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Prozesse gegen Kerem Schamberger in München: Solche Staatsanwälte würden dem Erdogan Recep aber gar gut gefallen

Dossier

Solidaritätmit KeremSchamberger - hier: aus der Schweiz (Okt. 2016)Die Staatsanwaltschaften in der Türkei gehören zu jenen Behörden, die aktuell Personalknappheit haben – wegen der Auswirkungen der Säuberungswellen gegen konkurrierende Konservative (Terroristen also). Dabei gäbe es genug dafür qualifiziertes Personal – in München, beispielsweise. (Und so eine Stelle am Mittelmeer, na ja…). Am heutigen 08. Juni 2018 verhandelt das Amtsgericht München auf betreiben der (noch?) örtlichen Staatsanwälte gegen Kerem Schamberger wegen (noch eine Nachricht aus Absurdistan) des unglaublichen Verbrechens „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“. In der Meldung „Prozess gegen Kerem Schamberger in München“ am 06. Juni 2018 bei der ANF externer Link wird der Angeklagte selbst mit der Aussage zitiert: „„Weil ich Mitte November 2017 die skandalöse Anklageschrift gegen einen jungen Kurden auf Facebook in geschwärzter Form (ohne Namen und Aktenzeichen, also anonym) gepostet hatte, hat das Amtsgericht München auf Betreiben der Staatsanwaltschaft München, die sich in den letzten Monaten und Jahren durch eine besonders eifrige Verfolgung kurdischer und türkischer Demokraten auszeichnet, einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro an mich verschickt. Wegen § 353d (Absatz 3) Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen. Eine Lappalie, die laut Anwälten fast nie zur Anklage kommt“, erklärt Schamberger zu seinem Prozess. Die Zahlung des Strafbefehls hat er abgelehnt. (…) Gegen Kerem Schamberger laufen zurzeit über ein Dutzend Ermittlungsverfahren wegen der öffentlichen Darbietung von Symbolen der Frauen- und Volksverteidigungseinheiten YPJ/YPG. Daher geht er davon aus, dass es nicht die letzte Gerichtsverhandlung in diesem Jahr sein wird…“ Siehe dazu auch einen aktuellen Tweet des Angeklagten und das Urteil: Verurteilung: 1350€ Strafe + Gerichts- und Anwaltskosten – „Das Urteil werde ich nicht akzeptieren“, was wir gern unterstützen werden! Siehe dazu:

  • [Spendenaufruf] Staatsanwaltschaft München zieht Berufung zurück – Kerem Schamberger hat die Kosten. Solidarität mit Kerem Schamberger! New
    Mit der Bitte um Solidarität. Liebe FreundInnen, liebe GenossInnen, liebe Interessierte, meine Verurteilung in einem mehr als vier Jahre währenden Prozess ist nun seit dieser Woche final. Die Staatsanwaltschaft München hat die Berufung zurückgenommen. Die YPG/YPJ-Verfahren gegen mich kommen damit endlich zu einem Ende. Und ich sitze auf 4000€ Kosten. Es fällt mir schwer das zu schreiben, aber mit dieser Nachricht bitte ich deshalb persönlich um eure (finanzielle) Solidarität. (…) Meine – jetzt finale – Verurteilung im Juni war letztlich nur politisch motivierter Beifang der Staatsanwaltschaft. Sie wollte sich für ihre grundsätzliche Niederlage rächen (…) Zusammen mit Anwaltskosten von etwa 810€ sitze ich damit auf einem Betrag von knapp 4000€. Auch wenn es mir schwer fällt um Geld zu bitten, würde es mich freuen, wenn wir diese Kosten gemeinsam tragen könnten.
