[Prozessbeginn in Augsburg: 07.11.2018] Solidarität mit den 32 „Angeklagten“ der Proteste in Donauwörth – Unterstützt die Kampagne #freeDW32!

Dossier

freedw32Die Betroffenen der rassistischen Polizeirepression in Donauwörth (Bayern) dürfen nicht weiterhin allein gelassen werden!! Am 7. November starten die Gerichtsprozesse in Augsburg. Nicht nur Donauwörth, sondern auch Deggendorf, Ellwangen und Waldkraiburg zeigen, dass Polizeigewalt und Kriminalisierung von geflüchteten Menschen überall sind. Lasst uns auch antirassistische Forderungen überall hinbringen. Macht mit bei der Kampagne: Druckt eine Forderung der Betroffenen aus, zeigt sie an einem öffentlichen Ort oder Denkmal, macht ein Foto und schickt es uns“  – aus der Rundmail „Kampagne #freeDW32 – Repression gegen Geflüchtete in Donauwörth (Bayern)“ vom 12. Oktober 2018 der Münchner Gruppierung Solidarity and Resistance mit dem Aufruf zur Solidarität aus Anlass des anstehenden Prozessbeginns in Augsburg am 7. November – dem sich LabourNet Germany anschließt. Siehe dazu auch zwei Beiträge auf der Webseite von Solidarity and Resistance – sowohl zu dem damaligen Polizeiüberfall (März 2018), als auch zu den weiteren Erfahrungen der Betroffenen – und den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zur Verfolgung von Widerstand im Lager:

  • Soli-Aufruf: Stephansposching Polizeieinsatz – Prozess gegen Geflüchteten wird am 3., 16. und 26.9. in Deggendorf fortgesetzt New
    Das Verfahren gegen einen Geflüchteten aus Sierra Leone, der bei der massiven Polizeirazzia im Oktober 2018 im Ankerzentrum Stephansposching in Bayern festgenommen wurde, wird am Dienstag, den 3. September 2019 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Deggendorf fortgesetzt (evtl. mit Folgeterminen am 16.9. und 26.9., jeweils um 9 Uhr). Mohamed B. wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Diese Vorwürfe, für die es kaum Belege gibt, folgen dem bekannten Muster der Kriminalisierung von Asylsuchenden durch massive Polizeieinsätze in Bayern. (…) Für B. sah der Strafbefehl sieben Monate Haft auf Bewährung vor. Dagegen legte B. Anfang 2019 fristgerecht Einspruch ein. Doch das Amtsgericht Deggendorf hat bereits unter Beweis gestellt, dass es die Rechte von schwarzen Geflüchteten für vernachlässigbar hält. So war die zuständige Richterin zunächst nicht bereit, eine Hauptverhandlung durchzuführen. Stattdessen versuchte sie bei einem ersten Termin am 22. August, B. zu einem Geständnis zu überreden, indem sie ihm mit bis zu fünf Jahren Haft drohte. Er solle die siebenmonatige Bewährungsstrafe akzeptieren, da diese „mild“ sei und alle anderen ebenfalls gestanden hätten. Auch B.s Pflichtverteidiger empfahl mit Nachdruck, ein Geständnis abzuliefern. Mohamed B. gab nicht auf und wiederholte, dass er am 24. Oktober 2018 nur deshalb verhaftet wurde, weil ein leitende Mitarbeiter des Ankerzentrums seinen Namen an die Polizei weitergegeben hatte – als persönliche Rache dafür, dass B. zuvor Kritik an den Bedingungen im Lager geäußert hatte. Diesen Grund für die Festnahme, dass er also B.s Namen von der Mitarbeiter der Unterkunft bekommen habe, bestätigte ein Polizeizeuge, der am 22. August 2019 befragt wurde, nachdem die Richterin der Eröffnung des Hauptverfahrens zugestimmt hatte. Die Richterin reagierte überrascht, als deutlich wurde, dass der Zeuge keine Angaben machen konnte, die die Anklage gegen B. stützen. Nach unseren Informationen werden die meisten der 18 Zeugen, die das Gericht zu den drei kommenden Terminen geladen hat, das ebenfalls nicht können. Wir rufen Aktivist*innen und Freund*innen auf, ihre Solidarität zu zeigen und die politisch motivierte Kriminalisierung und Legitimation der Polizeigewalt gegen Geflüchtete kritisch zu beobachten. Mohamed B. braucht Eure Unterstützung auch deshalb, weil er am 3.9.  nicht von seinem Wahlverteidiger vertreten werden kann, da die Richterin zu einer Terminverschiebung nicht bereit war. Kommt zum Gericht am 3.9. um 9 Uhr (und am 16.9. & 26.9.): Amtsgericht Deggendorf: Amanstraße 17, 94469 DeggendorfAufruf vom 31.8.2019 bei Justiz watch externer Link
