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[GEW Hessen] Es reicht! Disziplinarverfahren wegen Streikteilnahme 2015 endlich einstellen!
„Drei Tage vor Heiligabend präsentierte Kultusminister Lorz ein besonderes Weihnachtsgeschenk für die hessischen Lehrerinnen und Lehrer: Die Schulleitungen sollten diese – von den Schulämtern per E-Mail beauftragt – darüber informieren, dass im Rahmen einer Interessenabwägung die Aussetzung der Disziplinarverfahren gegen die hessischen Beamtinnen und Beamten, die sich am 16. Juni 2015 am Beamtenstreik beteiligt haben, verlängert werde. Die letzte Verlängerung der Aussetzung vom Juni vergangenen Jahres war befristet bis zum 31.12.2018. Die weitere Aussetzung der Disziplinarverfahren soll jetzt bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) laufen. „Wir fordern das Land Hessen nochmals auf, die zunächst eingeleiteten und zwischenzeitlich ausgesetzten Disziplinarverfahren gegen die mehreren tausend Lehrkräfte, die sich an unserem Streik beteiligt haben, nicht wieder aufzunehmen. Vielmehr müssen diese Verfahren endgültig eingestellt werden und die entsprechenden Unterlagen aus den Personalakten entfernt werden“, erklärte die GEW-Landesvorsitzende Maike Wiedwald…“ GEW-Pressemitteilung 11. Januar 2019 und mehr daraus/dazu:
- Erfolg im GEW-Rechtsverfahren: Gericht hebt Disziplinarverfahren wegen Teilnahme am Beamtenstreik auf
„Mit dem heutigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Verweis gegen eine Beamtin aufgehoben, die 2015 am Beamtenstreik teilgenommen hat. Zu dem Streik hatte die GEW Hessen aufgerufen, um die von der Landesregierung verordnete Null-Runde 2015 zu verhindern. Ziel des war die Übertragung des Tarifergebnisse zu erreichen. Unter anderem diese Null-Runde führte zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Besoldung in Hessen nicht verfassungskonform ist.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Verweis acht Jahre nach dem Streik als nicht mehr zweckmäßig angesehen und den Verweis mit dem heutigen Tag aufgehoben. Juristisch ausschlaggebend war die überlange Verfahrensdauer, nach vier Jahren muss der Dienstherr das Verfahren zu Ende geführt haben. Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, bewertete die Entscheidung als Erfolg: „Heute ist ein guter Tag für die hessischen Beamtinnen und Beamte. Seit heute ist klar, dass massenhaft verhängte und in die Länge gezogene Disziplinarverfahren kein geeignetes Mittel sind, um Beamtinnen und Beamte daran zu hindern, sich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen. Es ist Zeit für ein modernes Beamtenrecht, dass den Kolleginnen und Kollegen die vollen Koalitionsrechte zugesteht“.
Die GEW Hessen fordert das Kultusministerium auf, alle Disziplinarverfahren unverzüglich einzustellen und den Kolleginnen und Kollegen die noch ausstehenden Dienstjubiläen zu gewähren.“ Pressemitteilung der GEW Hessen vom 27.4.2023 - Weiter aus der GEW-Pressemitteilung 11. Januar 2019 : Beamtinnen und Beamte haben das Recht, dass ein Disziplinarverfahren zügig durchgeführt wird, es gilt der sogenannte Beschleunigungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Durchführung eines Disziplinarverfahrens nicht länger als sechs Monate andauern sollte. Bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens vor dem EGMR kann es jedoch noch weitere fünf Jahre dauern. Die Betroffenen wären dann insgesamt über acht Jahre einem schwebenden Disziplinarverfahren ausgesetzt, der 16-fachen Dauer eines „regulären“ Disziplinarverfahrens. Maike Wiedwald weiter: „Mittlerweile sind weit mehr als drei Jahre seit dem Streik vergangen. Nach einer solchen Zeitdauer muss das Verwertungsverbot für die Unterlagen zu einem Disziplinarverfahren längst gegriffen haben. Die Lehrkräfte haben ein Recht darauf, dass ihre Personalakte jetzt wieder frei von belastenden Unterlagen zum Disziplinarverfahren sind.“…“
- Siehe zum Hintergrund unser Dossier Lehrer in der Tarifrunde 2015