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Das Leistungsschutzrecht – ein Zombie-Gesetz aus Deutschland wird bald in ganz Europa Realität im neuen EU-Urheberrecht
Dossier
„Seit fünf Jahren gibt es in Deutschland das Leistungsschutzrecht. Eigentlich hat es nie funktioniert – doch die Bundesregierung will das bis heute nicht zugeben, wie ihre Antwort auf eine Anfrage der Grünen zeigt. Trotz allem könnte das umstrittene Gesetz bald auf EU-Ebene eingeführt werden. (…) Doch kann in Europa funktionieren, was in Deutschland nie so recht klappte? Das Gesetz, das die Internetkonzerne in Deutschland zur Finanzierung von (journalistischen) Inhalten zwingen sollte, bleibt bis zum heutigen Tag ein Streitpunkt. Die Bundesregierung gibt auch fünf Jahre nach Einführung des Leistungsschutzrechts auf die Frage, ob das Gesetz auch sinnvoll ist, nur eine ausweichende Antwort. „Eine abschließende Bewertung ist nach wie vor nicht möglich. Die am 1. August 2013 in Kraft getretene Regelung ist auch heute noch umstritten“, heißt es in der schriftlichen Antwort der Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Tabea Rößner. (…) Das hinderte die EU-Kommission allerdings nicht, als Teil ihrer seit Jahren geplanten Urheberrechtsreform einen solchen Vorschlag zu machen. Kritiker in Brüssel warnen davor, das Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene bedeute eine absurde Steuerpflicht auf das Setzen von Links. (…) Das Gesetz könnte nun bald Realität werden. Seit vergangener Woche wird der Vorschlag von einer klaren Mehrheit der Mitgliedsstaaten formell unterstützt: Bei einem Treffen hinter verschlossenen Türen in Brüssel beschlossen die Staaten – gegen die Stimme Deutschlands – ihre gemeinsame Position für die Verhandlungen mit Parlament und Kommission…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 30. Mai 2018 bei Netzpolitik und Anlaß zu diesem Dossier. Siehe dazu auch Mögliche Netzzensur in der EU – und was man dagegen tun kann und hier zum Leistungsschutzrecht und Upload-Filtern eine Liste der geplanten Demonstrationen für ein freies Internet sowie:
- Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Uploadfilter – verweist sie aber in enge Schranken
- Klage Polens abgewiesen: EU-Gericht gibt grünes Licht für Uploadfilter
„Eine Klage gegen die EU-Urheberrechtsreform ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Doch das Gericht mahnt die EU-Staaten, bei der Umsetzung der Richtlinie die Grundrechte zu schützen. Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage Polens gegen Teile der EU-Urheberrechtsrichtlinie abgewiesen. Das Gericht hält den Artikel 17 der Richtlinie, der Plattformen wie YouTube zum Einsatz von Uploadfiltern verpflichtet, für mit dem europäischen Recht vereinbar. Zwar handle es sich bei der Filterpflicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, aber der Artikel beinhalte ausreichende Schutzvorkehrungen gegen die Sperrung legaler Inhalte, teilte das Gericht heute, Dienstag, mit . Die Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet YouTube und andere Plattformen dazu, alle Inhalte von Nutzer:innen auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu durchleuchten. Dagegen klagte die polnische Regierung, da sie Uploadfilter für eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung hält . (Dass die Regierung der rechten Partei PiS selbst den Raum für freie Meinungsäußerung etwa in öffentlich-rechtlichen Medien eingeschränkt hat, ist ein anderes Thema.) (…) Bei der Verpflichtung zu Uploadfiltern sehe die EU-Gesetzgebung „angemessene Garantien“ vor, um das Recht der Nutzer:innen dieser Dienste auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit zu wahren, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts . Jedoch gibt das Gericht bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht den Mitgliedsstaaten eine Aufgabe mit auf den Weg. Dabei müsse darauf geachtet werden, ein „Gleichgewicht zwischen den verschiedenen durch die Charta geschützten Grundrechten sicherzustellen.“…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 26.04.2022 bei Netzpolitik - Urheberrecht: Europäischer Gerichtshof verweist Uploadfilter in enge Schranken
„Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil über die grundrechtliche Zulässigkeit von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie verkündet. Darin erklärt er, dass die Rechtsnorm mit dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit grundsätzlich vereinbar ist. Gleichzeitig verpflichtet er die Mitgliedstaaten jedoch zu einer grundrechtskonformen Umsetzung der Regelung. Er verpflichtet sie dafür Sorge zu tragen, dass legale Uploads nicht gesperrt werden. Felix Reda, Projektleiter control © bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, kommentiert das Urteil wie folgt: „Das heutige Urteil ist eine wichtige Weichenstellung für den Schutz der Meinungsfreiheit im Netz. Trotzdem genügt es nicht. Der Europäische Gerichtshof schließt den Einsatz von Uploadfiltern nicht gänzlich aus, um das Urheberrecht auf Online-Plattformen durchzusetzen. Immerhin aber bestätigt das Gericht, was die Zivilgesellschaft seit Jahren betont: Uploadfilter sind nicht in der Lage, zuverlässig zwischen Urheberrechtsverletzungen und legitimen Formen der freien Meinungsäußerung wie Parodien oder Zitaten zu unterscheiden. Es ist daher richtig, dass das höchste Gericht den Einsatz von Uploadfiltern im Rahmen von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie auf offensichtliche Rechtsverletzungen beschränkt, wie etwa Uploads ganzer Kinofilme.“…“ Pressemitteilung vom 26. April 2022 von Janina Zillekens bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte
- Klage Polens abgewiesen: EU-Gericht gibt grünes Licht für Uploadfilter
- Siehe auch das Dossier: [Verordnung gegen terroristische Inhalte im Netz] Internetpioniere warnen vor Uploadfiltern im Kampf gegen Terror
- „Die vielbeschworene „Einheit von Verlagen und Urheber*innen“ gibt es im Pressebereich nicht, im Gegenteil“ – VG Wort hat Verlagsbeteiligung beschlossen
„Die Verwertungsgesellschaft Wort hat auf ihrer virtuellen Mitgliederversammlung am 10. Dezember die Änderung ihrer Ausschüttungsquoten aufgrund der Verlagsbeteiligung beschlossen. Wo es schon vorher eine Ausschüttungsquote von 70 Prozent für Urheber*innen zu 30 Prozent für die Verlage galt, bleiben diese Quoten. In allen anderen Ausschüttungsbereichen ändern sich die Quoten ab 7. Juni 2021 – meist vorher bei 50 zu 50 Prozent – auf 66,7 Prozent zugunsten der Urheber*innen zu 33,3 Prozent zugunsten der Verlage. Diese Beschlüsse der VG Wort entsprechen der neuen gesetzlichen Regelung in § 27b Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG): „Ist der Verleger nach § 63a Absatz 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes oder nach § 27a an der angemessenen Vergütung zu beteiligen, so stehen dem Urheber mindestens zwei Drittel der Einnahmen zu, sofern die Verwertungsgesellschaft keine andere Verteilung festlegt.“ Es handelt sich hierbei um eine Übergangsregelung für zunächst zwei Jahre, über die im Vorwege hart zwischen den drei Berufsgruppen der Urheber*innen und drei der Verleger*innen gerungen wurde. Denn jede Änderung von Quoten im Verteilungsplan muss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in jeder der sechs Berufsgruppen beschlossen werden. (…) An der virtuellen Mitgliederversammlung der VG Wort haben 103 Mitglieder live mit 218 Vollmachten teilgenommen. Im sogenannten E-Voting – eine elektronische Abstimmung im Voraus – wurden 95 Stimmen abgegeben…“ Artikel von Rüdiger Lühr vom 10. Dezember 2021 bei M online , siehe zum Hintergrund (auch weiter unten im Dossier):- Date mit der VG Wort – unsere Positionen
„Am 10. und 11. Dezember geht’s in der Mitgliederversammlung der VG Wort um die Höhe der Verlagsbeteiligung. In den meisten Bereichen sollen erst mal vorläufige Prozentsätze festgelegt, im zweiten Schritt über die endgültigen Höhen verhandelt werden. Die vorläufigen Quoten sollen sich aber schon jetzt am oberen Rand des gesetzlich Zulässigen bewegen, so der Plan. Bei Tageszeitungen will die VG Wort bereits eine endgültige Verlagsbeteiligung von 30 Prozent festlegen. Wir sind damit nicht einverstanden. Unsere Positionen:- Die Höhe der Verlagsbeteiligung in der Presserepro muss ebenfalls befristet, über die endgültige Höhe gesprochen werden. Warum? Früher haben die Zeitungsverlage das Geld nie selbst bekommen. Es floss in eine Einrichtung, die es nicht mehr gibt: die Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage (ABZV). Das gemeinnützige Werk bildete Journalist*innen aus und fort. Warum sollten diese Gelder in unveränderter Höhe ohne Diskussion nun direkt in die Kassen der Verlage fließen?
- Die vielbeschworene „Einheit von Verlagen und Urheber*innen“ gibt es im Pressebereich nicht, im Gegenteil: Nirgendwo sonst sind Urheber*innen und Verwerter*innen so weit voneinander entfernt. Die Presseverlage haben sich bisher nicht maßgeblich in die VG Wort eingebracht. Gesprächen über angemessene Vergütungen verweigern sie sich. Die vorläufigen Quoten in der Presse-Repro, für Metis und bei den Fachzeitschriften müssen deshalb am unteren, nicht am oberen Rand angesiedelt werden. Sonst gibt es keinen Anreiz für die Verlage, innerhalb und außerhalb der VG Wort ernsthafte Gespräche zu führen.
- An den Gesprächen über die endgültige Höhe der Verlagsbeteiligung müssen sich alle Interessengruppen beteiligen können. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats bildet die Urheber*innengruppen nur unzureichend ab, einen Informationsaustausch gibt es kaum...“ Beitrag vom 30. November 2021 der Freischreiber
- Date mit der VG Wort – unsere Positionen
- Ab 1. August verbindlich: Uploadfilter für Nutzerinhalte – Ratgeber mit FAQ und Podcast zur Urheberrechtsreform 2021
„Trotz vieler Proteste tritt die neue Urheberrechtsreform zum 01. August vollständig in Kraft und bringt die umstrittenen Uploadfilter mit sich. Damit wird für große Plattformen, wie YouTube, Facebook, Instagram oder TikTok das bisherige Haftungsprivileg für Nutzerinhalte aufgehoben. Zugleich können jedoch Nutzer auf den Upload ihrer Inhalte bestehen und sich dabei auf das Zitatrecht sowie neu auf das Recht auf Karikaturen, Parodien und Pastiches berufen. Ob das ein fairer Ausgleich ist, welche Haftung Sie bei der Nutzung von Social Media trifft und im welchen Umfang Sie sich auf die neuen Rechte berufen können, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber. Der Ratgeber ist in Form einer FAQ aufgebaut und richtet sich an alle, die im Internet Inhalte erstellen und teilen, sei es privat oder kommerziell (bei kommerzieller Nutzung muss zusätzlich auch das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger beachtet werden)…“ Ratgeber von Dr. Thomas Schwenke vom 29. Juli 2021 - Urheberrechtsreform: Uploadfilter werden Gesetz
„… Wenn der Bundestag am heutigen Donnerstag abschließend über die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht abstimmt, werden die im umstrittenen Artikel 17 vorgesehenen Uploadfilter endgültig in deutsches Recht gegossen. Größere Diensteanbieter wie etwa YouTube müssen dann nach den Vorgaben des Urheberrechts-Diensteanbietergesetzes (UrhDaG) spätestens ab August sämtliche Inhalte, die hochgeladen werden, automatisiert überprüfen und gegebenenfalls blockieren. Ein seit Jahrzehnten etablierter Konsens der Internetregulierung ist damit aufgekündigt: Während Plattformen bisher in Notice-and-Takedown-Verfahren auf Hinweise hin vermeintlich rechtswidrige Inhalte prüfen und eventuell löschen mussten, sollen sie nun sämtliche Uploads ihrer Nutzerinnen und Nutzer aktiv überwachen. Dabei galt es lange in der deutschen Politik als Konsens, dass Inhalte und Nutzende nicht umfassend überwacht werden sollen. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich gegen Uploadfilter ausgesprochen und auch die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vom März 2018 unmissverständlich klargemacht: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Dass dieses Versprechen nicht viel Wert war, wurde ziemlich genau ein Jahr später klar, als die Regierung im Rat der Europäischen Union der Urheberrechts-Reform und damit der Einführung von Uploadfiltern zustimmte…“ Gastbeitrag von Tom Jennissen vom 20. Mai 2021 bei Netzpolitik.org (Zu diesem Text haben außerdem Benjamin Bergemann und Volker Grassmuck beigetragen), siehe auch:- Ver.di zum Urheberrecht: Regierung hat Chancen für Kreativschaffende vertan – „Unterlassene Hilfeleistung“ und jahrelange Gerichtsprozesse
„Als „mutlose Reform und Kapitulation vor dem Lobbydruck von Großverlagen und Internet-Plattformen“ hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die von der Bundesregierung beschlossene Umsetzung der EU-Richtlinien zum Urheberrecht bezeichnet. ver.di vertritt in Deutschland rund 45.000 hauptberufliche Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler und ist damit die mitgliederstärkste Organisation in diesem Bereich. „Statt die Chance zu begreifen, das Gesetz zugunsten der professionell Kreativschaffenden zu verändern, setzen CDU/CSU und SPD Verlage und Plattformen an die Festtafel mit Content und Werbung. Menschen, die die Inhalte schaffen, müssen mit dem Vorlieb nehmen, was vom Tisch herunterfällt“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. „Einzig der Beschluss, Streitfragen und Unklarheiten hinsichtlich der Haftung auf großen Plattformen als Gesetzgeber zu klären und nicht jahrelangen Gerichtsverfahren zu überantworten, ist richtig und schafft Klarheit für Rechteinhaber, Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Schmitz weiter. Ansonsten unterstütze das Gesetz die Taktik vieler Verwerter, Geld nicht für die Zahlung angemessenen Vergütungen, sondern für Anwältinnen und Anwälte als Abwehr- und Einschüchterungsmethode einzusetzen. Die dringend notwendige Durchsetzbarkeit geltenden Rechts durch Gewerkschaften immer noch zu verweigern, könne man nur als „unterlassene Hilfeleistung“ bewerten, so ver.di. Jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete wisse, dass die meisten Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen aus Sorge um die eigene berufliche Zukunft davor zurückschrecken, bestehende Ansprüche individuell einzufordern. Urheberrechte wie die Auskunftsplicht in letzter Minute zusätzlich unter einen ‚Verhältnismäßigkeitsvorbehalt‘ zu stellen, sei ein Affront gegen die Kreativschaffenden und ihre Gewerkschaft. „Die Auskunftspflicht gegenüber den Urheberinnen mit der Schutzbehauptung einer Unverhältnismäßigkeit zu torpedieren und auf zeit- und finanzraubende Rechtsverfahren hin zu kanalisieren, entspricht dem taktischen Kalkül der Verwerter, dem die Bundesregierung wieder einmal nachgegeben hat“, sagte Schmitz.“ ver.di-Pressemitteilung vom 20. Mai 2021
- Ver.di zum Urheberrecht: Regierung hat Chancen für Kreativschaffende vertan – „Unterlassene Hilfeleistung“ und jahrelange Gerichtsprozesse
- GFF-Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform: Legale Inhalte dürfen nicht gesperrt werden
„In der Woche ab dem 22. März 2021 berät der Bundestag über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform. Unsere Stellungnahme zeigt: Der Entwurf bedroht kleine Plattformen und legale Inhalte. Der Bundestag hat nun die Chance, nachzubessern. Bis zum Juni dieses Jahres hat die Bundesregierung Zeit, um die EU-Urheberrechtsreform in deutsches Recht umzusetzen. Wir haben den aktuellen Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 3. Februar 2021 evaluiert und kommen zu dem Ergebnis: Der Gesetzesentwurf schwächt gegenüber vorigen Entwürfen wichtige Garantien für die Meinungsfreiheit ab und gefährdet dadurch die Internetkultur. Die meisten Änderungen, die die Bundesregierung seit Veröffentlichung des ersten Entwurfs vorgenommen hat, gehen klar zu Lasten der Nutzer:innen. Ein Beispiel: Ursprünglich solle es pauschal erlaubt werden, bis zu 1000 Zeichen eines Textes oder 20 Sekunden eines Videos nichtkommerziell zu nutzen. Die Bundesregierung will jetzt nur noch 160 Zeichen Text bzw. 15 Sekunden Video vor der automatischen Sperrung durch Uploadfilter schützen. Und legal sind diese Nutzungen dann immer noch nicht. Besonders die erlaubte Zeichenzahl für Textausschnitte muss unbedingt angehoben werden, um zu verhindern, dass völlig legale Inhalte gesperrt werden. (…) Die Kosten für die Anschaffung eines Uploadfiltersystems würden für kleine Unternehmen bei 120.000 Euro jährlich liegen, schätzt die Bundesregierung. Hinzu kommen Bürokratiekosten, Programmieraufwand und unkalkulierbare Kosten für Lizenzen für urheberrechtlich geschützte Inhalte. Kleine Diensteanbieter kann das in ihrer Existenz gefährden. Sie sollten deshalb umfassender von Filterpflichten befreit werden. Wir schlagen vor, dass nur solche Plattformen von dem Gesetz erfasst werden, die eine wichtige Rolle auf dem Markt für urheberrechtlich geschützte Inhalte spielen. Das sieht auch die EU-Richtlinie vor…“ Stellungnahme vom 15.3.2021 von Daniela Turß bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte , darin viele Hintergründe - Gerichte sollen Urheberrechtsreform (er)klären