  • #freeDW32: Aufruf zum solidarischen Prozessbesuch am Montag, 06.Mai 2019 in Augsburg 
    „Am Montag, den 06. Mai steht erneut einer der DW 32 vor Gericht – ein Geflüchteter, der während dem brutalen Polizeiüberfall auf die (damalige) Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth im März 2018 inhaftiert wurde. Die letzten beiden Gerichtsprozesse im November haben gezeigt: Widersprüchliche und vage Zeugenaussagen der Securities reichen für Verurteilungen. Damals war nicht mal die tatsächliche Anwesenheit der Angeklagten widerspruchsfrei geklärt. Umso wichtiger ist es, den Gerichtsprozess erneut kritisch zu beobachten und solidarisch zu besuchen! Kommt am Montag, 06.Mai 2019 zum Amtsgericht Augsburg, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg. Der Prozess beginnt um 13:30 Uhr…“ Aufruf von und bei Solidarity and Resistance vom 1. Mai 2019 externer Link, siehe dazu auch:

    • Donauwörth Polizeiangriff: Nächster Prozesstermin 6. Mai in Augsburg
      „… Bereits am 7. November 2018, als zwei Gambier ihre Strafbefehle wegen Landfriedenbruchs anfochten, musste das Gericht anerkennen, dass es entgegen den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und Polizei keinen gewalttätigen Widerstand der Anwohner gegen den Abschiebeversuch in der Nacht vom 14. März 2018 gab. Die Identifizierung von “Tätern” erwies sich vor Gericht als unzuverlässig und tendenziös. Sie basierte auf visuellen Eindrücken von ein oder zwei Mitarbeiter*innen während der nächtlichen Ereignisse, die sich über mehrere Stunden an verschiedenen Orten entwickelten, als Bewohner*innen aufgrund eines Feueralarms aus ihren Zimmern kamen. Die Zeugen konnten den Angeklagten keine konkrete Handlungen oder Äußerungen zuordnen. Dennoch entschied das Gericht, ihre Strafen aufrechtzuerhalten. Die beiden Angeklagten legten selbstverständlich gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein. Die Beweislage gegen Sam D., im Prozess am 6. Mai, ist spekulativ. Wir gehen davon aus, dass das Amtsgericht Augsburg weiterhin versuchen wird, seine Auffassung von “Gerechtigkeit” in einem kurzem Prozess gegen Personen, die es “Gäste” nennt, durchzusetzen. Das Gericht hat bislang kein großes Interesse an einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren gezeigt.Grund- und Menschenrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit von afrikanischen Geflüchteten werden vom Gericht nicht geachtet. Nach zahlreichen Polizeieinsätzen 2018 in bayerischen und baden-württembergischen Erstaufnahmezentren zeigt sich auch vor den Gerichten eine politische Tendenz der Prozesse. Die Polizeieinsätze in den Flüchtlingslagern in Ellwangen, Stephansposching, Donauwörth, Donaueschingen und anderen Orten verfolgten das Ziel einer massiven Einschüchterung und Verunsicherung der Bewohner*innen. Insbesondere sollen afrikanische Asylsuchende als “Kriminelle” vorgeführt werden um Abschiebungen von Asylsuchenden “ohne Bleibeperspektive” besser legitimieren zu können. (…) Wir rufen Aktivist*innen und Freunde auf, ihre Solidarität mit Sam D. zu zeigen und das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Augsburg am 6. Mai um 13:30 Uhr zu beobachten. Eine Kundgebung vor dem Gericht beginnt um 12 Uhr…“ Soliaufruf vom 30. April 2019 bei Culture of Deportion externer Link
  • Augsburger Gericht beurteilt Widerstand im Flüchtlingslager Donauwörth als Landfriedensbruch: Breiter Protest organisiert 
