Erneut verschärft: Polizeiaufgabengesetz Bayern (PAG)

Dossier

Polizeiaufgabengesetz BayernBayern hat schon jetzt das effektivste Polizeirecht in ganz Deutschland. Mit unserem Gesetzespaket bauen wir diese bundesweite Spitzenposition jetzt noch weiter aus.“ Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit Blick auf den heute in erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelten Gesetzentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts. Wie Herrmann erklärte, wird die Bayerische Polizei noch effektivere Eingriffsbefugnisse erhalten im Kampf gegen Kriminelle und Terroristen…“ So das Marketing (am 7. Februar 2018 bei Bayerisch-Schwaben-aktuell externer Link) – in Wirklichkeit droht eine massive Ausweitung der polizeilichen Befugnisse bei gleichzeitigen Grundrechtsschleifungen: In Bayern soll die Polizei künftig automatisiert Gesichter auswerten und damit Bewegungsprofile erstellen können und darüber hinaus Handgranaten einsetzen dürfen, kann zur Abgabe einer DNA-Probe ohne Richtervorbehalt zwingen, flächendeckende, anlasslose Videoüberwachung an öffentlichen Orten sowie automatische Gesichtserkennung betreiben… Siehe hier den Gesetzentwurf, Stellungnahmen und eine Petition sowie Grossdemos:

  • Kameraüberwachung ohne Grenzen? Palantir? Ja! Bayerischer Landtag stimmt neuem Polizeigesetz zu New
    • Kameraüberwachung ohne Grenzen? Bayerns neues Polizeigesetz
      Neue Kompetenzen für die Polizei: VeRA-Software von Palantir vereint Datenquellen, Ermittler sollen Zugriff auf alle Überwachungskameras im Freistaat erhalten
      Heute kommt das Polizeiaufgabengesetz (PAG) neu vor den bayerischen Landtag. Abgestimmt werden soll über zwei Änderungen. Sie weiten die Überwachungskompetenzen der Polizei erheblich aus. Dass ihnen eine mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten sicher ist, daran gibt es wenig Zweifel, obwohl Datenschützer Bedenken äußern, die hellhörig machen. Für den bayerischen Innenminister Joachim Hermann ist der Einsatz von VeRA eine Voraussetzung für schnellere Ermittlungen „in schwierigen Fällen“. Daten werden besser vernetzt, der Abgleich von verschiedenen Polizeidatenbanken beschleunigt. Dass sich darunter auch Daten von Personen befinden, die sich keines Vergehens schuldig gemacht haben, ist für den bayerischen Innenminister anscheinend kein Problem. (…) Für den Datenschützer Thomas Petri schon. So spricht der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz davon, dass mit dem Einsatz der Software VeRa (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform) vom US-Entwickler Palantir, etwa 30 Millionen Personen betroffen seien, „egal, ob sie sich etwas haben zuschulden kommen lassen oder nicht“. Zwar soll der Abgleich unterschiedlicher Polizeidatenbanken nur innerhalb eines Polizeieinsatzes erlaubt sein und ohne Verbindung zum Internet, um eine mögliche, unerwünschte Datenentnahme zu verhindern. Diese Einschränkungen sind nach Ansicht von Petri jedoch nicht ausreichend. Als Problem stellt er in einem Beitrag des BR-Radiomagazins „Welt am Morgen“ heraus, dass sich der tägliche Datenabgleich eben nicht nur auf Verdächtige beziehe, sondern auch Zeugen oder Unbeteiligte treffen könne. (…) Der Vorzug von VeRA ist nun, dass man auf die Daten aus „allen Töpfen“ der bayerischen Polizei zugreifen kann und sie in ein gemeinsames Format übersetzen. (…) Wird die Kollision der VeRA-Software von Palantir mit Vorgaben des Datenschutzes schon länger diskutiert (…), wodurch sich eine kritische Haltung in der Öffentlichkeit gebildet haben könnte, so steht die andere Änderung des Polizeiaufgabengesetz (PAG) eher im Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit. (…) Wie heute in der Sendung „Welt am Morgen“ des Bayerischen Rundfunks erklärt wurde – mit Bezug auf den Informatiker und Grünen-Abgeordneten Benjamin Adjei –, erlaube die neue Fassung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes den Zugriff der Polizei auf sämtliche Überwachungskameras, also nicht nur auf öffentliche Kameras, sondern auch auf private. Heute brauche man einen Richtervorbehalt. Der falle aber künftig weg, so Adjei zum BR.“ Beitrag von Thomas Pany vom 17. Juli 2024 bei Telepolis externer Link
    • Bayern rüstet auf: Landtag beschließt Gesetz zu Förderung von Bundeswehr, Zivilklauseln an Hochschulen verboten. Novelle von Polizeigesetz verabschiedet
      Bayern rüstet auf – nach innen wie nach außen. Kurz vor der Sommerpause verabschiedete der Landtag des Freistaats am Mittwoch eine Reihe innen- und sicherheitspolitischer Gesetze sowie Novellierungen. Darunter die Einführung eines Bundeswehrfördergesetzes, das laut Gewerkschaften und Friedensbewegung in Bildung und Forschung eingreift, und eine Novelle des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). (…) Nicht weniger kontrovers war die Debatte um die PAG-Neufassung, bei der es unter anderem um die Verwendung einer »verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform« (Vera) von der geheimdienstnahen US-Firma Palantir ging. Bereits Anfang des Jahres forderte der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri die Einstellung des Testbetriebs durch das BKA. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verwies gegenüber jW auf die Gefahren des Einsatzes solcher Produkte und sah insbesondere den Datenschutz unbeteiligter Dritter oder von Zeugen gefährdet. Die GFF hatte zuvor in einer Stellungnahme Bestrebungen für einen bundesweiten Einsatz der Software kritisiert. Nicht nur die geplante Nutzung von Vera wird bemängelt. Was verklausuliert »Übermittlungs- bzw. Übertragungspflicht für Betreiber von stationären Videoanlagen« genannt wird, ist nichts anderes als der allgemeine Zugriff der Polizei auf festinstallierte Überwachungskameras im Freistaat…“ Artikel von Fabian Linder in der jungen Welt vom 18.07.2024 externer Link
    • Siehe auch:
  • Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: »Grundrechte werden außer Kraft gesetzt« 
    Im Interview von Fabian Linder in der jungen Welt vom 21. Juni 2023 externer Link bewertet die Klägerin, Assunta Tammelleo und Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München (BFG), die ablehnende Entscheidung des Bayerische Verfassungsgericht zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz: „… Im Prinzip gibt es ganz viele Gründe, die das PAG hergibt, um dagegen zu klagen. Es sind zahlreiche Artikel im Gesetz, gegen die wir Einwände haben. Aber nicht nur wir. Die massivsten Einwände finden sich bezogen auf den nicht näher definierten Artikel der sogenannten drohenden Gefahr. Zum anderen ist es der Präventivgewahrsam mit den flankierenden Maßnahmen. Am Anfang waren es beim PAG sogar drei Monate Präventivhaft ohne einen richterlichen Grund, mit der man wegen drohender Gefahr weggesperrt werden konnte. (…) Wenn man das alles etwa mit den 80er Jahren vergleicht, wo ja politisch in Bayern eine Menge los war mit der Friedensbewegung, Abrüstung und Pershing (NATO-Doppelbeschluss zur Stationierung von Atomraketen in der BRD, jW), hat sich die Lage insgesamt in Bayern sowie auch in anderen Bundesländern sehr stark verändert. Damals war das Höchstmaß für einen Gewahrsam ohne richterlichen Beschluss 48 Stunden. Und man bekam auch noch einen Straftatsgrund genannt, im Gegensatz zur heutigen »drohenden Gefahr«. (…) Unabhängig davon, dass unsere wie die anderen Klagen seit annähernd fünf Jahren laufen, läge es doch auf der Hand, dass die weiteren Klagen im Anschluss behandelt werden, wenn das Gericht in der Materie schon drin ist. Die anderen Parteien, die dort klagen, haben allerdings noch nicht mal Verhandlungstermine. (…) Wenn es möglich ist, gehen wir nach Karlsruhe. Aufgrund der Popularklage ist allerdings prinzipiell vor dem bayerischen Verfassungsgericht Schluss. Es müsste sich dann um ein über Bayern hinausgehendes allgemeines Interesse handeln, was die Möglichkeit bringt, diesen Fall auch nach Einstellung nach Karlsruhe zu bringen. Das muss allerdings noch juristisch geprüft werden.“
  • „5 Jahre sind genug“ – Demonstration gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz am 18. Juni in München 
    Vor fünf Jahren verabschiedete der bayerische Landtag die gravierende Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (2018). Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für polizeiliche Willkür entschieden erweitert. Seit dem Inkrafttreten des PAGs wurden insbesondere Migrant*Innen ohne juristischen Beistand in Polizeigewahrsam genommen. Ebenfalls wurden Demonstrant*Innen und Klimaaktivist*Innen mehrere Wochen in Präventivhaft (Haft ohne Straftat) genommen. Eine Maßnahme, die von bayerischen Gerichten bereits mehrfach als unverhältnismäßig abgelehnt wurde. Mit der sogenannten „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ stellt das PAG Helfer*Innen bei Großveranstaltungen, Demonstrationen und Streiks unter Generalverdacht. (…) Bayern braucht ein Polizeirecht, das demokratischer Kontrolle unterliegt. Das heißt auch: wir wollen keine Grundrechtseinschränkungen! So lehnen wir zum Beispiel die Einführung von Spionagesoftware, wie VeRA des US-Unternehmens Palantir zur automatisierten Überwachung, ab. (…) Wir brauchen eine unabhängige Kontrolle der bayerischen Polizei, die zum Beispiel untersucht, wenn Polizeibeamt*innen gegen Migrant*Innen, Fußballfans, Aktivist*Innen, Demonstrant*Innen oder Streikende vorgehen oder gar Gewalt anwenden. Deshalb gehen wir am 18. Juni 2023 um 11 Uhr erneut auf die Straße, um für ein besseres PAG und gegen die Einschränkung der Grundrechte zu streiten! Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Denn das bayerische PAG ist Ausdruck einer immer repressiver werdenden Gesellschaft. Angefangen mit einer immer schärfer werdenden Gesetzgebung gegen Demonstrant*Innen bis hin zu einem inhumanen Vorgehen gegen Geflüchtete an den Außengrenzen.“ Aufruf des Bündnisses externer Link zur Demonstration gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) am Max-II-Denkmal (Maxmonument) am 18. Juni um 11 Uhr

  • Sonntag, 13.11.2022 in München: Demo gegen das BayPAG und für Klimaproteste! Unsere Solidarität gegen ihre Repression! 
