Bundesarbeitsgericht / Arbeitsrecht 2018: Streiks beschäftigen höchstes Arbeitsgericht
„Das Bundesarbeitsgericht wird 2018 zwei Urteile zu Streiks in Deutschland fällen. In einem geht es um um einen „Streikbrecher-Bonus“, den ein Arbeitgeber Beschäftigten gezahlt hatte, die trotz Streik zur Arbeit erschienen waren. (…) Bei einem Fall geht es um einen „Streikbrecher-Bonus“, den ein Arbeitgeber Beschäftigten gezahlt hatte, die trotz Streik zur Arbeit erschienen waren. Die „Streikbrecher“ hatten jeweils 100 Euro vom Arbeitgeber erhalten. Dagegen haben die streikenden Kolleginnen und Kollegen geklagt. Ihr Argument: Im Tarifvertrag sei eine „Maßregelungsverbotsklausel“ enthalten. Da sie also wegen ihrer Streikteilnahme nicht benachteiligt, beziehungsweise „gemaßregelt“ werden dürften, fordern sie nun auch die 100 Euro ein. In einem weiteren Fall wird das Bundesarbeitsgericht darüber entscheiden, ob ein Arbeitgeber nach einem Warnstreik Überstunden anordnen darf, um Auftragsrückstände abzuarbeiten – und zwar ohne Zustimmung des Betriebsrats…“ DGB-Meldung vom 23.02.2018