[Nennung von Herkunft, Nationalität oder Religion] Pressekodex Richtlinie 12.1: Zurück zur alten Formulierung!

Dossier

Pressekodex, Richtlinie 12.1Die Richtlinie 12.1. des Deutschen Pressekodex befasst sich mit der Berichterstattung über Straftaten und den Voraussetzungen, unter denen dabei die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten genannt werden darf. Der Deutsche Presserat hat diese Richtlinie in einer neuer Fassung vom 22.03.2017 geändert. Wir kritisieren die neue Formulierung und fordern die Rückkehr zur alten Fassung. Insbesondere die Formulierung, für die Erwähnung der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten solle ein „begründetes öffentliches Interesse“ bestehen, erscheint uns als Einladung zum Zirkelschluss: Das öffentliche Interesse wird durch die Medienberichterstattung erst hergestellt…“ Petition an den Deutschen Presserat bei change.org externer Link, siehe die Hintergründe und einen neuen Vorstoß:

  • Dünger für den Hass: Die FDP will, dass die Behörden bekanntgeben, wo Verdächtige herkommen. Wohin solche Diskurse führen, zeigen die rechten Mobs in Großbritannien New
    „Da in Deutschland abermals eine Debatte über die Nennung der Herkunft von Verdächtigen bei Straftaten entbrannt ist, gehören zwei Fakten an den Anfang dieses Texts. Erstens: Valide wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Soziologie und Kriminologie zeigen, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Herkunft von Täter*innen und Kriminalität gibt. Andere Faktoren spielen da eher eine Rolle: Sozialisierung, Alter oder das Geschlecht. Zweitens: Der Pressekodex ist in Deutschland sehr deutlich, wann die Herkunft eines*einer Täter*in genannt werden soll und wann eben nicht. Diese Richtlinie kann wie folgt zusammengefasst werden: Ist die entsprechende Herkunft relevant, um die Tat selbst zu kontextualisieren, sollte sie unbedingt erwähnt werden. (…) Doch diese durch unzählige Studien und kriminologische Praxis erprobten Erkenntnisse werden in der aktuellen Debatte wieder einmal missachtet, ja sogar von jenen ins Lächerliche gezogen, die es nicht interessiert, dass sie nach Wahlkämpfen verbrannte Erde hinterlassen. So hat FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai populistisch gefordert, die Behörden sollten die Herkunft von Verdächtigen immer nennen. (…) Auch ist die viel diskutierte polizeiliche Kriminalstatistik mit Vorsicht zu lesen: Sie bezieht sich auf Verdächtige und spiegelt die Perspektive der Polizei wider. Die pauschale Nennung der Herkunft von Verdächtigen sät Hass in der Gesellschaft und kippt noch braune Gülle als Dünger nach. Eine pauschale Umsetzung in den Sicherheitsbehörden und/oder im Journalismus wäre ein großer Sieg für den Rechtsextremismus. Wo solche Debatten enden können, zeigt sich derzeit in Großbritannien. Dort überziehen seit Tagen gewalttätige rechtsextreme Mobs das Land mit rassistischer Gewalt. Sie greifen Unterkünfte für Geflüchtete an, plündern Supermärkte und demolieren Moscheen. Auslöser war eine Debatte über die Herkunft eines jungen Täters, der vor wenigen Tagen in der Stadt Southport drei Kinder getötet hatte. Längst kursierten Falschinformationen über seine Herkunft im Netz. In rechtsextremen Kreisen wurde er intendiert-fälschlich als muslimischer Asylbewerber betitelt. (…) Klare Regeln, die in Deutschland über den Pressekodex schon existieren, sollten auch klar kommuniziert und angewendet werden. Die Herkunft des Täters spielt in diesem und in sehr vielen anderen Fällen keine signifikante Rolle. Die Aufklärung von Kriminalität sollte im Mittelpunkt stehen, nicht die rassistische Projektion radikalisierter Gruppen und einer Hass säenden Politik.“ Kommentar von Mohamed Amjahid vom 7. August 2024 in der taz online externer Link

  • Darf im populistischen Sommerloch nicht fehlen: Erneute Debatte um die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen: NRW will, Niedersachsen nicht
    • Niedersachsen: Nationalität von Verdächtigen soll nicht genannt werden