„Die Bundesregierung hat heute die nationale Umsetzung der Urheberrechtsreform beschlossen. Nutzer:innenrechte gerieten im Kampf der Rechteinhaber gegen Google und Co. unter die Räder. Zentrale Regelungen bleiben unklar, Gerichte werden das in langwierigen Verfahren erst regeln. Uploadfilter werden kommen. Als vor fast zwei Jahren die EU-Urheberrechtsreform beschlossen wurde, kommentierten wir , dass diese eine falsche Antwort für eine veränderte digitale Welt sei und die Rechte von großen Verwertern und nur einem kleinen Teil der Urheber zementiere. Lange dauerte es, bis die Bundesregierung mit dem „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ eine nationale Umsetzung auf den Weg ins Parlament bringen konnte. Heute hat das Bundeskabinett die Gesetzesvorlage beschlossen, die Nutzer:innenrechte noch weiter einschränkt und noch mehr Wünsche der Rechteinhaber:innen erfüllt. Die Zeit drängt, denn bis zum 7. Juni muss nach dem Zeitplan vom Bundestag eine nationale Umsetzung beschlossen sein. Uploadfilter kommen, auch wenn das vor zwei Jahren von der CDU noch anders versprochen wurde. Sie werden in ein komplexes Beschwerdesystem eingebunden, wobei ein „Red-Button-Verfahren“ eingeführt wird, was dieses wiederum aushebeln kann. Eine neue Möglichkeit gibt es für „vertrauenswürdige Rechteinhaber“, die die Sperrung von Inhalten zu erzwingen können, die vom Filtersystem als „mutmaßlich erlaubt“ eingestuft wurden. Volker Grassmuck vom Verein Digitale Gesellschaft sieht darin die Schaffung „einer grundlegend algorithmenbasierten neuen Infrastruktur“, „in die hinein alle künftigen Regeln für Urheberrechte und möglicherweise alle anderen zu kontrollierenden Inhalte im Online-Bereich formuliert werden“. Erfolgreich war die Kampagne der Presseverleger, die offenkundig eigennützig ihre publizistische Macht missbraucht haben, um mit lauten „Enteignung“-Schreien die Bagatellgrenze von Text auf 160 Zeichen runterlobbyiert zu bekommen. Ursprünglich hatte das Bundesjustizministerium in der ersten Vorlage 1.000 Zeichen dafür vorgesehen. In 160 Zeichen Zitat passt nicht mal der Name der Gesetzesvorlage (…) Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert in einer Pressemitteilung , dass die Politik weiter an den Nutzer:innenrechten säge, wenn sie diese Bagatellgrenzen immer weiter zugunsten der Rechteinhaber:innen abschwäche. Er appelliert an die Parlamentarier:innen, „diese Entwicklung umzukehren und die Nutzerrechte wieder zu stärken“. Denn Nutzer:innenrechte seien „kein notwendiges Übel, das ‚irgendwie‘ abgehakt werden muss. Starke Nutzerrechte waren, sind und bleiben das wichtigste Mittel, um den vorgegebenen Interessenausgleich zwischen Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern herzustellen.“ Pascal Fouquet von der Initiative SavetheInternet kommentierte gegenüber netzpolitik.org: „Je länger es her ist, dass 200.000 Menschen auf der Straße gegen dieses nutzerfeindliche Urheberrecht demonstrierten, desto gefälliger werden die Entwürfe der Bundesregierung für die Rechteverwertungsindustrie. Alle anderen bleiben auf der Strecke. Die Bagatellgrenze wurde auf 160 Zeichen gesenkt – nicht mal Tweetlänge. Wir kämpfen weiter!“ Eher schlecht sieht es für die Meme-Kultur und damit für neue kommunikative Ausdrucksmöglichkeiten aus. Diese wollte die Bundesregierung nach den massiven Netz- und Straßenprotesten im Frühjahr 2019 besser schützen und versprach eine Ausweitung der Nutzer:innenrechte für Karikatur, Pastiche und Parodie. Davon ist leider wenig geblieben, in § 51 heißt es zwar, dass diese zulässig seien, aber nur sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. Was der „besondere Zweck“ sein soll, konnte mir nicht mal das Bundesjustizministerium erklären und verwies auf Gerichte, die das klären sollen. (…) Weitgehend ungelöst ist die Frage, welche Plattformen denn jetzt unter das „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ fallen. Die Bundesregierung hat es sich einfach gemacht und versteckt sich hinter den nebulösen Definitionen der EU-Vorlage. Bekannt ist, dass die Wikipedia und vergleichbare nicht-kommerzielle Plattformen nicht darunterfallen. Ziemlich sicher ist, dass Youtube darunterfällt. Twitter könnte wiederum ausgenommen sein, weil es dort primär um Meinungsäußerungen gehe. Facebook, Instagram und TikTok sind tendenziell betroffen, aber das ist noch unklar, weil sie als Plattformen, die vor allem zur Selbstdarstellung und Meinungsäußerung dienen, dazwischen stehen.Auch diese Frage werden Gerichte in langwierigen Auseinandersetzungen klären. Das Urheberrecht betrifft alle, die im Netz publizierend zu Sender:innen geworden sind. Dabei ist die Komplexität dieser Gesetzgebung ein großes Problem für Akzeptanz und Verständnis. Diese Reform erhöht die Komplexität, führt zu noch mehr Rechtsunsicherheit und wird massive Auswirkungen auf Netzkulturen haben. Die großen Gewinner sind die Rechteinhaber:innen. Die meisten Urheber:innen werden irgendwann merken, dass sie instrumentalisiert worden sind.“ Beitrag von Markus Beckedahl vom 03.02.2021 bei Netzpolitik - Lobbyismus und Kampagnen – neues Gezerre um die Urheberrechtsreform
„Kurz vor der Verabschiedung der Urheberrechtsreform kam der Rückzieher. Im Hintergrund wird womöglich für einseitige Politik lobbyiert, findet Julia Reda. Eigentlich schien die Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch ausgemachte Sache. Das Justizministerium hatte den Regierungsentwurf bereits der Presse vorgestellt, dann kam der Rückzieher in letzter Minute. Insidern zufolge ist der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet für die Verzögerung des umstrittenen Gesetzes verantwortlich, das die EU-Urheberrechtsrichtlinie mitsamt Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für Presseverleger in deutsches Recht umsetzen soll. Diese Verzögerung nutzt Mathias Döpfner, Cheflobbyist des Bundesverbands der Zeitungsverleger BDZV und Vorstandsvorsitzender des Axel Springer-Verlags, für eine beispiellose Lobbykampagne, die den Vorschlag zulasten der Informationsrechte der Allgemeinheit an die Wunschvorstellungen der großen Verlage anpassen soll. Die Lobbystrategie basiert darauf, eine Debatte über die Macht von amerikanischen Digitalplattformen vom Zaun zu brechen, um den Anschein zu erwecken, die Forderungen der Presseverlage für die Reform des Urheberrechts dienten der Einhegung der Macht von Google, Facebook und Co. Eine öffentliche Debatte über den Schaden von Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für die Grundrechte der Nutzer:innen soll dadurch vermieden werden. Genau so war es in einer internen Lobbystrategie des BDZV und der Verwertungsgesellschaft VG Media nachzulesen, die Netzpolitik.org kurz nach Verabschiedung der EU-Urheberrechtsreform öffentlich gemacht hat. (…)Genau nach diesem Muster vermischt Döpfner aktuell die Urheberrechtsreform mit sachfremden Themen, etwa einem Streit zwischen Google und Facebook mit einer australischen Wettbewerbsbehörde, der mit dem Urheberrecht gar nichts zu tun hat, und dem Ruf nach einem Verbot personalisierter Werbung auf Online-Plattformen – ein Framing, das selbst in der Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen unkritisch übernommen wurde . Die Forderung nach der Werberegulierung ist nicht nur deshalb perfide, weil der Verband der Presseverleger, dessen Präsident Döpfner ist, durch Lobbying in Brüssel Seite an Seite mit den Online-Plattformen und Telekomkonzernen seit Jahren jegliche Regulierung des Online-Trackings durch die ePrivacy-Verordnung blockiert. Die Forderung ist auch ein Rückschritt gegenüber den Plänen zahlreicher Europaabgeordneter, die sich für ein allgemeines Verbot von personalisierter Werbung mittels Tracking und Targeting einsetzen, das – anders als von Döpfner gefordert – natürlich auch für Presseverlage wie Axel Springer gelten muss, dessen Onlineangebot Welt.de selbst mit gezielter Manipulation versucht , unsere persönlichen Daten abzugreifen. Vor allem versucht Döpfners Kampagne durch plumpe Verknüpfung des Themas Werberegulierung mit der Urheberrechtsreform den Anschein zu erwecken, dass alle, die sich angesichts des ausufernden Werbetrackings um ihre Grundrechte sorgen, logischerweise auch für Verschärfungen des Gesetzesentwurfs über Uploadfilter und Leistungsschutzrecht sein müssten. (…) Tatsächlich hat die Bundesregierung den Presseverlagen bei der Urheberrechtsreform bereits enorme Zugeständnisse gemacht – bis an die Grenze der europarechtlichen Zulässigkeit. Anders als durch die EU-Richtlinie vorgesehen sollen Presseverleger nach dem deutschen Entwurf nämlich ihr Leistungsschutzrecht auch mittels Uploadfiltern durchsetzen können. Das ist eine enorme Gefahr für die Informationsfreiheit, weil Presseartikel noch viel häufiger als jede andere Medienform legale Zitate fremder Werke enthalten. Werden Presseartikel in einen Uploadfilter eingespeist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass fälschlicherweise andere Texte gesperrt werden, die dasselbe Zitat enthalten – beispielsweise wenn viele Medien unabhängig voneinander dasselbe Zitat aus einer Rede der Bundeskanzlerin wiedergeben. Die Sperrung legaler Inhalte, so lauten die Vorgaben aus Artikel 17 der EU-Richtlinie, muss der deutsche Gesetzgeber bei seiner Umsetzung in nationales Recht aber verhindern. (…) Nach dem Regierungsentwurf sollen nur noch solche Inhalte vor einer automatischen Sperrung bewahrt werden, die weniger als die Hälfte eines fremden Werks enthalten und diesen Ausschnitt mit anderen Inhalten kombinieren, wobei der Ausschnitt nicht mehr als 160 Zeichen umfassen darf. Von einer Legalisierung dieser Nutzungen ist überhaupt nicht mehr die Rede, die Uploads gelten nach dem aktuellen Entwurf nur noch als „mutmaßlich erlaubt“ und dürfen deshalb nicht vollautomatisch ohne menschliche Prüfung gesperrt werden. Einer nachträglichen Entfernung, sollte es sich bei einer solchen Nutzung doch um eine Urheberrechtsverletzung handeln, steht dagegen nichts im Wege. 160 Zeichen sind so lachhaft wenig, dass damit nicht nur Zitate durchschnittlicher Länge (rund 300 Zeichen) oder die Wiedergabe eines einzelnen Tweets (280 Zeichen) unmöglich gemacht würden. Selbst der Name der EU-Urheberrechtsrichtlinie, voll ausgeschrieben, umfasst 220 Zeichen (…) Rezo hat sich gemeinsam mit anderen Influencer:innen, deren Millionenpublikum die Auflage der BILD bei Weitem übersteigt, mit konstruktiven Vorschlägen in die Debatte um die Urheberrechtsreform eingebracht. Im Streitgespräch mit FAZ-Herausgeber Knop um die Urheberrechtsreform lässt Rezo diesen alt aussehen. Es ist jetzt an Laschet zu beweisen, ob er als neuer Parteivorsitzender die gescheiterte einseitige Urheberrechtspolitik zu Gunsten der Presseverlage fortsetzen will, oder ob er sich an das Wahlversprechen seiner Partei erinnert, das lautete: „Meinungsfreiheit stärken und Nutzer besserstellen, Urheber fair und effektiv vergüten, Plattformen einbinden und verpflichten – aber alles ohne Upload-Filter“...“ Gastbeitrag von Julia Reda vom 02.02.2021 bei Netzpolitik - Edit Policy: Lobbyismus und Kampagnen – neues Gezerre um die Urheberrechtsreform
„… Eigentlich schien die Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch ausgemachte Sache. Das Justizministerium hatte den Regierungsentwurf bereits der Presse vorgestellt, dann kam der Rückzieher in letzter Minute. Insidern zufolge ist der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet für die Verzögerung des umstrittenen Gesetzes verantwortlich, das die EU-Urheberrechtsrichtlinie mitsamt Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für Presseverleger in deutsches Recht umsetzen soll. Diese Verzögerung nutzt Mathias Döpfner, Cheflobbyist des Bundesverbands der Zeitungsverleger BDZV und Vorstandsvorsitzender des Axel Springer-Verlags, für eine beispiellose Lobbykampagne, die den Vorschlag zulasten der Informationsrechte der Allgemeinheit an die Wunschvorstellungen der großen Verlage anpassen soll. Die Lobbystrategie basiert darauf, eine Debatte über die Macht von amerikanischen Digitalplattformen vom Zaun zu brechen, um den Anschein zu erwecken, die Forderungen der Presseverlage für die Reform des Urheberrechts dienten der Einhegung der Macht von Google, Facebook und Co. Eine öffentliche Debatte über den Schaden von Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für die Grundrechte der Nutzer:innen soll dadurch vermieden werden. Genau so war es in einer internen Lobbystrategie des BDZV und der Verwertungsgesellschaft VG Media nachzulesen, die Netzpolitik.org kurz nach Verabschiedung der EU-Urheberrechtsreform öffentlich gemacht hat. (…) Tatsächlich hat die Bundesregierung den Presseverlagen bei der Urheberrechtsreform bereits enorme Zugeständnisse gemacht – bis an die Grenze der europarechtlichen Zulässigkeit. Anders als durch die EU-Richtlinie vorgesehen sollen Presseverleger nach dem deutschen Entwurf nämlich ihr Leistungsschutzrecht auch mittels Uploadfiltern durchsetzen können. (…) Man könnte nun erwarten, die Verlegerverbände würden sich aus der Debatte um die Umsetzung von Artikel 17 heraushalten, damit niemand ihren Coup bemerkt, dass sie laut Regierungsentwurf von den Uploadfiltern profitieren sollen, die für sie durch den europäischen Gesetzgeber gar nicht vorgesehen waren. Doch das Selbstbewusstsein des BDZV, politische Forderungen an die Bundesregierung diktieren zu können, kennt offenbar keine Grenzen. (…) Es verheißt nichts Gutes, wenn sich die CDU unter neuer Parteiführung derart vor Döpfners Karren spannen lässt. Die Gunst der Boulevardblätter mag für Laschet überlebenswichtig erscheinen – trennen ihn doch nur noch seine schwächelnden Beliebtheitswerte von der Kanzlerkandidatur für die Union. Doch die CDU hat schon einmal den Fehler gemacht, die öffentliche Meinungsbildung im Netz zu ignorieren, als sie kurz vor der Europawahl 2019 vom Video „die Zerstörung der CDU“ des YouTubers Rezo überrascht wurde und ein historisch schlechtes Wahlergebnis einfuhr…“ Beitrag von Julia Reda vom 1. Februar 2021 bei heise online - Urheberrechtsreform: Gesetzesvorschlag für Uploadfilter stärkt die Marktmacht von Google
„Ein Entwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsreform beinhaltet Pflichten zum Einsatz von Uploadfiltern. Ausgerechnet große Plattformen würden davon profitieren. Datenschutz, Meinungsfreiheit und Plattformvielfalt sind in Gefahr. Das Bundesjustizministerium hat seinen Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht. Bereits im Sommer stand ein erster Entwurf zur Diskussion, den die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in einer ausführlichen Stellungnahme analysiert hat. Der neue Vorschlag verschärft die Pflichten zum Einsatz von Uploadfiltern – zulasten der Grundrechte. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen sollen Nutzer*innen ihre Uploads vor fälschlichen Sperrungen schützen können. Dass der Vorschlag viele unserer Anregungen aufgenommen hat, die es erleichtern sollen, im Nachhinein gerichtlich gegen die Sperrung legaler Inhalte vorzugehen, ist nur ein schwacher Trost. Die Online-Kommunikation lebt von Schnelligkeit. Auch wenn ein Inhalt nur für einige Stunden oder Tage gesperrt ist, entsteht dadurch ein Schaden für die Meinungs- und Informationsfreiheit. Vom neuen Vorschlag profitieren ausgerechnet die großen Plattformen wie YouTube oder Facebook, gegen die die Befürworter*innen von Artikel 17 einst ins Feld gezogen sind. Kleinere Unternehmen werden dagegen vor unüberwindbare technische Hürden gestellt und der Datenschutz bei der Nutzung sozialer Netzwerke wird weiter geschwächt…“ Beitrag von Julia Reda am 15.10.2020 bei Netzpolitik - Artikel 17: Upload-Filter auf Kollisionskurs mit EU-Datenschutzregeln
„Es gab viel Streit um die EU-Urheberrechtsreform. Besonders Uploadfilter haben für viel Aufruhr gesorgt. Christoph Schmon von der Electronic Frontier Foundation hat die Reform darauf hin untersucht, ob sie mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Seine Antwort ist eindeutig. (…) Die umstrittenen neuen Urheberrechtsregeln der Europäischen Union kollidieren mit ihren Datenschutzvorschriften. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sichert beim Umgang mit persönlichen Daten den Datenschutz, die Privatsphäre und andere Grundrechte ab. Diese Rechte werden wahrscheinlich durch den Einsatz automatisierter Entscheidungssysteme beeinträchtigt, die garantiert zum Finden und Herausfiltern von urheberrechtlich geschütztem Material nach Artikel 17 genutzt und missbraucht werden. Dieser Beitrag untersucht, wie es in der EU dazu kommen konnte, und warum Mitgliedstaaten jetzt handeln sollten, um sich bei der Umsetzung der Urheberrechtslinie von automatisierten Filtern fernzuhalten, die gegen die DSGVO verstoßen, indem sie Nutzer:innen zensieren und diskrimineren…“ Gastbeitrag von Christoph Schmon vom 13.03.2020 bei Netzpolitik - Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie ist grundrechtswidrig
„… Die europäischen Gesetzgebungsgremien haben mit dem Beschluss der heftig umstrittenen neuen Urheberrechtsrichtlinie die Auswirkungen auf die Grundrechte der Nutzer und der Diensteanbieter nicht hinreichend beachtet. Zu diesem Schluss kommt der Göttinger Multimedia- und Telekommunikationsrechtler Gerald Spindler in einem Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen. Kernbestandteile der Vorschriften seien daher europarechtswidrig und dürften vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt werden. Laut der am 31. Januar veröffentlichten Analyse gehen die Pflichten aus Artikel 17, der früher die Nummer 13 trug und als wichtigster Bestandteil der Reform gilt, deutlich zu weit. (…) Die breite Auflage, Lizenzen einzuholen, führt laut Spindler „zu einer allgemeinen proaktiven Kontrolle aller Inhalte auf einer Plattform“. Um einer Haftung zu entgehen, müssten die Betreiber „alle Anstrengungen“ unternommen haben, um eine Veröffentlichungserlaubnis zu erhalten. Damit sei es für sie unerlässlich, zunächst sämtliche Inhalte darauf hin zu überprüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt und möglicherweise bereits lizenziert seien. Erst danach könne es um den Schritt gehen, gegebenenfalls eine Lizenz anzufragen. (…) Ein solches unbegrenztes Durchleuchten sämtlicher Beiträge schon beim Upload steht laut dem Gutachter in Widerspruch zu dem vom EuGH grundrechtlich abgeleiteten Verbot einer allgemeinen aktiven Überwachungspflicht. Die erforderliche Praxis verstößt demnach gegen die EU-Grundrechtecharta. Europarechtskonform könne der Artikel gar nicht ausgelegt werden, kritisiert der Jurist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen EU-Parlamentarier, der Kommission und dem Ministerrat scharf. (…) Spindler legt auch dar, dass die Richtlinie „aller Wahrscheinlichkeit nach ein Geoblocking durch die Diensteanbieter“ nach sich ziehen werde. Nur so könnten diese nationale Interpretationen der Vorgaben befolgen…“ Beitrag von Stefan Krempl vom 31. Januar 2020 bei golem.de - Alles für die Katz: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unwirksam
„… Sie taten es, obwohl sie es hätten wissen müssen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Leistungsschutzrecht sechs Jahre nach seiner Einführung für unwirksam erklärt. Das Gesetz sei nicht ordnungsgemäß bei der EU-Kommission gemeldet worden und deshalb nicht anzuwenden, teilte der EuGH heute mit. Die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP hätte das Gesetz eigentlich in Brüssel notifizieren müssen – die Regierung nahm offenkundig wissentlich ein gerichtliches Scheitern des Leistungsschutzrecht in Kauf, um ihren Gesetzesentwurf noch vor der Wahl 2013 durch den Bundestag zu bringen. (…) Ausgangspunkt für die nun getroffene Entscheidung des EuGH ist ein Rechtsstreit zwischen Google und VG Media. Die deutsche Verwertergesellschaft hatte Google geklagt. Der US-Konzern sollte auf Basis des Gesetzes zu Schadenersatzzahlungen für die Verwendung von kurzen Teasertexten verpflichtet werden. Das zuständige Landgericht Berlin spielte in der Klage den Ball allerdings an das oberste EU-Gericht weiter. Vor einer Entscheidung sollte geklärt werden, ob das Gesetz überhaupt gültig ist…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 12. September 2019 bei Netzpolitik
- Die öffentliche Anhörung zum Urheberrecht läuft: Erhebt Eure Stimme!