    Kürzlich wurden 13 Klimaaktivist:innen nach einer Straßenblockade in München ohne Verfahren für 30 Tage in “Präventionshaft” nach dem BayPAG gesteckt. 30 Tage sollen die Klimaschützer:innen nun im Gefängnis Stadelheim sitzen für eine Aktion, die gerichtlich nicht mit einer Gefängnisstrafe bedroht ist. Während also jene hinter Gitter sitzen, die sich für den Schutz unserer Lebensgrundlagen einsetzen, zerstören Staat und Konzerne weiterhin ohne jegliche Strafe unseren Planeten. Diese Ungleichbehandlung zeigt sich auch, wenn jährlich tausende Menschen wegen Fahren ohne Fahrschein in Haft gesteckt werden, während es bei wirklichen Verbrechen wie dem Cum-Ex-Raub kaum zu Verfolgung oder gar Verurteilungen kommt.
    Bisher brachte das bayerische PAG vor allem Geflüchtete ohne Gerichtsverfahren und meist ohne Öffentlichkeit hinter Gitter, nur weil sie Missstände anprangerten. Das zukünftige Frontex-Budget für 2027 von knapp 6 Milliarden Euro soll Kriegs- und Klimaflüchtende von Europa fernhalten. Was jetzt geschieht, ist eine Folge des verschärften staatlichen Vorgehens gegen progressive Kräfte: So wurde in NRW extra das Polizeigesetz “Lex Hambi” eingeführt, um Ende-Gelände-Aktivist:innen stärker verfolgen zu können; bei der IAA saß der Schlagknüppel auffällig locker; immer mehr Antifaschist:innen werden hinter Gitter gebracht; organisierte Kurd:innen in türkische Folterknäste abgeschoben; Streiks im Hamburger Hafen werden durch Gerichtsbeschlüsse beendet. Dies ist nicht eine zufällige Zuspitzung der Kriminalisierung, sondern passiert angesichts der verschärften kapitalistischen Krisen (…) Kommt am Sonntag, 13.11. um 14:00 zum Wettersteinplatz und zeigt, dass wir uns nicht unsere Freiheit nehmen lassen! In Solidarität mit den eingesperrten Klimaaktivist:innen! #noPAGAufruf bei Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München externer Link mit vielen Unterstützer:innen. Siehe auch:

  • »Missbrauch droht gleich an mehreren Stellen«. Bayern: Neuer Artikel im Polizeiaufgabengesetz erweitert Zugriff der Behörde auf Veranstaltungen 
    Im Gespräch mit Henning von Stoltzenberg begründet Mathes Breuer vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. in der jungen Welt vom 10. August 2021 externer Link seine Kritik an diesen neuen Vorstoß in Bayern: „… Der neu eingefügte Paragraph 60a PAG ermöglicht eine Zuverlässigkeitsprüfung für Veranstaltungen, die über das hinausgeht, was bisher im Gesetz geregelt ist. Die Vorschrift bietet der Polizei fast ohne Beschränkungen die Möglichkeit, Personen etwa vor dem Zutritt zu überprüfen. Die Vorschrift spricht von Veranstaltungen, die »besonders gefährdet« sind, oder von »erheblichen Sicherheitsrisiken«. Wann das der Fall sein soll, definiert der Gesetzgeber aber nicht. Eingeschränkt wird dies allein dadurch, dass die Überprüfung nur insoweit stattfinden soll, wie es »angemessen« ist. Das ist aber keine Einschränkung, sondern eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat. Zwar spricht die Vorschrift davon, dass man der Überprüfung zustimmen müsse. Man kann sich aber sicher sein: Wer nicht zustimmt, wird an der entsprechenden Veranstaltung nicht teilnehmen können. Diese praktisch erpresste Zustimmung ist aus meiner Sicht nichts wert. Letztlich ist das Gesetz derart schwammig formuliert, dass die Polizei alle möglichen Überprüfungen darauf stützen kann und dazu auch die Personalien der Betroffenen aufnehmen wird. Wenn es der Gesetzgeber der Behörde ohne klare Kriterien überlässt, zu entscheiden, wen sie überprüft und wen nicht, kann das nicht gutgehen. (…) Der Verfassungsschutz erhält zwar nicht direkt mehr Kompetenzen, jedoch soll die Polizei bei der Überprüfung andere Behörden, somit natürlich auch den Verfassungsschutz, beteiligen. Dieser bekommt somit durch die Hintertür die Kompetenz, Personen den Zutritt zu verweigern, die bisher gar nicht überprüft worden wären. (…) Das alles wird wieder hauptsächlich diejenigen betreffen, die ohnehin schon im Visier der Behörden sind: Linke, Migrantinnen und Migranten, Fußballfans und so weiter. Dagegen hilft individuell nur der Gang vor die Verwaltungsgerichte. Darüber hinaus brauchen wir eine öffentliche Kontrolle der Polizeiarbeit. (…) Der Artikel 60a PAG enthält keinerlei Einschränkungen, wer von der Regelung betroffen ist. Journalisten und Anwälte können unter den gleichen Voraussetzungen durchleuchtet werden wie alle anderen Bürger auch. Wenn der Gesetzgeber eine solche Einschränkung nicht vorsieht, dann wird die Polizei sich in der Praxis sicher auch bei besonders geschützten Berufsgruppen nicht zurückhalten…“
  • Mehrheit aus CSU und Freien Wählern stimmte im Landtag für Novelle – Verfassungsklagen gegen bayerisches Polizeiaufgabengesetz 
    „… Die Opposition, darunter die Grünen, SPD und FDP, votierten mit Nein. Mehr als 2000 Menschen hatten jüngst auf Einladung des »noPAG-Bündnisses« auf der Münchner Theresienwiese gegen die Gesetzesverschärfung protestiert. (…) Der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold kritisierte nach dem Landtagsbeschluss, die bayerische Polizei bekomme damit mehr Rechte als das Bundeskriminalamt bei der Terrorbekämpfung. Vor allem die zweimonatige Dauer des Polizeigewahrsams sei viel zu lang, die Definition der »drohenden Gefahr«, die bestimmte Kompetenzen regelt, zu schwammig. Mehrere Vorschriften seien letztlich verfassungswidrig. Man werde deshalb vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen. Neben der Linkspartei sprachen sich auch die Grünen für diesen Schritt aus. (…) Gegen das Gesetz in seiner bisherigen Fassung liegen bereits seit Jahren mehrere Verfassungsklagen vor. Über diese wurde bislang noch nicht entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat derweil eine Beschwerde gegen das baden-württembergische Polizeigesetz als unzulässig zurückgewiesen. Im Kern ging es den Beschwerdeführern um die Frage, ob Behörden IT-Sicherheitslücken geheim halten dürfen, um sie für sich zu nutzen. Gegen die Regelung zum sogenannten Staatstrojaner hatten auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mehrere Verbände geklagt, darunter der Chaos Computer Club Stuttgart. Die Karlsruher Richter wiesen in einem am 21. Juli veröffentlichten Beschluss die Beschwerde jedoch zurück. Die Beschwerdeführer hätten nicht hinreichend dargelegt, inwieweit sie in ihren Grundrechten verletzt seien, hieß es zur Begründung. Zudem hätten sie zunächst den normalen Rechtsweg beschreiten müssen. Zugleich betonte das Verfassungsgericht die Schutzpflicht des Staates bei IT-Sicherheitslücken. Behörden bräuchten Regeln, wenn sie zur Gefahrenabwehr Sicherheitslücken für eine Überwachungssoftware nutzen. Auch müssten sie deren Ausnutzung gründlich abwägen. (…) Verfassungsbeschwerden stehen darüber hinaus auch zu Polizeigesetzen in anderen Bundesländern aus…“ Artikel von Sebastian Bähr vom 28. Juli 2021 in neues Deutschland online externer Link

    • Zur im Beitrag erwähnten Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch den Ersten Senat gegen den Umgang der Polizeibehörden mit Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen nach § 54 Polizeigesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 6. Oktober 2020 (PolG BW) siehe die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 62/2021 vom 21. Juli 2021 externer Link zum Beschluss 1 BvR 2771/18 vom 8. Juni 2021 externer Link mit den Leitsätzen: „1. Art. 10 Abs. 1 GG begründet neben einem Abwehrrecht einen Auftrag an den Staat, vor dem Zugriff privater Dritter auf die dem Fernmeldegeheimnis unterfallende Kommunikation zu schützen (Bestätigung von BVerfGE 106, 28 <37>). 2 a) Die grundrechtliche Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verpflichtet den Staat, zum Schutz der Systeme vor Angriffen durch Dritte beizutragen. b) Die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates verlangt auch eine Regelung zur grundrechtskonformen Auflösung des Zielkonflikts zwischen dem Schutz informationstechnischer Systeme vor Angriffen Dritter mittels unbekannter Sicherheitslücken einerseits und der Offenhaltung solcher Lücken zur Ermöglichung einer der Gefahrenabwehr dienenden Quellen-Telekommunikationsüberwachung andererseits. 3. Für die Geltendmachung einer gesetzgeberischen Schutzpflichtverletzung bestehen spezifische Darlegungslasten. Eine solche Verfassungsbeschwerde muss den gesetzlichen Regelungszusammenhang insgesamt erfassen. Dazu gehört, dass die einschlägigen Regelungen des beanstandeten Normkomplexes jedenfalls in Grundzügen dargestellt werden und begründet wird, warum diese verfassungsrechtlich unzureichend schützen. 4. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, kann nach dem Grundsatz der Subsidiarität auch die Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungs- oder Unterlassungsklage zu den zuvor zu ergreifenden Rechtsbehelfen gehören. Das ist nicht erforderlich, wenn die Beurteilung einer Norm allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung keine verbesserte Entscheidungsgrundlage zu erwarten wäre (stRspr). Dies gilt auch im Falle der Rüge einer gesetzgeberischen Schutzpflichtverletzung…“
  • Protest in München am Sonntag den 18. Juli
    Thread von NIKA Bayern vom 12.7.2021 externer Link: „Gegen die autoritäre Formierung – Kein PAG 2.0, kein weiterer Ausbau polizeilicher Befugnisse. Die bayerische Staatregierung plant noch im Juli 2021 gravierende Verschärfungen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), die eine massive Grundrechtseinschränkung bedeuten würde (…) Diesem repressiven Gewaltapparat sollten keine weiteren Befugnisse erteilt werden. Für Sonntag den 18. Juli ruft das Bündnis #noPAG zum Protest in München auf: Um 14 Uhr auf der Theresienwiese in München
  • Zugang zu Großveranstaltungen, Jobs bei Behörden, Akteneinsicht für Anwält*innen… Nur nach Prüfung durch Polizei und Verfassungsschutz?