    Am 7. November versuchten zwei gambische Flüchtlinge zurecht, aber vergeblich, ihre Strafbefehle wegen „Landfriedensbruch“ vor dem Augsburger Amtsgericht anzufechten. Sie wurden zusammen mit 30 anderen Geflüchteten bei einer massiven Polizeiaktion im Ankerzentrum Donauwörth am 14. März festgenommen und in verschiedenen bayerischen Gefängnissen zwei Monate lang festgehalten. In Donauwörth ist die zentrale Erstaufnahme-Einrichtung für Asylbewerber in Schwaben, die auf Veranlassung der Innenminister Seehofer und Herrmann in ein Ankerzentrum umgewandelt wurde. Der Augsburger Flüchtlingsrat, Linksjugend solid, Aktivisten aus Nürnberg und Donauwörth und nicht zuletzt die Selbstorganisation der Geflüchteten hatten zu einer Protestkundgebung vor dem Amtsgericht in der Gögginger Straße aufgerufen. Kerem Billor, einer der Sprecher des Augsburger Jugendbündnisses und Vorstandsmitglied bei der Linken, moderierte und betonte vor allem die Notwendigkeit des Kampfes gegen Rassismus an allen Fronten. Widerstand sei nur gemeinsam mit den Flüchtlingen möglich, das Damoklesschwert der Ausweisung, die ständig drohenden Deportationen sollen ein gemeinsames Agieren, eine gemeinsame Front verhindern..“ – aus dem Bericht „Gambische Flüchtlinge versuchen, ihre Strafbefehle wegen „Landfriedensbruch“ anzufechten – Protestkundgebung vor dem Amtsgericht Augsburg“ am 15. November 2018 beim Forum solidarisches und friedliches Augsburg externer Link, der von einer ausführlichen Dokumentation ergänzt wird
  • „Freiheit für die Geflüchteten in Donauwörth, Ellwangen, und überall! #FreeDW32!“ am 24. Mai 2018 bei Solidarity and Resistance externer Link war ein Beitrag, in dem die Eriegnisse in Donauwörth im März wie folgt zusammengefasst wurden: „In Donauwörth konnte am 14. März 2018 in den Morgenstunden eine Abschiebung verhindert werden. Die entsprechende Person war nicht auffindbar, und solidarische Menschen aus dem Donauwörther Lager forderten verbal den Stopp der Abschiebung. Am Nachmittag des selben Tages kehrte die Polizei zurück. Hierbei wurden mindestens 29 Bewohner der EA verhaftet, und des Landfriedensbruches bezichtigt. Zusätzlich wurden ca. 300 Bewohner*innen trotz verriegelter Fenster in ihren Zimmern mit Pfefferspray und Tränengas attackiert. Diese stattgefundene Körperverletzung wurde hierbei aber nicht etwa den 300 aktiv und passiv bewaffneten Polizeibeamt*innen zugeschrieben, sondern den Bewohner*innen des Lagers. So wie auch im Fall von Ellwangen sämtliche Vorwürfe von Waffengewalt und Übergriffen auf Polizeibeamt*innen widerlegt wurden, konnten auch hier sämtliche Anschuldigungen entkräftet werden…“ (inklusive Link zur Pressemitteilung, mit der die konkreten Vorwürfe widerlegt wurden).
  • „Eine Chronologie der Ereignisse in der Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth“ von David Jassey am 01. September 2018 bei Solidarity and Resistance externer Link ist ein Erfahrungsbericht eines ehemaligen Sprechers der betroffenen Flüchtlinge aus Gambia, worin unter anderem darauf hingewiesen wird, wie der konkrete Verlauf angeblicher Angriffe auf Polizisten aussah: „Später behauptete die Polizei, die gambischen Flüchtlinge hätten die Abschiebung verhindert. Doch das ist falsch. Niemand hatte die Polizei daran gehindert, ins Lager zu fahren. Die meisten wussten nicht einmal, dass die Polizei in jener Nacht kommen würde, um einen Kollegen zu verhaften. Die Polizei fand den gesuchten Mann nicht, wahrscheinlich war er nicht im Lager. Es gab also gar keine Abschiebung, die jemand hätte verhindern können. Der Rest des Tages verlief normal bis ca. 14 Uhr. Um 14 Uhr sahen wir etwa 60 Polizeiwagen sich dem Lager nähern. 200 Polizeibeamte liefen aufs Gelände, sicherten den Zaun rund ums Lager; jede Eingangstür in Haus 10 und Haus 11 wurde von jeweils mehrere Polizist_innen besetzt. Die Polizei war schwer bewaffnet, mit Schusswaffen, Schlagstöcken, Tränengas, Pfefferspray, Handschellen und Kabelbindern, Hunden, Seilen und Schutzausrüstung (Helm, Handschuhe usw.) und trat sehr aggressiv auf. Wir gambische Flüchtlinge fragten, was los sei, als Antwort erhielten wir Pfefferspray ins Gesicht. Einer unserer Kollegen brach zusammen und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Irgendwann gingen zwei Fenster und eine Glastür zu Bruch, als Flüchtlinge wegen des Pfeffersprays in den Fluren keine Luft mehr bekamen. Wir bezeichnen diese Aktion als Polizeigewalt, weil es absolut keinen Grund für den harten und gefährlichen Einsatz gab…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=138615
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