„Der Protest gegen die EU-Urheberrechtslinie und Uploadfilter brachte weit über 200.000 Menschen auf die Straße. (…) Letztendlich fehlten der Opposition im Europäischen Parlament dank der massiven Straßenproteste in Deutschland und der europaweit unterzeichneten Petitionen nur wenige Stimmen, um die Richtlinie zu Fall zu bringen. (…) Derzeit führt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung zweier Urheberrechtsrichtlinien durch, darunter die Copyright-Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt). Stellungnahmen dazu können bis zum 6. September 2019 abgegeben werden (…) Mitgliedstaaten, die europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzen, sind an deren Bestimmungen und das zu erreichende Ziel gebunden, können aber Form und Methoden für die Umsetzung frei wählen. Der Wortlaut der Richtlinie lässt einen gewissen Spielraum, so dass es noch ein paar Dinge gibt, die Du tun kannst 1) Schütze gemeinschaftlich Erstelltes. (…) 2) Sag Nein zu Filtern und zu „stay down“ (…) 3) Verlange zuverlässig garantierte Ausnahmen und Beschränkungen. (…) Schicke Deine Stellungnahme bis zum 6. September 2019 an folgende Mailadresse und erhebe Deine Stimme: konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de…“ Aktionsaufruf von Patrick Breyer vom 6. August 2019 auf seiner Homepage
- [EU-Urheberrechtsreform] Der meist übersehene Artikel 12
„… Über die Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und 13 (Upload-Filter) der EU-Copyright Directive wurde nicht nur viel geschrieben, sondern auch in aller Öffentlichkeit demonstriert. Der dazwischenliegende Artikel 12 (nach alter Zählung, jetzt Artikel 16 ) führte in der ganzen Zeit nur ein reines Mauerblümchendasein, dabei werden die Folgen dieses Artikels die Autoren die in deutschen Medien veröffentlichen, ganz direkt treffen, denn sie sollen in der geplanten nationalen Umsetzung dazu verpflichtet werden, mindestens 50 Prozent ihrer Tantiemen, die sie von der VG Wort erhalten, künftig wieder an die Verlage abzuführen. Damit beabsichtigt man in Deutschland die Uhr wieder zurückzustellen, denn seit 1958 musste ein guter Teil der Vergütung der VG Wort an die Verleger abgetreten werden. (…) Dieses Verfahren änderte sich, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung im Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen I ZR 198/13 am 21. April 2016 verkündete. Angestrengt und im Alleingang durchgefochten hatte dieses Verfahren der Wissenschaftsautor Dr. Martin Vogel. Der BGH stellte fest, dass den Verlegern nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zuständen, sondern nur den Urhebern. Die Verleger hätten nur dann einen Anspruch auf einen Teil der Einnahmen, wenn die Urheber ihnen dieses Recht eingeräumt hätten. In der Folge änderte die VG Wort ihre Meldungspraxis und forderte von jedem Autoren für jeden Artikel die Entscheidung, die Vergütung mit dem Verlag zu teilen oder nicht. Dies war verbunden mit der Zusicherung, dass die Verleger keine Informationen darüber erhielten, wer mit ihnen teilen wollte und wer nicht. Vor dem Hintergrund, dass die Autorenhonorare in Deutschland vielfach eher spärlich ausfallen und seit Jahren stagnieren, war abzusehen, dass das Interesse, die Tantiemen mit den Verlegern zu teilen, nicht besonders ausgeprägt war. Daher drängten diese darauf, die Gesetzeslage so zu ändern, dass der Zustand vor dem BGH-Urteil wieder hergestellt werden konnte. Dazu bot es sich geradezu an, mit seinen Forderungen in einer geplanten EU-Richtlinie Unterschlupf zu suchen…“ Beitrag von Christoph Jehle vom 8. Mai 2019 bei Telepolis
- Uploadfilter: Die Urheberrechtsreform ist beschlossen. Bundesregierung stimmt zu und macht halbgare Versprechen
„Die Urheberrechtsreform ist beschlossen. Die EU-Staaten verabschiedeten den Gesetzesvorschlag heute bei einem Treffen der Landwirtschafts- und Fischereiminister in Luxemburg. Damit ist der jahrelange Streit um das Gesetz zumindest vorläufig vorüber. Die Reform muss nun binnen zwei Jahren von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sechs Staaten – darunter Italien, Polen und Schweden – stimmten gegen die Vorschläge und zwei weitere enthielten sich, doch die Reform fand dennoch eine knappe Mehrheit. Die Bundesregierung stimmte erwartungsgemäß zu, kündigte aber Ausnahmen bei der Umsetzung in Deutschland an. (…)Unter diesem Eindruck verspricht die Große Koalition nun Anpassungen – allerdings nur in der rechtlich nicht bindenden Protokollerklärung der EU-Richtlinie . Dort heißt es recht offen formuliert: „Ziel muss es sein, das Instrument ‚Uploadfilter‘ weitgehend unnötig zu machen.“ Weiters heißt es: „Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen.“ Laut der Erklärung will die Bundesregierung in ihrer Umsetzung der EU-Richtlinie klarstellen, dass Dienste wie Hochschul-Repositorien, Blogs und Foren, Special-Interest-Angebote ohne Bezüge zur Kreativwirtschaft nicht zu Plattformen im Sinne des Artikels 17 gehören. Explizite Ausnahmen sieht die EU-Richtlinie bislang nur für die Wikipedia und für Software-Plattformen wie Github vor. Die Urheberrechtsreform nimmt damit eine Wendung ins Absurde. Einige Verfechter der Reform hatten bisher abgestritten, dass der umstrittene Artikel 13 (im endgültigen Entwurfs nun Artikel 17) überhaupt zu Uploadfiltern führt. Einer der führenden Figuren der Reform, der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, verteidigt in einem in der Süddeutschen Zeitung erschienenen Interview die Uploadfilter-Pflicht jetzt als praktisch unumgänglich. Die Bundesregierung hält in ihrer Protokollerklärung fest, dass sie bei der Umsetzung in Deutschland nur für „marktmächtige Plattformen“ wie Youtube und Facebook gelten sollen. Wieviel Glauben der Großen Koalition zu schenken ist, die in ihrem Koalitionsvertrag Uploadfilter als unverhältnismäßig festschrieb, dem Einsatz dieser Technik dann aber europaweit zustimmte, wird sich bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie zeigen…“ Artikel von Markus Reuter und Alexander Fanta vom 15.04.2019 bei Netzpolitik- Vom Wortbruch zur “Lex Deutschland”
„Deutschland hat wie erwartet der umstrittenen Urheberrechts-Reform für das Internet zugestimmt – und so die endgültige Verabschiedung im Ministerrat ermöglicht. Allerdings gibt es Nebenabsprachen und Versprechen, die das gesamte Prozedere ad absurdum führen. (…) Im Klartext: Die Bundesregierung stimmt in Brüssel einem EU-Gesetz zu, das sie zuhause in Deutschland in zentralen Bereichen wieder einschränken will. Damit wird die EU-Gesetzgebung ad absurdum geführt. Das ist empörend, denn der Gesetzentwurf geht maßgeblich auf den deutschen Europaabgeordneten Axel Voss zurück, einen CDU-Politiker. Die Änderungen hingegen hat die deutsche CDU in Berlin verlangt, zusammen mit der SPD. Noch empörender ist es, dass der Spitzenkandidat von CDU/CSU für die Europawahl, Manfred Weber (CSU), gleichzeitig in der “Bild”-Zeitung ankündigt, das EU-Gesetz zu überarbeiten, wenn er Kommissionschef wird. So etwas hat es noch nie gegeben. Deutsche Politiker von CDU und CSU machen ein EU-Gesetz, erklären aber gleichzeitig, dass sie wenig davon halten und es bei nächster Gelegenheit wieder ändern wollen!...“ Kommentar vom 15.4.2019 von Eric Bonse
- Vom Wortbruch zur “Lex Deutschland”
- Letzte Chance: Uploadfilter-Pflicht verhindern! Offenen Brief an Julia Klöckner mitzeichnen
„Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner wird am 15. April im Rat der Europäischen Union über die Reform des Urheberrechts abstimmen. Ihre Stimme wird für die ganze EU entscheiden, ob Uploadfilter im Internet zur Pflicht werden oder nicht. Es liegt in ihren Händen, dafür zu sorgen, dass weiter um ein faires und modernes Verwertungsrecht verhandelt wird. Frau Klöckner: Stimmen Sie am 15. April gegen die geplante Urheberrechtsreform!..“ Eil-Appell an Ministerin Klöckner bei Digitalcourage
- Leistungsschutzrecht: Das Lügen geht weiter
„Selbst nach der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform gehen die „Lügen für das Leistungsschutzrecht“ weiter. Auf dieser Basis darf die Regierung nicht final den Plänen zum Leistungsschutzrecht zustimmen…“ Eine Analyse von Friedhelm Greis veröffentlicht am 4. April 2019 bei golem
- Copyright-Reform: EU-Parlament winkt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht durch – Kommentare und Bewertungen
„Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen. Viele Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten werden künftig nicht darum herumkommen, Upload-Filter einzusetzen und damit geschützte Werke schon vor dem Erscheinen auf ihren Seiten unzugänglich zu machen. Das EU-Parlament hat dazu am Dienstag nach einer hitzigen Debatte und heftigen Lobby-Schlacht die seit Langem umkämpfte Urheberrechtsreform verabschiedet. Für die Initiative stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich „Presseveröffentlichungen“ werden damit durch ein zweijähriges Leistungsschutzrecht geschützt. Änderungsanträge, wonach diese Klausel sowie die für die Haftung von Plattformen gestrichen werden sollten, kamen gar nicht zur Abstimmung…“ Beitrag von Stefan Krempl vom 26.3.2019 bei heise-news- EU-Urheberrechtsreform: 8 negative Folgen, mit denen Autoren jetzt rechnen müssen
„… Wenn der Reformentwurf zum neuen Urheberrecht Anfang April 2019 den Europäischen Rat passiert hat – was als Formsache gilt –, müssen die Mitgliedsländer die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Auf Basis des dann geänderten deutschen Urheberrechts werden die Verwertungsgesellschaften ihre Ausschüttungen an Autorinnen und Autoren verringern und langwierige Verhandlungen mit Online-Plattformen wie Google (YouTube) und Facebook beginnen. Mit welchen negativen Auswirkungen insbesondere Buchautorinnen und Buchautoren rechnen müssen, haben wir hier zusammengestellt: 1. Autorinnen und Autoren erhalten weniger Geld von der VG Wort (…) 2. Autorinnen und Autoren ohne VG-Wort-Vertrag sind geschwächt (…) 3. Gut verdienende Autoren verdienen vielleicht noch mehr, unbekannte Autoren eher weniger (…) 4. Zahlungen von YouTube, Facebook & Co. an Buchautoren völlig unklar (…) 5. Eigene Texte und Leseproben zu teilen wird erschwert (…) 6. Dominanz von Facebook, YouTube & Co. wird wachsen (…) 7. Weniger Aufmerksamkeit durch die Abschaltung von Google News (…) 8. Mehr Probleme beim Hinweis auf Buchbesprechungen.(…) Da derzeit also noch völlig offen ist, ob und in welcher Form die EU-Vorgaben überhaupt in der Praxis umgesetzt werden können, kann dies nur eine Prognose bleiben. Es könnte noch schlimmer kommen.“ Analyse von Wolfgang Tischer vom 29. März 2019 bei literaturcafe.de - Urheberrechtsreform: Uploadfilter laut CDU-Politikern nicht zu vermeiden
„Die Bundesregierung wird die Urheberrechtsreform nicht mehr stoppen. Die Pläne der Union, den Einsatz von Uploadfiltern zu verhindern, halten aber selbst Politiker aus den eigenen Reihen für unrealistisch. (…) „Wir können die Unternehmen dazu verpflichten, Zwangslizenzen zu zahlen“, sagt der CDU-Rechtsexperte Heribert Hirte. „Ob sie dann trotzdem Uploadfilter verwenden, liegt bei ihnen. Verbieten können wir das nach dem europäischen Beschluss nicht.“ Rechts- und Digitalpolitiker der Union hatten unter Führung von CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak ein Konzept erarbeitet, das den Einsatz von Uploadfiltern überflüssig machen soll. Doch auch Ziemiaks Parteifreund, EU-Kommissar Günther Oettinger, glaubt nicht, dass das CDU-Modell die Filter verhindern wird. „Ich bin überzeugt, dass die Richtlinie relativ klare Vorgaben macht“, sagt Oettinger. „Nach heutigem Stand werden Uploadfilter nicht ganz zu vermeiden sein.“ (…) Justizministerin Katarina Barley sagte, sie wolle „jetzt rasch erste, konkrete Leitlinien für die Umsetzung in deutsches Recht diskutieren.“ Sie habe sich stets für ein Modell des „Vergüten statt Verbieten“ eingesetzt, mit der die Rolle von Uploadfiltern reduziert werden solle…“ Beitrag von Ralf Neukirch aus Der Spiegel 14/2019 beim Spiegel online am 29. März 2019 - Kollateralschäden der Copyrightrichtlinie kündigen sich an
„Die absichtlich schwammig formulierten Schlüsselpassagen in der neuen Copyright-Richtlinie werden zu völlig unterschiedlichen nationalen Umsetzungen führen. Bis dahin herrscht zwei Jahre lang Rechtsunsicherheit im Netz. (…) EU-weit wird kein Unternehmen in den nächsten beiden Jahren in Webservices investieren, bei denen öffentliche Interaktionen der Benutzer eine maßgebliche Rolle spielen. Die Kontroverse und die dadurch erzeugte Rechtsunsicherheit um automatische Filterung, die das EU-Parlament entzweit hat, wird sich nun auf die Umsetzung in den nationalen Gesetzgebungen in 27 Staaten verlagern. (…) Wer die EU-Abläufe ein wenig kennt, weiß schon in etwa, was bei der Umsetzung dieser Richtlinie passieren wird, ein Blick auf das Abstimmungsverhalten dazu ist ziemlich aufschlussreich: Die konservativen Abgeordneten der Fraktionen EVP und EKR aus Schweden, Polen und Tschechien hatten fast geschlossen für Änderungsanträge gestimmt. Davor waren diese Staaten sowie die Niederlande und Luxemburg, die eigene Internet-Industrien aufbauen wollen bzw. wie Schweden mit Spotify sogar einen Weltmarkführer haben, bereits im Ministerrat gegen die geplanten Filter aufgetreten und überstimmt worden. (…) Da alle EU-Staaten um Start-Ups und Internetkonzerne konkurrieren, wird die jeweilige nationale Umsetzung dieser Richtlinie bei der Ansiedlung der Firmen eine maßgebliche Rolle spielen…“ Artikel von Erich Moechel vom 27.03.2019 beim ORF - Die Kreativen verlieren. Artikel 16 der Urheberrechtsreform ist für Urheber:innen die größte Ungerechtigkeit. Obwohl es Entlohnung fairer machen soll, profitieren Verlage