    Bereits die Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) 2018 brachte eine erhebliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse und ihre Vorverlagerung auf den reinen Verdachtsbereich. Sie wurde von der CSU Dank ihrer stabilen Mehrheit entgegen massiver Proteste breiter Teile der Gesellschaft durch den Landtag gebracht. Eine jetzt drohende Verschärfung (in § 60a PAG) soll der Polizei nunmehr eine sog. Zuverlässigkeitskontrolle sowohl für eine »besondere Zugangsberechtigung zu Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen« (Abs. 1 Nr. 1) ermöglichen, als auch für den »privilegierten Zutritt zu einem Amtsgebäude oder einem anderen gefährdeten Objekt« (Abs. 1 Nr. 2) und »bei Personen, die Zugang zu Unterlagen oder ähnlichen Inhalten haben sollen, aus denen sich sicherheitsrelevante Erkenntnisse für die Tätigkeit von Polizei und Sicherheitsbehörden ergeben« (Abs. 1 Nr. 4). Das Gesetz dient über einen Umweg auch als Türöffner zur Ausforschung und Einmischung nicht nur durch die Polizei, sondern z.B. auch durch den sog. Verfassungsschutz (…) Die geplante Verschärfung des PAG ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in die polizeiliche Kontroll- und Überwachungsgesellschaft. Bayern stellt sich hier wieder als Vorreiter für eine bundesweite und demokratiefeindliche Entwicklung auf, die zu verhindern ist. Der RAV ruft daher zur Teilnahme am breiten Protest des #NoPAG-Bündnisses in München auf…“ RAV-Pressemitteilung vom 16.7.2021 externer Link
  • Polizeiaufgabengesetz in Bayern: Polizei soll „in erheblichem Umfang“ Bürger durchleuchten 
    „Die bayerische Staatsregierung plant überraschend eine neue Änderung des Polizeiaufgabengesetzes. Bei Großveranstaltungen im Freistaat soll die Polizei künftig das Recht bekommen, Besucherinnen und Besucher einer sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Das heißt, dass persönliche Daten der Menschen „bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen“ abgefragt und bei der Polizei zusammengeführt werden können. Einen entsprechenden neuen Artikel 60a hat der Innenausschuss des Landtags am Mittwoch bereits mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern angenommen. Gegen den Gesetzentwurf regt sich heftige Kritik. Der Jurist Markus Löffelmann, der jahrelang Richter am Landgericht München und zuletzt Richter in einem Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München war, sagte der Süddeutschen Zeitung: „Ich denke, das kann ein Einfallstor sein für etwas, das unter dem Stichwort Social Crediting bekannt ist. Wenn man an gesellschaftlichem Leben teilhaben möchte, dann wird man das nur noch können, indem man seine Zustimmung zu einer polizeilichen Durchleuchtung abgibt.“ Er denke etwa an Fußballspiele in der Allianz-Arena oder auch an Konzerte. Löffelmann, der aktuell als Professor für Sicherheitsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin lehrt, nennt die geplante Gesetzesänderung „sehr gravierend“. (…) Der entscheidende Passus des Gesetzentwurfs lautet: „Bei Anlässen, die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind, kann die Polizei personenbezogene Daten einer Person mit deren schriftlicher oder elektronischer Zustimmung bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erheben, übermitteln und anderweitig verarbeiten, soweit dies im Hinblick auf den Anlass und die Tätigkeit der betroffenen Person erforderlich und angemessen ist.“ Diese Formulierung lasse „völlig offen, welcher Personenkreis betroffen ist“, kritisiert Löffelmann. Auch werde „gar nicht festgelegt, welche Daten herangezogen werden. Das können jegliche Daten sein“ (…) Ähnlich sieht es der Juraprofessor Mark Zöller, Geschäftsführer des Instituts für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er spricht gar von einem „Schritt in Richtung Überwachungsstaat“. Dies sei „eine ganz neue Dimension der Überwachung und Kontrolle“, ein „Wunschtraum chinesischer Verhältnisse“. Im Innenministerium, aus dem der neue Gesetzentwurf stamme, säßen Spitzenjuristen, die nicht dazu neigten, aus Versehen etwas zu vergessen. Die Tatsache, dass Bayern sich bei der Durchleuchtung nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränken wolle, sei ebenso auffällig, wie die fehlende Einbindung des Datenschutzbeauftragten. (…) Die zweite und dritte Lesung ist für Mitte Juli angesetzt. Die Opposition im Landtag kritisiert die Pläne…“ Artikel von Ronen Steinke vom 25. Juni 2021 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Kritik unerwünscht! Hintergrundbericht zu den Auswirkungen des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Bayern 
    Man stelle sich folgende Situation vor: In einem Moskauer Künstler- und Szeneviertel kommt es nach jahrelangen schikanösen Personenkontrollen zu Protesten von AnwohnerInnen und AktivistInnen. 1 1/4 Jahre später wird ein Aktivist (52), der selbst nach Angaben von PolizeizeugInnen, ausschließlich verbal seinen Unmut über die Polizeiaktionen kundtat, zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er wird vor Gericht als Rädelsführer einer gewalttätigen Menge bezeichnet, obwohl von der Menge belegter Weise (Videoaufnahmen) keine körperliche Gewalt ausging. Ein anderer Mensch wird trotz einer Zeugenaussage, die ihm für die Tatzeit ein Alibi gibt, gar zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Obwohl der 52-jährige berufstätig ist und vier Kinder großgezogen hat, kann das Gericht keine Anzeichen für eine positive Sozialprognose sehen. Welche ein Aufschrei ginge durch die westliche Politik und die sie flankierende Presse, für die selbst die Hongkonger StudentInnen, die wochenlang ihren Campus besetzten und die Polizei mit Steinen, Molotowcocktails und Pfeil und Bogen angriffen, noch “Aktivisten der Demokratiebewegung” sind. Aber der Vorfall ereignete sich nicht in Russland oder China, sondern in Bayern (BRD), einem Land, in dem jegliche aktive Kritik am Vorgehen der Polizei nach dem neuverfassten Polizeiaufgabengesetz (PAG) zur kriminellen Gewalttat hochstilisiert wird. Genau dies geschah am sechsten Oktober 2020 im Nürnberger Amtsgericht als zwei Angeklagte sich wegen angeblichen Widerstandshandlungen gegen PolizeibeamtInnen verantworten mussten…“ Beitrag vom 26. Oktober 2020 von und beim Autonomie Magazin externer Link – siehe zum Hintergrund Skandalurteil in Nürnberg: 1,5 Jahre Haft für das Anschreien der Polizei
  • [„drohende Gefahr“ lt Polizeiaufgabengesetz] Die neue Münchner Linie? Polizei verbietet jungen Männern Zutritt zum Englischen Garten 
    „Polizisten verweigern Besuchern den Zutritt zum Englischen Garten. Begründung: Sie würden einem „Profil“ entsprechen. Mehrere Männer, darunter ein Schwarzer, klagen an. Der Münchner Marketingexperte Simon Ganslmeier (27) hat Besuch von zwei Studienkollegen. Der eine ist Lehrer (27) in Berlin, der andere IT-Spezialist (28) in Hamburg. Ganslmeier möchte den Freunden zeigen, wie schön München ist. Am vergangenen Mittwoch, kurz nach 18 Uhr, ziehen die jungen Männer gemeinsam los zum Englischen Garten. (…) „Auf dem Weg haben wir uns in einem Supermarkt noch jeder zwei Flaschen Bier und ein Radler gekauft.“ Doch an der Brücke vor der Surferwelle ist es vorbei mit dem Vorhaben. Vier Polizisten versperren den Weg. Kontrolle. Die Männer müssen ihre Ausweise aushändigen und ihre Taschen öffnen, ihre Namen werden notiert. „Dann hieß es, wir dürften den Englischen Garten bis 4 Uhr früh nicht betreten“, berichtet der Lehrer Daniel Jungblut. Würden sie sich nicht daran halten, drohe Gewahrsam. (…) Auch drei anderen jungen Männern wird der Zutritt zum Park verwehrt – sie sind davon überzeugt: wegen ihrer dunklen Hautfarbe. Einer von ihnen ist Leon Ohanwe (25), er studiert Gesundheitsmanagement: „Wir hatten keinen Alkohol dabei, wir haben nichts gemacht. Wir waren einfach nur existent“, berichtet er der AZ. Ein unbeteiligter Passant habe bei den Polizisten nachgefragt. Diese hätten geantwortet: Er als „weißer Kerl“ dürfe passieren, denn er passe nicht „ins Klientel“. Die Männer werfen der Polizei Rassismus vor. (…) Dass die Polizei jedoch Zugänge zum Englischen Garten blockiert und Besucher systematisch kontrolliert, ist neu. Sie stützt sich dabei offenbar auf den verschärften und viel kritisierten Passus der „drohenden Gefahr“ im Polizeiaufgabengesetz (PAG). Martin Heidebach, LMU-Dozent für Polizeirecht, sagte am Donnerstag zur AZ: „Das zeigt, wie viel mehr die Polizei durch das neue PAG in die Rechte des Bürgers eingreifen kann.“…“ Beitrag von Nina Job vom 24. Juli 2020 bei der Münchner Abendzeitung online externer Link
  • 1400 Bodycams für Bayerns Polizei: Datenschützer hat Bedenken 
    1400 Bodycams soll die bayerische Polizei bis 2020 erhalten. Der Datenschutzbeauftragte sieht deren Einsatz als verfassungsrechtlich bedenklich an. Nach einem einjährigen Pilotversuch wird die bayerische Polizei mit 1400 Körperkameras ausgerüstet. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gab die Geräte, die an Uniformen befestigt werden und Einsätze in Bild und Ton aufzeichnen können, am Montag für den bayernweiten Einsatz frei. Die Bodycams hätten sich hervorragend bewährt: „Aufgrund der deutlich erkennbaren Videoaufzeichnung besteht eine höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen“, erklärte Herrmann. „Wir erhoffen uns durch die Nutzung von Bodycams mehr Schutz für unsere Polizistinnen und Polizisten. Die Kameras werden nach Worten Herrmanns im uniformierten Streifendienst sowie bei den Einsatzeinheiten der Polizeipräsidien und der Bereitschaftspolizei eingeführt. Dabei bekomme aber nicht jeder Beamte eine Kamera, sondern es gebe eine Pool-Lösung bei den Dienststellen. (…) Die Kameras nehmen nicht automatisch alles auf. Sie können von den Polizeibeamten aber jederzeit aktiviert werden – „wenn eine Einsatz- oder Kontrollsituation zu eskalieren droht“, erklärte Herrmann. Der Beamte entscheide über die Aktivierung wegen der Umstände, etwa bei einem unkooperativen oder aggressiven Verhalten. Geregelt ist dies im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG): Demnach sind Aufnahmen zulässig, wenn dies „zum Schutz von Polizeibeamten oder eines Dritten vor Gefahren für ein bedeutendes Rechtsgut erforderlich ist“. (…)Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisierte wie bereits die Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holsteins, Marit Hansen externer Link, den Einsatz von Bodycams bei der Polizei. Damit werde in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, weil jeder auf der Straße mit aufgenommen werden könne, sagte Petri dem Bayerischen Rundfunk (BR). Zwar gebe es im neuen Polizeiaufgabegesetz klare Vorgaben für den Einsatz von Bodycams. „Allerdings ist diese Vorschrift nicht frei von verfassungsrechtlichen Bedenken.“…“ Agenturmeldung vom 11.03.2019 bei heise-news externer Link
