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[Schichtzulagen] Ärger bei Daimler (in Bremen) über Tarifabschluss
Dossier
„In der Metalltarifrunde im Bezirk Küste gab es für die Daimler-Beschäftigten eine ergänzende Forderung nach Angleichung der Schichtzulagen an die Schichtzulagen bei Daimler in Baden-Württemberg. Die Daimler-Beschäftigten im Norden bekommen nämlich bei Nachtschicht nur 12,5 Prozent des Brutto-Stundenlohnes als Schichtzuschlag, während es in Baden-Württemberg 30 Prozent sind. Ein Korrespondent aus Bremen schreibt: „Nachdem in Baden-Württemberg der Tarifvertrag abgeschlossen war, hat der IG Metall-Bezirksleiter Küste angedroht, ohne das Thema Schichtzulagen keinen Tarifvertrag zu unterschreiben. Daraufhin wurde ein weiterer Streik am 7. Februar in der Nachtschicht vorbereitet. Infolge hat der Daimler-Vorstand gedroht, gar nicht über Schichtzulagen zu reden, wenn gestreikt wird. Die Vertrauenskörperleitung hat in Absprache mit dem Ortsvorstand und der Bezirksleitung der IG Metall den Streik abgeblasen. Der Tarifvertrag wurde am Freitag dann ohne Schichtzulagen unterschrieben…“ Meldung vom 16.02.2018 bei Rote Fahne News , siehe dazu:
- Neuregelung an der Küste: Höhere Zuschläge für Nachtarbeit
„Wer nachts arbeitet, erhält einen Zuschlag. Abhängig vom Tarifgebiet war die Vergütung der Nachtarbeitszuschläge im IG Metall-Bezirk Küste aber bisher unterschiedlich festgelegt. Mit der neuen Regelung für die Metall- und Elektroindustrie gibt es jetzt bei der Bezahlung keinen Unterschied mehr zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit. „Mit Tarifverträgen gibt es mehr Geld – das gilt auch für unsere neuen Nachtschichtzuschläge“, betont Daniel Friedrich, Bezirksleiter IG Metall Küste. „Unsere Lösung schafft Klarheit und Verlässlichkeit für alle.“ Um die neue Regelung durchzusetzen, haben die Beschäftigten viel Druck gemacht – mit Geltendmachungen und Klagen. Ab dem 1. April 2020 gelten im Bezirk Küste in allen Tarifgebieten folgende neue Nachtarbeitszuschläge. Die Zuschläge werden wie folgt erhöht: 25 Prozent (20 bis 24 Uhr), 35 Prozent (0 bis 4 Uhr), 25 Prozent (4 bis 6 Uhr). Die zuschlagspflichtige Nachtarbeit beginnt um 20 Uhr und endet um 6 Uhr. Anspruch haben alle Beschäftigten aus der Dauernachtschicht und aus den Wechselschichten (2- und 3-Schicht), die Mitglied der IG Metall sind. Erstmals können die Zuschläge auch in Zeit statt in Geld ausgezahlt werden. Die Beschäftigten können persönliche Gründe in die Gestaltung der Arbeitszeitkonten einbringen. Zum Beispiel, um Arbeit und Leben besser in Einklang zu bringen. Um Geld in Zeit umzuwandeln, müssen Betriebsrat und Arbeitgeber eine freiwillige Betriebsvereinbarung abschließen. Eine solche Vereinbarung ist frühestens ab Januar 2021 möglich. Die Zuschläge können in bestehende oder neue Arbeitszeitkonten gutgeschrieben werden. Im Gegenzug musste die IG Metall mit dem Arbeitgeberverband Nordmetall eine Ausgleichsregelung abschließen. Der Arbeitgeber kann diese auf Antrag einbringen, wenn den Betrieben durch die Zuschläge Mehrkosten über einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtpersonalkosten entstehen. Die höheren Zuschläge bleiben aber erhalten. Die Ausgleichsregelung gilt im Normalfall bis maximal Ende März 2023.“ IG Metall-Meldung vom 13. März 2020 - Mehr Geld bei Nachtarbeit – Das Ergebnis muss in den Flächentarifvertrag einfließen