„Mit Artikel 16 werde sich „die Situation von Urhebern verschlechtern“, prognostiziert der Netzexperte und „Technikphilosoph“ Enno Park in einem Blogartikel . Die Urheber:innen profitieren von der Gesetzesreform nicht, sagt auch der Berufsverband der freien Journalist:innen. Deshalb war der Verband gegen das Gesetz . Zeit-Feuilletonist Lars Weisbrod hat das Dilemma um das liebe Geld verstanden: „Wo kann ich jetzt dafür abstimmen, dass Google mir Geld geben muss?“ , twitterte der Journalist vor der Abstimmung. Abgestimmt haben andere, und eine gute Antwort bekam Weisbrod nicht. Artikel 16 ist ein Pflänzchen, das im Schatten zwischen Urheber:innen, Nutzer:innen und Verlagen gedeiht. Der EU-Gesetzesentwurf garantiert Verlagen, die einen Vertrag mit den Urheber:innen abgeschlossen haben, einen Teil der Einnahmen. Dieses Geld sammeln verschiedene Verwertungsgesellschaften ein. Wie das in Zukunft gerecht passieren könnte, ist ein Kernpunkt der Debatten . In Deutschland hatte die VG Wort für die Nutzung von Werken pauschal die Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage ausgeschüttet. Davon profitierten vor allem die großen Vermarkter von Inhalten, nicht der Kleinstverlag für Kunstwissenschaft. Bis der Bundesgerichtshof 2016 einschritt und das auf nationaler Ebene verbot : Das Geld soll direkt an die Urheber:innen gehen. Seitdem bekommen Schreibende alle Tantiemen, können Verlage aber freiwillig beteiligen . Diese Regelung wird mit der Reform zurückgedreht…“ Kommentar von Elisabeth Nöfer vom 27.3.2019 bei der taz online - Ein denkwürdiger Pyrrhussieg. Artikel 13 Solange Nutzer und Urheber keine Bündnisse schmieden, werden sie alle Schlachten gegen die Kapitalfraktion verlieren
„… Dass der Streit um die EU-Urheberrechtsrichtlinie so eskaliert ist, hat zwei Gründe: Zum einen kämpften hier die Lobbys der alten und der neuen Bewusstseinsindustrie gegeneinander. Bei beiden gehört Klappern nicht bloß zum Handwerk – Klappern ist ihr Handwerk. Dramatisierende Äußerungen („Es geht um die Freiheit!“, „Die Demokratie ist in Gefahr!“) verdeckten, dass es um die Marktanteilskämpfe zwischen zwei rivalisierenden Banden, pardon, Branchen ging, genauer: um den Wirtschaftskrieg zwischen einer aufstrebenden jungen und einer untergehenden alten Kapitalfraktion…“ Artikel von Wolfgang Michal beim Freitag online 13/2019 vom 27.03.2019 - Chance verpasst: Dieses Urheberrecht bleibt in der Vergangenheit stecken
„Die Reform des EU-Urheberrechts bietet falsche Antworten für eine veränderte digitale Welt. Sie zementiert stattdessen die Rechte von großen Verwertern und nur einem kleinen Teil der Urheber. Trotzdem werden wir mit diesen Regeln über Jahre leben müssen. (…) Dabei sollten wir uns eigentlich freuen: Wir sind Urheber, wir sind Verleger und laut den Verbänden, die uns vertreten, sollten jetzt goldene Zeiten für uns anbrechen. Das Geld von Google und Co. wird nur so zu uns fließen! Allerdings bezweifle ich, dass uns diese Reform mehr Geld einbringen wird. Und selbst wenn, die Kollateralschäden für eine demokratische Netzöffentlichkeit sind viel größer als den Befürwortern dieser Reform mit ihrem Tunnelblick auf wirtschaftliche Eigeninteressen bewusst sein dürfte. Von dieser Reform profitiert nur ein Teil der Urheber. Vor allem Komponisten und GEMA-Mitglieder wurden immer wieder als Protagonisten in zahlreichen Interviews nach vorne gestellt. Sie beschwerten sich darüber, dass ihre Songs bei Youtube zu finden sind, damit Geld verdient wird und bei ihnen kaum etwas davon ankommt. Ja, sie haben einen Punkt und ich gönne es ihnen, wenn sie zukünftig für ihre kreative Arbeit mehr Geld bekommen. Aber sie sind nur eine kleine Gruppe, eine aus der alten Zeit. Zu ihnen gesellen sich viele neue professionelle Urheber, etwa Youtuber. Mehr noch: So gut wie jeder von uns ist mit seinem Smartphone schon zum publizierenden Urheber geworden. (…) Viele freie Journalisten, darunter die Freischreiber als Bundesverband der Freien, beschweren sich zu Recht, dass sie sich in Folge von Buy-out-Verträgen unter der Reform künftig die ihnen zustehenden Tantiemen mit Verlagen teilen müssen. Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger hieß es lange Zeit, die Einnahmen würden zwischen Verlegern und Urhebern geteilt. Beim letzten Kompromiss sind die Ansprüche der Urheber dann „zufällig“ zugunsten der Verleger und Medienkonzerne rausgeflogen. Das war einer der Gründe dafür, dass die Freischreiber als Verband der freien Journalisten zusammen mit dem Chaos Computer Club und Youtubern zu den Protesten aufgerufen haben. (…) Es gibt sinnvollere Wege , gegen Youtube und Co. vorzugehen: Das Wettbewerbsrecht kann und muss verbessert werden. Warum können andere Staaten Digitalsteuern einführen und wir nicht? Wir brauchen dringend Wege und Möglichkeiten, um algorithmische Entscheidungssysteme besser demokratisch kontrollieren zu können. Marktdominante Plattformen müssen interoperabel werden. Politisches Microtargeting muss transparenter und besser reguliert werden. Dazu gibt es Optimierungspotential bei der Datenschutzdurchsetzung gegenüber großen Plattformen. Doch die ePrivacy-Verordnung wurde vertagt, denn auf einmal standen Netzkonzerne und Verlage Seite an Seite, um ihr intransparentes Tracking gemeinsam vor Verbraucherrechten zu beschützen…“ Artikel von Markus Beckedahl vom 26.03.2019 bei Netzpolitik - Sündenfall im Internet
„Acht Wochen vor der Europawahl hat das EU-Parlament in Straßburg einen Sündenfall begangen. Es hat – mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit – die umstrittene Urheberrechtsreform für das Internet durchgewunken und sich damit über alle Regeln guter Gesetzgebung hinweggesetzt. (…) Dass die Urheber am Ende profitieren, ist alles andere als sicher. Ähnlich wie bei der Datenschutzgrundverordnung könnte es am Ende so sein, dass die US-Internetkonzerne die Regeln umgehen oder für sich ausnutzen, während Start Ups und kleine Selbständige verlieren. Zudem sendet das EU-Parlament acht Wochen vor der Europawahl ein fatales Signal aus: Die Proteste der Bürger, die zu Zehntausenden auf die Straße gegangen sind, interessieren uns nicht. Die Quittung an der Wahlurne wird nicht auf sich warten lassen…“ Kommentar vom 26.3.2019 von und bei Eric Bonse - EU-Parlament stimmt für faktische Uploadfilterpflicht
„… Dass Uploadfilter beim derzeitigen Stand der Technik auch erlaubte Zitate und Satiren ausfiltern würden, wie die Kritiker der Richtlinie, betonen, ist wahr. Wahr ist aber auch, dass viele Zitate und Satiren sowie alle Remixe nicht vom deutschen, sondern nur vom amerikanischen Urheberrecht gedeckt sind, das mit seiner Fair-Use-Klausel auf Portalen wie YouTube indirekt auch auch europäische Nutzer-Urheber schützte. Bestrebungen, so eine Fair-Use-Klausel auch in Europa einzuführen, gibt es unter anderem in Minderheiten der FDP (vgl. Fair Use, GEMA weg und Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ) und der Unionsparteien…“ Artikel von Peter Mühlbauer vom 26. März 2019 bei telepolis - Reform des Urheberrechts: Ein schlechter Tag für das Internet
„Die Reform des Urheberrechts wurde nun nach intensivem Streit vom Europaparlament beschlossen. Auch wenn das Urheberrecht einer Reform bedarf und die Macht der US-Internet-Konzerne dringend beschnitten werden sollte: Das nun beschlossene Gesetz wählt dafür den falschen Weg und beschädigt hohe Rechtsgüter…“ Artikel von Tobias Riegel vom 26. März 2019 bei den Nachdenkseiten - Ihr werdet euch noch wünschen, wir wären politikverdrossen! Das EU-Parlament hat bei der Urheberrechtsreform junge Menschen komplett unterschätzt – das könnte sich sehr bald rächen
„Ob der 26. März als schwarzer Tag für das Internet in die Geschichte eingeht, wird sich erst in einigen Jahren entscheiden. Artikel 13 der Urheberrechtsreform hat das Potenzial dafür, aber noch ist die EU-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt. Vielleicht kommt es weniger schlimm als befürchtet, vielleicht bessern Politiker nach, vielleicht schreiten Richter ein. Ob der 26. März aber als schwarzer Tag für die Regierungsparteien in die Geschichte eingeht, wird sich deutlich früher entscheiden. In genau zwei Monaten, am 26. Mai, wählen die Bürger in der EU ein neues Parlament – und ein beträchtlicher Teil dieser Menschen ist heute verdammt wütend…“ Kommentar von Simon Hurtz vom 26.03.2019 bei jetzt.de - Frank Werneke: „Richtlinie zum Urheberrecht ist ein wichtiger Schritt für Kreative und ihre Verbände in Europa.“
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht in der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie zum Urheberrecht „einen notwendigen Schritt für die Durchsetzung besserer Vergütungen der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler“. ver.di hat den Gesetzgebungsprozess seit 2016 begleitet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern in diesem Bereich der stärkste Urheberverband in Deutschland. „Mit der Richtlinie ist der Anspruch der Kreativen auf angemessene und verhältnismäßige Vergütung europaweit vorgegeben. Gewerkschaften und Verbände werden befähigt, ihre Mitglieder auch in Sachen Urheberrecht effektiv zu vertreten. Urheberinnen und ausübende Künstlerinnen können nun kollektiv am Verhandlungstisch sitzen, und zwar auf Augenhöhe mit Verlagen und anderen Verwertern. Das macht die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung erst möglich“, erklärte der stellvertretende ver.di Vorsitzende Frank Werneke zu den Regelungen zum Urhebervertragsrecht. „Nun ist die Bundesregierung gefordert, die europäische Regelung auch national umzusetzen und dabei die Rechtsposition der Kreativen nachhaltig zu verbessern, auch gegenüber den Verwertern.“ Erfreulich sei die Absicherung des deutschen Modells der gemeinsam von Autoren und Verlagen geführten Verwertungsgesellschaften…“ ver.di-Pressemitteilung vom 26.03.2019 - #CopyFail: EU-Parlament beschließt Uploadfilter
„Trotz aller Proteste stimmte eine Mehrheit der EU-Abgeordneten für die umstrittene Reform des Urheberrechts. Plattformen sind künftig verpflichtet, alle Uploads von Usern auf mögliche Rechteverletzungen zu überwachen. Das Parlament debattierte die Maßnahmen bis zum Schluss hitzig. (…) Snowden sagt #NieMehrCDU. Nach der Abstimmung zeigten sich Stimmen aus Politik und Zivilgesellschaft entsetzt über das Ergebnis. NSA-Aufdecker Edward Snowden schrieb in einer deutschsprachigen Twitter-Nachricht, dass die CDU gegen die Internetfreiheit gestimmt habe und es dafür bei der EU-Wahl Konsequenzen geben müsse. (…) Die Urheberrechts-Richtlinie ist nun beschlossen, muss allerdings noch von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei sind wohl noch einzelne Verbesserungen möglich…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 26.03.2019 bei Netzpolitik
- EU-Urheberrechtsreform: 8 negative Folgen, mit denen Autoren jetzt rechnen müssen
- Wie heute im EU-Parlament über das Urheberrecht und Artikel 13 abgestimmt wird
Infos vom 26.03.19 bei Julia Reda , siehe auch die Aussprache – Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt als Stream der EU und (Deutsch) bei youtube
- Artikel 13/17: heise online warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Urheberrechtsreform
„… Ein durchsetzungsstarkes und modernes Urheberrecht ist eine elementare Grundlage für den Betrieb einer Webseite wie der von heise online. Wir Journalistinnen und Journalisten sind darauf angewiesen, dass unsere Werke angemessen geschützt sind – und sich dieser Schutz auch im Internet praktisch umsetzen lässt. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die europäische Initiative zur Modernisierung des Urheberrechts. Diese muss aber einen fairen Ausgleich des Verhältnisses zwischen Urhebern, Rechteinhabern, Plattformen und Bürgern erreichen. Der nun dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorliegende Richtlinienentwurf hat dieses Ziel leider in einigen zentralen Punkten aus den Augen verloren. Das gilt insbesondere für Artikel 17 (ehemals Artikel 13) des im Trilogverfahren ausgehandelten Entwurfs. Dieser Artikel sieht eine Erweiterung der Haftung von Anbietern vor, die hauptsächlich User Generated Content publizieren. Wenn eine solche Plattform ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten erlaubt, soll sie zukünftig dafür sorgen, dass dies möglichst nur dann geschieht, wenn sie für jeden der Inhalte eine Lizenz erworben hat. (…) Artikel 17 würde die Plattformen nun dazu verpflichten, gegebenenfalls mit zigtausenden von Urhebern und Verwertern einzeln verhandeln und Vereinbarungen treffen, um deren Werke zu nutzen – sofern diese überhaupt ein Interesse an einer Lizenz haben. (…) Falls die Sharing-Plattform hochgeladene Inhalte der Nutzer nicht lizenziert hat, muss sie in den meisten Fällen dafür sorgen, dass diese Inhalte nicht mehr auf der Plattform erscheinen können. Dies ist bei Plattformen mit höherem Upload-Volumen de facto nur mit Upload-Filtern möglich. Ja, dieser Begriff steht nicht explizit im Entwurfstext. Aber gemäß Artikel 17 muss die Plattform sicherstellen, dass „bestimmte Werke (…) nicht verfügbar sind“, beziehungsweise, dass nach Hinweis „alle Anstrengungen“ unternommen werden, um „das zukünftige Hochladen dieser Werke oder sonstigen Schutzgegenstände zu verhindern“. Wird nicht gefiltert oder funktioniert der Filter nicht, drohen den Anbietern – und übrigens weiterhin auch den Nutzern – teure Abmahnungen. (…) Die Redaktion von heise online sieht sich gezwungen, mit diesem Beitrag auf die aus unserer Sicht enorme Gefahr für die Vielfalt kreativer Inhalte im Web und die Meinungsfreiheit durch Artikel 17 hinzuweisen. Aufgabe einer europäischen Reform des Urheberrechts sollte es sein, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Plattformen und den Rechteinhabern, aber auch der Bürger, der eigentlichen Urheber und der digitalen Wirtschaft zu schaffen. Dieses Ziel wird unserer festen Überzeugung nach insbesondere durch Artikel 17 nicht erreicht; vielmehr wird der Versuch eines solchen Ausgleichs sogar zunichte gemacht.“ Stellungnahme von heise online vom 25. März 2019, verfasst von Joerg Heidrich
