»
Belgien »
»
»
Belgien »
»

„Programmatische Schuldzuweisung“ der belgischen Justiz gegen Antwerpener Gewerkschaftsvorsitzenden: Bis zu 10 Jahren Gefängnis für Straßenblockade möglich

Die beiden angeklagten Gewerkschafter vor dem Gericht in Antwerpen am 15.6.2018Am 29. Juni 2018 wurde das Urteil im Grundsatz des Antwerpener Gerichts gegen die beiden angeklagten Gewerkschafter im „Blockade-Prozess“  bekannt gegeben. Bruno Verlaeckt, Vorsitzender des FGTB Antwerpen wurde wegen der Hafenblockade vom 24. Juni 2016, zu der er aufgerufen hatte, für schuldig befunden – noch nicht verurteilt – wegen „böswilliger Verkehrsbehinderung“. (Der mitangeklagte „Vertrauensmann“ Tom Devoght wurde frei gesprochen). Das Strafmaß wurde noch nicht bekannt gegeben. In der Erklärung „La condamnation du président de la FGTB d’Anvers rend l’action syndicale criminelle“ des FGTB vom 29. Juni 2018 externer Link unterstreicht der Gewerkschaftsbund einerseits, dass Revision eingelegt werde, schon weil dieses Urteil sich prinzipiell gegen demokratische Freiheiten richte, wenn Streikposten organisieren zu einer kriminellen Handlung gemacht werden solle. Siehe dazu zwei linke Stellungnahmen zur Bedeutung dieses Urteils für die belgische Gewerkschaftsbewegung:

  • „Condamnation d’un syndicaliste pour un piquet de grève: «Nous ne voulons pas d’une société du „oui, patron“»“ am 29. Juni 2018 bei der PTB externer Link ist eine Stellungnahme der linken Partei, die sowohl das Urteil kritisiert und Solidarität bekundet, sowie Freiheit für den Angeklagten fordert – als sie auch andrerseits dieses Urteil in die „aktuelle politische Landschaft“ einordnet, die dadurch gekennzeichnet ist, dass zum einen ein weiterer antigewerkschaftlicher Prozess in Lüttich ansteht (siehe den Verweis auf unseren letzten Beitrag unten), sowie durch eine ganze Reihe politischer Schritte der Regierung, die darauf abzielen, gewerkschaftliche Rechte einzuschränken. Das Gesetz gegen die Störung des öffentlichen Verkehrs, der § 406 des Strafgesetzbuches, die Grundlage dieser absurden Verurteilung, so wird in der Stellungnahme unterstrichen, sei vor Jahren mit der ausdrücklichen juristischen Kommentierung verabschiedet werden, es richte sich nicht gegen soziale Proteste. Zusammengefasst wird die Kritik  in der Überschrift: „Wir wollen keine Gesellschaft des Jawoll, Chef“…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=134039
nach oben