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Ein indisches Gericht ordnet die Freilassung des Sprechers der „17. Mai Bewegung“ Thirumurugan Gandhi an – Polizei erfindet neues Verfahren zur fortgesetzten Festnahme

Thirumurugan Gandhi, Sprecher der Bewegung gegen die Vedanta-Kupferhütte in IndienEine Abteilung „Cyber Crime“ hat heutzutage jede Polizei, die „etwas auf sich hält“. Demnach auch die indische Polizei, zumal unter einer expliziten Rechtsregierung. Und diese Abteilung hat im Falle der Anweisung des Gerichts, Gandhi nach seiner willkürlichen Festnahme am Flughafen von Bangalore (siehe den Hinweis auf unseren ersten Bericht am Ende dieses Beitrags) frei zu lassen, das daraus entstandene Dilemma der Polizei gelöst: Per Erfindung einer neuen Anklagemöglichkeit. Beweis: Ein Video im Internet. Das zeigt, dass Gandhi was macht? Kritisiert, dass die indische Regierung den Willen der Großkonzerne umsetzt. Dafür kann man in der angeblichen indischen Demokratie angeklagt werden: Nach dem „Gesetz zur Verhinderung ungesetzlicher Aktivitäten“ ist nun der Sprecher der „Bewegung des 17. Mai“ weiterhin – oder auch: erneut – in Haft. In dem Artikel „Chennai police slaps another sedition case on activist Thirumurugan Gandhi“ am 25. August 2018 im New Indian Express externer Link wird berichtet, die Polizei habe auch darauf verwiesen, dass Gandhi auch im Gefängnis entsprechende Äußerungen wiederholt habe. Was wohl auch der Grund dafür war, dass er – entgegen aller Bestimmungen – in Einzelhaft gehalten wurde und selbst der Besuch von Familienangehörigen abgelehnt. Siehe dazu auch ein Video zur neuerlichen Festnahme und den Hinweis auf unseren ersten Bericht zur Festnahme Gandhis, sowie zur Solidaritätskampagne zu seiner Freilassung:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=136633
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