- Artikel 16: Warum Kreative weniger Geld bekommen
„Europaweit demonstrieren Menschen gegen die geplante Reform des Urheberrechts, während die Befürworter versprechen, Urheber künftig besser zu vergüten. (…) Kaum Beachtung hingegen findet der neue Artikel 16 (vormals bekannt als Artikel 12, bevor neu durchnummeriert wurde). Kurz und knapp besagt er, dass die Mitgliedstaaten künftig Verlage an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligen können. Auch dieser Artikel hat eine Vorgeschichte (…) Bis vor kurzem ging die Hälfte dieser Ausschüttungen jedoch nicht an Autoren, sondern an Verlage. (…) Das System subventionierte unterm Strich also große Verlagshäuser zulasten freier Autoren. Die Urheberrechtsabgaben kamen zu einem erheblichen Teil nicht den Urhebern zugute, sondern jenen, die mit der Vermarktung von Content ihr Geld verdienen. Das änderte sich 2015. Zunächst kippte der Europäische Gerichtshof eine entsprechende Regelung in Belgien, anschließend dann der Bundesgerichtshof auch in Deutschland. Die Ausschüttungen stünden nach Auffassung des Gerichtes ausschließlich den Rechteinhabern zu, und das seien nach europäischem Urheberrecht nunmal die Autoren und nicht die Verlage. Die VG Wort musste rund 100 Millionen Euro unrechtmäßig ausgeschüttetes Geld von den Verlagen zurückfordern, was einige kleine Verlage in Existenznöte brachte. Artikel 16 ist der Versuch, mithilfe der EU-Urheberrechtsrichtlinie die Zeit zurückzudrehen. Nach Umsetzung in deutsches Recht können Verlage dann wieder Ausschüttungen von der VG Wort erhalten. Selbst wer eine Beteiligung der Verlage angemessen findet, muss zugeben: Die Urheberrechtsreform bricht ihr wie ein Mantra wiederholtes Versprechen, Urheber künftig besserzustellen. Im Gegenteil: Die Situation von Urhebern verschlechtert sich. Während sie vom Leistungsschutzrecht nichts haben, werden sich durch Artikel 16 ihre Einkommen sogar schmälern.“ Analyse von Enno Park vom 25. März 2019 bei t3n.de
- Uploadfilter: Warnungen von Edward Snowden bis zur katholischen Kirche
„… Am Wochenende fanden in gut drei Dutzend deutschen Städten Demonstrationen gegen den Trilog-Urheberrechtskompromiss statt, der am Dienstag vom Plenum des EU-Parlaments genehmigt werden soll (…). Die Teilnehmerzahlen waren sehr unterschiedlich: In München nahmen nach Angaben der Polizei mehr als 40.000 Personen teil, in Hamburg höchstens 7.000 und in Schwerin nur etwa 30 (…). Aber auch abseits dieser Demonstrationen tat sich in den letzten Tagen einiges, was diese Copyright-Richtlinie betrifft: Warnungen vor ihr erfolgten nicht mehr nur vorwiegend durch YouTuber (…), sondern auch durch Akteure wie die deutschsprachige Wikipedia (die am Donnerstag anstatt ihrer Einträge eine Folgeabschätzung auf schwarzem Hintergrund ausgab), NSA-Whistleblower Edward Snowden (der am Freitag zur Teilnahme an den Demonstrationen und zum Unterzeichnen der Petition Save the Internet aufrief) und Rechtswissenschaftler wie Thomas Hoeren von der Universität Münster, der das Versprechen der deutschen Unionsparteien, man werde Artikel 13 so umsetzten, das keine Uploadfilter eingesetzt werden müssten, als nicht haltbar ansieht (…) Der bekannte Kölner Rechtsanwalt und Internet-Rechtsexperte Christian Solmecke hat wegen ihn betreffender falscher Berichterstattung zum Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) angestrengt, wofür er auf Twitter viel Beifall bekommt. Alleine am Freitag hatte die Zeitung mit insgesamt vier Artikeln für Uploadfilter und ein europäisches Leistungschutzrecht geworben, wobei Kritiker als „nützliche Idioten“ amerikanischer Konzerne bezeichnet wurden, welche mit einer „kriminellen Maschinerie“ die Demokratie „zerstören“ würden. Gegenstimmen, die in Immaterialgüterrechtsfragen für andere Sichtweisen stehen, fehlen der FAZ seit dem Weggang von Rainer Meyer zur Welt weitgehend. (…) Ein Versprechen, gegen eine faktische Uploadfilterpflicht zu stimmen, haben bislang lediglich 126 von 754 EU-Abgeordneten abgegeben. Sie kommen aus verschiedenen Fraktionen – auch aus der christdemokratischen EVP, wo sich die polnische Platforma Obywatelska (PO) nicht dem Willen der tonangebenden deutschen Unionsparteien beugen will.“ Beitrag von Peter Mühlbauer vom 25. März 2019 bei Telepolis
- EU-Urheberrecht: Sperrfeuer auf den letzten Metern
„Europa steht morgen vor einer denkbar knappen Abstimmung über ein neues Urheberrecht. Seine Befürworter feuern aus allen Rohren. Sie behaupten, wer gegen Uploadfilter sei, helfe US-Konzernen. Sie begehen damit einen groben Denkfehler. (…) Die wohl schlimmste Nebelgranate im Urheberrechtsstreit ist die Frage, ob die Reform Google und den Internetkonzernen nütze oder schade. Klar: Google ist gegen Artikel 13 – nicht wegen den Filtern, die Google längst verwendet, sondern weil die Reform Google schärferen Haftungsregeln unterwirft als bisher. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass alles, was Google schadet, automatisch Künstlern hilft. Schon der behauptete Gegensatz „Konzernmacht gegen die Künstler“ ist falsch. Auf beiden Seiten der Debatte um den umstrittenen Artikel 13 stehen Konzerne: Internetgiganten gegen Musik- und Filmindustrie. Vor allem die Rechteinhaber lobbyierten intensiv für die Reform. Das fertige Gesetz, die Urheberrechtsreform, trägt deutlich ihre Handschrift. Kapital kennt keine Grenzen und Konzerne haben keine Heimat. Es hat wenig Belang, ob die Konzerne, die von der Reform profitieren, in Kalifornien sitzen oder in Hannover. Ihr erstes Interesse gilt weder Kunstschaffenden noch Nutzerinnen und Nutzern…“ Ein Kommentar von Alexander Fanta vom 25.03.2019 bei Netzpolitik
- Weit mehr als 150.000 Menschen demonstrieren in vielen deutschen Städten für ein offenes Netz – Neuer Höhepunkt in der Diffamierungsstrategie: Alles gekaufte Demonstranten. Das wird teuer!
„In vielen Städten in Deutschland und in der Europäischen Union sind heute junge und alte Menschen auf die Strasse gegegangen um für eine lebenswerte digitale Gesellschaft zu demonstrieren. Der Protest richtete sich gegen die drohenden Uploadfilter im Rahmen von Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform. In über 50 Städten in Deutschland sind Menschen auf die Straße gegangen, um gegen Uploadfilter und für ein offenes Netz zu demonstrieren. Das sind wahrscheinlich die größten Netz-Proteste, die jemals in Deutschland auf der Straße gesehen wurden. Bis jetzt ist unklar, ob München oder Berlin mehr Demonstranten mobilisiert hat. In Hamburg sollen zur Stunde mehr als 10.000 Menschen auf der Straße sein, Köln geht von 15.000 Menschen aus und Stuttgart sowie Frankfurt von über 8000. In Berlin und München sollen nach Schätzungen um die 40.000 – 50.000 Menschen aktiv sein. In vielen kleineren Städten gab es ebenfalls Demonstrationen. In Kiel sollen es 1.500 Menschen gewesen sein und in Karlsruhe rund 5.000. (…) Update: Es dürften insgeamt mehr als 150.000 Menschen auf den Straßen gewesen sein! Wir sagen danke an alle Beteiligten und freuen uns, dass dieser Protest und die Kritik an dieser unzeitgemäßen Urheberrechtsreform so sichtbar wurde. (…) Heute gab es einen neuen Höhepunkt in der Diffamierung der Netz-Proteste. Über die Bild-Zeitung kommunizierte der Daniel Caspary, Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, dass die Demonstranten gekauft seien: „Nun wird offensichtlich versucht, auch mit gekauften Demonstranten die Verabschiedung des Urheberrechts zu verhindern. Bis zu 450 Euro werden von einer sogenannten NGO für die Demoteilnahme geboten. Das Geld scheint zumindest teilweise von großen amerikanischen Internetkonzernen zu stammen. Wenn amerikanische Konzerne mit massivem Einsatz von Desinformationen und gekauften Demonstranten versuchen, Gesetze zu verhindern, ist unsere Demokratie bedroht.“…“ Bericht mit Bildern von Markus Beckedahl vom 23.03.2019 bei Netzpolitik- Fotos: Save your Internet – Demo in Berlin
„Am 26. März wird im EU-Parlament über ein neues Urheberrecht abgestimmt. Europaweit sind am 23. März mehr als 150.000 Menschen für ein freies Internet und gegen die EU-Urheberrechtsreform auf die Straße gegangen. Der Protest richtete sich besonders gegen den Artikel 13 und den damit verbundenen Uploadfiltern. In Berlin beteiligten sich nach Angaben der Veranstalter rund 30.000 Menschen…“ Siehe Bildergalerie von und beim Umbruch-Bildarchiv
- Fotos: Save your Internet – Demo in Berlin
- EU-Urheberrechtsreform: Lügen fürs Leistungsschutzrecht, jetzt auch von dpa
„Die Deutsche Presseagentur dpa beteiligt sich an einer internationalen Kampagne für die geplante Reform des Urheberrechts in der EU. Sie hat einen Aufruf unterzeichnet und verbreitet, der unter anderem „Unwahrheiten“ in der öffentlichen Debatte beklagt – und es selbst nicht schafft, bei der Wahrheit zu bleiben. (…) Unterzeichnet ist der Aufruf angeblich von „260 europäischen Medienunternehmen und Medienschaffenden“. Deren Namen präsentiert dpa in einer Form, die es unmöglich macht zu unterscheiden, in welchem Fall ganze Medien und in welchem Fall nur einzelne Reporter oder Mitarbeiter den Aufruf unterstützen. „Die Personen haben in der Mehrheit als Person unterschrieben und nicht stellvertretend für ihr gesamtes Unternehmen“, sagt der dpa-Sprecher auf Nachfrage. Wieviele Unternehmen tatsächlich als Unternehmen hinter dem Aufruf stehen, sagte er nicht. (…) dpa hat nicht nur eine Pressemitteilung, sondern auch eine Agenturmeldung zu dem von ihr unterzeichneten Appell gebracht. dpa berichtet über die dpa-Aktion unter der Überschrift „260 Organisationen unterstützen Kampagne für Urheberrechtsreform“. Das ist eindeutig falsch. Es sind nach Angaben des dpa-Sprechers 260 Personen aus rund 150 Organisationen. Sie sprechen, wie gesagt, mehrheitlich nur für sich selbst und nicht ihre Unternehmen.“ Beitrag von Stefan Niggemeier bei ÜberMedien, Stand 23. März 2019
- Rette Dein Internet – Aufruf zum europaweiten Demo-Tag am 23. März!
„Die geplante EU-Urheberrechtsreform droht, den freien Austausch von Meinungen und Kultur über das Internet massiv einzuschränken. Daher rufen wir gemeinsam am 23. März 2019 zu europaweiten Protesten dagegen auf! (…) Wir unterstützen die Rechte aller Kreativen und setzen uns für ein modernes Urheberrecht sowie die demokratische Regulierung marktbeherrschender Internetkonzerne ein. Die Reform bringt unserer Einschätzung nach in ihrer vorliegenden Fassung jedoch deutlich mehr Schaden als Nutzen für die Menschen in Europa. Sie muss daher abgelehnt werden. Wir appellieren an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Artikeln 11 und 13 nicht zuzustimmen. Ebenso appellieren wir an die Bundesregierung, sich an ihren Koalitionsvertrag zu halten, der den Einsatz von Uploadfiltern explizit als unverhältnismäßig ablehnt. Unterstützt unseren Aufruf, organisiert Proteste vor Ort und kommt zu den europaweiten Demonstrationen! Hier zu einer Übersicht der geplanten Demos: https://savetheinternet.info/demos …“ Aufruf auf der Aktionsseite (den LabourNet Germany mit unterstützt)
- 130 Technologieunternehmen aus ganz Europa gegen Urheberrechtsreform
„… 130 Unternehmen aus 16 europäischen Ländern sprechen sich in einem offenen Brief gegen die Artikel 11 und 13 der EU-Urheberrechtsreform aus. Darunter sind Technologiefirmen wie Nextcloud.com, der Messenger Wire oder der schwedische Hoster Bahnhof. Sie kritisieren, dass die EU-Urheberrechtsreform in der vorliegenden Form der europäischen Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Internetriesen wie Google schade. Die Unternehmen unterstützen das Ziel der Reform, die Rechte der Urheber und Verleger zu schützen. Doch die jetzigen Vorschläge sind nicht nur unangemessen, sie würden auch nicht zu einem Ausgleich zwischen den Urhebern und allen anderen Teilen der Gesellschaft führen. Speziell der Artikel 13 sei ein gefährliches Experiment an den Fundamenten des Internet-Ökosystems. Wenn Unternehmen direkt für die Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich seien, müssten sie milliardenfach rechtliche Entscheidungen über die Legalität von Inhalten treffen. Darüber hinaus hätten die Unternehmen weder die Fähigkeiten noch seien sie in der Lage, automatische Filter zu implementieren. Kritik gibt es auch an Artikel 11. Das Leistungsschutzrecht sei ein komplett neues Recht für Verleger. Die bisherigen Erfahrungen in Deutschland und Spanien nähren Zweifel am Erfolg, während die negativen Effekte schon heute klar seien. Auch hier würden Hürden gegen die Gründung neuer wirtschaftlicher Projekte geschaffen: „Europa verspielt die Chance, eine tragende Rolle auf der Weltbühne zu spielen“ heißt es weiter im offenen Brief. (…) Am Samstag, den 23. März wird es in ganz Europa Demonstrationen gegen die EU-Urheberrechtsreform geben. Allein in Deutschland sind mehr als 30 Demonstrationen angekündigt. Auch in Lissabon, Prag, Warschau, Wien, Zürich und weiteren europäischen Städten werden Menschen auf die Straße gehen. Die Abstimmung im EU-Parlament ist in der Woche ab dem 25. März angesetzt. „ Beitrag von Markus Reuter vom 19. März 2019 bei Netzpolitik
- EU-Urheberrecht: Lasst uns nicht auf diese Fake-Reform hereinfallen!
