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So wird das nichts: „Pflegestärkungsgesetz“ beschlossen

Dossier

Die perfekte Pflegerin hat 10 Hände...… 13.000 Stellen in der stationären Altenpflege sollen zusätzlich geschaffen werden – durchschnittlich eine Stelle pro Einrichtung. Das ist gut, aber nur ein Bruchteil dessen, was nötig wäre. Auch für die Krankenhäuser gibt es ein paar Verbesserungen, wie die vollständige Refinanzierung zusätzlicher Pflegestellen, Tariferhöhungen und Ausbildungsvergütungen. Die Klinikbetreiber haben damit keine Ausrede mehr, Neueinstellungen und angemessene Bezahlung zu verweigern. Doch die Erfahrung lehrt: Sie werden es trotzdem nicht umsetzen. Aktueller Beleg dafür ist das Pflegestellenförderprogramm, dessen Mittel 2016 und 2017 von den Krankenhäusern nur etwa zur Hälfte abgerufen wurden. Ohne verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung wird das nichts. Doch Spahns diesbezügliche Pläne greifen deutlich zu kurz. In einem komplizierten Verfahren soll bis Mitte 2020 für jedes Krankenhaus das Verhältnis von Pflegekräften zu Pflegeaufwand errechnet werden. Kliniken, die am schlechtesten abschneiden, sollen durch finanzielle Abschläge sanktioniert werden. Hinzu kommen Personaluntergrenzen in einigen wenigen »pflegesensitiven« Bereichen, über die Kliniken und Krankenkassen bislang erfolglos verhandelt haben. Mit verbindlichen Vorgaben, die den tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten abbilden, hat all das nichts zu tun. Es würden lediglich die schlimmsten Exzesse der Personalnot abgemildert. Zugleich könnte eine solche Regelung in anderen Kliniken und Bereichen sogar zu Verschlechterungen führen. Kurzum: Die Lösung des Pflegenotstands ist längst nicht in Sicht. Den Pflegekräften und Patienten bleibt nur eine Wahl: weiter Druck machen, die Zustände skandalisieren, mit Streiks für Entlastung die Klinikbetreiber in die Pflicht nehmen – so, wie es aktuell die Beschäftigten der Unikliniken in Düsseldorf und Essen tun. Auf diesem Weg kann selbst Spahn dazu gezwungen werden, dem Neoliberalismus im Gesundheitswesen einen Schlag zu versetzen, indem er die Pflege dem marktorientierten Finanzierungssystem über Fallpauschalen entzieht…“ Kommentar von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 02.08.2018 externer Link, siehe Infos auf der Sonderseite des Bundesministeriums für Gesundheit externer Link und hier dazu:

  • Positionspapier der Pflegekammer Niedersachsen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz und Pflegepersonaluntergrenzen New
    In den letzten Jahrzehnten ist es bei einem Anstieg der Krankenhausfälle bei gleichzeitiger Verkürzung der Verweildauer zu einer zunehmenden Leistungsverdichtung gekommen. Die Ursache liegt insbesondere darin, dass die Anzahl der Pflegefachpersonen nicht entsprechend des Leistungsvolumens angestiegen, sondern über Jahre zunächst gesunken ist. Verschiedene Maßnahmen wie das Sonderprogramm Pflege, das erstmalig in den Jahren 2009 bis 2011 durchgeführt und von 2016 bis 2018 wiederholt wurde, haben nur zu einem geringfügigen Stellenaufbau in der Pflege im Krankenhaus geführt. Die Abnahme pflegerischer Versorgungsqualität, die dauerhafte Überlastung vieler Pflegefachpersonen und damit verbunden zunehmend unattraktive Arbeitsbedingungen in der Pflege bei bestehendem Fachkräftemangel sind schwerwiegende Folgen dieser Entwicklung. Im Januar 2019 ist das Pflegepersonalstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet unterschiedliche Regelungen zur Stärkung der Pflege. Die Notwendigkeit mit gesetzlichen Vorga-ben Einfluss auf die Situation der Pflegefachpersonen zu nehmen, ist zwingend gegeben. Nur so sind die Erbringung professioneller Pflegeleistungen, die damit verbundene pflegerische Versorgungsqualität sowie die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. (…) Die Entwicklung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments ist grundsätzlich zu begrüßen. Die aktuell entwickelte PPR 2.0 weist aufgrund ihres Aufbaus jedoch einige Schwachstellen auf. So basiert die Berechnung der Pflegeminuten auf den erbrachten Leistungen, die aufgrund der bestehenden Mangelsituation und einhergehender