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Herrmanns Flirt mit der Sicherheitswirtschaft
„Während das Internet z. Zt. über das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) diskutiert, flirtet Innenminister, Joachim Herrmann, heftig mit der Sicherheitswirtschaft: Private Sicherheitsdienste, die kostengünstig Polizeiaufgaben – über den Objektschutz hinaus – übernehmen; da leuchten die Augen des amtierenden Bayerischen Innenministers. Blöd nur, dass es da so “überflüssige Sachen“ wie das Gewaltmonopol, den Artikel 33 (4) Grundgesetz (GG) und den Datenschutz zu beachten gilt. Diese stehen einem “Verschmelzungsprozess“ zwischen der Bayerischen Polizei und der Sicherheitswirtschaft im Wege…“ Artikel von Thomas Brunst vom 27.3.2018 – wir danken!
Herrmanns Flirt mit der Sicherheitswirtschaft
Während das Internet z. Zt. über das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) diskutiert, flirtet Innenminister, Joachim Herrmann, heftig mit der Sicherheitswirtschaft: Private Sicherheitsdienste, die kostengünstig Polizeiaufgaben – über den Objektschutz hinaus – übernehmen; da leuchten die Augen des amtierenden Bayerischen Innenministers. Blöd nur, dass es da so “überflüssige Sachen“ wie das Gewaltmonopol, den Artikel 33 (4) Grundgesetz (GG) und den Datenschutz zu beachten gilt. Diese stehen einem “Verschmelzungsprozess“ zwischen der Bayerischen Polizei und der Sicherheitswirtschaft im Wege.
Manfred Buhl (CEO) von Securitas Deutschland fordert schon mal vorsorglich “Minimalbefugnisse“ für die Branche ein und meint, dass das Anhalten von Personen, die Personalienfeststellung und die Platzverweisung durch Mitarbeiter/Angestellte privater Sicherheitsdienste noch mit dem Gewaltmonopol und dem Art. 33 (4) GG vereinbar sind.
Der “Gütesiegelverband“, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), fordert diese “Minimalbefugnisse“ schon seit geraumer Zeit vom Gesetzgeber ein. Dies würde den Mitgliedsunternehmen (z.B. Securitas Deutschland, Kötter Services, Gegenbauer Sicherheitsdienste & Co) – an der Seite der Polizei – neue Geschäftsfelder eröffnen. Beispielsweise im Bereich der kommunalen Sicherheit und Ordnung sowie rund um “Fußballstadien“; Private “Citystreifen“ mit “hoheitlichen Befugnissen“, welche parallel zu den Ordnungsämtern auch Nachts unterwegs sind und für “echte“ Sicherheit und Ordnung sorgen könnten, damit frohlockt der BDSW.
Stabile öffentliche Aufträge (ppp-Modelle; hier wurden eigens neue Begriffe kreiert: “public private security“ bzw. “police private security“) – am “Tropf der Steuerzahler“ – wünschen sich die BDSW-Unternehmen dringend. Und ganz nebenbei könnte man so auch die ungeliebte, unorganisierte “Billigkonkurrenz“ abschütteln. Eine win win-Situation, wie Herrmann und der BDWS meinen und gut für Deutsche Innenstädte und deren Geschäftswelt.
Artikel von Thomas Brunst vom 27.3.2018 – wir danken!
Siehe dazu:
- Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft (06.07.15)
- Staatsminister Joachim Herrmann fordert Ausbau der öffentlichen-privaten Sicherheitspartnerschaft (16.11.17)
- Was Sicherheitsdienstleister im öffentlichen Raum leisten können (01.03.18)
Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Erneut verschärft: Polizeiaufgabengesetz Bayern