hatte in den beiden Urteilen klargestellt: Auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte haben Anspruch auf Lohnauskunft. Und Arbeitgeber dürfen vom Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht abweichen, nur weil ein Mann höhere Gehaltsforderungen stellt als seine Kollegin…“ Meldung der Gesellschaft für Freiheitsrechte vom 29. August 2023 externer Link
  • Paukenschlag für Equal Pay: Bundesarbeitsgericht fällt Grundsatzurteil nach GFF-Verfahren: Gleiche Bezahlung ist keine Verhandlungssache
    Das Bundesarbeitsgericht entschied heute nach einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützten Klage, dass Arbeitgeber*innen vom Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht abweichen dürfen, nur weil ein Mann höhere Gehaltsforderungen stellt als seine Kollegin. Damit gab das Gericht der ehemaligen Mitarbeiterin eines sächsischen Metallunternehmens recht, und sprach ihr knapp 15.000 € entgangenen Lohn und eine Entschädigung in Höhe von 2000 € zu. (…) Die Klägerin Susanne Dumas hatte zwischen 2017 und 2021 bei der Photon Meissener Technologies GmbH gearbeitet. Das Unternehmen hatte die ungleiche Bezahlung damit gerechtfertigt, dass der Mann bei seiner Einstellung mehr Lohn gefordert habe. Dieser Argumentation waren das Arbeitsgericht Leipzig und das Landesarbeitsgericht Sachsen gefolgt und hatten die Gehaltsverhandlungen als objektiven arbeitsbezogenen Grund für bessere Bezahlung gewertet. Das wollte die Klägerin nicht hinnehmen – ihre Ausdauer zahlte sich jetzt aus…“ Pressemitteilung vom 16.2.2023 von GFF externer Link und dort mehr zur Geschichte der Klage externer Link

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=143834
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