Rationierung nicht zu einer Stellenberechnung führt, die der Deckung des tatsächlichen pflegerischen Bedarfs entspricht. Darüber hinaus ist kritisch zu betrachten, dass ein direkter Zusammenhang zwischen aktuell vorhandenem pflegerischen Bedarf pro Station oder Behandlungseinheit und dem dortigen Personaleinsatz fehlt. Die PPR 2.0 hält in der vorliegenden Fassung keine Regulation bereit, um eine Mindestpersonalausstattung pro Station oder Behandlungseinheit sicherzustellen. Darüber hinaus fehlt weiterhin für die Funktionsbereiche, die Intensivstationen sowie die pädiatrischen Versorgungsbereiche ein Instrument zur Pflegepersonalbedarfserhebung. Die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung wurde zu Beginn der Pandemie ausgesetzt, ohne dass es zu diesem Zeitpunkt schon pandemiebedingte Versorgungsengpässe gegeben hätte, die eine Flexibilisierung erforderlich gemacht haben. Spätestens aber seitdem Krankenhäuser, unter Berücksichtigung der Covid-19 Pandemie zum Regelbetrieb zurückgekehrt sind, ist das wieder in Kraft setzen der PpUGV dringend erforderlich, um die Patientensicherheit zu gewährleisten und eine übermäßige Belastung der Pflegefachpersonen zu vermeiden. (…) Aufgrund der neuen Regelung zur Finanzierung besteht die Gefahr, dass eine Rückdelegation von pflegefremden Aufgaben wie beispielsweise Transportlogistik oder Reinigungsarbeiten erfolgt, weil sie buchhalterisch der Pflege zugeordnet wurden. Berichte, dass dies in den Kran-kenhäusern erfolgt, häufen sich. Deshalb besteht die Forderung, dass pflegeentlastende Maßnahmen vollständig zu refinanzieren sind…“ Positionspapier der Pflegekammer Niedersachsen vom 24. September 2020 externer Link zu den Regelungen im Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) in Bezug auf die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV), das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 und die Finanzierung pflegerischer Leistungen außerhalb des DRG-Systems
  • Gutachten zur Altenpflege: 120.000 Pflegekräfte fehlen 
    “… Erstmals haben Wissenschaftler im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums errechnet, wie viel Personal nötig wäre, damit Pflegebedürftige in Altenheimen angemessen betreut werden können. Die Forscher der Universität Bremen kommen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Zahl der Pflegekräfte um 36 Prozent erhöht werden müsste, konkret also rund 120.000 zusätzliche Pflegekräfte nötig wären. Demnach müsste die Zahl der Pflegekräfte also von derzeit etwa 320.000 auf 440.000 erhöht werden, wie auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. (…) Die Kosten für das zusätzliche Personal belaufen sich demnach auf jährlich rund vier Milliarden Euro. Die Experten haben erstmals auf wissenschaftlicher Basis einen neuen Personalschlüssel errechnet, der ihnen zufolge nötig ist, um die hohe Arbeitsbelastung zu senken und so eine angemessene Betreuung in den Altenheimen zu ermöglichen. (…) In dem Gutachten wird demnach konstatiert, dass die Überbelastung der Mehrheit des Pflegepersonals nicht nur zu einem erhöhten Krankenstand unter den Pflegern führe, sondern auch zu mehr Teilzeitarbeit und einem frühen Ausstieg aus dem Beruf. Die ungünstigen Arbeitsbedingungen sorgten zudem für eine schlechtere Pflegequalität…“ Beitrag vom 25.02.2020 bei Tagesschau.de externer Link und dazu:

    • Der 2. Zwischenbericht externer Link im Projekt „Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM)“ bei der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege und dort weitere Dokumente dazu externer Link
    • ver.di begrüßt wissenschaftliche Kriterien zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege als großen Fortschritt