      In NRW soll die Polizei künftig in der Regel die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Daraufhin ist eine Debatte entfacht. Niedersachsen reagiert gelassen: Dort wird die Herkunft nur bei einem sachlichen Grund benannt. Diese Formel habe sich bewährt. Die Nationalität Tatverdächtiger soll von den Polizeibehörden in Niedersachsen weiterhin nicht in jedem Fall genannt werden. Der bisherige Ansatz habe sich bewährt, Änderungen seien daher nicht geplant, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover mit. (…) Die Öffentlichkeitsarbeit der niedersächsischen Polizei ist in einem Runderlass geregelt. Informationen sind laut Ministerium darin sachlich klar verständlich zu fassen und so zu formulieren, dass sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerecht würden. Personenbezogene Daten beteiligter Personen – wie etwa die Herkunft oder Nationalität – könnten nur in Ausnahmefällen genannt werden. Dies hängt etwa mit Persönlichkeitsrechten oder einer Identifizierbarkeit zusammen. Ausnahme könnte demnach beispielsweise sein, wenn die Angaben für eine Fahndung relevant wären. (…)
      FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte gefordert, dass Behörden künftig bei Auskünften über Straftaten generell die Nationalität der Tatverdächtigen nennen sollen. „Die Menschen in Deutschland müssen sich sicher fühlen und darauf vertrauen können, dass die Politik das Problem der Ausländerkriminalität ernst nimmt“, sagte Djir-Sarai dem Boulevardblatt „Bild am Sonntag“. Die AfD fordert mehr: Nennung des Migrationshintergrundes
      .“ Meldung vom 06.08.2024 im Migazin externer Link
    • Länderüberblick zum NRW-Vorstoß: Nicht alle Bundesländer nennen die Nationalität von Tatverdächtigen – Viele verweisen auch auf den Schutz vor Diskriminierung
      „Ob die Polizei in Pressemitteilungen die Nationalität von Tatverdächtigen nennt, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen will die Polizei anweisen, künftig in der Regel die Staatsangehörigkeit zu nennen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wird das schon seit einigen Jahren so gehandhabt. Die Mehrzahl der Bundesländer ist jedoch weiterhin zurückhaltend bei der Nennung der Nationalität und orientiert sich am Pressekodex, wie eine Umfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ bei den Innenministerien und Polizeibehörden ergab. (…) Der gibt vor, dass im Einzelfall erwogen werden soll, ob die Nennung der Nationalität geboten ist. Damit soll Diskriminierung verhindert werden. In den Ländern gibt es dazu jeweils eigene Leitlinien, Erlasse, Landespressegesetze oder einen Medienkodex für die Polizei. Das Innenministerium von Baden-Württemberg teilte mit, „ein möglicher Migrationshintergrund eines Tatverdächtigen ist für die Berichterstattung nur im begründeten Ausnahmefall von Belang“. (…) In mehreren Bundesländern, dazu gehören Bremen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, wird die bestehende Praxis derzeit neu bewertet oder die Regelungen überarbeitet. Keine Änderungen bei der Nennung der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen sind derzeit in Bayern, Berlin, Hessen und Niedersachen geplant. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums gibt es keine schriftlichen Regelungen für die Nennung der Nationalität in Pressemitteilungen der bayerischen Polizei. Ein Sonderfall ist die Bundespolizei. „Sofern die Identität beschuldigter oder betroffener Personen zweifelsfrei feststeht, steht die Nennung der Staatsangehörigkeit im Interesse der Öffentlichkeit“, erklärt eine Sprecherin. Dies sei bei der Bundespolizei grundsätzlich der Fall, die Staatsangehörigkeit gehöre zum Sachverhalt. Aufgrund der Internationalität der Personen, die durch den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei – Grenzen, Bahnhöfe und Flughäfen – reisen oder sich dort aufhalten, betreffe dies sowohl die Beschuldigten als auch die Geschädigten.“ Meldung vom 4. August 2024 im MiGAZIN externer Link
  • Vorbild Mecklenburg-Vorpommern: Auch Sachsens Polizei will Nationalität aller Verdächtigen nennen
