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Fürth: Honorarfrei – ein Skandal!
„Immer wieder versucht die öffentliche Hand mit zweifelhaften Methoden an Bilder oder Grafiken zu kommen, die sie dann auf ewig honorarfrei nutzen kann. Dieser Tage missbraucht die Stadt Fürth einen Fotowettbewerb für diesen Zweck. In der Ausschreibung wird allen Teilnehmer_innen die Zustimmung abverlangt, dass die eingereichten Arbeiten über Wettbewerb und Ausstellung hinaus unentgeltlich uneingeschränkt und ohne jegliches Honorar weiterhin genutzt werden dürfen. Das ist ein Skandal! Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, die in ver.di organisierten Selbstständigen, wir alle fordern immer wieder und überall gutes Geld für gute Arbeit. Fotograf_innen, Textreporter-innen genauso wie Grafiker_innen müssen für ihre tägliche Leistung ein gutes Auskommen bekommen. Gleich, ob sie angestellt sind oder freiberuflich arbeiten. Für anständige Entlohnung gehen wir sogar auf die Straße, wie zuletzt im immer noch aktuellen Tarifkampf an Tageszeitungen. Dass gerade Gemeinden und Behörden Tricks anwenden, um möglichst umsonst an viele veröffentlichungsreife Bilder, Grafiken, Logos zu kommen, kann uns deshalb nicht kalt lassen. Ein gern angewandter Trick dabei: Sie loben Wettbewerbe aus, bei denen sie mit Preisgeldern für die Sieger winken. Doch diejenigen, die mitmachen und leer ausgehen, sind oft am Ende die Dummen. So beim aktuellen Beispiel: „Fürths schönste Seiten. Ein offener Fotowettbewerb, um den ganz persönlichen Lieblingsort oder eine besondere Impression der Stadt fotografisch festzuhalten, um sie einer großen Öffentlichkeit zu präsentieren“, lautet die Aufforderung. 40 der eingereichten Werke sollen vier Wochen lang öffentlich gezeigt werden. Eine Jury übernimmt die Auswahl. Die besten Drei bekommen zusammen 1500 Euro Preisgeld, für weitere Sieben gibt es Sachpreise. Schon die restlichen 30 Ausstellungs-Fotos bekommt der Veranstalter umsonst. Aber nicht nur das: „Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich bereit, dass die eingereichten Arbeiten für den Wettbewerb und die Ausstellung sowie seine publizistische Auswertung genutzt werden dürfen. … ohne örtliche und zeitliche Beschränkung, auch in Bildteilen, Montagen und Verfremdungen.“ Von Nutzungshonorar ist keine Rede. Wer der Stadt diese Teilnahmebedingungen nicht per Unterschrift bestätigt, bleibt außen vor…“ Beitrag von Heinz Wraneschitz vom 23.07.2018 auf Menschen Machen Medien bei ver.di