„Am 10.04.2019 hat das Arbeitsgericht ein Urteil gefällt, dass den Arbeitgebern nicht gefallen wird. Die Unterscheidungen bei der Bemessung der Zuschläge in der Nachtarbeit, müssen gleich sein. Das bedeutet, dass der höchste Zuschlag gezahlt werden muss, bis die Tarifparteien den Manteltarifvertrag angepasst haben. Da unser Recht eben immer nur individuell und oft auch gebietsmäßig (z.B. Tarifvertrag Bremen Unterweser) gesprochen ist, ist es fraglich, ob dies Urteil auch auf den Tarifvertrag in Hamburg (Küste) angewendet werden kann. Wie sich nun herausstellt hat die IG Metall bei uns, passiv wie immer, nicht versucht die Unternehmer durch Klagen zu einer Änderung des Tarifvertrages zu bewegen, sondern nett gefragt, ob der Unternehmerverband nicht Gespräche aufnehmen will. Das zumindest jetzt die Geltendmachung der erhöhten Zuschläge erfolgt, ist lobenswert. Die alternative stellt klar: es darf nicht zu einem faulen Kompromiss kommen. Das Ergebnis muss in den Flächentarifvertrag einfließen.“ Aus der 03.2019-Ausgabe der Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk
- Mehr Geld und freie Tage für die Nachtschicht bei Daimler in Bremen
„Daimler in Bremen muss einem Nachtschicht-Beschäftigten höhere Zuschläge zahlen – inklusive 22000 Euro Nachzahlung. Das hat der Beschäftigte mit Hilfe der IG Metall vor Gericht erstritten. Von dem Urteil profitieren dank einer Vereinbarung der IG Metall mit Daimler 2000 Schichtarbeiter in Bremen. (…) Er sah es als ungerecht an, dass er als regelmäßiger Nachtarbeiter nur 15 Prozent Nachtzuschlag erhält, während ein Beschäftigter, der nur unregelmäßig nachts arbeitet, 50 Prozent Zuschlag erhält. Das Landesarbeitsgericht Bremen gab ihm Recht. Die Richter sahen in der unterschiedlichen Bezahlung einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Von dem Urteil profitieren nun alle Beschäftigten in Wechsel- und Dauerschicht bei Daimler in Bremen. Ab sofort gibt es für jede Nachtschicht – ob regelmäßig oder unregelmäßig – 25 Prozent Zuschlag. Das hat die IG Metall Bremen mit Daimler vereinbart. Das bedeutet zwar auch, dass Beschäftigte, die unregelmäßig Nachtarbeit leisten, weniger Zulagen bekommen. Allerdings ist das bei Daimler in Bremen die Ausnahme. Die große Mehrheit – 2000 Beschäftigte in regelmäßiger Nachtarbeit – hat mehr Geld, auch rückwirkend. Außerdem hat die IG Metall vereinbart, dass die regelmäßigen Nacharbeiter zusätzliche freie Tage zur Entlastung bekommen: zwei Tage im Jahr für die Wechselschicht und elf Tage im Jahr für die Dauernachtschicht. Um die freien Tage abzudecken, richtet das Unternehmen einen zusätzlichen Personalpool ein. (…) Unterweser ist nicht das einzige betroffene Tarifgebiet. In einigen anderen Tarifgebieten gelten ähnliche Regelungen, die die IG Metall nun auf Basis des Urteils überprüft. (…) Nach dem Urteil jedoch zeigt sich Nordmetall in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der IG Metall nun kompromissbereit. „Nordmetall wird nun mit den anderen Unternehmen im Tarifgebiet Unterweser, die Nachtarbeit leisten, prüfen, ob die Parameter der Daimler-Vereinbarung auch zu ihren Anforderungen passen oder ob Modifizierungen nötig sind“, erklärt Peter Schlaffke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer von Nordmetall...“ IG Metall-Meldung vom 23.5.2019
- Nachtschichtzuschlag muss gleich sein!