    „Laut Pressekodex soll die Staatsangehörigkeit von Verdächtigen nur ausnahmsweise genannt werden. Die Polizei Sachsen sieht das anders. Die Polizei Sachsen wird künftig immer die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Das teilte sie auf Twitter mit. Sachsen ist damit das dritte Bundesland, das so vorgehen will. Hamburg war der Vorreiter, die Polizei des Stadtstaats nennt schon länger die Namen von Verdächtigen. (…) Die AfD im sächsischen Landtag erklärte, mit dem Erlass werde eine „alte Forderung“ der Partei endlich umgesetzt. Der Abgeordnete Torsten Gahler forderte allerdings: „Allerdings fehlt noch die Nennung des Migrationshintergrundes, da viele Migranten mittlerweile deutsche Pässe besitzen.“ Dagegen schrieb der Kriminologie-Professor Tobias Singelnstein auf Twitter, er halte die Nennung der Nationalität für falsch und gefährlich. „Sie impliziert einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeiten und Kriminalität. Transparenz und sachliche Debatte über Kriminalität in der Gesellschaft geht anders.“ (…) Der deutsche Pressekodex sieht vor, dass die Zugehörigkeit von Verdächtigen oder Tätern zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten in der Regel nicht erwähnt werden soll – es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders zu beachten sei, „dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“, steht in der Richtlinie des Presserats. Ein Verbot, die Herkunft von Verdächtigen zu nennen, ist darin nicht enthalten. Journalisten und Redaktionen sind aber verpflichtet, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden.“ Bericht von Sven Lemkemeyer und Matthias Meisner vom 31. Januar 2020 beim Tagesspiegel online externer Link – eine naheliegende Frage: Wie will man Rassismus und Hetze begegnen, wenn man sich rassistischen Wünschen anpasst? Oder will man das gar nicht? Gab es je eine Straftat von Migranten, die nicht im Netz zur Rechtfertigung einer anderen Straftat benutzt wurde, nämlich Volksverhetzung?
  • Herkunftsnennung von Straftätern: Keine „Lückenpresse“ / Experten warnen: Herkunftsnennung in Medien hat drastisch zugenommen 
    “Eine neue Studie zeigt: Medien nennen inzwischen deutlich häufiger die Nationalität von Verdächtigen – vor allem, wenn diese Ausländer sind. Redaktionen wollen so Spekulationen vorbeugen. Der Berliner Polizeisprecher bezweifelt, dass das gelingt. Medien nennen immer öfter die Herkunft oder Staatsangehörigkeit von Verdächtigen von Gewaltdelikten, und zwar offenbar von Jahr zu Jahr mehr. Zu dem Ergebnis kommt Thomas Hestermann, Journalismus-Forscher an der Hochschule Macromedia, „aber fast nur dann, wenn diese Ausländer sind“. Die Nationalität von Ausländern wird in der Berichterstattung über Gewaltdelikte damit deutlich überproportional genannt, auch im Verhältnis zu den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik. Noch 2014 spielte nach den Befunden, die Hestermann auf einer Veranstaltung des Mediendienstes Integration vorstellte, die Staatsangehörigkeit in Fernsehberichten mit unter fünf Prozent fast keine Rolle. Schon da wurden Nichtdeutsche aber deutlich öfter genannt als Deutsche. (…) Die größte Verzerrung gab es demnach in der Fernsehberichterstattung 2017. Dort wurden ausländische Staatsangehörigkeiten 25 Mal so oft genannt, wie es nach der polizeilichen Kriminalstatistik plausibel wäre. 2019 war es immer noch 19 Mal so oft. Ähnlich ist die Tendenz in Berichten überregionaler Zeitungen. Hestermanns Erklärung: „Nicht Lügenpresse, nicht Lückenpresse sein, nichts beschönigen, nichts Wichtiges weglassen – dieser Anspruch lastet auf den Journalistinnen und Journalisten.“ (…) Wie schwierig die Entscheidung auch für die Behörden sein kann, machte der Sprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, deutlich. Maßstab ist für ihn am ehesten die alte Presseratsvorschrift. Das könne bedeuten, dass etwa bei einer antisemitischen Tat die Herkunft des Verdächtigen aus einem muslimischen Land bedeutsam sein könne – genauso aber auch die aus Deutschland, verbunden mit rechter oder linker Motivation. (…) Die Zahlen sprechen laut Thomas Hestermann dafür. Er verweist auf die ganz aktuelle Berichterstattung: „Wir diskutieren gerade über den Fall von Augsburg. Jugendliche haben einen Feuerwehrmann tödlich niedergeschlagen. Zugleich passiert etwa ein Angriff auf einen Polizeibeamten in München, der mit einer solchen Wucht ausgeführt wird, dass das Messer abbricht. Die ‚Bild‘-Zeitung ganz aktuell: ‚Das ist der Messerstecher von München!