  • Bürgerrechtler bringen bayerisches Polizeigesetz vors Bundesverfassungsgericht 
    „… Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und das Bündnis „NoPAG“ klagen gemeinsam in Karlsruhe gegen die jüngste Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Die beiden Gruppierungen kündigten am Freitag in München an, die Beschwerde am Samstag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. (…) Unter den zehn Beschwerdeführern sind neben mehreren Rechtsanwälten viele Vertreter aus der Zivilgesellschaft. Sie wehren sich mit ihrer Klage vor allem dagegen, dass die bayerische Polizei nun schon bei einer nur „drohenden Gefahr“ präventiv massiv eingreifen kann. (…) Zuvor hatten im September bereits Bundestagsabgeordnete der FDP, der Linken und der Grünen eine sogenannte Normenkontrolle des bayerischen Polizeigesetzes in Karlsruhe beantragt. Das Bundesverfassungsgericht muss damit bereits prüfen, ob das PAG generell mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Einzelne Bürger müssen bei diesem Ansatz nicht erst nachweisen, dass sie etwa durch eine konkrete polizeiliche Maßnahme von der Novelle individuell betroffen sind.“ Meldung von Stefan Krempl vom 5. Oktober 2018 bei heise online externer Link
  • Aufruf zur Demo am 3.10. 13:00 Uhr in München Odeonsplatz: Jetzt gilt’s – Gemeinsam gegen die Politik der Angst 
    „Die Verabschiedung des neuen Polizeiaufgabengesetzes durch den bayerischen Landtag ist ein weiterer Schritt in Richtung einer autoritären Gesellschaft. Der Beschluss trotz des massiven Widerstandes in der Gesellschaft, hat nicht nur antidemokratische Tendenzen der amtierenden Landesregierung offenbart, sondern auch den unmittelbaren Abbau von Bürger*innen- und Menschenrechten in Bayern nach sich gezogen: Demonstrierende, Streikende, Gewerkschafter*innen, Journalist*innen, Anwält*innen, Geflüchtete, Linke und Migrant*innen sind seither noch stärker als bisher Repressionen und Überwachung ausgesetzt. Bezeichnend ist auch, dass es sich bei den elf Menschen, die seit Einführung der „Unendlichkeitshaft“ länger als 14 Tage in Polizeigewahrsam mussten, ausschließlich um Geflüchtete handelt. Das PAG war und ist deshalb ein zentraler Bezugspunkt der seit Monaten stattfindenden Proteste gegen die Politik der Staatsregierung und den allgemeinen Rechtsruck, der vom Wettstreit zwischen CSU und AfD angeheizt wird. Inzwischen ist es in Deutschland erschreckende Normalität, dass Faschist*innen in den Parlamenten und Sicherheitsbehörden sitzen und Menschen von einem rassistischen Mob durch die Straßen gehetzt werden. (…) Wir treten gemeinsam für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar und vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind. Das neue PAG ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer rechtsautoritären Staatlichkeit, die droht politische Veränderungen in diese Richtung unmöglich zu machen. Unser Ziel ist und bleibt deshalb die Rücknahme der Änderungen des PAG durch die Gesetze vom 24.7.2017 und 18.5.2018. Darüber hinaus stellen wir uns entschieden gegen jede bereits beschlossene und jede weitere Maßnahme, in der der Rechtsruck zum Ausdruck kommt…“ Aus dem Aufruf des Bündnisses #noPAG vom 19. September 2018  externer Link – siehe dazu auch:

    • Wieder breiter Protest gegen Polizeigesetz in Bayern geplant
      „… Dem ohnehin angeschlagenen Bundesinnenminister Horst Seehofer und seiner Partei droht neues Ungemach: Nachdem ihm sein irrlichternder Inlandsgeheimdienstchef Hans-Georg Maaßen noch immer das Leben schwermacht und bei der anstehenden Bayernwahl nach Umfragen peinliche Ergebnisse und der Verlust der absoluten Mehrheit für die CSU drohen, macht nun auch noch ein überparteiliches Bündnis gegen das bayerische Polizeigesetz und die Angst-Politik der CSU mobil. (…) Die Münchner Demo soll nicht die einzige bleiben: Ein „Herbst der Solidarität“ mit weiteren Großdemonstrationen in Hamburg und Berlin soll bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von mehreren Bündnissen eingeläutet werden, darunter auch #ausgehetzt und das #NoPAG-Bündnis sowie die Initiativen Seebrücke und #unteilbar…“ Beitrag von Constanze Kurz vom 18. September 2018 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Der erste Gefährder: Staatsschutz benutzt PAG, Nürnberger Kommunist darf sein Kind nicht sehen 
    „Der erste Gefährder Bayerns heißt Claudio K. Er ist Betriebsrat, Gewerkschafter und Kommunist. Die Polizei verhaftete Claudio am 9. Juni auf der Demonstration gegen den AfD-Landesparteitag in Nürnberg. Der Vorwurf: Er soll bei einer Rangelei der Polizei mit dem Schwarzen Block einen Beamten mit einer Fahnenstange geschlagen haben, so zumindest die Aussage zweier USK-Beamter. Die Polizei ermittelt seitdem gegen ihn wegen „schwerer Körperverletzung“. Zeugen bestätigen, dass Claudio während der ganzen Demonstration die Technik auf dem Lautsprecherwagen des Nürnberger Jugendbündnisses betreute, der sich nicht mal in der Nähe des Schwarzen Blocks befand. Trotzdem entzog das Jugendamt Claudio das Umgangsrecht zu seinem 5-jährigen Kind.(…) Die Nürnberger Staatsanwaltschaft lässt Claudios Anwalt nicht die Akten einsehen. Seit knapp zwei Monaten ermittelt die Nürnberger Polizei im Fall Claudio. Auf eine Anfrage des „Bayrischen Rundfunks“ gab die Polizei an, dass die Ermittlungen und Maßnahmen gegen Claudio im Rahmen des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) stattfinden und somit rechtmäßig seien. Mit dem PAG können sogenannte Gefährder ohne richterliche Anweisung überwacht werden. Claudio vermutet, dass der Grund für die Repression gegen ihn in seiner Vergangenheit liegt. Er war sieben Jahre lang in der SPD aktiv, bis er zum Nürnberger Jugendbündnis kam, die SDAJ kennenlernte, aus der SPD aus- und in die SDAJ und DKP eintrat. Während seiner Zeit bei der SPD hatte er eine wichtige Parteifunktion inne und musste verschiedene Verschwiegenheitserklärungen zu Vorgängen und Personen unterzeichnen. Jetzt befürchte der Staatsschutz wohl, dass er sich an sein Versprechen nicht mehr halte.“ Bericht von Christoph Hentschel aus der UZ vom 10. August 2018 externer Link, siehe dazu:

    • Umgangsverbot und Überwachung von linkem Aktivisten – Bayerisches Polizeiaufgabengesetz als Instrument gegen linke AktivistInnen im Einsatz
      „Erneut gibt es einen öffentlichen Fall, der aufzeigt, wozu das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) genutzt wird. Diesmal hat es einen aktiven Gewerkschafter, Betriebsrat und linken Aktivisten getroffen. (…) Während der Befragung durch das LKA Bayern soll K. auch über seine Mitgliedschaft in der SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend) und ihre Leitungsmitglieder ausgefragt worden sein. Gleichzeitig soll er bedroht worden sein, dass man wisse, dass er Betriebsrat sei, ein Kind habe und „es doch schade wäre, wenn es da Probleme gäbe“. Tatsächlich soll K. eine Woche nach dem Verhör einen Anruf des Jugendamtes bekommen haben, das ihm aufgrund der Ermittlungen den Umgang mit seinem Kind bis auf Weiteres verbot. Davor war das Kind alle zwei Wochen bei ihm. Kurz danach bekam K. dann ein Schreiben vom LKA Bayern, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er jetzt als gewaltbereiter Linksextremist geführt und überwacht werde. Tatsächlich halten die Schikanen gegen K seitdem an. Bei einer Anti-Pegida-Demonstration führte K. einen schwarzen Regenschirm mit sich, den die Gewerkschaft ver.di zuvor verteilt hatte. Die Polizei zog ihn aus der Demonstration heraus und stellte seine Personalien fest, da ein Regenschirm „ein gefährlicher Gegenstand“ sei. Einen Tag später, auf einer Demonstration gegen zu hohe Mieten, verfolgten ihn zwei Zivilpolizisten. Selbst als er nach der Abschlusskundgebung in einem Nürnberger Szene-Lokal etwas aß, warteten die Beamten vor dem Lokal auf ihn und begleiteten ihn im Abstand von zehn Metern zur nächsten U-Bahnstation…“ Bericht vom 10. August 2018 bei perspektive online externer Link
  • „Ich muss mir keine Fußfessel anlegen lassen, um dagegen vorzugehen“ – Eine Gruppe Studierender klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes 
    In einem Interview von Leonie Bartsch vom 25. April 2018 bei Zeit Campus Online externer Link stellen die Studierenden Tim, Louisa und Ann-Kathrin, wie es ist, das eigene Bundesland zu verklagen: „… Die bayerische Polizei kann bereits dann in die Rechte von Personen eingreifen, wenn sie sich aus der Sicht der Polizeibeamten gefährlich verhalten. Das kann selbst dann der Fall sein, wenn die Person noch nicht gegen Rechtsnormen verstoßen hat. (…) Dazu kommen neue Aufenthaltsverbote, die das Gesetz ermöglicht. (…) Unter die Betroffenen fallen sogenannte Gefährder, aber auch Opfer, denen Aufenthaltsver- und Gebote auferlegt werden können. Die Polizei entscheidet das im Endeffekt. Außerdem sind in dem Gesetz Orte beschrieben, die „gefährlich“ sind, beispielsweise dort, wo Prostitution nachgegangen wird. Unter diesem Punkt sind jetzt auch Asylbewerberunterkünfte aufgeführt. (…) Und das verstößt meiner Ansicht nach ganz klar gegen das Diskriminierungsverbot, ist also völkerrechtlich nicht legitim. Nur weil dort Geflüchtete wohnen, wird der Ort als gefährlich eingestuft, und die Polizei darf sie ohne jegliche Voraussetzungen, ohne irgendeinen Verdacht, nur weil die Leute dort wohnen, überprüfen. Außerdem könnte das Gesetz die Möglichkeit eröffnen, die Wohnung von Geflüchteten ohne besondere Erlaubnis zu betreten. Das ist Diskriminierung. Man behandelt Geflüchtete anders, als andere Personen. (…) Dass wir Erfolg haben wollen, ist ganz klar, aber es geht auch darum, dass der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit hat, dazu Stellung zu nehmen, um beispielsweise den Begriff der „drohenden Gefahr“ einzugrenzen. Und es kommt auf die Teilbereiche an. Beispielsweise in meinem Arbeitsbereich – der Asylbewerberunterkünfte – sind Eingriffe geschehen, bei denen ich mir absolut sicher bin, dass sie verfassungswidrig sind. Da sehe ich unsere Erfolgschancen sehr hoch…“