      “… „Wir kennen die Situation in der Altenpflege genau und fordern deshalb schon sehr lange eine verbindliche Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert. Dass es nun eine entsprechende Berechnungsgrundlage gibt, ist ein großer Fortschritt“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Das neue Verfahren muss jetzt schnellstmöglich verbindlich eingeführt und bundesweit einheitlich umgesetzt werden. Der bestehende Flickenteppich unterschiedlicher landesrechtlicher Regelungen muss zügig abgelöst werden.“ Das wissenschaftliche Personalbemessungsverfahren bestätige die Dimension des Missstandes, auf den ver.di seit Jahren hingewiesen habe, der Personalmehrbedarf sei enorm, so Bühler weiter. „Um den dringend erforderlichen Mehrbedarf von rund 120.000 Pflegekräften decken zu können, muss die Arbeit in der Altenpflege deutlich besser bezahlt werden“, erklärte Bühler. „Da Pflegefachkräfte im Krankenhaus mehr verdienen, kehren viele Beschäftigte der Altenpflege den Rücken, obwohl sie ihren Beruf lieben.“ Um die pflegebedürftigen Menschen qualitativ gut pflegerisch zu versorgen, brauche es vor allem mehr Pflegefachkräfte. Die Anforderungen seien gestiegen und die Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen habe sich verändert. (…) Zudem müsse sichergestellt werden, dass auch aus Gründen des Arbeitsschutzes künftig Beschäftigte in Nachtdiensten immer mindestens zu zweit in einem Wohnbereich arbeiteten. Außerdem müssten ganzheitliche Pflegeprozesse in einer Hand bleiben und nicht zerlegt und auf Beschäftigte mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus aufgeteilt werden. …“ verdi Pressemitteilung vom 25.02.2020 externer Link
    • Personal im Pflegeheim: Kostenspirale stoppen, Eigenanteile verringern – Für eine Pflegevollversicherung
      “… Es sei unbestritten und jetzt auch endlich mit Zahlen belegt, dass in den stationären Pflegeinrichtungen mehr Personal gebraucht werde, so Bentele weiter: „Es kann aber nicht sein, dass Pflegebedürftige immer mehr zahlen müssen und sich Pflege im Heim deshalb nicht mehr leisten können. Schon heute bekommt ein Drittel aller Pflegeheimbewohner Sozialhilfe. Der Anstieg der Eigenanteile in der Pflege muss dringend gestoppt werden.“ Jede zusätzliche Pflegekraft wird momentan durch die Pflegebedürftigen bezahlt. Und zwar in Form von immer höheren Eigenanteilen. Der Appell an den Gesetzgeber lautet deshalb: Entkoppelt die Eigenanteile in der Pflege vom steigenden Personalbedarf. Das gelingt nur mit einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie muss endlich in eine Pflegevollversicherung umgewandelt werden. Nur so werden sämtliche pflegebedingten Kosten abgedeckt. Nur so werden Pflegebedürftige davor bewahrt, durch die Kosten für ihre Pflege in die Armut abzurutschen.“ VDK-Pressestatement vom 25.02.2020 externer Link
    • Personalbemessung: Personalmix für die Pflege
      Gutachten zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs in Heimen vorgelegt. Demnach mehr Assistenten gebraucht als hochqualifizierte Arbeitskräfte…“ Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 27.02.2020 externer Link
  • Erprobung des Pflegepersonalbemessungsinstruments: Krankenhäusern fehlen mehr als 50.000 Pflegekräfte 
    “In deutschen Krankenhäusern fehlen mehr als 50.000 Pflegekräfte. Das ist ein erstes Ergebnis der Erprobung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI), die derzeit vom Deutsche Pflegerat (DPR), der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Gewerkschaft Verdi vorgenommen wird. (…) „Ich kann Ihnen nur sagen: Es sind viele.“ Der Deutsche Pflegerat habe immer erklärt, dass 50.000 Pflegekräfte in den Krankenhäusern fehlten. „Jetzt haben wir eine Summe, die noch darüber hinausgeht“, so Lemke. (…) Der Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung im Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG), Joachim Becker, erklärte dazu: „Wir erwarten das Pflegepersonalbemessungsinstrument von DKG, Deutschem Pflegerat und Verdi bis zum Ende dieses Jahres.“ Das Ergebnis werde „sehr ernsthaft“ in die weiteren Entwicklungen eingespeist.“ Beitrag vom 12.12.2019 im Ärzteblatt online externer Link
  • DPR, DKG und Verdi legen Eckpunkte für bedarfsgerechte Personalbemessung vor 
