Konsequenzen gezogen: Die Polizei erschießt (wieder einmal) einen Menschen – in Bad Oldesloe. Dafür sollen sie jetzt: Die Bedienung neuer Waffen lernen…
„Wenige Tage nach den tödlichen Schüssen eines Polizeibeamten auf einen Obdachlosen in Bad Oldesloe gibt es in Schleswig-Holstein eine heftige Diskussion über die Ausstattung der Polizei mit Elektropistolen. Dafür müsste das Land aber sein Polizeigesetz ändern. Am vergangenen Sonntag ist bei einem Polizeieinsatz ein 21-Jähriger nach zwei Schüssen aus kurzer Distanz in den Oberkörper verblutet. Die Polizei war von Passanten gerufen worden, als der stadtbekannte drogensüchtige und psychisch kranke Mann mit einem Messer gesehen wurde. Nach Polizeiangaben hat das Opfer nicht auf die Forderung reagiert, das Messer abzulegen. Als er sich auch nach einem Warnschuss und dem Einsatz von Pfefferspray aggressiv auf einen der Beamten zubewegte, habe dieser mit seiner Dienstwaffe auf den Mann gezielt und geschossen. Ob es sich um Notwehr handelte, wie es in der Polizeidarstellung heißt, untersucht die Lübecker Staatsanwaltschaft. Diese prüft auch, ob sich die Einsatzbeamten vor Ort womöglich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht haben…“ – aus dem Beitrag „Ein Toter und der Ruf nach Elektropistolen“ von Dieter Hanisch am 12. Oktober 2018 in neues deutschland , worin auch noch erwähnt wird, dass Taser auch lebensgefährlich sind… (kann mal in den USA nachgefragt werden). Zu den Todesschüssen vom 07. Oktober 2018 drei weitere Beiträge – über unterschiedliche Konsequenzen von Bevölkerung, Staatsanwaltschaft und Polizei:
- „Tödliche Schüsse: Politik will Aufklärung“ am 09. Oktober 2018 in den Lübecker Nachrichten zum Stand der Dinge zwei Tage nach den tödlichen Schüssen: „Zwei Tage nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen 21-jährigen Obdachlosen in Bad Oldesloe steht ein neuer Verdacht gegen die vier beteiligten Beamten im Raum: Haben sie dem Sterbenden Robin L. nicht ausreichend Erste Hilfe geleistet? Ein Video-Mitschnitt eines Zeugen legt den Verdacht nahe. Aus der Politik werden Rufe nach lückenloser Aufklärung laut. (…) Robin L. war am Sonntagvormittag gegen 11.30 Uhr von einem der Beamten aus etwa vier Meter Entfernung mit zwei Schüssen in den Oberkörper niedergestreckt worden. Zeugen hatten zuvor die Polizei gerufen, weil der 21-Jährige in der Nähe der Schwimmhalle mit einem Messer herumgelaufen sei. Wenige hundert Meter weiter, in der Schützenstraße, stellten die Beamten ihn schließlich. Er sei trotz Pfefferspray mit „Stichbewegungen“ weiter auf die Polizisten zugegangen, so hatte es der Lübecker Staatsanwalt Christian Braunwarth geschildert. Viele Oldesloer können das nicht nachvollziehen, legten am Tatort Blumen nieder, übten Kritik daran, dass die Beamten den schmächtigen 21-Jährigen nicht anders hatten stoppen können – zumal sie laut Staatsanwaltschaft von Beginn an wussten, dass Robin L. psychisch krank war…“
- „Obdachloser erschossen – Staatsanwaltschaft geht von Notwehr aus“ am 11. Oktober 2018 bei Spiegel Online über die Konsequenzen auf Seiten der Staatsanwaltschaft: „Nach den tödlichen Schüsse eines Polizisten auf einen Obdachlosen in Bad Oldesloe geht die Staatsanwaltschaft Lübeck davon aus, dass der Polizist in Notwehr gehandelt hat. Alles deute darauf hin, dass der 21 Jahre alte Obdachlose so dicht vor dem Beamten gestanden habe, dass ein Schuss in die Beine nicht möglich gewesen sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der 21-Jährige war am Sonntag bei einem Polizeieinsatz von zwei Kugeln aus einer Dienstwaffe getroffen und tödlich verletzt worden. Hinweise auf unterlassene Hilfeleistung gebe es nach gegenwärtigem Ermittlungsstand nicht, sagte der Sprecher weiter. Der psychisch kranke Mann soll die Beamten mit einem Messer mit einer 18 Zentimeter langen Klinge bedroht haben. Aufforderungen der Polizei, das Messer wegzulegen, hatte er demnach ignoriert. Auch Pfefferspray konnte ihn nicht stoppen…“ – wobei der Knick in der Optik der Staatsanwaltschaft deutlich wird, wenn der Tote so dicht gestanden hat, dass der Polizist auf die – zunächst – überall berichteten 4 Meter nichts anderes mehr tun konnte. Aber dafür haben sie die Länge der Klinge auch auf die Entfernung genau erkannt…
- „Nord-GdP will Elektroschockpistolen testen“ am 09. Oktober 2018 beim NDR (Schleswig-Holstein) zu den Konsequenzen, die die GdP gezogen sehen möchte: „Die tödlichen Schüsse aus einer Polizeiwaffe in Bad Oldesloe werfen die Frage nach Elektroschockpistolen wieder auf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Schleswig-Holstein hat nun ihre Forderung bekräftigt, diese Pistolen zu testen. Allerdings gibt es anders als in anderen Bundesländern keine Rechtsgrundlage – und es gibt auch Kritik am Einsatz dieser auch „Taser“ genannten Pistolen. (…) Die GdP in Schleswig hatte auf ihrem Delegiertentag im vergangenen November die Forderung beschlossen, eine Rechtsgrundlage für den DEIG-Einsatz zu schaffen. Dafür müsste das Landespolizeigesetz entsprechend geändert werden. In einigen anderen Bundesländern werden Taser bereits im Polizeidienst genutzt. (…) Gegner dieser Elektropistolen warnen hingegen vor einer möglichen Herabsetzung der Schwelle zur Waffenanwendung bei den Beamten. Die elektrischen Impulse können außerdem Herzrhythmusstörungen, Kammerflimmern oder Verletzungen beim Sturz zur Folge haben. Bei verschiedenen Vorfällen mit Todesfolge eines Opfers nach Einsatz eines Tasers konnten Gerichtsmediziner diesen nicht als Todesursache ausschließen…“