  • Rechtsstaat hinter Gittern – Bayerns Polizeigesetz in Aktion 
    Wochenlang eingesperrt ohne Anzeige und Anwaltsbeistand? Nach Bayerns umstrittenem neuem Polizeiaufgabengesetz (PAG) geht das. Unter Berufung auf dieses kamen mehrere Flüchtlingen in Schweinfurt nach Unruhen in einer Unterkunft in Gewahrsam. Aber war es überhaupt notwendig, hier das PAG einzusetzen? Mitten im bayerischen Wahlkampfrummel gehen manche Onlinemeldungen aus der fränkischen Provinz einfach unter – auch wenn sie den Abschied Bayerns vom Rechtsstaat zeigen, so jedenfalls sieht es die Landtagsabgeordnete Claudia Stamm: „Es gab einen Artikel im Bayerischen Rundfunk – also Online-Artikel – darüber, dass es in Schweinfurt in der Erstaufnahme zu Unruhen kam, es eine Festnahme gab und der Mensch in U-Haft kam und gleichzeitig aber zehn oder elf Personen nach Polizeiaufgabengesetz in Gewahrsam kamen.“…“ Beitrag von Tobias Krone vom 12. Juli 2018 beim Deutschlandfunk externer Link
  • Bayerische Polizeiaufgabe: AFD-Parteitag schützen 
    Viele waren gespannt, wie lange es wohl dauern würde bis der erste Gefährder in Bayern im Vorbeuge Gewahrsam landen wird. Nun das Geheimnis ist gelüftet .Gestern wurde ein Aktivist in Augsburg, der bis dato nur durch Stickern aufgefallen war , in Vorbeuge Gewahrsam genommen. Nicht die erste Aktion der Repressionsorgane . Bereits vor Tagen wurden Projekte und Räume von Aktivistinn*en der Augsburger Bewegung “ Solidarische Stadt “ durchsucht und zahlreiches Equipment beschlagnahmt . ( IT etc. ). Ihr wisst, 3 leere Flaschen Wein können schnell 3 Mollis sein! Schlichen die Schlapphütte zuerst vorige Woche durch Stuttgart und versuchten vermutete Aktivistinnen einzuschüchtern, ist das nun der dritte Vorfall hier in Augsburg mit unmittelbarem AFD Bundesparteitags Bezug“ – aus der Meldung „Kaum beschlossen schon umgesetzt. Erster Vorbeuge Gewahrsam nach Bayrischen Polizei Aufgaben Gesetze im Zusammenhang mit AFD Bundesparteitag am Wochenende in Augsburg!“ externer Link der RH Augsburg am 27. Juni 2018 über Polizeiaktivität zum Schutze des AFD-Parteitags. Siehe dazu auch die Erklärungen zweier Aktivgruppen gegen die neuen Polizeigesetze:

    • Erste Anwendung des PAG in Bayern beweist den Weg in autoritären Polizei – und Überwachungsstaat“ ist eine Pressemitteilung des Bündnisses  „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ vom 30. Juni 2018 externer Link zu den Augsburger Polizeiaktivitäten, worin es unter anderem heißt: „Am vergangenen Mittwoch wurden in Augsburg erstmals im Rahmen des neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes mutmaßliche Gegendemonstranten des AfD-Parteitages mit freiheitsentziehenden Maßnahmen belegt – auf Basis reiner Spekulationen. Das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ verurteilt diese Maßnahmen scharf und sieht seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt. „Die CSU will der Öffentlichkeit seit Monaten weismachen, dass die Verschärfungen ihrem eigenen Schutz dienen und sich lediglich gegen Terrorist*innen und Straftäter*innen richten würden“, so Levi Sauer, Sprecherin des Bündnisses. „Die in Augsburg geschaffenen Tatsachen beweisen das Gegenteil: Das wichtige Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird unter dem Vorwand eines scheinbaren Gefahrenverdachts systematisch verhindert – auf Basis reiner Spekulationen. Ein Musterbeispiel für repressives Handeln eines autoritären Staates“…
    • „Polizeiaufgabengesetz wird bereits gegen AfD-Gegner eingesetzt“ am 29. Juni 2018 ist eine Pressemitteilung der Kampagne “Nationalismus ist keine Alternative” externer Link zu den Augsburger Vorfällen, worin unterstrichen wird: „Am vergangenen Mittwoch wurde in Augsburg erstmals im Rahmen des neuen Polizeigesetzes ein politischer Aktivist in vorbeugenden Gewahrsam genommen. Die Ingewahrsamnahme durch die Polizei geschah, um den AfD-Gegner daran zu hindern, die Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Augsburg zu besuchen. Das sogenannte Polizeiaufgabengesetz, welches im Mai verabschiedet wurde, erlaubt der Polizei, auf unbegründeten Verdacht hin, Leute festzusetzen. Jan Sperling, Sprecher der Kampagne „Nationalismus ist keine Alternative“ kommentierte dieses Ereignis mit den Worten: „Wir nennen dieses Vorgehen der Polizei Freiheitsberaubung. Die vorbeugende Haft ist durch nichts gerechtfertigt. Sie dient offensichtlich dazu, Leute an dringend notwendigem Protest und Widerstand gegen die menschenverachtende Ideologie der AfD zu hindern. Das neue Polizeiaufgabengesetz gibt der Polizei Kompetenzen in einem Ausmaß, wie sie seit 1945 nicht mehr in Deutschland existierten. Die Polizei hat nun belegt, dass sie entschlossen ist, diese auszunutzen. Ein ähnliches Polizeigesetz soll nun auch in NRW erlassen werden…“
    • Siehe auch: Solidarität statt Rassismus – Gegen den AfD-Bundesparteitag am 29. – 30. Juni 2018 in Augsburg
  • GEW: Keine Werbung für Polizeigesetz an Schulen 
    „… Die GEW-Bayern schließt sich den Protesten gegen das geplante Polizeigesetz von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an. Konkret geht es der Gewerkschaft in ihrer Kritik um das Vorhaben, Polizistinnen und Polizisten wegen des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Schulklassen und Hochschulen zu schicken. In der Gesellschaft kontrovers diskutierte Themen müssten auch im Unterricht kontrovers dargestellt, betont die GEW Bayern. Ein Polizeibeamter, der im Auftrag von Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) und Ministerpräsident Söder an die Schulen gehe, könne dies alleine nicht leisten. Die GEW fordert daher das Schul- und Wissenschaftsministerium, Vertretungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften sowie die Schulleitungen auf, sicher zu stellen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte nur zusätzlich zur Anwesenheit der regulären Lehrkraft für Sozialkunde in den Unterricht kommen können. Zudem sollten auch Fachleute für das neue PAG, etwa eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, im Unterricht hinzugezogen werden…“ Pressemeldung der GEW Bayern vom 30. Mai 2018 externer Link
  • GFF kündigt Verfassungsbeschwerde gegen das strukturell totalitäre Bayerische Polizeiaufgabengesetz an 
    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht angekündigt, die sich gegen das schärfste Polizeigesetz Deutschlands richten wird, das in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 2018 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde. Für den Gang nach Karlsruhe arbeitet die GFF derzeit an einer breiten Koalition zivilgesellschaftlicher Kräfte. Die Verschärfungen im BayPAG sind nur ein Vorgeschmack dessen, was auch in weiteren Bundesländern bald drohen könnte. Zentraler Begriff des geplanten Gesetzes ist die sogenannte „drohende Gefahr“: Schon, wenn die Polizei lediglich annimmt, es könnte sich einmal eine gefährliche Situation entwickeln, soll sie vielfältige Eingriffe in Bürgerrechte vornehmen können. Damit werden polizeiliche Maßnahmen an keine nachprüfbaren Voraussetzungen mehr geknüpft. Das macht es zugleich unmöglich, das Handeln der Polizei wirksam gerichtlich überprüfen zu lassen…“ Pressemitteilung vom 16. Mai 2018 externer Link
  • CSU verabschiedet ihr Polizei-Gesetz – Kritik wird verstärkt
    Die drohende Gefahr ist ein Begriff, der aus der Terrorbekämpfung stammt und den das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang gesetzt hat. Bisher war in der alltäglichen Polizeiarbeit die konkrete Gefahr der Maßstab der Dinge. Durch die drohende Gefahr wird nun faktisch die Handlungskompetenz der Polizei immer weiter ins Vorfeld verlagert und die Behörde damit einem Geheimdienst angenähert. Mit diesem Begriff will die Staatsregierung diese Grenze gezielt verwischen. Dies öffnet Willkür Tür und Tor. Je weiter die Polizei im Vorfeld ermittelt, desto weniger konkret kann sie sagen, ob jemand wirklich gefährlich ist, oder sie sich aufgrund von Indizien etwas zusammenreimt. – Sie gehen davon aus, dass das Gesetz auch Unschuldige treffen wird? – Da bin ich mir sehr sicher. Es ist bereits jetzt so, dass die bayerische Polizei erwiesenermaßen gegen Leute vorgeht, die friedliche und ungefährliche Absichten haben. Durch die Gesetzesänderung und die unklare Begriffsdefinition wird das noch ausgeweitet. Die Maßnahmen werden nicht mal im Hauptteil Terroristen betreffen, sondern ganz normale Bürger. – Kann man so ohne Weiteres die Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei aufheben? – Die Erfahrungen aus der Vergangenheit sind leider etwas Vergängliches. Durch die gemeinsamen Verbunddateien von Polizei und Geheimdiensten gibt es bereits eine wachsende Zusammenarbeit jener Behörden, wie man beispielsweise beim G20-Gipfel sehen konnte. Es ist ein allgemeiner Trend, bei dem sich die CSU nur an die Spitze setzen will“ – aus „Autoritärer Staatsumbau“ am 16. Mai 2018 in neues deutschland externer Link, einem Gespräch von Sebastian Bähr mit Mathes Breuer vom Republikanischen Anwaltsverein am Tag der Verabschiedung im bayerischen Landtag.