„Stellt die EU-Urheberrechtsreform Kreativschaffende besser? Viele glauben das – doch das Gegenteil ist wahr: Profitieren werden die großen Konzerne. Zeit, dagegen aufzustehen! Kreative, wir haben ein Problem und es besteht Handlungsbedarf: In der kommenden Woche stimmt das EU-Parlament über die Urheberrechtsreform ab, und dieses Gesetzeswerk muss abgelehnt werden. Das ist nach wie vor möglich, die Abgeordneten des Europaparlaments sind für eure Signale empfänglich. Schließlich ist demnächst Europawahl und ihr habt gesellschaftlichen Einfluss. (…) Diese Urheberrechtsreform ist eine Reform von Verwertern für Verwerter. Wir werden mit Brosamen, falschen Versprechungen und einer Familienpackung Unverschämtheiten abgespeist und hängen in der Folge noch stärker von der Gnade der Verwerter ab. (…) Die Leute mit YouTube-Kanälen, die Selfpublisher, die Bloggerinnen mit Google-Ads und Amazon-Affiliates, die Musikschaffenden auf Beatport oder Spotify, die Fotografinnen auf Flickr oder Instagram: Sie alle und viele mehr sind urhebende Kreative. Die Verwerter neuen Typs, die Plattformen, sind nicht „die Guten“. Daher dürfen wir keine Gelegenheit auslassen, sie zu regulieren, wie ich oft gesagt habe. Das muss bloß sinnvoll und für uns und nicht gegen uns geschehen. (…) Das Plattformprinzip der neuen Verwerter demokratisiert die Möglichkeit, mit urheberischen Leistungen Geld zu verdienen. Das bedeutet einen Machtverlust für die klassische Kreativbranche. Die Urheberrechtsreform soll uns Kreative in die Arme derjenigen zwingen, die überhaupt in der Lage sind, Pauschallizenzen zu verhandeln. Unabhängige Künstler aller Art schaffen das nie, und sie ziehen bei der ersten Auseinandersetzung mit einer großen Plattform noch immer den Kürzeren…“ Kolumne von Sascha Lobo vom 20.03.2019 beim Spiegel online
- Mario Barth vs. „Die Anstalt“ – ein anschauliches Beispiel für Probleme mit Uploadfiltern
„In einer Video-Montage lässt das Medienwatchblog Kobuk die ZDF-Satiriker von „Die Anstalt“ gegen den RTL-Komiker Mario Barth antreten – und scheitert fast an Uploadfiltern beim Versuch, ihr medienkritisches Aufklärungsstück zu verbreiten. Ein Lehrstück über die Gefahren der geplanten EU-Urheberrechtsreform…“ Beitrag von Leonhard Dobusch vom 17.03.2019 bei Netzpolitik und das Video
- Uploadfilter: Artikel 13 ist nicht das einzige Problem
„Im Streit um Artikel 13 geht es um die Frage, ob Online-Plattformen alle Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzer hochladen wollen, automatisch filtern sollen, um Inhalte zu blockieren, die als urheberechtlich geschützt erkannt werden. Technisch umgesetzt wird dieser Eingriff in die Kommunikation im Internet mit sogenannten Uploadfiltern. Wer darin eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, Vielfalt und für die Mem- und Remix-Kultur im Internet sieht oder eine Infrastruktur für Zensur und Überwachung fürchtet, sollte drei Dinge wissen: Erstens können alle mithelfen, die Uploadfilter in Artikel 13 zu verhindern. Zweitens haben CDU und CSU im Europaparlament gezeigt, dass sie die Kritik und Proteste fürchten. Und drittens werden in einem anderen EU-Gesetzgebungsverfahren Uploadfilter verhandelt, über die aktuell kaum jemand spricht. (…) Problematisch an der aktuellen Diskussion über Artikel 13 der Urheberrechtsreform ist, dass Uploadfilter zeitgleich auch in der EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (kurz: #TerReg für Terror-Regulierung) verankert werden sollen. Die wird abseits der öffentlichen und politischen Aufmerksamkeit verhandelt. Die Terror-Inhalte-Verordnung soll den Missbrauch von Hosting-Diensten zur Verbreitung terroristischer Online-Inhalte verhindern. (…) Wie soll eine Software terroristische Inhalte erkennen, ohne dabei Filme, Spiele, Satire, Musik, Nachrichten oder Lyrik zu blockieren, die visuell und auditiv vergleichbare Eigenschaften haben? Was ist beispielsweise mit dem Terror des NSU, Anders Breivik, dem IS-Zeichen des Anis Amri oder mit Fällen, in denen Regierungen Gruppen widersprüchlich als terroristisch oder nicht-terroristisch einschätzen? Jetzt dagegen Artikel 6 aktiv werden! Wie das geht, ist hier erklärt …“ Beitrag vom 07.03.2019 von und bei Digitalcourage . Siehe dazu:- Artikel 6: Ausschuss des EU-Parlaments lehnt Uploadfilter im Kampf gegen Terrorpropaganda ab
„Gegen die Uploadfilter der EU-Urheberrechtsreform ziehen derzeit in ganz Deutschland Protestierende auf die Straße. (…) Weniger bekannt ist hingegen der Artikel 6 aus dem gegenwärtig verhandelten Verordnungsentwurf der EU-Kommission, der die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet verhindern soll. Auch dieser sieht Uploadfilter vor – bloß dass diese nicht nur bestimmte Plattformen betreffen würden, sondern für alle in Europa tätigen Diensteanbieter verpflichtend angeordnet werden können. Darüber hinaus müssten sämtliche Online-Dienste, ob eine große Plattform wie Facebook oder ein kleines Blog wie netzpolitik.org, innerhalb einer Stunde auf Entfernungsanordnungen reagieren, um von Nutzern hinterlassene, mutmaßlich terroristische Inhalte zu löschen. (…) Das würde nicht das halbe, sondern das ganze Internet unter die Räder kommen lassen und das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich einschränken. Denn zum einen ist „Terrorismus“ ein unscharfer Begriff, der etwa auf Aktionen zivilen Ungehorsams wie beispielsweise gegen die Rodung des Hambacher Forsts angewendet werden könnte. Zum anderen neigen automatisierte Filtersysteme zu Fehlern, weil sie den Kontext von Inhalten nicht einschätzen und beispielsweise bei wissenschaftlicher oder journalistischer Berichterstattung anschlagen. Und Anbieter könnten im Zweifel lieber zu viel als zu wenig löschen, um den drohenden Geldbußen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu entgehen. Kein Wunder, dass der Vorschlag auf heftigen Widerstand stößt. Der kommt unter anderem aus der Zivilgesellschaft, aus der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, aus der Internet-Wirtschaft, von UN-Sonderberichterstattern – und jetzt auch aus dem EU-Parlament, das derzeit seine Position klärt, bevor es in die Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat gehen kann. Am Montag hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments (IMCO) als erster beratender Ausschuss seinen Bericht beschlossen und sich mit überwältigender Mehrheit gegen die Vorab-Kontrolle aller Inhalte ausgesprochen…“ Beitrag von Tomas Rudl vom 7. März 2019 bei Netzpolitik
- Artikel 6: Ausschuss des EU-Parlaments lehnt Uploadfilter im Kampf gegen Terrorpropaganda ab
- Tausende demonstrieren spontan in fünf Städten gegen Uploadfilter – Abstimmung wird doch nicht vorgezogen – weitere Proteste
„In nur 24 Stunden konnte die Protestbewegung gegen Uploadfilter in der EU-Urheberrechtsreform tausende Teilnehmer zu Spontandemonstrationen mobilisieren. Die Menschen gingen teilweise vor CDU-Zentralen auf die Straße um gegen den Versuch, die Abstimmung vorzuziehen, zu demonstrieren. Die Konservativen im EU-Parlament nehmen nun von diesen Plänen Abstand. In Berlin, Köln, Frankfurt, München und Stuttgart demonstrierten tausende Menschen auf Spontandemonstrationen. Die Kampagne „Save The Internet“ sprach auf Twitter von insgesamt über 7.500 Teilnehmenden in den fünf Städten. Die Demonstrationen waren als Reaktion auf die Pläne der Konservativen im EU-Parlament spontan organisiert worden, die die Abstimmung über die Urheberrechtsreform vorzuverlegen versuchten. Sie alle hatten nur eine Vorlaufzeit von etwa 24 Stunden. (…)Nach großem Hin- und Her hat der Fraktionsvorsitzende der konservativen EU-Fraktion, Manfred Weber (CSU), am Abend gegenüber dem Bericht aus Berlin bestätigt, dass die Abstimmung nun doch nicht vorgezogen wird. (…) Morgen sollen die Proteste um 15:30 Uhr in Hannover und um 18 Uhr vor der CDU-Zentrale in Hamburg weitergehen, am Samstag findet um 13 Uhr eine weitere Demonstration in Magdeburg statt. Wir haben alle uns bekannten Demonstrationen auf einer Karte und in einer Liste gesammelt .“ Bericht von Markus Beckedahl vom 05.03.2019 bei Netzpolitik
- Upload-Filter: Konservative wollen mit Verfahrenstrick Protesten zuvorkommen
„… Manfred Weber, der CSU-Politiker und Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei, plant laut der Abgeordneten Julia Reda die umstrittene Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform vorzuverlegen. Und zwar noch vor den 23. März, an dem europaweit Proteste gegen die Reform stattfinden. Die Entscheidung über den Termin soll am Donnerstag fallen. Das vermeldete die Europaabgeordnete Julia Reda auf Twitter. Sie sagt: „Es ist ein Unding, mit welcher Verachtung die Union hier den öffentlichen Protesten entgegen tritt. Es ist das eine, anderer Meinung zu sein und anders abzustimmen, aber mit Verfahrenstricks den Protesten am 23. März das Wasser abzugraben und im Vorfeld diese Abstimmung durchzudrücken, ist wirklich ein undemokratisches Verhalten.“ Die Europaabgeordnete rief zu Protesten gegen diesen Schritt auf. Die Vorverlegung der Abstimmung soll offenbar der immer größeren Protestbewegung gegen die Urheberrechtsreform entgegenwirken. Damit wollen die Konservativen wohl eine Wiederholung des Falls ACTA verhindern: 2012 lehnte das EU-Parlament das umstrittene Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums nach massiven Protesten ab. (…) Der österreichische Bürgerrechtler und Internetaktivist Thomas Lohninger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Mit dieser Aktion betreibt die Europäische Volkspartei Raubbau an der Demokratie. Wie kann man kurz vor der Europawahl einer ganzen Generation das Recht der Mitbestimmung absprechen, nur um den Lobbyinteressen zu entsprechen.“ Der Musiker Bruno Kramm, der auch die Demonstration am 23. März in Berlin mitveranstaltet, hat für Dienstag, den 5. März um 18 Uhr eine Spontandemonstration vor der CDU-Zentrale in Berlin angemeldet. Die Demonstration richtet sich gegen die Vorverlegung der Abstimmung…“ Bericht von Markus Reuter vom 4. März 2019 bei Netzpolitik
- Rede: Wir sind nicht gegen das Urheberrecht. Wir sind aber gegen verpflichtende Uploadfilter!
„Auf der „Berlin gegen 13“-Demonstration in Berlin sind zur Stunde schon mehrere tausend Menschen, um für ein zeitgemäßes Urheberrecht und gegen Uploadfilter zu demonstrieren. Markus Beckedahl hat eine der Eröffnungsreden gehalten. Wir dokumentieren hier die Rede: „Ich bin Verleger, Urheber und Mitglied der VG Wort. Man muss das ja in diesen Tagen immer dazu sagen. Denn die Befürworter dieser Urheberrechtsreform suggerieren derzeit immer, dass alle Urheber und Verleger und Mitglieder in Verwertungsgesellschaften hinter diesen jetzt beschlossenen Reformplänen stehen würden. Ich stehe nicht dahinter und ihr offensichtlich auch nicht, sonst wärt ihr nicht gekommen. Ich kann die Befürworter von Artikel 13 verstehen: Sie wünschen sich eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Youtube, Facebook und Co und sehen in dem gesetzlichen Konstrukt rund um Artikel 13 dafür einen Hebel. Leider hab ich nicht das Gefühl, dass ihnen bewusst ist, dass die von ihnen gewünschten rechtlichen und technischen Umsetzungen das Internet, wie wir es kennen und schätzen gelernt haben, massiv verändern kann. Oder sie nehmen das in Kauf für ihren eigenen Vorteil. Und ich hab nicht das Gefühl, dass man sich ausführlich und mit technischer Kompetenz mit möglichen Folgen beschäftigt und diese verstanden hat. Sonst würden sie nicht behaupten, dass Uploadfilter keine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstellen. Ich bin für ein zeitgemässes Urheberrecht. Aber die gerade zu Ende verhandelte Reform steht nicht dafür, sondern für eine mediale Welt von gestern…“ Rede von Markus Beckedahl am 02.03.2019 bei Netzpolitik
- Upload-Filter: Alle Demos auf einen Blick
„Um die EU-Urheberrechtsreform mit den umstrittenen Uploadfiltern zu verhindern, gibt es nur noch eine Chance: Die Abgeordneten des Europaparlaments müssen gegen die Reform stimmen. Demonstrationen in ganz Europa fordern sie dazu auf. Wir haben alle uns bekannten Demos auf einer interaktiven Karte gesammelt…“ Übersicht von Anna Biselli vom 01.03.2019 bei Netzpolitik
- [Kampagne zur Europawahl 2019] Die Uploadfilter in der Urheberrechtsrichtlinie: Der wichtigste netzpolitische Moment 2019
„In wenigen Wochen wird in Europa die folgenschwerste netzpolitische Entscheidung dieses Jahres getroffen. Die Uploadfilter in der Urheberrechtsrichtlinie schaffen eine Verpflichtung zur automatisierten Vorabkontrolle aller nutzergenerierten Inhalte im Internet. Es droht eine Löschorgie gigantischen Ausmaßes. Doch noch ist es nicht zu spät. Wie bei ACTA und dem Kampf um die Netzneutralität können wir noch gewinnen, wenn wir uns kurz vor der EU Wahl direkt an unsere Europaabgeordneten wenden. Eine heute gestartete Kampagne versucht genau das so einfach und effektiv wie möglich zu machen. Auf www.pledge2019.eu können Menschen aus Europa bis zur finalen Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments in den Büros ihrer Abgeordneten anrufen. Die Abstimmung findet nur wenige Wochen vor der Europawahl statt, bei der sich ein Großteil der Abgeordneten der Wiederwahl stellt. (…) Ziel der Kampagne ist es, den Abgeordneten das Versprechen abzunehmen, gegen Uploadfilter in beiden Gesetze zu stimmen. Anders als typische Wahlversprechen müssen die Abgeordneten noch vor der Europawahl im Mai 2019 beweisen, ob sie dieses Versprechen eingehalten haben, was anhand des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung überprüfbar ist…“ Beitrag von Thomas Lohninger vom 25. Februar 2019 bei epicenter.works – Plattform Grundrechtspolitik (ehemals: Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich) zu deren Aktion: Europawahl 2019: Wir werden nur Politiker*innen wählen, die gegen Artikel 13 stimmen und ‚Nein‘ zu Upload-Filtern sagen
- Unter Vorbehalt zugestimmt. Die umstrittene EU-Reform des Urheberrechts im Internet ist noch nicht ganz durch. Selbst Bundesjustizministerin Katarina Barley zweifelt.