‘ Wir erfahren alles Mögliche, wir sehen ihn im Bild, wir erfahren seinen Namen, wir erfahren nur eines nicht: seine Nationalität. Ich frage mich, warum?“ „Was hier passiert ist, dass hier eine Kulturalisierung von Kriminalität geschieht“, antwortet Konstantina Vassiliou-Enz, Geschäftsführerin der Neuen Medienmacher*innen. Sie plädiert für die Linie, die die „New York Times“ neuerdings vertritt: Die Herkunft soll nur genannt werden, wenn das im Bericht auch begründet werden kann. …“ Beitrag von Gundula Geuther vom 10.12.2019 bei Deutschlandfunk externer Link – siehe dazu:

    • Experten warnen: Herkunftsnennung in Medien hat drastisch zugenommen
      “,,, In der Berichterstattung über Gewaltdelikte in deutschen Medien hat die Nennung der Herkunft eines Verdächtigen nach Angaben des Journalismus-Forschers Thomas Hestermann drastisch zugenommen. 2014 habe die Nationalität mutmaßlicher Täter kaum eine Rolle gespielt, sagte der Professor der Hochschule Macromedia am Dienstag bei einer Veranstaltung des „Mediendienstes Integration“ in Berlin. In nur knapp fünf Prozent der Fernsehbeiträge sei sie genannt worden. Die Silvesternacht 2015/16 in Köln habe alles geändert, sagte Hestermann mit Verweis auf seine eigene Forschung externer Link : 2017 sei in jedem sechsten Fernsehbeitrag über Gewaltdelikte die Herkunft von Verdächtigen genannt worden, 2019 sogar in jedem dritten. Hestermann, der gleiche Effekte auch bei einer Untersuchung überregionaler Zeitungen feststellte, sagte, genannt werde die Herkunft meist dann, wenn es Ausländer betreffe. Er warnte vor einem Zerrbild: 69 Prozent der Gewalttäter 2018 seien Deutsche gewesen, sagte er unter Berufung auf die Polizeistatistik. Das in Medien gezeichnete Bild sei damit nicht wahrheitsgetreu. Die Änderung der betreffenden Richtlinie im Pressekodex bezeichnete Hestermann als „krasse Fehlentscheidung“. Der Presserat als Selbstkontrollorgan der deutschen Presse hatte im Frühjahr 2017 entschieden, dass die Herkunft genannt werden kann, wenn ein „begründetes öffentliches Interesse“ daran besteht. Vorher galt, dass die Herkunft nur dann genannt werden soll, wenn ein Zusammenhang zur Tat besteht, etwa wenn die Tat nur durch die Nennung der Nationalität erklärbar wird. Die Richtlinie soll vor Diskriminierung schützen…“ Beitrag vom 11.12.2019 bei Migazin externer Link
  • dju: Entscheidung über Nennung der Nationalität soll weiterhin auf Grundlage des Pressekodex erfolgen 
    Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di NRW kritisiert die Pläne von NRW-Innenminister Herbert Reul, in polizeilichen Pressemitteilungen künftig bei klar identifizierbaren Straftätern grundsätzlich deren Nationalität zu nennen, auch wenn es sich um deutsche Staatsangehörige handelt: „Anders als der Innenminister glauben wir nicht, dass ein solcher Schritt das beste Mittel gegen politische Bauernfängerei ist“, erklärt Christof Büttner, Landesfachbereichsleiter Medien in NRW. „Wir sind fest davon überzeugt, dass es keinen Grund gibt, die aktuelle Praxis zu ändern, die in der Richtlinie 12.1 des deutschen Pressekodex verankert ist.“ Diese sieht vor, die Zugehörigkeit von Straftätern zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten in der Regel nicht zu erwähnen, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. „Das dient dem Schutz von Minderheiten und verhindert Verallgemeinerungen und unzulässige Rückschlüsse.“ Fatal wäre die von Reul angekündigte Änderung der bisherigen Praxis nach Auffassung der dju auch für Journalistinnen und Journalisten: „Schon heute werden unsere Kolleginnen und Kollegen von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten regelmäßig als ‚Lügenpresse‘ verunglimpft. Nur, weil sie bei der Berichterstattung über Kriminalität ethische Standards einhalten“, so Büttner weiter. „Ändern die Polizeibehörden auf Veranlassung des Innenministers nun ihre Praxis, werden solche Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten wohl noch häufiger vorkommen.“ Die dju fordert Innenminister Reul deshalb auf, den Erlass zurückzunehmen und bei der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei den Pressekodex zugrunde zu legen, der die entsprechende ethische Regel zum Schutz vor Diskriminierung von Minderheiten nicht ohne Grund vorsieht. Die neue Linie lehnt die dju deshalb ab. Der Pressekodex habe sich bewährt.“ dju-Pressemitteilung vom 27.08.2019 externer Link. Siehe zum Hintergrund:

    • Polizeigewerkschaft für Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen
      Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung sorgen für Wirbel: Die Polizei soll künftig in Pressemitteilung grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen begrüßte den Vorstoß von Innenminister Herbert Reul (CDU), einen Medienerlass für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei entsprechend zu überarbeiten. Kritik kam dagegen vom Deutschen Journalistenverband (DJV). Reul hatte am Montag angekündigt, dass künftig die Ermittlungsbehörden immer die Nationalität von Tatverdächtigen nennen sollen, sofern diese zweifelsfrei feststeht. Das Innenministerium wolle mit Offenheit und Transparenz Spekulationen und populistischer Bauernfängerei entgegentreten, erläuterte ein Sprecher dem „Evangelischen Pressedienst“. Dafür werde derzeit der Medienerlass für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in NRW novelliert. Zuletzt war das Dokument 2011 überarbeitet worden. Einen Zeitplan für die Fertigstellung konnte der Sprecher noch nicht nennen. Neben dem Umgang mit Minderheiten sollten weitere Punkte angepasst werden. Der NRW-Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Erich Rettinghaus, lobte, mit der Überarbeitung werde Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen…“ Beitrag vom 28. August 2019 beim Migazin externer Link
  • Pressekodex reloaded. Warum der alte besser war.
    Ein offener Brief an den Presserat kritisiert die neue Richtlinie 12.1. fair radio unterstützt das. Und hat eine öffentliche Petition daraus gemacht. (…) vieles von dem, was guten Journalismus ausmacht, ist im Pressekodex geregelt. Zum Beispiel der faire Umgang mit GesprächspartnerInnen. Oder die Frage, wann verdeckte Recherche okay ist. Und eben auch die Frage: Wann soll man die Herkunft von Tatverdächtigen nennen? Die Richtlinie dazu hatte der Presserat im März 2017 geändert. Besser ist sie dadurch aber nicht geworden, finden wir. Im Gegenteil: In der Praxis hilft die neue Richtlinie kaum weiter, weil sie viel zu schwammig ist. Die alte Richtlinie regelte klar: Wo Tatverdächtige herkommen und welche Nationalität sie haben, soll, wenn sie Minderheiten in Deutschland angehören, nur genannt werden, wenn ihre Herkunft bei der Tat eine Rolle gespielt hat. Die neue Richtlinie hat diesen „Sachbezug“ jetzt gestrichen. Entscheidend ist jetzt, ob „öffentliches Interesse“ besteht. Warum das problematisch ist, haben JournalistInnen und WissenschaftlerInnen nach einer Tagung in Darmstadt zusammengefasst und in einem offenen Brief an den Presserat geschickt…“ Erläuterung von Sandra Müller vom 29. Januar 2018 bei fair radio zur Petition externer Link
  • Betrifft: Pressekodex – neue Richtlinie 12.1. Kritik aus Wissenschaft und Journalismus: Einladung zum Zirkelschluss
    Offener Brief vom 25. Januar 2018 externer Link der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung „Journalismus auf Augenhöhe“ im November 2017 in Darmstadt an den Deutschen Presserat
  • Petition gegen die Änderung des Pressekodex: „Die Nationalität zu nennen trägt zum Verständnis nichts bei“
    Vor knapp einem Jahr änderte der Deutsche Presserat sein Regelwerk: Während zuvor die Nennung von Herkunft, Nationalität oder Religion von mutmaßlichen Straftäter mit dem „begründbare Sachbezug“ gerechtfertigt werden musste, ist jetzt das „übergeordnete öffentliche Interesse“ maßgeblich. Dies kritisiert unter anderem die Initiative Fair Radio, die sich für eine Rückkehr zur alten Regelung ausspricht. Katharina Thoms erklärt im Gespräch mit Radio Dreyeckland, was genau das Problem mit der neuen Richtlinie ist.“ Interview vom 12. Februar 2018 externer Link Audio Datei
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=127926
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