    Der Deutsche Pflegerat (DPR), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gewerkschaft Verdi haben am Dienstag in Berlin Eckpunkte für ein Pflegepersonalbemessungsinstrument externer Link vorgelegt. Das Instrument soll künftig den Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden Stationen ermitteln und die notwendige Pflegepersonalausstattung definieren. Die bislang geltenden gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen würden sich dann erübrigen, sind sich die Partner einig. Denn „ein weitaus realistischeres und wirksameres Mittel zur Sicherung der Pflegequalität“ stünde dann zur Verfügung. „Wir benötigen die Orientierung am Bedarf, nicht an einem beliebig festgelegten Grenzwert für Gefährdung“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von DPR, DKG und Verdi. Eine verbindliche Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf orientiere, sei das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel in der Pflege. Das Instrument stelle zudem künftig die Grundlage für die Verhandlung der Pflegebudgets…“ Artikel von Nadine Millich vom 13.08.2019 im Portal BibliomedPflege externer Link
  • Verbindliche Personalquote gefordert. Bremen und Thüringen reichen die geltenden Personaluntergrenzen für Kliniken nicht aus 
    Die Länder Bremen und Thüringen fordern eine verbindliche Personalbesetzung in Krankenhäusern. Diese soll über die bereits für einige Bereiche geltenden Personaluntergrenzen hinausgehen. Einen entsprechenden Entschließungsantrag bringen die beiden Länder in die Bundesratssitzung am kommenden Freitag ein. Zudem sollten Hebammen in diese Regelungen mit einbezogen werden. Thüringen und Bremen halten die Fokussierung auf Untergrenzen für nicht ausreichend. Das Sozialgesetzbuch V (Paragraf 70 Absatz 1 Satz 2) schreibe vor, „dass die Versorgung der Versicherten in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden soll“, heißt es in dem Antrag. Daher solle neben der Untergrenze zur Risikominderung ein bundesweit einheitliches Pflegepersonalbemessungsinstrument entwickelt werden, mit dem eine qualitativ hochwertige Versorgung verbindlich sichergestellt werden könne…“ Meldung vom 26.06.2019 in der Ärzte Zeitung online externer Link, siehe auch:

  • Kommunale Krankenhäuser: ver.di fordert Arbeitgeber auf, die Finanzierungsmöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes konsequent zu nutzen
    Bei den Tarifverhandlungen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben beide Tarifvertragsparteien am Montag (24. Juni) bekräftigt, die im Jahr 2018 erzielte Einigung über die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht und die Erhöhung des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit auf 20 Prozent in kommunalen Krankenhäusern umsetzen zu wollen. „Die Beschäftigten in Wechselschichtarbeit in den Krankenhäusern müssen endlich entlastet werden“, fordert Wolfgang Pieper, im ver.di-Bundesvorstand für Tarifpolitik im öffentlichen Dienst zuständig. Bis zur nächsten Verhandlungsrunde im September wollen die Arbeitgeber letzte Unsicherheiten ihrerseits zur Refinanzierung im Zusammenhang mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ausräumen. „Wir sind überzeugt, dass die Refinanzierung der höheren Kosten steht“, ergänzt Pieper. Als wichtiges Signal sieht ver.di, dass sich die Arbeitgeber beim Zuschlag für die Samstagsarbeit bewegt haben…“ PM vom 24.06.2019 externer Link
  • Wenn Pflegepersonaluntergrenzen in der Realität zu erheblichen Problemen in vielen Krankenhäusern führen, dann wird der in Zahlen gegossene Pflegenotstand sichtbar 
    „… Im November 2018 wurde unter der Überschrift Pflegepersonaluntergrenzen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums ausgeführt: »Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich. (…) Im Vorfeld gab es eine intensive und von vielen Seiten auch kritische Debatte über den Sinn und Unsinn der neuen Regelungen. So wurde beispielsweise die Begrenzung auf (angeblich) „pflegesensitive“ Bereiche hinterfragt. Andere haben kritisch angemerkt, dass die Gefahr besteht, dass aus Untergrenzen in der Praxis schnell Referenz- oder sogar Obergrenzen für den Personaleinsatz werden können (…) Und in der aktuellen Berichterstattung gibt es offensichtlich schon erste Anzeichen, dass die Entwicklungen in eine solche Richtung gehen können. (…) Das Problem: Die Untergrenzen orientieren sich an den 25 Prozent der am schlechtesten besetzten Kliniken in Deutschland – und nicht etwa am eigentlichen Pflegebedarf. (…) Es gibt bislang keine einheitlichen Standards für die Berechnung des Pflegebedarfs. (…) Aber