  • Konstantin Wecker ruft zum Widerstand gegen Bayerisches Polizeiaufgabengesetz auf
    „Bayern, unser schönes und sauberes, landschaftlich, kulturell und pekuniär so reiches Land ist in Gefahr. Wir hören es: an allen Ecken und Ende müssen Gesetze verschärft werden, müssen Behörden härter, strenger, rigoroser vorgehen. Und zwar nicht nur gegen Menschen, die ein Verbrechen begangen haben, sondern neuerdings auch gegen solche, die eins begehen KÖNNTEN. (…) Die größte Gefahr, liebe Freundinnen und Freunde, geht nicht von dem sehr unwahrscheinlichen Fall aus, dass wir Opfer eines Terroranschlags werden. Sondern von dem weitaus wahrscheinlicheren Fall, dass wir schon bald nicht mehr in einem freien Land leben werden. Denn nicht erst, wenn wir im Gefängnis landen, stirbt unsere Freiheit; sie wankt schon dann, wenn wir beginnen, unsere Worte sorgfältig abzuwägen. Weil wir Angst haben, das Södersche Spitzelsystem könnte das, was wir sagen, als „gefährlich“ einstufen. (…) Wenn wir jetzt nicht gemeinsam mit aller friedlichen Vehemenz gegen den gefährlichen Irrsinn dieses neuen Gesetzes aufstehen, dann verfinstert sich der schöne weiß-blaue Himmel über Bayern vielleicht schon bald schwarz-braun. Dann wachen wir vielleicht in einer Republik auf, die selbst die Konservativeren unter uns nie gewollt und nach 1945 auch nicht mehr für möglich gehalten hätten. (…) Höchste Zeit, aufzustehen!“ – aus der Rede Konstantin Weckers „Liebe Gefährderinnen und Gefährder“ anlässlich der Demonstration gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz am 10. Mai 2018 in München bei Hinter den Schlagzeilen vom 11. Mai 2018 externer Link, der Webseite, die er mit betreibt. Siehe dazu auch einen Beitrag über einen weiteren Prominenten, der gegen das Polizeigesetz vorgehen will:

    • „Verfassungsklage: Baum will Polizeigesetz kippen“ am 11. Mai 2018 beim Deutschlandfunk24 externer Link Audio Datei worin es unter anderem heißt: „ „Der frühere Bundesinnenminister Baum von der FDP will gegen das in Bayern geplante Polizeiaufgabengesetz klagen. Im Deutschlandfunk sagte er, es sei eine beispiellose sicherheitspolitische Aufrüstung, die gestoppt werden müsse. Der bayerische Innenminister Hermann mache Politik mit der Angst der Menschen. Die bayerische SPD kritisierte die jüngsten Äußerungen von Herrmann über die Gegner des Gesetzes als undemokratisch und überheblich. SPD-Landeschefin Kohnen sagte, wer über 40.000 Demonstranten, die für ihre Freiheitsrechte auf die Straße gingen, als unbedarft und von Lügenpropaganda in die Irre geführt bezeichne, der sei in seiner Rolle als Innenminister fehl am Platz…“  (der Beitrag ist mit einem Link zum Dlf-Interview mit dem FDP-Politiker und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum versehen – Audiolänge: 6:11 Min.)
  • [Nach der Demo von ca. 40. Tausend] Herrmann wirft PAG-Gegnern „Lügenpropaganda“ vor 
    Der Streit um das neue Polizeiaufgabengesetz geht weiter – einen Tag nach der „noPAG“-Großdemonstration in München. Die Bayern-SPD fordert von Ministerpräsident Söder, das Gesetz fallen zu lassen. Innenminister Herrmann weist alle Kritik harsch zurück. (…) Das umstrittene Gesetz soll am kommenden Dienstag im Landtag verabschiedet werden. Auf die Frage, ob es noch Nachbesserungen geben wird, sagte Herrmann: „Ich gehe davon aus, dass da die letzte Lesung stattfinden wird und dass am Dienstag am späten Abend der Bayerische Landtag auch mit Mehrheit diesem Gesetz zustimmen wird.“ (…) Rund 30 000 Menschen hatten nach Behördenangaben an Christi Himmelfahrt in der Münchner Innenstadt gegen die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes protestiert. Dazu aufgerufen hatte ein Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Fußballfans. Die Veranstalter sprachen sogar von mehr als 40 000 Teilnehmern. Die Demonstration verlief aus Sicht der Polizei insgesamt sehr friedlich. In einer Bilanz war die Rede von 14 vorläufigen Festnahmen – diese fanden aber – bis auf eine – nach der eigentlichen Großdemonstration statt. Dabei ging es vor allem um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Laut Polizei kam es zum Beispiel am Abend noch zu einer Sitzdemonstration vor der Staatskanzlei. Zudem hatte sich eine Gruppe von rund 500 Leuten spontan an der Reichenbachbrücke versammelt.“ Beitrag von Martin Plank vom 11.05.2018 beim BR online externer Link
  • Amnesty-Positionspapier: Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern
    „…Amnesty International nimmt nur zu ausgewählten Regelungen des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-E) Stellung. Dies bedeutet nicht, dass die Organisation bezüglich aller anderen Regelungen keine menschenrechtlichen Bedenken hat. Wir verweisen als Hintergrundinformation ausdrücklich auf den von Amnesty International im Januar 2017 veröffentlichten Bericht „Dangerously Disproportionate“, der Sicherheitsgesetze der letzten Jahre aus vierzehn EU-Staaten analysiert und menschenrechtlich bewertet…“ Stellungnahme von Amnesty International vom 9. Mai 2018 externer Link (21 Seiten)
  • Die nächsten Demos gegen das Polizeiaufgabengesetz (#PAG) in Bayern 
    sind am Fr. 4.5. in – Passau, 16.30 Ludwigspl. – Augsburg, 18h Moritzpl. – München, 17h Geschw.-Scholl-Pl. & am Sa. 5.5. in – Coburg, 16h Albertspl. – Weiden, 10.30 Oberer Markt
  • [RAV-Aufruf] Drohende Gefahr in Bayern – Demo gegen das PAG am 10. Mai 2018 ab 13.00 Uhr auf dem Marienplatz in München 
    „Der RAV ruft als Teil des Bündnisses (NoPAG) gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) zur Teilnahme an der Großkundgebung & Demonstration am 10. Mai 2018 in München auf. (…) Der RAV tritt für eine fortschrittliche Entwicklung des Rechts ein und gegen staatliche Überwachung, Bevormundung und Einschränkung von Bürgerrechten. Die PAG-Novelle steht für eine massive Ausweitung polizeilicher Handlungsspielräume ohne effektive Kontrollmöglichkeit…“ Aufruf der RAV vom 24. April 2018 externer Link, siehe dazu auch den Aufruf zur Demonstration des Bündnisses NoPAG externer Link mit dem auch für Gewerkschaften wichtigen Hinweis: „Diese schweren Grundrechtseingriffe richten sich nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Terrorist*innen, sondern können gegen alle Menschen, soziale Bewegungen, Proteste oder Streiks gerichtet werden…“ Siehe auch: Gegen Polizeistaat und Rechtsruck – PAG the Police. Kein Freund, kein Helfer. Aufruf für den antifaschistischen Block externer Link auf der Demonstration gegen das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz
  • Polizeigesetz in Bayern – „Grundrechtseingriffe in erheblichem Umfang“ 
    In Bayern sollen Rechte der Polizei ausgeweitet werden. Kriminologe Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum über Kritik an den Plänen und kommende Polizei-Befugnisse. (…) Zum einen werden die Befugnisse der Polizei deutlich ausgeweitet. Damit sind Grundrechtseingriffe in erheblich größerem Umfang möglich. Das gilt insbesondere in den Bereichen der technischen und heimlichen Überwachung wie etwa Videoüberwachung, Gesichtserkennung, automatischer Kennzeichenabgleich oder Telekommunikationsüberwachung. Zweitens sehen wir eine deutliche Vorverlagerung der Eingriffsbefugnisse, was unter dem Begriff der „drohenden Gefahr“ firmiert. Drittens werden bestimmte Einheiten mit militärischen Mitteln ausgestattet, etwa mit Maschinengewehren und Handgranaten. (…) Die Kriterien für das Vorliegen einer drohenden Gefahr sind viel vager und schwerer kontrollierbar. Es kommt nicht mehr auf konkrete Tatsachen bei einem konkreten Geschehensablauf an, sondern vor allem auf polizeiliche Einschätzungen und abstrakte Kriterien wie Religion oder Lebenslauf. Das ist für Gerichte im Nachhinein viel schwerer überprüfbar, als wenn der Maßstab die konkrete Gefahr ist. (…) Wir erleben einen Umgang, der Kriminalität als ein Phänomen innerhalb der Gesellschaft betrachtet, das man verwalten oder an der Oberfläche kontrollieren muss. Es wird immer weniger nach Ursachen von Kriminalität gefragt – danach, welche sozialen Bedingungen zu Kriminalität führen und wie man diese bearbeiten könnte. Kriminalität hat aber nicht nur mit den Individuen zu tun, die sie begehen, sondern auch mit der Gesellschaft, in der sie passiert. Dieser Aspekt ist in der kriminalpolitischen Debatte völlig in den Hintergrund getreten…“ Interview von Sarah Ulrich vom 26.04.2018 beim ZDF externer Link
  • Bayerisches Polizeigesetz: CSU-Trick #2 Handgranaten sind jetzt Explosivmittel 
    Konfrontiert mit dem anhaltenden Protest gegen das neue bayerische Polizeigesetz, gerät Innenminister Joachim Hermann zunehmend in Erklärungsnot. Im ZDF-Interview behauptet der CSU-Politiker nun, es gäbe gar keine Änderungen am Einsatz von Handgranaten. Wir zeigen, warum das nicht stimmt…“ Artikel von Marie Bröckling vom 26.04.2018 bei Netzpolitik externer Link
  • Polizeiaufgabengesetz: „Ich muss mir keine Fußfessel anlegen lassen, um dagegen vorzugehen“ 
    Eine Gruppe Studierender klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes. Wie ist es, das eigene Bundesland zu verklagen?…“ Interview von Leonie Bartsch vom 25. April 2018 bei der Zeit online externer Link
