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Prosegur Niederlassung Düsseldorf: Arbeitgeber missachtet das Grundgesetz und versucht Gewerkschaftsinformationen zu verbieten!
Dossier
„Mit einer ver.di-Info haben wir am 02.11.2018 über die Verstöße des Arbeitgebers gegen die gültige Gesamtbetriebsvereinbarung Tourenplanung berichtet und diese im Betrieb den Beschäftigten zugänglich gemacht. Neben den kontinuierlichen Verstößen, haben wir auch die negative Haltung des Areamanagers, Herrn Malencia, gegenüber dem Betriebsrat klar beschrieben. Betriebsleitung reißt widerrechtlich ver.di-Info vom „Schwarzen Brett“! (…) Es ist offensichtlich, dass die Geschäftsführung durch diese gesetzwidrige Handlung, die grundgesetzlich geschützten Informationsrechte der Gewerkschaft im Betrieb verhindern möchte und damit anscheinend kein Problem hat, das Grundgesetz klar und deutlich zu missachten. Ziel des Arbeitgebers: Beschäftigte sollen am besten keine Information über Missstände bei Prosegur erhalten!...“ Mitteilung vom 16.11.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW und weiter/unverändert dazu:
- Polizeinsatz: Prosegur verwehrt ver.di Zutritt zur Betriebsversammlung und droht dem Gewerkschaftssekretär mit einer Strafanzeige
- Unglaubliche Vorgänge bei Prosegur!
„Ein bisher unglaublicher Vorgang hat sich am 09.11.2023 bei der Hauptverwaltung der Prosegur abgespielt. Der Betriebsrat hat zu einer Betriebsversammlung eingeladen – selbstverständlich stand auch die Teilnahme der Gewerkschaft ver.di auf der Tagesordnung. Wie in allen Betrieben und Branchen selbstverständlich üblich, hat die im Betrieb vertretene Gewerkschaft ein Teilnahmerecht. Das ergibt sich aus § 46 Abs. 1 BetrVG – „an den Betriebs- oder Abteilungsversammlungen können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft beratend teilnehmen.“
Der Betriebsrat hat unter der Mitteilung der Tagesordnung den Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert. Am Morgen des 09.11.2023 teilte der Leiter HR gegenüber dem BR mit, einem Gewerkschaftsvertreter werde der Zutritt zur Betriebsversammlung verwehrt. Eingeladen waren u.a. der örtlich zuständige Gewerkschaftssekretär und auch ein Mitglied des Aufsichtsrates. Bei Eintreffen wurde der Gewerkschaftssekretär bereits vom Chief Human Resources Officer in Empfang genommen und mit den Worten begleitet, dass, wenn er nun das Gebäude betritt, er mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen muss.
Es wurde gegenüber dem Gewerkschaftsvertreter sogar die Aussage getätigt, dass hier auf Anweisung der Geschäftsführung gehandelt würde…“ Meldung vom 10.11.2023 von ver.di FB Besondere Dienstleistungen - Flugblatt: Unglaubliche Vorgänge bei Prosegur: Gewerkschaftsvertreter wird Zugang zum Betrieb verwehrt!
„… Es musste die Polizei gerufen werden – die auch ihre to-tale Überraschung über das Verhalten des Arbeitgebers zum Ausdruck brachte. Auch ihnen sei so etwas noch nicht untergekommen! ES IST KLAR! Das ist eine Zeitenwende im Umgang mit den Arbeitnehmervertretungen. Eines weltweit agierenden Unternehmens absolut unwürdig! Hier werden die Rechte von Arbeit-nehmer*innen und ihren Interessenvertretungen unter Androhung eines Strafantrages unterbunden und behindert! Ist das die neue Unternehmenskultur von Prosegur??? Es fing schon bei den Betriebsbesuchen in NRW an, bei denen der Gewerkschaft der Zutritt auf das Betriebsgelände unter dem Vorwand des Sicherheitsrisikos verwährt wurde und gipfelt nun darin, dass selbst die Teilnahme an einer Betriebsversammlung verhindert wird…“ Flugblatt von ver.di FB Besondere Dienstleistungen ebenfalls vom 10.11.23 und die erste Info dazu: - „Polizeinsatz: #Prosegur verwehrt verdi Zutritt zur Betriebsversammlung. Ein Arbeitgebervertreter drohte dem Gewerkschaftssekretär mit einer Strafanzeige, falls er sein Recht zur Teilnahme an der Betriebsversammlung wahrnehmen würde! #UnionBusting ist Panik vor Mitbestimmung“ Tweet von arbeitsunrecht vom 9. Nov. 2023
- Unglaubliche Vorgänge bei Prosegur!
- Arbeitgeber suspendiert gezielt Beschäftigte! Prosegur ignoriert weiter Arbeitnehmerrechte!