auch eine andere, ebenfalls hoch problematische Entwicklung lässt sich derzeit beobachten – dass die Personaluntergrenzen schlichtweg nicht eingehalten werden (können) (…) Es knirscht und blockiert derzeit also an vielen Stellen. Aber wie immer gibt es auch in diesem Fall Akteure, die dem ganzen Drama durchaus positive Seiten abgewinnen können, auch wenn sie das sicher nicht offen zugeben werden. Gemeint sind die Apologeten einer gewaltigen „Bereinigung“ der Krankenhauslandschaft in Deutschland. Das meint vor allem eine deutliche Reduktion der Zahl der Krankenhäuser und der Krankenhausbetten sowie eine möglichst weitgehende Zentralisierung der Krankenhausversorgung. „Abbau von Überkapazitäten“ heißt das dann immer…“ Beitrag von Stefan Sell vom 16. Juni 2019 auf seiner Homepage externer Link
  • Pflegenotstand: Betreuungsschlüssel ohne Wirkung 
    „… Große Versprechen gab Gesundheitsminister Jens Spahn vergangenen Herbst im Bundestag: Wir verbessern die Arbeitsbedingungen in der Pflege, wir stellen neue Pflegekräfte ein, wir bezahlen sie besser. Doch in den ersten Monaten seit Inkrafttreten seines Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes hat sich in den Berliner und Brandenburger Krankenhäusern nur wenig verändert. (…) Das Problem: Die Untergrenzen orientieren sich an den 25 Prozent der am schlechtesten besetzten Kliniken in Deutschland und nicht etwa am eigentlichen Pflegebedarf. Das kritisiert auch Volker Gernhardt, ehemaliger Betriebsrat bei Vivantes Neukölln. Er hat akribisch Daten zusammengetragen: Bettenbelegung, Dienstpläne, Pflegebedarfskalkulationen. Die Erkenntnis aus Gernhardts Recherche: Vor der Einführung der neuen Betreuungsschlüssel war auf der Unfallchirurgie von Vivantes Neukölln gerade einmal so viel Personal anwesend, um etwa 30 bis 40 Prozent der erforderlichen PPR-Pflegeminuten zu leisten. Anders ausgedrückt: Für gute Pflege bräuchte es mindestens doppelt so viele Pflegekräfte pro Schicht…“ Beitrag von Tina Friedrich, RBB, und Frederik Bombosch vom 18. April 2019 bei tagesschau.de externer Link
  • Spahns Stückwerk. Bundestag beschließt Pflegepersonalstärkungsgesetz. Finanzierungssystem der Fallpauschalen wird nicht abgeschafft – auch nicht für die Pflege 
    „… Der PpUGV zufolge muss nur das Viertel der Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung aufstocken. Außerdem legt die Verordnung Personaluntergrenzen nur für die vier »pflegesensitiven Bereiche« Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie fest. Eine Befürchtung ist nun, dass es im Zuge der Verordnung sogar zu einer Verschlechterung der Personalausstattung kommen könnte, wie es in der aktuellen Ausgabe der Verdi-Zeitschrift Publik heißt. Das liege zum Beispiel daran, dass die Verordnung bei dem Punkt unklar bleibe, ob Stationsleitungen, die im Arbeitsalltag vor allem organisatorische Aufgaben wahrnehmen, in die Mindestbesetzung eingerechnet sind. Außerdem müssten die ohnehin minimal geplanten Untergrenzen nur im »Durchschnitt« eingehalten werden und ein Verbot, Pflegepersonal aus anderen Bereichen abzuziehen, um die Verordnung auf den vorgeschriebenen Stationen einzuhalten, gebe es nicht. Das PpSG sieht vor, solche Personaluntergrenzen allmählich für weitere »pflegesensitive« Bereiche zu ermitteln und festzulegen – bis 31. August 2019 etwa für die Bereiche Neurologie und Herzchirurgie. Ernstgemeinte Personalbemessung sieht anders aus, zum Beispiel in Form von Personalvorgaben, die sich am Bedarf orientieren, für alle Stationen und Bereiche. (…) Besonders die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) sei positiv. »Dadurch wird die Pflege vor den Fehlanreizen dieses Finanzierungssystems geschützt. Das ist ein absolut richtiger Schritt, der auf andere Berufsgruppen im Krankenhaus ausgeweitet werden sollte«, so Bühler auf einer Gewerkschaftstagung von Interessenvertretern an Krankenhäusern. Deutlich wird hier zum einen: Fallpauschalen werden nicht prinzipiell abgeschafft, sondern gelten für andere Bereiche fort…“ Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 10.11.2018 externer Link, siehe auch gewerksachaftliche Reaktionen:

    • Pflegepersonalstärkungsgesetz – kein Grund zum Ausruhen!