    Die Rote Hilfe München – deren Mitglied ich natürlich bin – hat zur finanziellen Unterstützung einen Aufruf veröffentlicht externer Link. Unter dem Stichwort „verbotene Mitteilung“ könnt ihr an folgendes Konto überweisen:
    Rote Hilfe e.V. OG München
    IBAN: DE61 4306 0967 4007 2383 06
    BIC: GENODEM1GLS
    GLS Bank
    Stichwort: verbotene Mitteilung
    Falls euch eine Überweisung zu viel Aufwand ist, könnt ihr auch via PayPal Geld schicken an: kerem.schamberger@gmx.de …“ Spendenbitte vom 21. Dezember 2021 von und bei Kerem Schamberger externer Link
  • Überwachung und Datensammelwut deutscher Sicherheitsbehörden: Alleine das bayerische Landeskriminalamt hat 123 Einträge über Kerem Schamberger gespeichert 
    Weil ich beim Verlassen von Deutschland an der Grenze ständig von der Polizei schikaniert, über Stunden festgehalten, befragt, bis auf die Unterhose durchsucht werde und mein Gepäck – manchmal offen, manchmal heimlich – durchwühlt wird, habe ich über meinen Anwalt Berthold Fresenius Anfragen zur Mitteilung von über mich gespeicherte Daten gestellt. Diese gingen an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt (BKA), das Bayerische Landeskriminalamt sowie an das Bundespolizeipräsidium. Das LKA hat nun geantwortet und die Datensammelwut ist erschreckend. Im sogenannten „Integrationsverfahren Polizei“ (IGVP), einem Programm das polizeiliche Aktivitäten in Bezug auf bestimmte Personen speichert, finden sich sage und schreibe 123 Einträge über mich. Jegliche Polizeikontrollen bei Demonstrationen oder politischen Aktionen, bei denen ich in den letzten 15 Jahren war, sind dort aufgelistet. Es geht also bis ins Jahr 2006 zurück. Davor finden sich (laut Auskunft) keine Einträge. Allein 84 Mal ist der „Verstoß gegen das Vereinsgesetz“ gelistet. Dabei geht es um die Verwendung der Symbole der kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPJ/YPG. Auf dem Bild unten seht ihr, wie so ein Auszug aus dem IGVP ausseht. Aber das ist nicht alles. In zwei Einträgen geht es um die „Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“(!), in anderen um Beleidigung, Sachbeschädigung und Nötigung. Wichtig!: diese Listung sagt nichts darüber aus, ob ich Beschuldigter oder nur Teil eines Ermittlungsvorgangs der Polizei war. Auch nicht darüber, ob auch die Staatsanwaltschaft im Anschluss Ermittlungen aufgenommen hat. Und sie sagt auch nichts über den Ausgang etwaiger staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren, Gerichtsprozesse und Verurteilungen gegen mich. Es sind einfach Daten, die die Polizei über mich sammelt, egal was die Justiz im Anschluss dazu sagt. Die Daten bleiben bestehen und die Polizei hat Zugriff darauf…“ Meldung vom 29. September 2021 von und bei Kerem Schamberger externer Link – siehe dazu unser Dossier: GFF-Klage gegen uferlose Befugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes beim Bundesverfassungsgericht – Kerem Schamberger gehört zu den Klägern!
  • Kerem Schamberger: Juristisch verurteilt, politisch gewonnen 
    Nachdem alle Verfahren wegen YPG/YPJ-Fahnen in Bayern eingestellt wurden, ist Kerem Schamberger wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Ich wurde zwar verurteilt, trotzdem haben wir politisch gewonnen“, erklärt der Aktivist. Der Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger ist vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 3150 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 130 Tagessätze à 50 Euro (6500 Euro) gefordert, damit wäre der Münchener Aktivist vorbestraft gewesen. Schamberger erklärte in seinem Abschlussplädoyer, dass es sich um ein politisches Verfahren gehandelt hat und es um die Verfolgung von Kritiker:innen des AKP-Regimes geht, die die skandalöse deutsch-türkische Zusammenarbeit an die Öffentlichkeit bringen. „Die Polizei und Staatsanwaltschaft machen sich zum Handlanger Erdogans. Und sie meinen, auf unseren Rücken Karriere machen zu können. Doch da haben sie sich geschnitten – ein solcher Prozess, eine solche Repression schüchtert mich und uns nicht ein“, so Kerem Schamberger. Verurteilt wurde Schamberger wegen „übler Nachrede“, weil er 2017 nach einer Hausdurchsuchung bei ihm auf Facebook eine namentlich nicht genannte Polizeibeamtin als „bekannt für ihre türkisch-nationalistische Gesinnung“ bezeichnet hatte. Außerdem wurde er wegen „verbotener Mitteilung über Gerichtssachen“ verurteilt, weil er einen Teil des Hausdurchsuchungsbefehls und einen Beschluss des Amtsgerichts Aachens im Zusammenhang mit YPG-Fahnen auf Facebook gepostet hatte. (…) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Angeklagter können in Berufung gehen.“ Meldung der ANF-Redaktion vom 22 Juni 2021 externer Link – siehe auch die Mitteilung von Kerem Schamberger auf Twitter externer Link: „Ich wurde gerade vom Amtsgericht München zu 3150€ Strafe verurteilt (70 Tagessätze x 45€). Das ist viel Geld. Es ist das (vorläufige) Ende der ganzen politisch motivierten YPG-Verfahren gegen mich. (…) PS weil gleich viele Anfragen bezüglich Prozesskostenunterstützung kommen: 1. wir warten noch mögliche Berufungen von uns sowie von Seiten der Staatsanwaltschaft ab. Da gibt es noch keine Entscheidung. 2. Danke danke danke für die Solidarität! 3. Werdet Rote Hilfe Mitglied!