„Kippt die umstrittene EU-Reform des Urheberrechts im Internet doch noch? Diese Hoffnung nährt nun sogar Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). (…) „Ich habe mich regierungsintern dafür eingesetzt, dass die Urheberrechtsrichtlinie ohne Artikel 13 verabschiedet wird“, erklärte Barley nach der Abstimmung im AStV, dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (EU-Botschafter) in Brüssel. Dort stimmten 21 Länder für die Reform. Die Niederlande, Polen, Luxemburg, Finnland und Italien waren dagegen, Slowenien und Belgien enthielten sich. Die deutsche Haltung war – wie so oft – widersprüchlich. Die Bundesregierung stimmte der Reform zwar zu, äußerte jedoch einen Vorbehalt. Man habe die Sorge, dass die Reform scheitern könne, weil Artikel 13 so umstritten sei, sagte ein EU-Diplomat. Schließlich stoße der Artikel nicht nur unter Internet-Nutzern auf Widerstand, sondern auch in der Wirtschaft und im Europaparlament. (…) Das birgt Sprengstoff nicht nur für die GroKo, sondern auch für das Europaparlament, das die Reform noch zweimal absegnen muss: Einmal im Fachausschuss, und dann – vermutlich Mitte März – im Plenum. Im letzten Jahr ist die Urheberrechtsreform bereits einmal im EU-Parlament durchgefallen. Der Streit in Berlin könnte nun dazu beitragen, dass das Projekt auch in Brüssel bzw. Straßburg kippt…“ Artikel von Eric Bonse vom 20.2.2019 bei der taz online – siehe auch seinen Beitrag bei LostInEU
- Hier sind die Memes gegen Artikel 13 und die EU-Urheberrechtsreform
„Die Proteste gegen die EU-Urheberrechtsreform lösen eine Welle von Remixes, Memes und sogar Anti-Artikel-13-Songs aus. Wir haben uns mal umgesehen. (…) Es gibt mittlerweile so viele Memes, dass es unter whatthevoss.eu extra eine Seite gibt, die diese sammelt…“ Beitrag von Markus Reuter vom 19.02.2019 bei Netzpolitik
- Proteste und Petitionen: Jetzt rechnet die Generation YouTube mit der Groko ab
„Nach dem Ja zur EU-Urheberrechtsreform schlägt der Bundesregierung die Wut einer ganzen Generation entgegen. Die Jugend wehrt sich gegen eine Politik, die etwas regulieren will, für das sie sonst wenig Verständnis zeigt. (…) Als die Verhandlungen am späten Abend enden, verkündet „Herr Newstime“ seinen Zuschauern die Hiobsbotschaft live: Der umstrittene Artikel 13 hat von den Unterhändlern aus Parlament, Kommission und EU-Rat grünes Licht bekommen. Die in der YouTube-Szene gefürchteten Uploadfilter könnten damit bald Realität werden. In diesem Moment, in diesem Live-Stream formt sich ein Slogan, der kurz darauf auch bei Twitter Einzug hält: #NieMehrCDU. Mit ihrem „Ja“ zur EU-Urheberrechtsreform hat die Bundesregierung ein Versprechen gebrochen, das den „Digital Natives“ wichtig war. (…) Am Montag sind die Aktivisten der Petition „Save the Internet“, die bei pr0gramm ihren Ausgang fand, bei Justizministerin Katarina Barley (SPD) zu Gast. Sie überbringen mehr als 4,7 Millionen Unterschriften von Menschen, die sich gegen die Urheberrechtsreform in ihrer jetzigen Form aussprechen. (…) Die Hoffnungen der Reformgegner ruhen auf dem EU-Parlament, das im März oder April noch einmal im Plenum über den finalen Gesetzesvorschlag abstimmen darf. Wenige Wochen später stehen die Europawahlen an. Das wollen die Netzaktivisten ausnutzen: Mit E-Mails und Anrufen versuchen sie auf die Abgeordneten einzuwirken. Es sind vor allem Jung- und Erstwähler, die drohen, den Politikern keine Stimme zu geben, wenn sie die Reform passieren lassen. Am 23. März sind bundesweite Proteste gegen den Artikel 13 angekündigt…“ Artikel von Laura Stresing vom 18.02.2019 bei t-online (!) – siehe auch:
- Fast 5 Millionen Unterschriften gegen Uploadfilter an Justizministerin Barley übergeben
„Zehn volle Kisten mit Unterschriften überreichten Aktivisten heute der Justizministerin in Berlin. Die SPD-Politikerin dankte höflich, blieb aber äußerst vage in ihren Aussagen. (…) Die Urheberrechtsreform schreibt vielen Internetseiten und Apps vor, von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Praktisch allen Plattformen, die Nutzerinhalte hosten, droht damit die Pflicht, Uploadfilter einbauen zu müssen. Die Kritiker der EU-Urheberrechtsreform befürchten, dass diese Uploadfilter direkt gegen netzkulturelle Phänomene, gegen Meme, Youtube-Videos und Remixe eingesetzt werden könnten. In einem zweiten Schritt könnte die jetzt aufzubauende Upload-Infrastruktur auch für ganz andere Zwecke missbraucht werden: Was heute für die Durchsetzung von Urheberrechten genutzt wird, könnte morgen schon für die Unterdrückung missliebiger politischer Meinung und Information genutzt werden. Sind die Uploadfilter einmal da, könnten sie Begehrlichkeiten wecken bei allen, denen Demokratie und Meinungsfreiheit schon immer ein Dorn im Auge waren...“ Beitrag von Markus Reuter vom 18.2.2019 bei Netzpolitik
- EU-Urheberrecht: Die verdorbene Reform
„… Selbst dem besten Koch kann es nicht gelingen, aus verdorbenen Zutaten einen gutes Gericht zu kochen. Insofern standen die Unterhändler der EU-Institutionen vor der undankbaren Aufgabe, aus den schwachen Vorschlägen von EU-Kommission, Europaparlament und Mitgliedstaaten einen brauchbaren Kompromiss zu schmieden. Über das am Mittwoch beschlossene Ergebnis zur EU-Urheberrechtsrichtlinie dürften sich am Ende wohl nur Juristen freuen. Wer sonst davon profitieren sollte, ist völlig unklar. Das Europaparlament sollte die Reform daher am besten komplett ablehnen. (…) Insgesamt ist die EU daher mit dem Versuch gescheitert, mit Hilfe des Urheberrechts Geschäftsmodelle zu retten, die durch die Digitalisierung bedroht sind. Das war von Anfang an zu erwarten. Nicht zu erwarten von der Reform ist hingegen, dass sie im besten Falle, wie das deutsche Leistungsschutzrecht, ziemlich wirkungslos bleibt. Gerade der Artikel 13 dürfte starke Auswirkungen auf das Veröffentlichen und Teilen von Inhalten im Netz haben…“ IMHO-Kommrntar von Friedhelm Greis vom 14. Februar 2019 bei golem , siehe dazu weitere Kommentare und Bewertungen:- EU-Urheberrecht: Verhandler meißelten Uploadfilter in Stein
„… Die Reform des EU-Urheberrechts steht nach monatelangen Verhandlungen vor dem Abschluss. Verhandler in Straßburg einigten sich nach Angaben der EU-Kommission auf einen endgültigen Reformtext. Der gemeinsame Vorschlag von EU-Staaten, Kommission und Parlament schreibt Internetseiten und Apps vor, von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Praktisch allen Plattformen, die Nutzerinhalte hosten, droht damit die Pflicht, Uploadfilter einbauen zu müssen. Die Reform sollte eigentlich das Urheberrecht fit für das 21. Jahrhundert machen. Doch leider dominierten die Rechteinhaber-Lobby und große Tech-Firmen den Prozess. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf enthält Vorschläge, die aus Sicht von Vertretern der Zivilgesellschaft und Netzaktivisten eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Internet darstellen. (…) Uploadfilter sind der umstrittenste Teil der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor der Veröffentlichung prüfen. Das gilt für Webseiten oder Apps, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Filtern, die für kleine Anbieter teuer und schwer umsetzbar sind und bei den großen Plattformen fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegen. Der Text nimmt auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich lediglich Plattformen aus, die jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben. Damit sind selbst viele kleine Unternehmen und Organisationen von der Filterpflicht betroffen, klagte die Piraten-Abgeordnete Julia Reda nach Verkündung der Einigung…“ Artikel von Alexander Fanta vom 13. Februar 2019 bei Netzpolitik - EU-Institutionen einigen sich auf finalen Text von Artikel 11
„Gestern Nacht wurden die Trilog-Verhandlungen zur geplanten EU-Urheberrechtsreform abgeschlossen. Herausgekommen ist dabei unter anderem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das große Ähnlichkeit zur deutschen Regelung hat, aber noch größeren Schaden anrichten wird. Noch kann dies verhindert werden! (…) Die überwältigende Mehrheit der Urheberrechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler hat sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Wirtschaftsverbände und Journalistengewerkschaften haben es ihnen gleichgetan. Zahlreiche Studien kommen zu dem Ergebnis, dass ein solches Leistungsschutzrecht schädlich ist. Und längst nicht alle Verlage wünschen sich dieses Recht. Dass man sich nun trotzdem in Form von Artikel 11 auf eine Regelung geeinigt hat, die noch furchtbarer ist als die deutsche, ist daher schlicht unbegreiflich…“ Beitrag von Tom Hirche vom 14.2.2019 bei IGEL - Doch ver.di freut sich: Stärkung des Urheberrechts erreicht – ver.di will mit kollektiven Regelungen Einkommen der Urheber verbessern
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den auf europäischer Ebene erzielten Kompromiss zu einer Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt begrüßt. „Das ist eine gute Basis. Jetzt müssen wir praktikable Lösungen erarbeiten, um die Einkommenssituation von Urhebern und Interpreten konkret zu verbessern“, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Richtlinie hat das deutsche Modell der kollektiven Regelungen auf die europäische Ebene übertragen. Das ist eine enorme Stärkung der Urheberseite“, sagte Werneke. Sie stärke die ver.di-Position, kollektive Regelungen zur Konkretisierung der Rechte aufzustellen und durchzusetzen. Durch die Richtlinie würden wichtige Weichen in Richtung einer besseren Vergütung von Urheberinnen und Urhebern in Europa gestellt…“ ver.di-Pressemitteilung vom 14. Februar 2019 - Trilog-Einigung auf Uploadfilter – GEMA glücklich – Internetwirtschaftsverband eco befürchtet, dass das Internet in Europa bald „kaputt gefiltert“ werden könnte
„Gestern Abend verkündete EU-Digitalbinnenmarktkommissar Andrus Ansip via Twitter eine Einigung der Trilog-Unterhändler seiner Kommission, des Europaparlaments und des EU-Rats bei den Verhandlungen um die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie. (…) Nach der Entscheidung schossen bei Twitter neben dem Petitionshashtag #saveyourinternet auch die Hashtags #savetheinternet #Artikel13 und #NieMehrCDU in die Top Ten. Letzterer bezieht sich darauf, dass der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss bei der Richtlinie federführend war. Für die Uploadfilter stimmten aber auch viele Sozialdemokraten und Grüne (…). Theoretisch haben die Abgeordneten dieser Fraktionen nun die Gelegenheit, der Uploadfilterpflicht bei der letzten Abstimmung im Plenum die Mehrheit zu entziehen. Die deutsche SPD hätte darüber hinaus die Macht, dafür zu sorgen, dass das Trilog-Verhandlungsergebnis im Rat der Mitgliedsländer abgelehnt wird, weil Uploadfilter dem Koalitionsvertrag widersprechen. Ob sie davon Gebrauch macht, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.“ Kommentar von Peter Mühlbauer vom 14. Februar 2019 bei Telepolis - Gescheitertes Leistungsschutzrecht soll auf EU-Ebene gehoben werden: „Diese Überschrift darf künftig nicht mehr zitiert werden“
Stellungnahme vom 18.2.2019 von und bei Freiheit statt Angst
- EU-Urheberrecht: Verhandler meißelten Uploadfilter in Stein
- EU-Urheberrechtsreform: Neuer Kompromiss lässt viele Fragen offen
„Ein neuer Vorschlag für die EU-Urheberrechtsreform nimmt Online-Plattformen in Haftungsfragen stärker in die Pflicht – definiert jedoch auch Ausnahmen. Damit wolle man Start-Ups schützen“, sagte ARD-Brüssel-Korresponent Samiel Jackisch im Gespräch mit Antje Allroggen im Deutschlandfunk am 6. Februar 2019 (Audiolänge: 6:27 Min, abrufbar bis zum 15. August 2019). „An grundsätzlichen Bedenken gehe das Papier allerdings vorbei. (…) Die Filterregelung träfe demnach nur Unternehmen, die schon mindestens drei Jahre aktiv seien, einen Jahresumsatz von mindestens zehn Millionen Euro und mehrere Millionen Nutzer pro Jahr hätten, sagte ARD-Brüssel-Korrespondent Samuel Jackisch in @mediasres. Damit wolle man Start-Ups schützen, gleichzeitig aber auch dafür sorgen, dass es keine Schlupflöcher gebe. Kleinere Firmen, die nicht in die Ausnahmekriterien fielen, müssten nachweisen können, „dass sie sich bemühen“. Deutschland sei offensichtlich auf Frankreich zugegangen, das zunächst gar keine Ausnahmen gewollt habe. (…) Insgesamt gehe der Vorschlag an Kernbedenken vorbei, sagte ARD-Korrespondent Jackisch. Beispielsweise räume er Bedenken hinsichtlich der sogenannten „Uploadfilter“ nicht aus dem Weg. Diese würden weiterhin nicht explizit erwähnt. Der Begriff meint automatische Software, mit der Plattformen alles, was hochgeladen wird, direkt prüfen. Kritiker befürchten, dass diese automatisierten Filter Fehler machen und auch blockieren könnten, was eigentlich rechtlich zulässig wäre, zum Beispiel Satire und Zitate…“
- EU-Innenminister segnen großflächige Internetzensur mit Uploadfiltern ab
„Die EU-Mitgliedstaaten ziehen mit der Kommission mit und sprechen sich für Uploadfilter, kaum bewältigbare Löschfristen und privatisierte Rechtsdurchsetzung aus. Im Kampf gegen mutmaßlich terroristische Online-Inhalte riskiert die EU, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erheblich einzuschränken. Nun ist das EU-Parlament am Zug. (…) Der nun abgenickte Verordnungsentwurf gleicht weitgehend dem der Kommission, den die Behörde im September vorgestellt hat. Änderungen gibt es nur im Detail. So müssen etwa nur jene Anbieter Transparenzberichte vorlegen, die mit terroristischen Inhalten konfrontiert waren. Geschlossene Messenger-Gruppen nimmt der EU-Rat von den Vorgaben aus und Anbieter dürfen die rund um die Uhr erreichbare Kontaktstelle an externe Dienstleister auslagern. Zudem müssen zuliefernde Behörden wie Europol bei einer Meldung möglichst genau erklären, warum sie den betreffenden Inhalt für terroristisch halten. Die grundsätzlichen Probleme bleiben aber bestehen: Besonders für kleine Anbieter sind das die kaum umsetzbare Reaktionszeiten. Auch gibt es geltendem EU-Recht widersprechende Überwachungsauflagen durch Uploadfilter, deren Einsatz sogar verpflichtend angeordnet werden kann, sowie ungenügende rechtsstaatliche Absicherung, da die Rechtsdurchsetzung zum großen Teil an private Anbieter ausgelagert wird…“ Beitrag von Tomas Rudl vom 7. Dezember 2018 bei Netzpolitik
- Lügen fürs Leistungsschutzrecht (das hört nie auf)
„Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ behauptet, in der Online-Welt gebe es kein Urheberrecht. Das ist, einerseits, überraschend, denn diese Behauptung ist selbstverständlich falsch, und die FAZ gilt gemeinhin noch als Zeitung, deren Journalisten sich Mühe geben, nichts zu behaupten, was offensichtlich falsch ist. Es ist aber, andererseits, nicht so überraschend, denn die FAZ kämpft seit einiger Zeit gemeinsam mit anderen Verlagen für ein Leistungsschutzrecht für die Presse, und dabei sind ihr alle Mittel recht. (…) Dass das Thema jetzt gerade wieder aktuell und brisant ist, liegt daran, dass zur Zeit auf europäischer Ebene über die konkrete Ausformulierung des geplanten Leistungsschutzrechtes verhandelt wird: Im so genannten Trilog-Verfahren müssen die Europäische Kommission, der Europäische Rat der Mitgliedsländer und das Europäische Parlament aus ihren verschiedenen Entwürfen ein gemeinsames Gesetz machen. (…) Laut einer Analyse von „Golem“ könnte möglicherweise Springer allein einen Großteil der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht erhalten. Auch der Gedanke, dass nicht journalistische Qualität, sondern Quantität gefördert wird, ist nicht abwegig, wenn das Geld der Suchmaschinen und Aggregatoren nach Klickzahlen ausgeschüttet wird. (…) Die Radikalität der Verlage beim Durchsetzen der eigenen Interessen kennt keine Grenzen.“ Artikel von Stefan Niggemeier vom 9. November 2018 bei Übermedien
- Das EU-Parlament legt einen Schleier über das Internet: Votum für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
„Der Kampf ist verloren: Nach langem Ringen stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten für die umstrittenen Vorschläge. Obwohl der Gesetzesprozess noch nicht durch ist: Umfassende Filterpflichten im Internet sind damit leider beschlossene Sache. Das neue Urheberrecht soll noch vor der EU-Wahl in acht Monaten beschlossen werden. (…) Die Vorschläge zum Urheberrecht sind nicht der einzige aktuelle Vorstoß zu Filterpflichten im Internet: EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker schlug am selben Tag in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union eine Richtlinie zur Terrorbekämpfung vor, die den Weg zu Upload-Filterpflichten gegen „terroristische Inhalte“ ebnet. (…) Der nun beschlossene Entwurf sind Ergebnis eines jahrelangen Tauziehens. Anstoß für die Reform war ein Vorschlag des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger, einem CDU-Politiker mit guten Kontakten zu Lobbyisten und der Industrie. Schon im ersten Entwurf legte die Kommission das klare Ziel fest, die Position der Presseverlage und anderer Rechteinhaber zu stärken. Auf zeitgemäße Ideen wie einem Recht auf Remix und großzügige Ausnahmeregeln für nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten im Internet verzichtet sie hingegen. (…) Die Entscheidung über den endgültigen Text der Urheberrechtsreform wandert nun hinter verschlossene Türen. Vertreter des Parlaments verhandeln im sogenannten Trilog über eine finale Version des Textes mit Abgesandten der EU-Kommission und des Rates der Mitgliedsländer. Die Gesetzesentwürfe aller drei Institutionen sehen Uploadfilter und ein Leistungsschutzrecht vor. Dass sie auch im fertigen Gesetz landen, ist damit sicher. Die Copyright-Reform soll noch vor den Europawahlen im Mai 2019 beschlossen werden. Ein Stück Freiheit im Netz wäre damit dahin.“ Beitrag von Alexander Fanta vom 12. September 2018 bei Netzpolitik , siehe dazu auch:- Reform des Urheberrechts: Europaparlament stimmt für Upload-Filter und ein EU-Leistungsschutzrecht
„Das Plenum des Europaparlaments hat am Mittwoch im zweiten Anlauf eine Reform des EU-Urheberrechts auf den Weg gebracht. (…) Noch im Juli hatten sich die Parlamentarier in Straßburg nicht auf eine gemeinsame Position einigen können und den Vorschlag von Berichterstatter Axel Voss (CDU) zurückgewiesen. Besonders umstritten waren zwei Punkte: die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger und eine automatische Vorabfilterung von Inhalten (durch sogenannte Upload-Filter) für Plattformen wie YouTube. Beides kann nun Teil der Reform werden, allen Bedenken etwa von Netzaktivisten, Akademikern und sogar Pionieren des Internets zum Trotz. 438 Abgeordnete stimmten für den Plan fürs neue Urheberrecht, 226 dagegen, 39 enthielten sich. (…) Für die Einführung des sogenannten Leistungsschutzrechts hatten zahlreiche deutsche Verlagsunternehmen wie Axel Springer lobbyiert. Das Leistungsschutzrecht sieht – vereinfacht gesagt – vor, dass Plattformen wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen…“ Beitrag vom 12. September 2018 von und bei Spiegel online - ver.di hingegen: „Urheberrecht: Entscheidung des Europäischen Parlaments stärkt Kreative – Verbandsklage ebnet den Weg für flächendeckend angemessene Vergütungen“
„Als „stabile Verhandlungsgrundlage“ hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den heute vom Europäischen Parlament beschlossenen Richtlinienentwurf zum Urheberrecht bezeichnet. Der Entwurf ist die Basis für die abschließenden Verhandlungen auf europäischer Ebene zwischen Parlament, Kommission und Rat. „Als mitgliederstärkste Vereinigung von Kultur- und Medienschaffenden in Europa begrüßen wir die europaweite Stärkung des Urheberrechts. Der Beschluss ist ein wichtiger, aber auch überfälliger Schritt in Richtung eines sozialverträglicheren Miteinanders im Netz, aber auch in der analogen Welt“, erklärte der stellv. ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Die vertragsrechtliche Position der einzelnen Kreativen sei durch die Übernahme der Grundsätze des deutschen Urhebervertragsrechts verbessert, weil die faire und angemessene Vergütung als Basis von Verträgen ausdrücklich geregelt ist. Die Möglichkeit, Rechte der einzelnen Urheber/innen und Interpret/innen mittels Gewerkschaften und Verbänden durchzusetzen, sei ein wesentlicher Schritt, faire Vergütungen durchzusetzen…“ PM vom 12.09.2018
- Reform des Urheberrechts: Europaparlament stimmt für Upload-Filter und ein EU-Leistungsschutzrecht
- 26.8. EU-weiter Copyright Action Day / #SaveYourInternet u.a. Berlin, Hamburg, Frankfurt, Mainz, Karlsruhe, Stuttgart & München und Wien
„Der Kampf gegen Upload-Filter und Linksteuer geht in die nächste Runde. Im Juli hat das EU-Parlament entschieden, dass der Entwurf von Berichterstatter Axel Voss (CDU) nicht direkt mit Rat und Kommission weiter verhandelt wird. Das war ein riesiger Erfolg gegen die Lobby der großen Verlage, Zensurfreunde und Rechteverwerter! Jetzt müssen wir nachlegen. Denn am 12. September 2018 wird im EU-Parlament über Änderungsanträge abgestimmt . Darum gehen am Sonntag, 26. August zum Copyright Action Day in der ganzen EU Menschen für ein freies Internet auf die Straße! Auf geht’s zum Protest gegen ACTA 2.0!...“ Aufruf von Digitalcourage und Infos zu den Protesten:- Karte mit eingetragenen Aktionen europaweit
- Aktion in Berlin! 26.8. am Brandenburger Tor
Epicenter.works und andere Organisationen sagen am Sonntag, 26. August 2018 auf der Straße unüberhörbar: Nein zu Zensur im Netz. Der Demo-Zug läuft ab 15 Uhr vom Brandenburger Tor zum Axel-Springer-Haus.