„Ende 2018 hatten wir schon über Verstöße vom Arbeitgeber berichtet. Die Geschäftsführung hat offenbar unsere bisherige Botschaft, die Arbeitnehmerrechte einzuhalten, nicht verstanden. Prosegur missachtet weiterhin die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV)! Auf den vergangenen Betriebsversammlungen haben wir gemeinsam mit dem Betriebsrat den Arbeitgeber mehrfach aufgefordert, die Gesamtbetriebsvereinbarung Tourenplanung uneingeschränkt einzuhalten. Trotz der klar definierten GBV-Arbeitszeitregelung plant der Arbeitgeber die Touren, ohne die zwingend vorgeschaltete Zustimmung des Betriebsrates einzuholen, bis zu 10 Stunden. (…) Mindestens vier Beschäftigte ohne eine Erklärung vom Dienst suspendiert! Die GBV Tourenplanung regelt zusätzlich, dass eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzelner Kolleginnen und Kollegen unzulässig und damit verboten ist. Trotz dieser gültigen Regelung pickt der Arbeitgeber gezielt Beschäftigte heraus, um offenbar von ihnen Mehrarbeit zu verlangen. Aktuell hat Prosegur vier Kollegen zunächst ohne eine Begründung aus dem Dienst suspendiert. Es ist sehr auffällig, dass gerade diejenigen Mitarbeiter freigestellt wurden, die ihren Dienst nach der GBV-Regelung (7,5 Std. plus Vor- und Nacharbeit) geleistet haben. Der Arbeitgeber hat offenbar ein Problem mit Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeit einhalten und damit ihre eigene Gesundheit schützen. Obwohl die GBV deutlich Leistungskontrollen ausschließt, werden Mitarbeiter bei Prosegur gezielt in den Focus genommen und durch Suspendierung massiv unter Druck gesetzt. Wir können zurzeit nicht ausschließen, dass weitere Einschüchterungsversuche folgen. (…) Geschäftsführung versucht Beschäftigte zu „disziplinieren“! Gesamtbetriebsrat wird juristische Schritte gegen Prosegur einleiten! Durch die unzulässige Tourenplanung von bis zu 10 Stunden, ohne Zustimmung des Betriebsrates, werden Beschäftigte genötigt, die langen Touren ohne „Wenn und Aber“ durch zu fahren. Die vier Mitarbeiter, die sich berechtigterweise nicht an diese verfehlte und unzulässige Planung gehalten haben, wurden vom Arbeitgeber jetzt dafür gemaßregelt. Der Arbeitgeber verfolgt mit der Suspendierung offenbar das Ziel, alle Beschäftigten zu „disziplinieren“ und zu Überstunden zu zwingen. Der GBR wird, da der Arbeitgeber die GBV nach wie vor nicht einhält, nunmehr juristische Schritte einleiten. Prosegur missachtet die GBV auch in anderen Niederlassungen.“ Mitteilung vom 07.07.2019 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW
- Prosegur Niederlassung Düsseldorf: Belegschaft gibt richtige Antwort! Hohe Beteiligung an der Mahnwache
„Die Belegschaft hat am Freitag, 07.12.2018, Geschlossenheit gezeigt und der Geschäftsführung genau die richtige Antwort gegeben. Mit der Mahnwache wurde zum einen auf betriebliche Verfehlungen der Geschäftsführung reagiert, zum anderen auf Angriffe von Informationsrechten und der Koalitionsfreiheit unserer Kolleginnen und Kollegen. Der Arbeitgeber wurde mit dieser demokratischen Aktion klar in die gesetzlichen Schranken gewiesen. (…) Obwohl der Arbeitgeber mit allen Mitteln versucht die Belegschaft von der Gewerkschaft fernzuhalten und eine Versammlung unter freiem Himmel zu unterbinden, hat es am Freitag, trotz schlechtem Wetter, eine Demonstration von Zusammenhalt der Kolleginnen und Kollegen gegeben. Bei Hähnchen und Pommes konnten wir dem Regen trotzen und über die betrieblichen Themen sowie über die aktuelle Tarifverhandlung informieren. Derzeit ist einiges los bei Prosegur. Zeitgleich mit Beginn der ver.di-Mahnwache am Freitag war auch die Bezirksregierung Düsseldorf im Betrieb und hat Unterlagen des Arbeitgebers zur intensiven Prüfung mitgenommen. Wir werden am Dienstag, 11.12.2018, auf der Betriebsversammlung zu allen Themen berichten, insbesondere zur aktuellen Tarifverhandlung.“ Mitteilung vom 10.12.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW
- Prosegur Niederlassung Düsseldorf: Mahnwache am 07.12.2018 am Betriebsstandort mit Polizei-Begleitung gegen den Angriff auf grundgesetzliche Koalitionsfreiheit!
„Der Arbeitgeber hatte Anfang November 2018 unsere ver.di-Information vom „Schwarzen Brett“ des Betriebsrates runtergerissen. Damit hat er klar die Grundrechte der Beschäftigten sowie die Koalitionsfreiheit angegriffen. Vor diesem Hintergrund haben unsere ver.di-Vertrauensleute im Betrieb gemeinsam mit unseren Betriebsratsmitgliedern entschieden, diesem Angriff deutlicher entgegen zu treten. (…) Wir werden die Geschäftsführung in die Verantwortung nehmen und nicht zulassen, dass die Arbeitnehmerrechte ignoriert werden. Wir haben dem Geschäftsführer Herrn White mitgeteilt, dass wir im Gegensatz zum Arbeitgeber die Beschäftigten wertschätzen und eine Alternative zum abgesagten Sommerfest organisieren werden. Der Arbeitgeber hat uns als Gewerkschaft untersagt, eine alternative Veranstaltung zum Sommerfest auf dem Betriebsgelände durchzuführen. Eine weitere Aussage des Geschäftsführers war, dass eine ver.di-Veranstaltung für die Beschäftigten nicht notwendig sei. Wir können auch anders! Wir brauchen nicht zwingend die Erlaubnis des Arbeitgebers, um uns mit den Beschäftigten am Betriebsstandort zu versammeln. Trotz der Anstrengung des Arbeitgebers, uns von einem Treffen mit den Beschäftigten abzuhalten, haben wir in unmittelbarer Nähe des Betriebsgeländes eine Mahnwache bei der Polizei angemeldet…“ Mitteilung vom 05.12.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW zum Grillhähnchen-Wagen am 07.12.2018 für die Beschäftigten ab 12 Uhr (Ende ist für ca. 17:30 Uhr geplant) in die Westfalenstr./S-Bahn Rath