      “… Aber wir brauchen mehr, nämlich ein stringent durchfinanziertes Gesamtkonzept für eine langfristig gute und bezahlbare Pflege. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen sich für die Beschäftigten grundlegend ändern. Das darf aber nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Deshalb setzt der DGB sich dafür ein, die Kosten für die Pflege gerecht auf alle Schultern zu verteilen. Das geht nur im Rahmen einer Bürgerversicherung Pflege. Auch um der katastrophalen personellen Situation in den Krankenhäusern Herr zu werden, bleibt noch viel zu tun. Dass die Pflegepersonalkosten künftig besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden sollen, ist gut und richtig. Die Kliniken müssen aber jetzt auch für gute Arbeitsbedingungen ohne Dauerstress und Überstunden sorgen. Nur so kann man Berufsaussteigerinnen und Berufsaussteiger zurückholen und dem vorhandenen Pflegepersonal gute Perspektiven aufzeigen. Gleichzeitig ist es unverzichtbar, einen verpflichtenden und am individuellen Pflegebedarf orientierten Personalschlüssel zu etablieren, um ausreichend Fachpersonal in allen Bereichen einsetzen zu können. Das ist international Standard – nur Deutschland ist hier noch immer Schlusslicht. Die geplanten Pflegepersonal-Untergrenzen müssen von einzelnen wenigen medizinischen Fachgebieten auf alle Abteilungen im Krankenhaus ausgeweitet werden. Andernfalls entsteht ein großer Verschiebebahnhof, wenn Personal aus Abteilungen ohne Untergrenze abgezogen wird, um die Untergrenze anderswo einzuhalten. Das würde dann den schlechten Gesamtzustand zementieren.“ Pressemitteilung von DGB vom 08.11.2018 externer Link
    • Pflegenotstand in Krankenhäusern: ver.di kritisiert das Pflegepersonalstärkungsgesetz als unzureichend – „bedarfsgerechte Versorgung wird nicht erreicht“
      „… Es fehle der Auftrag des Gesetzgebers zur Entwicklung eines Instruments zur Personalbemessung, mit dem der tatsächliche Personalbedarf ermittelt werden könne. „Maßstab muss eine gute und sichere Patientenversorgung und die dringend nötige Entlastung der Beschäftigten sein“, so Bühler. „Das Gesetz erreicht beides nicht. Es bleibt Stückwerk.“ Der Bundesrat sei gefordert, auf Nachbesserungen zu dringen und die Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments zu verlangen. Bei einer ver.di-Tagung von 270 Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertreter/innen von Krankenhäusern am Donnerstag und Freitag in Berlin wurde deutlich, dass auch die betrieblichen Interessenvertretungen das Gesetz ausgesprochen kritisch sehen…“ Pressemitteilung von ver.di vom 09.11.2018 externer Link
  • Forscher macht Alternativvorschläge. Studie: In Krankenhäusern fehlen rund 100.000 Pflege-Stellen – Gesetzesvorschläge des Gesundheitsministeriums greifen zu kurz 
    Im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser fehlen schätzungsweise gut 100.000 Vollzeitstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise. Zwei geplante Gesetzesregelungen aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn sollen nun für „ausreichend“ Pflegepersonal sorgen. Die vorliegenden Entwürfe des Bundesgesundheitsministeriums werden die große Personallücke aber nicht schließen, zeigt die Studie von Prof Dr. Michael Simon, Pflegeexperte von der Hochschule Hannover. So setze die geplante „Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ (PpUGV) „die Linie der vorherigen Regierungen fort und verweigert Vorgaben, die eine bedarfsgerechte Personalbesetzung zum Ziel haben“, kritisiert Simon. Der vorliegende BMG-Entwurf für ein „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ (PpSG) enthält nach Analyse des Forschers zwar einige positive Ansätze. Allerdings gehe er an einem entscheidenden Punkt in die falsche Richtung: Er nutze nicht die vorhandenen Möglichkeiten, den Personalbedarf realitätsnah auf Basis der in den Krankenhäusern behandelten Patienten zu erheben. Statt dessen beziehe er sich auf pauschale Kostengrößen, die unabhängig vom realen Pflege- und Personalbedarf kalkuliert werden…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 08.10.2018 externer Link zum Working Paper der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 96 vom Oktober 2018 von Michael Simon: Von der Unterbesetzung in der Krankenhauspflege zur bedarfsgerechten Personalausstattung. Eine kritische Analyse der aktuellen Reformpläne für die Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser und Vorstellung zweier Alternativmodelle externer Link , siehe dazu:

    • Ein altes Problem. Studie: Personalmangel in Krankenhäusern begleitet BRD von Anfang an. Alternative Modelle liegen vor
      “… Simon schätzt, dass im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser heute etwa 100.000 Vollzeitstellen fehlen. Er betont jedoch, dass diese oft fälschlich für ein neueres Phänomen gehaltene Unterbesetzung schon in der alten Bundesrepublik ein »Dauerthema« war und seit den 1950er Jahren als »Schwesternmangel« diskutiert wurde. Bereits damals kreiste die Debatte vor allem um die »chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser«, die von allen Akteuren gesehen worden sei, »zu deren Beseitigung es jedoch am notwendigen politischen Willen« gefehlt habe. Als jüngeres Fallbeispiel für diesen Politikstil nennt der Autor den 2017 noch von der alten Bundesregierung erteilten Auftrag an den Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen zu definieren. Dadurch sei ein privater Verein wie die DKG als »mittelbare Staatsverwaltung behandelt« worden; ein Verein zumal, der sich zusammen mit der GKV »ausdrücklich gegen verbindliche Vorgaben zur Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser« ausgesprochen habe. (…) Simon hat sich eigene Gedanken über Alternativen gemacht. Das international am weitesten entwickelte Modell seien »Nurse-to-patient ratios«. Diese Vorgaben gebe es etwa im US-Bundesstaat Kalifornien und in Australien. Das Modell besteht im Kern aus zwei Elementen: Zum einen verpflichten sich die Krankenhäuser, den individuellen Pflegebedarf der Patienten zu ermitteln, um davon den Personalbedarf der Stationen abzuleiten. Zum anderen werden Mindestbesetzungen vorgegeben, entweder in Form von Pflegekraft-Patienten-Verhältniszahlen oder in Form der Nettopflegearbeitszeit pro Schicht oder Tag. Ein breites gesellschaftliches Bündnis tritt aktuell in Deutschland für eine modernisierte »Pflegepersonalregelung« (PPR) als Grundlage der Personalbedarfsbemessung ein. Die PPR wurde 1990 von einer Expertenkommission entwickelt und 1992 als Teil des Gesundheitsstrukturgesetzes beschlossen, aber nach wenigen Jahren wieder aufgehoben….“ Artikel von Susanne Knütter und Nico Popp in junge Welt vom 09.10.2018 externer Link
    • Spahns Mogelpackung statt gute Pflege
      “… Doch eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise des Pflegewissenschaftlers Michael Simon von der Universität Hannover kommt zu einem ganz anderen Ergebnis. Der Wissenschaftler bilanziert in seiner Studie, dass die derzeit geplanten Gesetzesregelungen aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn die große Personallücke nicht schließen können. Statt für bedarfsgerechte Personalquoten zu sorgen, strebe der Gesundheitsministerium lediglich an, »patientengefährdende Pflege« zu verhindern. (..) Konkret will Jens Spahn zwei Gesetze auf den Weg bringen. Zum einen die »Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung«, die ab Januar 2019 eine Minimalbesetzung in bestimmten Klinikbereichen festschreiben soll. Dazu ein Pflegepersonalstärkungsgesetz, das die Finanzierung der Pfleger*innenarbeitsplätze neu gestalten soll. Die geplante Gesetzesänderung zu den Untergrenzen sieht derzeit vor, dass das Viertel der Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung auf das Niveau an der Grenze zum zweitschlechtesten Viertel aufstockt. Die dann erreichte Marke darf danach von keiner Klinik mehr unterschritten werden. Es