- Copyright-Reform: EU-Parlament weist Upload-Filter und Leistungsschutzrecht zurück
„Im Plenum haben die Abgeordneten die Vorlage aus dem Rechtsausschuss abgelehnt, wonach Plattformen hochgeladene Inhalte überwachen sollten. Mit knapper Mehrheit von 318 zu 278 Stimmen bei 31 Enthaltungen hat das EU-Parlament am Donnerstag in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung Upload-Filtern und einem fünfjährigen Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet zunächst eine Absage erteilt. (…) Mit dem „Nein“ ist das Dossier wieder offen und die Abgeordneten können über die Sommerpause neue Änderungsanträge zum ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission ausarbeiten. Die Position des Parlaments müssen sie dann im September im Plenum festzurren. Zugelassen werden dabei Korrekturwünsche, die der Rechtsausschuss stellt sowie Gruppen von mindestens 38 Abgeordneten einbringen. Denkbar ist es auch in dem bislang noch nicht eingespielten Verfahren, Änderungsvorschläge an das federführende Gremium zurückzuverweisen…“ Artikel von Stefan Krempl vom 05.07.2019 bei heise news , siehe auch:- Überwachung im Internet: Bis das letzte Bild gescannt ist
„Upload-Filter sind vorerst gescheitert, dem EU-Parlament sei Dank. Aber eine Allianz aus Lobbyisten und Sicherheitspolitikern will weiter Block-Mechanismen über das Internet legen. Das ist brandgefährlich…“ Kommentar von Jannis Brühl vom 5. Juli 2018 beid er Süddeutschen Zeitung online - Wir erinnern daher immer noch an den Appell von und bei Digitalcourage
- Überwachung im Internet: Bis das letzte Bild gescannt ist
- EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht – Aufrufe zu weiteren Protesten
„Online-Plattformen sollen von Nutzern hochgeladene Inhalte überwachen und filtern. Ein fünfjähriges Leistungsschutzrecht wurde auch beschlossen. Nach fast zweijähriger Debatte hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am Mittwoch die Position der Abgeordneten zur Copyright-Reform abgesteckt. Berichterstatter Axel Voss konnte sich dabei mit seinen Kompromissanträgen weitgehend durchsetzen. Betreiber von Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sollen demnach dazu verpflichtet werden, mit Rechteinhabern „faire und angemessene Lizenzvereinbarungen“ abzuschließen. Ohne solche Verträge müssten die Verantwortlichen durch „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ dafür sorgen, dass illegale Werke nicht verfügbar sind…“ Meldung von Stefan Krempl vom 20.06.2018 bei heise news , siehe dazu:- Aufruf zur Demo gegen Linksteuer und Uploadfilter am Sonntag in Berlin
„… Mit der heutigen Vorentscheidung im Rechtsausschusses des Europaparlamentes drohen sogenannte Uploadfilter EU-weit Realität zu werden. Die Abstimmung des Rechtsausschusses über die neue Copyright-Richtlinie bringt jedoch nicht nur die automatische Vorzensur, sondern auch ein europäisches Leistungsschutzrecht mit einer faktischen „Linksteuer“. Die Piratenpartei ruft zu europaweiten Demonstrationen gegen dieses Vorhaben auf. In Berlin werden wir am Sonntag, 24. Juni, für ein freies Internet auf die Straße gehen. Die Demonstration beginnt um 11:45 Uhr auf dem Potsdamer Platz in der Nähe des Europäischen Hauses mit einer Auftaktkundgebung. Danach geht der Demonstrationszug voraussichtlich durch die Glinkastraße und die Rudi-Dutschke-Straße bis zum Axel-Springer-Verlag als Ort der Abschlusskundgebung. Die Springer-Presse ist eine der lautesten Verfechterinnen des Leistungsschutzgeldes…“ Aufruf der Berliner Piraten vom 20.6.18 - Sie haben es wirklich getan: Upload-Filter und LSR. Gestern war ein trauriger Tag für Europa und das Internet
„Vor einigen Tagen hatten wir noch gewarnt, dass in der EU eine schwerwiegende Entscheidung über das künftige Aussehen des Internets ansteht. Allen Warnungen und Protesten zum trotz haben sich die scheinbar unwissenden(?) Politiker des konservativen Lagers durchgesetzt. Gestern stimmte der Rechtsausschuss des Europaparlaments mit 15 zu 10 Stimmen für eine Fassung des Artikels 13 einer neuen Copyright-Richtlinie, die Online-Plattformen faktisch zum Einsatz von Upload-Filtern verpflichten wird, eine etwas knappere von den Christdemokraten angeführte Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen befürwortete die Fassung des Artikels 11, die Rechteinhabern fünf Jahre lang Einnahmen aus Abgaben auf so genannte “sprechende Hyperlinks” in die Tasche spülen soll. (…) Wir müssen weiter die Abgeordneten auf die Gefahren diesesr Artikel hinweisen, dann ist eine Beschlussfassung im EU-Parlament vielleicht noch zu verhindern!..“ Meldung vom 21.6.2018 bei Freiheit statt Angst mit Links zu Protestmöglichkeiten - Der Kampf geht weiter: Appell gegen Uploadfilter
„Einschränkungen, Kontrolle und Zensur – das hat der EU-Rechtsausschuss am 20. Juni 2018 denkbar knapp beschlossen. Als nächstes sind Parlament und EU-Rat am Zug. Wir appellieren an alle deutschen Abgeordnete: Nein zu Uploadfiltern! Jetzt Appell unterzeichnen!..“ Appell von und bei Digitalcourage - Urheberrechtsreform: Piraten rufen zu Protesten gegen Linksteuer und Uploadfilter auf
„Mit der heutigen Vorentscheidung des Europaparlamentes drohen sogenante Uploadfilter EU-weit Realität zu werden. Die Abstimmung des Rechtsausschusses über die neue Copyright-Richtlinie bringt jedoch nicht nur die automatische Vorzensur, sondern auch ein europäisches Leistungsschutzrecht mit einer faktischen „Linksteuer“. Nach dem Vorbild von ACTA ruft die Piratenpartei zu europaweiten Demonstrationen gegen das Vorhaben auf…“ Aufruf vom 20. Juni 2018 - Der Zeitplan: 1) Juli Abstimmung über Verhandlungen mit EU-Rat, 2) ca. Dez./Jan. Abstimmung im EU-Parlament.
- Aufruf zur Demo gegen Linksteuer und Uploadfilter am Sonntag in Berlin
- [Petition] Save your Internet. The internet is in danger, and you can save it!
„Article 13. What will happen on June 20th? On June 20th, the Legal Committee of the EU Parliament votes on the proposed Copyright Directive. The only ones who can stop this fatal law now are the Members of the European Parliament(MEP)!...“ Aktionsseite mit Infos und Petition
- „Kontinuierliche, automatische Überwachung“: Die EU, die Zensur und das Urheberrecht
„Die EU plant eine Zeitenwende: Künftig sollen Inhalte noch vor der Veröffentlichung im Internet herausgefiltert – also zensiert – werden. Die Einführung dieses gefährlichen Prinzips wird von der EU mit dem „unverfänglichen“ Schutz des Urheberrechts verknüpft. Wird das Prinzip der prophylaktischen Löschung vor einer Veröffentlichung jedoch erst einmal akzeptiert, kann es zukünftig auch potenziell zur politischen Zensur genutzt werden. Die Strategie der harmlos formulierten, aber vielseitig einsetzbaren Regelungen nutzen die EU-Institutionen nicht das erste Mal im Zusammenhang mit versuchter Meinungsunterdrückung…“ Beitrag von Tobias Riegel vom 19. Juni 2018 bei den Nachdenkseiten
- Videohinweise zur EU-Urheberrechtsreform – Artikel 13
Spezial vom 19. Juni 2018 der Nachdenkseiten
- Copyright Update #4: YouTuber mobilisieren gegen Upload-Filter
„Einen Tag vor der Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments zieht der Protest gegen Uploadfilter und neue Leistungsschutzrechte immer weitere Kreise. Am Ende könnte eine einzelne Stimme entscheidend sein. (…) Die Mehrheitsverhältnisse im federführenden Rechtsausschuss sind in der Frage Zustimmung oder Ablehnung von Upload-Filtern äußerst knapp, die deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament Julia Reda zählt 12 Gegen- und 13 Pro-Stimmen. Zünglein an der Waage dürften zwei liberale Abgeordnete und zwei Mitglieder der rechtsextremen ENF-Fraktion spielen. Mitglied der ENF ist u.a. der französische Front National (inzwischen umbenannt in „Rassemblement National“), die ironischerweise gerade gegen die automatisierte Löschung ihres YouTube-Kanals wegen (vermeintlicher) Urheberrechtsverletzungen protestieren. Die Abstimmung im Rechtsausschuss ist deshalb von entscheidender Bedeutung, weil im Plenum des EU-Parlaments in der Regel nur noch über Zustimmung oder Ablehnung der Vorlage des federführenden Ausschusses entschieden wird…“ Artikel von Leonhard Dobusch vom 19.06.2018 bei Netzpolitik , siehe die gesamte Serie Copyright Update
- Jetzt Uploadfilter in der EU-Urheberrechtsreform verhindern: Sag dem EU-Parlament Deine Meinung!
„Mitte dieser Woche steht eine wegweisende Abstimmung im EU-Parlament an. Es könnte eine der letzten Gelegenheiten sein, Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht zu verhindern. Damit die EU-Urheberrechtsreform nicht das offene Internet zerstört, braucht es den Einsatz der Zivilgesellschaft…“ Anleitung zum Widerspruch von Tomas Rudl vom 18.06.2018 bei Netzpolitik
- EU-Urheberrechtsreform: Die Angst vor der „Zensurmaschine“
„Die EU will das Urheberrecht reformieren – mit einem Leistungsschutzrecht für Verlage und mit Uploadfilterzwang. Kritiker warnen vor einem Angriff auf das offene Netz. (…) Die Kritik an der Reform ist heftig. In einem offenen Brief drückten zunächst Verlags- und IT-Verbände „tiefste Besorgnis“ über die geplanten Änderungen aus. Vergangene Woche sprachen sich dann knapp 100 Europaabgeordnete dagegen aus. Sollte die Reform wie geplant durchgesetzt werden, könnte sie verändern, wie wir Inhalte im Internet finden, lesen und teilen. Während die Befürworter die Position der Rechteinhaber gegenüber Plattformen wie Google, YouTube und Facebook gestärkt sehen, warnen die Kritiker vor den Folgen: Das Internet der europäischen Verbraucher und Verbraucherinnen könnte um einiges kleiner werden. Auch wenn sich die Entwürfe von Rat und Parlament in Details unterscheiden, stehen vor allem zwei Artikel in der Kritik: Erstens Artikel 11, der die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts vorsieht. Und zweitens Artikel 13, der die Einführung umstrittener Uploadfilter für Onlineplattformen zur Folge haben könnte. (…) Der Vorschlag besagt also konkret: Verlage könnten von Suchmaschinen, Aggregatoren und sozialen Netzwerken ab der Veröffentlichung eines Beitrages ein Jahr lang Lizenzgebühren verlangen, wenn diese neben einem reinen Link auch noch Teile des Inhalts anzeigen, also etwa die Überschrift oder einen Teaser. Jeder EU-Mitgliedsstaat dürfte allerdings selbst entscheiden, ab welcher Länge ein Auszug lizenzpflichtig wäre und wann er frei verwendet werden könnte…“ Artikel von Eike Kühl vom 18. Juni 2018 bei der Zeit online
- Neues Urheberrecht: Diese Memes könnten bald illegal sein
„Am 20. Juni wird über eine Reform des Urheberrechts im Rechtsausschuss des EU-Parlaments entschieden. Kritiker sehen darin das Ende der Internetkultur, wie wir sie kennen. Kommt der Beschluss, müssen Non-Profit-Seiten wie Wikipedia ihr Service beschränken. Und auch den beliebten „Memes“ droht die Löschung. 12 Gegenstimmen der sozialdemokratischen, grünen und linken EU-Fraktionen stehen 13 Stimmen von Volksparteien, Liberalen, Rechten und Rechtsextremen gegenüber. Wir haben Leonhard Dobusch von der Initiative „Recht auf Remix“ um einen Kommentar gebeten…“ Beitrag von Leonhard Dobusch vom 18. Juni 2018 bei Kontrast
- Leistungsschutzrecht für Presseverleger: So ein Quatschgesetz
„Mit dem Leistungsschutzrecht wollen sich manche Verleger von der Politik eine digitale Gelddruckmaschine schenken lassen – bald auch auf EU-Ebene. Wie konnte es so weit kommen? Wenn dieses Land dereinst in die Hände von Populisten und Extremisten fallen sollte, wird ein ausschlaggebender Grund dafür der Eindruck der Kumpanei zwischen Regierung und Medien sein. Trump hat gezeigt, wie machtvoll diese Erzählung ist: Die stecken unter einer Decke! – Die Vermutung, dass Politik und Medien heimlich zulasten der Bevölkerung gemeinsame Sache machen, um sich Vorteile zu verschaffen. Solches Misstrauen hat auch schon in Deutschland zu massiven Schäden an der Demokratie geführt. Die Kumpanei zwischen Politik und Medien ist in den meisten Fällen nur eine Unterstellung – aber manchmal gibt es sie eben doch. Zum Beispiel jetzt. Dies ist die Geschichte der Kanzlerin, die sich für ein Gesetz einsetzt, das direkt aus dem Medienkonzern ihrer Freundin Friede Springer stammt. Es ist die Geschichte des Axel-Springer-CEO Matthias Döpfner, der so gern bei der großen Politik mitrühren möchte – und das auf unheilvolle Weise schafft. Es ist die Geschichte, wie sich die deutschen CDU- und CSU-Abgeordneten im Europaparlament zum politischen Arm von Axel Springer haben machen lassen. Oder zum Büttel, je nach Perspektive. (…) Man muss sich das vergegenwärtigen: Das herbeilobbyierte Gesetz von Axel Springer wird von einem führenden EU-Politiker so begeistert adoptiert, dass er die versammelte deutsche Presse im wirtschaftlichen Interesse zum Eingriff in die redaktionelle Freiheit auffordert. Also zur Aufgabe genau der kritischen Haltung, die doch eigentlich die Presse zur „Vierten Gewalt der Demokratie“ macht. Es gibt kaum ein bittereres Symbol für die Politik-Medien-Kumpanei…“ Kolumne von Sascha Lobo vom 13. Juni 2018 bei Spiegel online
Wir eirnnern an unser Dossier aus 2015: Neues europäisches Urheberrecht: Google-Steuer, besserer Urheberschutz, EU-weite Panoramafreiheit?