Hessentrojaner: Landesregierung plant Ausweitung auf Alltagskriminalität
„Die hessische Polizei bekommt künftig Staatstrojaner, darauf haben sich die schwarz-grünen Regierungsfraktionen geeinigt. Damit kommt die Schadsoftware noch häufiger zum Einsatz. Die Bundesregierung hat keine Meinung zu dem Vorhaben, verfassungsrechtliche Bedenken werden ignoriert. (…) Im ersten Urteil zum Staatstrojaner hat das Bundesverfassungsgericht extra ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Der Staat hat demnach höchstrichterlich die Aufgabe, IT-Sicherheit zu gewährleisten – die Beteiligung am Markt für Sicherheitslücken bewirkt genau das Gegenteil. Die Bundesregierung aber sieht „keine Gefahr für die IT-Sicherheit des Bundes oder kritischer Infrastruktur“…“ Beitrag von Andre Meister vom 28. Mai 2018 bei Netzpolitik