  • Erneuter Prozess gegen Kerem Schamberger am 22. Juni 2021 vor dem Amtsgericht München 
    Nächste Woche stehe ich wieder vor Gericht.  Es sind die Überbleibsel der ganzen YPG-Verfahren gegen mich. Der Prozess ist am 22. Juni um 10 Uhr vor dem Amtsgericht München. Um was geht es genau? Seit vier Jahren stehe ich wegen Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung und Engagement gegen die Unterdrückung von KurdInnen sowohl im Nahen Osten als auch hier in Deutschland immer wieder im Fokus der Behörden. Die zahlreichen Verfahren wegen Zeigens der Symbole der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ, die im November 2017 sogar zu einer Hausdurchsuchung bei mir führten, mussten von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht Anfang Dezember 2020 geurteilt hatte, dass die YPG/YPJ-Fahnen nicht verboten sind. Eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft München und ein politischer Erfolg für politisch aktive KurdInnen und ihre solidarischen UnterstützerInnen. Das was nun am 22.6. gegen mich verhandelt wird, ist der übriggebliebene Rest, der sich angesammelt hat, als Polizei und Staatsanwaltschaft von 2017-2019 alles sammelten, was sie meinten, gegen mich vorbringen zu können. Es handelt sich um drei Punkte: 1. Angeklagt bin ich, weil ich nach der polizeilichen Durchsuchung meiner Wohnung eine namentlich nicht genannte(!) türkischstämmige Polizeibeamtin, die bei der Durchsuchung dabei war, auf Facebook als bekannt „für ihre türkisch-nationalistische Gesinnung“ beschrieben hatte. Die Staatsanwaltschaft behauptet die Bezeichnung „türkisch-nationalistisch“ sei Diffamierung. 2. Gleichzeitig wird mir vorgeworfen den Durchsuchungsbeschluss gegen meine eigene Wohnung teilweise auf Facebook veröffentlicht und damit die Öffentlichkeit über die mir zur Last gelegten Taten informiert zu haben. 3. Ein letzter Anklagepunkt besteht darin, dass ich im Dezember 2017 einen Beschluss des Amtsgerichts Aachens gepostet habe, mit dem es den Erlass eines Strafbefehls wegen einer YPG/YPJ-Fahne ablehnte. Es war eines der ersten Gerichte bundesweit, das die Verfolgung dieser Symbole nicht mitmachen wollte. Es bestand ein großes öffentliches Interesse an dieser Sache, wie hunderte Verfahren, Hausdurchsuchungen etc. deutlich machten. Das diese Anklagepunkte trotz der Einstellung der YPG/YPJ-Verfahren überhaupt noch zur Anklage kommen und nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, werte ich als politisch motiviert. Weil sich die Staatsanwaltschaft bei den YPG/YPJ-Symbolen nicht durchsetzen konnte, will sie wenigstens eine Verurteilung in den oben genannten Punkten erreichen...“ Thread von Kerem Schamberger vom 16. Juni 2021 externer Link
  • Siehe auch vom 04. November 2019: In der Reihe willkürlicher Münchner Prozesse der übelste Akt: Rädelsführer einer Terror-Organisation, die es nicht gibt…
  • [1. Oktober 2019] Die bayerische Justiz will ihren Showdown gegen die Solidarität mit Kurdistan: Kerem Schamberger erneut vor Gericht – mit 13 Anklagepunkten!
    Gegen den Aktivisten Kerem Schamberger wird am 1. Oktober am Amtsgericht München ein Verfahren eröffnet, das insgesamt 13 Anklagepunkte erfasst. Zwei Sitzungstage sind bisher dafür anberaumt. Es geht dabei vor allem um die Solidarität mit den Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ in Rojava, die die Staatsanwaltschaft München versucht zu kriminalisieren. Kerem Schamberger ist in Bayern nicht der Einzige, gegen den wegen des Zeigens von Symbolen der kurdischen Freiheitsbewegung ermittelt wurde. Schon mehrfach kam es zu sogenannten „Fahnenprozessen“, die meist mit Freisprüchen endeten, woraufhin die Münchner Staatsanwaltschaft dann prompt in Berufung ging. Jetzt will die Justiz offenbar ein Exempel statuieren. Laut Anklageschrift geht es insgesamt zehn Mal um das öffentliche Zeigen von Symbolen der kurdischen YPG/YPJ und der Partei der Demokratischen Einheit PYD. Die Kennzeichen wurden sowohl online geteilt als auch auf verschiedenen Demonstrationen mitgeführt, unter anderem gegen den türkischen Angriffskrieg auf Efrîn und auf der DGB-Demo zum Internationalen Tag der Arbeit. Auch ein Bericht in der Abendzeitung dient als „Beweis“. Ein Foto zu diesem Bericht anlässlich der Demonstration gegen die Nato-Kriegskonferenz 2018 zeigt neben dem Friedensaktivisten Claus Schreer und dem kurdischen Aktivisten und Migrationsbeiratsmitglied Azad Bingöl auch Schamberger mit dem Logo der YPG. Die Staatsanwaltschaft München begründet die Anklagen damit, dass damit „eigentlich“ Symbole der Arbeiterpartei Kurdistans PKK gezeigt werden…“ – aus der Meldung „Mammutprozess gegen Kerem Schamberger“ am 03. September 2019 bei der ANF externer Link zum bevorstehenden Schauprozess-Versuch. Siehe dazu auch einen Solidaritätsaufruf des Angeklagten:

    • „Mit der Bitte um Solidarität“ am 02. September 2019 auf der Webseite von Kerem Schamberger externer Link wendet sich an Leserinnen und Leser direkt: „Liebe FreundInnen, liebe GenossInnen, liebe Interessierte, am Dienstag, den 01. Oktober 2019 um 09:30 Uhr und am Dienstag, den 15. Oktober 2019 um 09:30 Uhr findet im Amtsgericht München (Nymphenburger Straße 16) jeweils im Sitzungssaal A221 (2. Stock) ein Mammutprozess gegen mich statt. 13 Anklagepunkte werden verhandelt. Ich bitte euch hiermit, zu diesem Prozess zu kommen. Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle. Und in München wissen wir ja, dass nicht nur ich betroffen bin, sondern dutzende Personen, die sich solidarisch mit den Menschen in Nordsyrien/Rojava und den Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ gezeigt haben. Worum geht es an diesen beiden Prozesstagen konkret? Die Staatsanwaltschaft München hat in ihrer Anklageschrift insgesamt 13 Anklagepunkte zusammengefasst. Zehn Mal geht es nur um das Zeigen von Symbolen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG, der Frauenverteidigungseinheiten YPJ und der Partei der Demokratischen Einheit PYD. Diese Symbole habe ich sowohl im Internet, als auch auf Demonstrationen gegen die Nato-Kriegskonferenz, gegen den türkischen Angriffskrieg auf Afrin und auf der DGB-Demonstration zum internationalen Tag der Arbeit, dem 1. Mai 2018, gezeigt. Dazu stehe ich nach wie vor. Die Staatsanwaltschaft München wirft mir vor, damit eigentlich Symbole der PKK gezeigt zu haben...“
  • Der Schauprozess gegen die Solidarität mit Kurdistan wird fortgesetzt: Nächste Instanz des absurden Verfahrens gegen Kerem Schamberger  
    Gegen den Münchner Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger laufen über ein Dutzend Verfahren im Zusammenhang mit YPG/YPJ-Symbolen. Am 29. Januar steht ein weiterer Prozess vor dem Münchner Amtsgericht an. Weil er Mitte November 2017 die Anklageschrift gegen einen jungen Kurden auf Facebook in geschwärzter Form gepostet hatte, hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro gegen den Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger erlassen. Vorgeworfen wird ihm eine „verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“. „Eine Lappalie, die laut Anwälten fast nie zur Anklage kommt“, erklärt Schamberger und verweist auf die Staatsanwaltschaft München, die „sich in den letzten Jahren durch eine besonders eifrige Verfolgung kurdischer und türkischer Demokrat*innen auszeichnet“. Der Staatsanwaltschaft komme es jedoch darauf an, mit möglichst vielen Ermittlungsverfahren und Anklagen, von denen sie hofft, dass eine schon „durchkommen wird“, ein Exempel gegen politisch Unliebige zu statuieren, so Schamberger auf seinem Facebook-Account: „Es ist somit ein politischer Prozess.“ (…) Kerem Schamberger, der gemeinsam mit Michael Meyen das Buch „Die Kurden“ verfasst hat und seit letztem Jahr damit durch Deutschland tourt, hat Rechtsmittel gegen den Strafbefehl eingelegt und stand deshalb im Juni 2018 das erste Mal in dieser Angelegenheit vor Gericht. Die Höhe der Strafe wurde auf 1200 Euro gesenkt, jetzt geht es in die zweite Instanz…“ – aus der Meldung „Zweite Instanz im Prozess gegen Kerem Schamberger“ am 15. Januar 2019 bei der ANF externer Link, worin auch noch weitere kommende Anklagepunkte berichtet werden.
  • schambergerWas man an seinem Geburtstag am liebsten macht: wegen Solidarität mit den Kämpfen um Demokratie und Gleichberechtigung im Nahen und Mittleren Osten (und in Bayern/Deutschland) vor Gericht zu erscheinenam 08. Juni 2018 auf dem Twitter-Kanal von Kerem Schamberger externer Link. Wozu entschieden zu sagen ist: „Lass uns auch was übrig…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133179
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