  • Bayerisches Polizeigesetz: Billige Tricks der CSU entlarvt 
    Die Polizei in Bayern darf bald per Staatstrojaner in Chats mitlesen, Daten aus der Cloud abfragen und Post öffnen. Verantwortlich ist die CSU, die angesichts des breiten Protests in der Öffentlichkeit zunehmend in Bedrängnis gerät. Nun meldet sich Innenminister Joachim Hermann zu Wort und behauptet dreist, das neue Polizeigesetz diene in erster Linie dem Datenschutz. (…) In den folgenden Wochen formte sich ungewöhnlich breiter Protest gegen den Gesetzentwurf: Gewerkschaften, Journalistenverbände, die SPD, die Grünen, die FDP und die organisierte Antifa haben sich in einem Bündnis zusammengeschlossen. In mehreren Städten fanden bereits Demos statt, weitere Kundgebungen sowie eine Großdemonstration in München an Himmelfahrt sind geplant. (…) Joachim Hermanns Kehrtwende von „Stärkung der Polizei“ zur „Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie“ zeugt von dem Druck, unter dem die CSU angesichts des breiten Widerstands aus der Bevölkerung steht. Die Behauptung, das neue Polizeigesetz würde vor allem die EU-Datenschutzrichtlinie und Verfassungsrecht umsetzen, ist eine dreiste Täuschung. Es handelt sich um einen Ausbau der Polizei zur Datensammelbehörde, den die CSU genauso gewollt hat. Am 15. Mai wird das bayerische Polizeigesetz voraussichtlich in letzter Lesung mit CSU-Mehrheit im Landtag verabschiedet…“ Artikel von Marie Bröckling vom 23.04.2018 bei Netzpolitik externer Link
  • Stamm will in Karlsruhe gegen Polizeiaufgabengesetz klagen 
    Die fraktionslose Landtagsabgeordnete Claudia Stamm will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das von der Staatsregierung geplante Polizeiaufgabengesetz klagen. Die geplante Neufassung enthalte viele Regelungen, die nicht mit den Grundrechten vereinbar seien, erklärte Stamm am Montag in München. Und weil Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bereits angekündigt habe, dass er den bayerischen Entwurf eines Polizeigesetzes als Muster für den Bund und andere Bundesländer sehe, müsse das Gesetz „schnellstmöglich auf den Prüfstand“, kündigte Stamm an…“ Meldung vom 23.4.2018 bei der Mittelbayerischen online externer Link
  • Widerstand gegen geplantes Polizeigesetz in Bayern wächst 
    „Eine Demonstrationswelle schwappt durch Bayern: Überall im Land protestieren Menschen gegen die massive Ausweitung der Polizeibefugnisse. Kritik gibt es auch am Psychiatriegesetz. Experten warnen angesichts stärkerer Überwachung von psychisch kranken Menschen vor dem „gläsernen Patienten“. (…)Für bayerische Verhältnisse könnte man angesichts der vielen öffentlichen Proteste schon von einer Demonstrationswelle sprechen. Bisher gab es unter anderem Kundgebungen in Regensburg, Nürnberg und München. In den Stadien vom FC Bayern München und dem 1. FC Nürnberg hängten Fans große Banner mit Sprüchen gegen die CSU-Pläne auf. Für die kommenden Wochen sind weitere Proteste in allen größeren bayerischen Städten geplant. Die Organisatoren können auf viele Teilnehmer hoffen: Rund 60 Prozent der Bayern lehnen das Vorhaben der CSU ab, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag der Grünen in Bayern ergab. Für den 10. Mai, Christi Himmelfahrt, ruft ein Bündnis aus knapp 50 Organisationen zu einer Großkundgebung unter dem Motto „Kein Angriff auf unsere Freiheits- und Bürger*innenrechte!“ in München auf. Diese soll dazu beitragen, die Verabschiedung des Gesetzes im Landtag durch breiten Bürgerprotest zu verhindern und die anhängenden Klagen zu unterstützen, heißt es im Gründungsaufruf. Zu den Unterzeichnern zählen Oppositionsparteien, Bürgerrechtler und Journalistenvereinigungen. Auch linke Jugendorganisationen und Fußballfans rufen zu der Kundgebung auf. Auf Facebook haben bereits mehr als 16.000 Menschen ihr Interesse an der Kundgebung signalisiert. Eine weitere Klage wird zur Zeit von der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorbereitet. Die Bürgerrechtler sammeln mit einer Crowdfunding-Kampagne 25.000 Euro, um unmittelbar nach der Verkündigung gegen das Gesetz juristisch vorzugehen. Mit der Klage wollen sie verhindern, dass das Polizeigesetz Vorbild für den Bund und andere Bundesländer wird…“ Beitrag von Simon Rebiger vom 19. April 2018 bei Netzpolitik externer Link
  • [12. Mai 2018 in München] Bundesweite Grossdemonstration gegen das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern am Sa. 12.05. 13h
  • [München, 13.4.18] Solidarität! Kommt und hört wie die deutsche Leitkultur zuschlägt 
    Die Veranstaltung mit Berichten von Betroffenen und Informationen von Anwälten findet statt am Freitag, den 13. April, 18 Uhr, DGB-Haus, Schwanthalerstr. 64, München. Veranstalter sind die GEW Stadtverband München und der Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in ver.di München. Es sprechen: Manel N. für alle, die vor Gericht stehen, weil sie gegen das bayerische Ausgrenzungsgesetz demonstrierten. Anna Busl seine Anwältin. Dirk Asche Anwalt aus der Kanzlei Wächtler und Kollegen. Günter Wangerin Künstler gegen Faschismus und Krieg. Ein Vertreter der ver.di-Jugend, die an den G-20 Demonstrationen in Hamburg teilnahmen bzw. teilnehmen wollten und ihre eigenen Erfahrungen mit der Polizei machten.
  • Grüne legen Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches „Gefährdergesetz“ ein 
    „… Aus Sicht der Grünen zeigt nicht zuletzt die gerade nachgelegte zweite Novellierungsrunde des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), dass die CSU stramm in Richtung Präventiv- und Überwachungsstaat marschiere. Die Eingriffsbefugnisse bei „drohender Gefahr“ würden nämlich noch einmal deutlich erweitert. Statt mit einer aufwändigeren Fußfessel dürfte heimlich die Telekommunikation des als Gefährder Eingestuften künftig überwacht werden. Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Grünen, kritisierte nicht zuletzt die „Vernachrichtendienstlichung“ der Polizei durch die Präventivbefugnisse. Sie befürchte auch, dass Bayern als Experimentierfeld dienen und der frischgebackene Bundesinnenminister Horst Seehofer die „drohende Gefahr“ gleich ins „Musterpolizeigesetz“ des Bundes kopieren könne. Sollte die zweite PAG-Novelle nicht mehr verändert werden, „dann werden wir uns eben nochmal vor dem Bayerischen Verfassungsgericht treffen“, kündigte sie an. Seehofers Musterpolizeigesetz in ähnlicher Form wäre ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht, meint Augsberg. Abgesehen von der Organklage der Grünen liegen weitere Popularklagen gegen das „Gefährdergesetz“ vor, unter anderem eine der Bayerischen Jusos. Sowohl beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch in Karlsruhe sind darüber hinaus Klagen gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz von verschiedenen Parteien anhängig.“ Mitteilung von Monika Ermert vom 29. März 2018 bei heise online externer Link
  • Polizeigesetz: In Bayern droht bald überall Gefahr 
    „… Die Grünenfraktion hat am heutigen Mittwoch Klage gegen dieses Gesetz eingereicht. Sie hält den dort verwendeten Begriff der „drohenden Gefahr“ für verfassungswidrig. Der taucht nun auch in der geplanten Novellierung des Polizeigesetzes auf. Deshalb sagt Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag: „Wenn nicht massiv nachgebessert wird, werden wir auch gegen das neue Polizeigesetz klagen.“ Mit großen Änderungen rechnet Schulze allerdings nicht, sie ist überzeugt: Die CSU wolle das Gesetz bis zur Sommerpause durchpeitschen, damit es noch vor der Landtagswahl im Oktober in Kraft tritt. (…) Selbst die bayerische Gewerkschaft der Polizei ist das zu extrem, sie schreibt in ihrer offiziellen Stellungnahme zum Gesetz: „Hier wird wohl vorsorglich die Rechtsgrundlage beim Einsatz der Bundeswehr im Innern mit schweren Waffen geschaffen, denn solche Waffen mit Sprenggeschossen hat die Polizei aktuell nicht im Streifendienst.“ (…) Das Vorbild vom bayerischen Polizeigesetz könnte außerdem Auswirkungen auf das sogenannte Musterpolizeigesetz haben, das Thiel gemeinsam mit anderen Experten für die Innenministerkonferenz erarbeitet. Eine Vorlage, an der sich die Bundesländer künftig orientieren können. So soll nach Willen der Innenminister und auch der neuen Bundesregierung eine einheitlichere Sicherheitsstruktur geschaffen werden, obwohl Polizei Sache der Bundesländer ist. Ob die Länder das Gesetz ganz übernehmen, nur in Teilen oder gar nicht, ist aber ihnen selbst überlassen…“ Artikel von Frida Thurm vom 28. März 2018 bei der Zeit online externer Link
  • Ab Sommer in Bayern: Das härteste Polizeigesetz seit 1945 
    Die Polizei in Bayern darf bald Handgranaten tragen, V-Leute in Chats einschleusen und ohne Verdacht auf konkrete Straftaten ermitteln. Die Trennung zum Nachrichtendienst verwischt. Das Gesetz wird von der CSU in den nächsten Wochen praktisch ohne Gegenwehr und im Eilverfahren durch den Landtag gesteuert. Die Regierung sagt, sie werde damit „die Bürgerrechte stärken“. (…) Das Gesetz tritt aller Wahrscheinlichkeit nach bereits im Sommer in Kraft. Am Mittwoch nahm der Gesetzesentwurf eine vorletzte Hürde. In einer gemeinsamen Sitzung des Verfassungs- und des Innenausschusses wurden sieben Juristen als Sachverständige angehört. Der Beschluss durch die CSU-Mehrheit im Landtag gilt als sicher. Das Gesetz kommt einem Ausbau der Polizei zum Nachrichtendienst gleich. (…) könnte das Gesetz zum verfassungsrechtlichen Präzedenzfall auf Bundesebene werden. Auch könnte Bayerns Polizeigesetz unter Bundesinnenminister Horst Seehofer bald in ganz Deutschland zum Vorbild werden…“ Artikel von Marie Bröckling vom 24.03.2018 bei Netzpolitik externer Link