werd sich also am unteren Minimum orientiert, anstelle wirklich gute Versorgung anzustreben, so Simon. (…) Allerdings geht das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz an einem entscheidenden Punkt in die falsche Richtung: Es nutze nicht die vorhandenen Möglichkeiten, den Personalbedarf realitätsnah auf Basis der in den Krankenhäusern behandelten Patienten zu erheben, so Simon. Statt dessen beziehe es sich auf pauschale Kostengrößen, die unabhängig vom realen Pflege- und Personalbedarf kalkuliert werden. »Ein solches System kann somit bestenfalls nur die bestehende Personalbesetzung reproduzieren. Und das heißt im Fall des Pflegedienstes, die bestehende Unterbesetzung festzuschreiben«, warnt der Wissenschaftler, der am kommenden Mittwoch bei einer Expertenanhörung im Bundestag zu den Gesetzentwürfen Stellung nehmen wird.“ Artikel von Alina Leimbach in neues Deutschland online vom 08.10.2018 externer Link
  • ver.di lehnt vorgelegte Personaluntergrenzen im Krankenhaus ab: Das ist staatlich legitimierter Pflegenotstand – Aktionstag für sichere Patientenversorgung und mehr Personal am 23. Oktober 
    „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt die vorgelegten Pflegepersonaluntergrenzen in wenigen Krankenhausbereichen ab. Anlässlich der heute stattfindenden Erörterung des Verordnungsentwurfs im Bundesgesundheitsministerium sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler: „Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine sichere Versorgung. Die Beschäftigten der Krankenhäuser erwarten spürbare und nachhaltige Entlastung. Mit diesen Untergrenzen gibt es weder gute Versorgung noch Entlastung.“ Bühler begrüßte es, dass die Regierung die Notwendigkeit verbindlicher Personalvorgaben endlich erkannt habe. „Wenn aber nachts in der Geriatrie eine Pflegekraft allein 24 Patientinnen und Patienten versorgen soll, ist das staatlich legitimierter Pflegenotstand.“ (…) Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, ruft ver.di die Beschäftigten dazu auf, am Dienstag, dem 23. Oktober, ein Zeichen zu setzen und ihren Arbeitgebern anzukündigen, an diesem Tag nicht aus dem Dienstplanfrei einzuspringen…“ Pressemitteilung von ver.di vom 17.09.2018 externer Link
  • Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Spahn orientiert sich am untersten Niveau 
    „Die Zahl der Pflegekräfte wird ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der behandelten Patienten pro Jahr“, erläuterte Jens Spahn auf „ärzteblatt.de“ im Hinblick auf eine neue Verordnung, die am 1.Oktober in Kraft tritt. „Alles andere würde Patienten gefährden.“ Und weiter folgert er: „Wenn das bedeutet, dass manche Krankenhausabteilungen schließen müssen, dann ist das so.“ Bei der Festlegung der Personaluntergrenzen orientiert sich die Verordnung des Gesundheitsministeriums nicht an den besten Standards in anderen Ländern wie Norwegen oder Kalifornien, sondern an den 25 Prozent der bundesdeutschen Krankenhäusern mit der schlechtesten Personalausstattung. Der Arbeitgeberverband Deutsche Krankenhausgesellschaft protestiert: Er wünscht die Verhältnisse in den 10 Prozent schlechtesten Kliniken als Untergrenze, konnte sich aber mit dem Spitzenverband der Krankenkassen GKV nicht – wie vorgeschrieben – bis zum 31.Juli einigen. Für die übrigen 75 Prozent der Krankenhäuser ändert sich also zunächst nichts, es sei denn, sie fahren ihre Personalausstattung auf das Niveau der schlechtesten 25 Prozent herunter – nach dem Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ist die vollständige Refinanzierung von zusätzlichen Pflegestellen erst ab 1.Januar 2019 vorgesehen. Fachleute befürchten, dass für 2018 geplante Einstellungen auf nächstes Jahr verschoben bzw. freiwerdende Stellen erst nächstes Jahr wieder besetzt werden…“ Artikel von Monika Münch-Steinbuch in „unsere Zeit“ (DKP) vom 07.09.2018 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=135546
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