Die 02.2019-Ausgabe der Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk
- Urteil des Bremer Landesarbeitsgerichts: Mercedes drohen Millionennachzahlungen an Schichtarbeiter
„… Auf Mercedes kommen Nachzahlungen in Millionenhöhe für die Schichtmitarbeiter im Bremer Werk zu. Denn das Bremer Landesarbeitsgericht hat am Mittwochmorgen einem Bremer Mercedes-Mitarbeiter Recht gegeben, der wegen unterschiedlicher Schichtzulagen geklagt hatte. (…) Das wollte der Mitarbeiter nicht mehr länger hinnehmen und reichte im Sommer 2016 eine Klage ein. Unterstützt wurde er dabei von der IG Metall. Das Urteil kann für den Konzern teuer werden. Das Gericht hat ausgerechnet, dass dem Mitarbeiter monatlich knapp 700 Euro durch die unterschiedliche Bezahlung entgehen; seitdem er die Klage eingereicht hat, ist so ein Betrag von knapp 22.000 Euro zusammengekommen. Im Laufe des Verfahrens hatte Daimler seinem Angestellten eine Einmalzahlung von 25.000 Euro geboten. Die Bedingung: Er müsse die Klage zurückziehen. Dieses Angebot lehnte der Angestellte aber ab und schlug auch grundsätzlich einen Vergleich aus. „Daraufhin hat der Vertreter von Daimler gedroht, die Nachtschicht abzuschaffen, das Werk zu schließen und Arbeit in ein ungarisches Werk zu verlagern“, sagte der Geschäftsführer der IG Metall Bremen, Volker Stahmann, bereits vor der Urteilsverkündung. (…) Doch es wird auch für andere Betriebe Thema sein, wie Stahmann sagt: „Dieses Urteil wird bundesweite Auswirkungen haben.“ Das gefällte Urteil könnte nach Auffassung der IG Metall fast alle Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland betreffen…“ Beitrag von Florian Schwiegershausen und Ilias Subjanto vom 10. April 2019 beim Weser Kurier online
- Daimler drohen Millionennachzahlungen wegen höherer Nachtzuschläge
„… Der Angestellte arbeitet in der Dauernachtschicht. Dafür bekommt er einen Schichtzuschlag von 15 Prozent auf sein Gehalt. Wer aber nur unregelmäßig nach 22 Uhr im Mercedes-Werk am Montageband steht, dessen Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 50 Prozent entlohnt. Das wollte der Mitarbeiter nicht länger hinnehmen. Unterstützt wird er bei seiner Klage von der IG Metall. Deren Geschäftsführer in Bremen, Volker Stahmann, sagt: „Es macht keinen Unterschied, ob man regelmäßig oder unregelmäßig in der Nachtschicht arbeitet.“ In der unterschiedlichen Bezahlung sieht er einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Gestützt wird Stahmann bei seiner Ansicht vom Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Das hatte vergangenen März für einen Fall aus der Textilbranche entschieden, dass regelmäßige und unregelmäßige Schichtarbeit gleich bezahlt werden müssen. Sonst würden regelmäßige Schichtarbeiter „gleichheitswidrig schlechter“ gestellt werden, begründeten die Richter das Urteil. (…) Der Konzern wies lediglich darauf hin, dass die Höhe der Schichtzuschläge in den jeweiligen Tarifverträgen festgeschrieben sei. Und diese seien mit der IG Metall ausgehandelt worden. (…) Stahmann sagt, dieser Bestandteil der Tarifverträge sei vor vielen Jahrzehnten aufgenommen worden. „Damals ging man davon aus, dass sich der Körper bei regelmäßiger Nachtarbeit anpasst.“ Heutzutage sei das aber widerlegt. In der Tarifrunde 2018 hatte die IG Metall eine Schichtzulage von 30 Prozent gefordert – unabhängig von der Regelmäßigkeit der Nachtarbeit. Die Gewerkschaft konnte sich jedoch nicht durchsetzen…“ Kommentar von Stefan Lakeband vom 18. Februar 2019 beim Weser Kurier online
- Siehe zum Hintergrund das Dossier: Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2017/2018