  • Experten kritisieren massiv geplante bayerische Polizeirechtsreform
    „… Zur geplanten Neuordnung des Polizeirechts wurden am Mittwoch im bayerischen Landtag Experten angehört. Sie verwiesen dabei auf diverse Bestandteile, die vermutlich verfassungswidrig sind. Der Strafrechtsexperte Hartmut Wächtler wies vor dem Innenausschuss darauf hin, dass damit „die größte und umfassendste Kontrollkompetenz“ für eine Polizei in Deutschland seit dem Ende des Nationalsozialismus im Jahr 1945 geschaffen werden würde. (…) So müsse die Polizei keine konkrete Gefahr mehr nachweisen, um gegen Bürger vorgehen zu können. Das Post- und Telekommunikationsgeheimnis dürfe bereits präventiv bei „drohender Gefahr“ von der Polizei gebrochen werden. Dazu gehörten auch Zugriffe auf den Computer, das Smartphone und die Cloud. Die Daten dürften durchsucht, gespeichert, gelöscht und sogar verändert werden, dazu gehörten auch die Kommunikationsdaten einer E-Mail. Aber auch technisch noch nicht ausgereifte Befugnisse sollen eingeführt werden: So soll die Polizei auch auf friedlichen Demonstrationen eine Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung einsetzen dürfen. Voraussetzung dafür ist der bereits beschlossene zentrale Zugriff auf Bilddaten über das künftige Bund-Länder-Polizeisystem. (…) Der Polizei steht es frei, Bürger präventiv als Gefährder zu kategorisieren. Diesen darf die Polizei ohne Prozess und Verteidiger einen Wohnort zuweisen. Sie dürfen bei konkretem Verdacht für zunächst drei Monate, mit richterlicher Genehmigung für unbegrenzte Zeit in Vorbeugehaft genommen werden. Vor dem Gericht steht ihnen aber kein Pflichtverteidiger zu. Es genügt, dass die Polizei eine Wahrscheinlichkeit begründet, dass die Person in überschaubarer Zukunft eine Straftat begehen wird. Dabei geht es nicht nur um Terror, sondern um normale Kriminalität…“ Beitrag von Christiane Schulzki-Haddouti 22. März 2018 bei Heise online externer Link
  • Vorlage aus Bayern für das neue Musterpolizeigesetz?! Seehofer’s Homeland und die Security
    Der neue Bundesinnenminister und Parteichef der CSU, Horst Seehofer, kündigt eine „Null-Toleranz-Politik an“ und hartes Durchgreifen. In Bayern hat seine Partei gerade eine Neufassung des Polizeigesetzes auf den Weg gebracht: Es stattet die Polizei mit Befugnissen aus, wie es dies seit 1945 nicht gegeben hat. Gut möglich, dass dies Teil des „Masterplans“ ist, den Seehofer angekündigt hat: Wird das bayerische Polizeiaufgabengesetz zur Vorlage des Bundes für ein Musterpolizeigesetz, wie es die Innenminister der Länder im Sommer letzten Jahres beschlossen haben?! (…) Es soll Seehofer gewesen sein, der – ganz nach bayerischem Vorbild, die Heimat in einem Ministerium verankert sehen wollte. Was er damit bezweckte, liegt auf der Hand: Polyglott wie er ist, hat Seehofer einfach aus dem Amerikanischen übertragen, was ihm bei seinem Besuchen in USA imponiert hat: So ein Homeland Security Office – ein Heimatschutzministerium könnten wir in Berlin auch brauchen. (…) Man kann das als Ankündigung betrachten oder als Androhung. Dass es in Bayern gelungen ist, ein „Wertebündnis“ zu schmieden, das angeblich vorbildhaft ist, muss mir – langjährig in Bayern ansässig – bisher entgangen sein. Tatsache ist vielmehr, dass die AfD in Bayern bei der Bundestagswahl Spitzenergebnisse in den westlichen Bundesländern erzielt hat: Sie hat andesweit 12,4% eingefahren, wurde in jedem dritten Wahlkreis zweitstärkste Partei, noch vor der SPD. Und jagt der CSU das grosse Zittern vor der Landtagswahl im Herbst 2018 ein. In Bayern gibt es gerade KEIN Wertebündnis, sondern vielmehr den Kampf zwischen Rechts und Noch-Weiter-Rechts darum, wer rhetorisch am besten punktet mit den Forderungen nach dem starken Staat…“ Beitrag von Abbe vom 16. März 2018 bei CIVES externer Link
  • ›Gefährliche Orte‹, ›Unendlichkeitshaft‹ und ›drohende Gefahr‹ 
    „… Im Zuge des sog. Bayerischen Integrationsgesetzes vom 13.12.2016 wurde in Art. 13 Abs. 1 Nr.  2 lit. c) BayPAG die Ermächtigung ergänzt, die Identität von Personen festzustellen, die sich an einem Ort aufhalten, »der als Unterkunft oder dem sonstigen, auch vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern und unerlaubt Aufhältigen dient«. Das heißt nichts anderes, als dass die Polizei in Unterkünften für Geflüchtete jederzeit und ohne, dass es zusätzlicher Voraussetzungen bedürfte, Kontrollen durchführen darf. Nicht nur die Identitätsfeststellung wurde entsprechend ergänzt, sondern auch Art. 23 BayPAG. Der regelt das Betreten von Wohnungen. Normalerweise ist dies nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Außer – so die Neuregelung – die Wohnung ist ein gefährlicher Ort, welche auch hier nun »zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden [darf], wenn […] 3. sie als Unterkunft oder dem sonstigen […] Aufenthalt von Asylbewerbern […] dient«. (…) Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Rechtmäßigkeit der Polizeimaßnahme ist nunmehr, dass keine polizeiliche Gefahr von oder für Personen oder Sachen vorliegen muss, sondern die potentielle Gefährlichkeit des Ortes selbst. (…) Weniger plakativ, dafür polizeirechtlich wohl noch bedeutender war die Einführung der sog. ›drohenden Gefahr‹ durch das »Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen« – kurz »Gefährdergesetz«. Mit diesem Gesetz wurden u.a. die medial weit beachtete Elektronische Fußfessel eingeführt und v.a. die Höchstgrenze des Unterbindungs- oder Vorbeugegewahrsams schlicht abgeschafft. Schlimm genug, befreite der Gesetzgeber die bayerischen Polizeibeamt*innen darüber hinaus auch noch von der lästigen Pflicht, erst tätig werden zu können, wenn tatsächlich eine konkrete Gefahr eintrat…“ Baypay zum Bayrischen Integrationsgesetz von Yunus Ziyal aus dem RAV-Infobrief Nr.114/2017 externer Link
  • CSU will Polizei in Bayern zum Geheimdienst aufrüsten
    In der Heimat des designierten Bundesinnenministers Horst Seehofer wird die Polizei fast unbemerkt mit bislang ungekannter Machtfülle ausgestattet. Neben der Durchsuchung von Inhalten in der „Cloud“ soll die Polizei Gesichtserkennung auf Demonstrationen einsetzen dürfen. Und das sind nur zwei der vielen neuen Befugnisse…“ Artikel von Markus Reuter vom 08.02.2018 bei Netzpolitik externer Link
  • [Kernpunkte des PAG] Bayerns neues Polizeigesetz – unheimlich sicher
    Heute im Bayerischer Landtag erste Lesung zum songenannten Polizeiaufgabengesetz – kurz PAG. Eigentlich sollten Gesetze eine gewisse Bestandskraft haben. Doch beim PAG kommen die Änderungen mittlerweile im Halb-Jahres-Takt. Offensichtlich möchte das Innenministerium die bayerische Polizei möglichst schnell und umfassend mit geheimdienstlichen Befugnissen aufrüsten. Mit dem neuen PAG schafft die CSU eine Polizeibehörde, deren Vollmachten einzigartig in Deutschland sind. Nie hat es in Deutschland seit 1945 eine Polizei mit so weitreichenden Rechten gegeben, in die Grundrechte der Menschen einzugreifen. Und alles, ohne dass eine Straftat geschehen wäre, auf bloßen Verdacht hin. (…) Bei all dem kann man nur an die bayerischen und deutschen obersten Gerichte appellieren: Ich bin eine Demokratin – holt mich hier raus…“ Analyse von Claudia Stamm vom 7. Februar 2018 bei „Claudia Bewegt“ externer Link
  • Keine erneute Befugnisausweitung für die Polizei!
    Zur ersten Lesung der von der CSU-Staatsregierung geplanten Novelle des Polizeiaufgabengesetzes erklärt die GRÜNE JUGEND Bayern: (…) „Der Polizei würde mit der vorliegenden Gesetzesänderung eine massive Ausweitung ihrer Befugnisse aufbauend auf dem im Juli neu eingeführten „Gefahren“-Begriff eingeräumt. Doch dieser Begriff ist extrem dehnbar – die Polizei könnte somit in Zukunft schon bei der bloßen Annahme einer „Gefahr“ ohne Genehmigung eines Gerichts präventiv tätig werden und massiv in verschiedenste Grundrechte eingreifen, auch wenn gar keine Straftaten vorliegen. (…) Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz könnten Personen ohne richterliche Anweisung zur Abgabe einer DNA-Probe gezwungen werden. Diese Pläne gehen eindeutig zu weit! Auch die flächendeckende und anlasslose Videoüberwachung an öffentlichen Orten sowie damit verbundene automatische Gesichtserkennung lehnen wir klar ab. Diese Grundrechtseingriffe sind durch nichts zu rechtfertigenPressemitteilung vom 7. Februar 2018 von und bei Grüne Jugend Bayern externer Link
  • neues polizeiaufgabengesetz (pag) in bayern
    interview mit hartmut wächtler externer Link Audio Datei, strafverteidiger und mitbegründer des rav (republikanischem anwaltsverein) vom 6.2.2018 beim freie-radios.net
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=127723
nach oben