Betriebsratswahl 2018

Dossier

Betriebsratswahl 2018 (DGB-Werbung)Vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 finden in ganz Deutschland Betriebsratswahlen statt. In zehntausenden Betrieben wählen die Beschäftigten ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Betriebsrat. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber – und sorgt für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb.“ So der DGB auf seiner Sonderseite zur Betriebsratswahl 2018 externer Link. Siehe dazu darüber hinaus:

  • Arbeitnehmervertretungen: „Es wird rauer in den Betrieben“ New
    Der Soziologe Martin Behrens im Gespräch mit Jessica Sturmberg beim Deutschlandfunk am 15. März 2018 externer Link Audio Datei. Ein Grund, so Martin Behrens, seien kompromisslose Unternehmer. „…Wir erleben zum Beispiel, dass Arbeitgeber Kandidatinnen und Kandidaten für den Betriebsrat einschüchtern, dass sie versuchen, die Bestellung eines Wahlvorstandes – dieser ist essentiell überhaupt, um eine Wahl durchführen zu können – vereiteln. Es wird auch Kandidaten einfach gekündigt: Willst Du Deine Rechte aus dem Gesetz wahrnehmen, dann wirst Du gekündigt. Auch dies ist eine Ansage mancher Unternehmen, die keine Ausnahme mehr sind. Das geht schlichtweg in einigen Ausnahmefällen zu dem Punkt, wo sogar Arbeitgeber lieber eine Abteilung oder einen Betrieb auflösen, als die Gründung eines Betriebsrates zu akzeptieren. (…) Es wird rauer in den Betrieben. Die Aufgaben der Betriebsräte werden anspruchsvoller, nicht nur komplexer. Wir haben mal danach gefragt, welches sind eigentlich die Top-Themen der Betriebsratsaktivität. Da wird dann gesprochen von Personalmangel, Leistungsdruck, Gesundheitsprobleme und Arbeitsschutz oder Arbeitsverdichtung. Das sind die Themen, die fast alle Betriebsräte umtreiben, und das ist eine herausfordernde Aufgabe und diese Konstellationen sind nicht weniger geworden. (…) Es gibt Schutzlücken: Zum einen, dass die Leute, die sich aufmachen, einen Betriebsrat zu gründen, keinen Kündigungsschutz genießen, und zum anderen aber, dass bestehende Schutzrechte im Gesetz nicht sanktioniert werden…“ (Audiolänge: 6:32 Min., abrufbar bis zum 21. September 2018)
  • Unser Rat zu BR-Wahl: Wählt keine Stellvertreter… 
    die sich und ihr Ego darin Sonnen, es für Dich zu regeln… wähle die Betriebsrätin/den Betriebsrat, die/der Dich unterstützt, selbst für Deine Rechte einzutreten – Emanzipation ist ganz sicher kein Ding der Rechten… Siehe zum Hintergrund unser Dossier: AfD & Co: Nach den Köpfen nun auch in Betriebe und Betriebsräte?!
  • Alle Wahlen wieder: Die entlarvende Werbung für Produktivität und Rendite durch Betriebsräte 
    HBS: Was Betriebsräte bewirken: Von betrieblicher Mitbestimmung profitieren in der Regel sowohl Beschäftigte als auch das gesamte UnternehmenSo z.B. aktuell die HBS:  Was Betriebsräte bewirken: Von betrieblicher Mitbestimmung profitieren in der Regel sowohl Beschäftigte als auch das gesamte Unternehmen. Darin: „… Den aktuellen Stand der Forschung zur betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland haben Uwe Jirjahn von der Universität Trier und Stephen Smith von der George Washington University zusammengefasst. In ihrem Literaturüberblick gehen sie sowohl auf theoretische Argumente als auch auf empirische Befunde ein. Die positiven Effekte – unter anderem auf Produktivität, Löhne und Beschäftigungsstabilität – überwiegen demnach deutlich, wobei die Stärke dieser Effekte zum Teil von den betrieblichen Umständen abhängt. (…) Betriebsräte tragen demnach zu mehr Produktivität, höheren Löhnen und steigenden Renditen bei. Zudem können mitbestimmte Betriebe mit mehr ökologischen Investitionen und schrittweisen Innovationen, Weiterbildung und dualer Ausbildung aufwarten. Die Personalfluktuation nimmt ab, es gibt weniger Arbeitskräftemangel, dafür mehr familienfreundliche Praktiken und flexible Arbeitszeitmodelle…“ Aus dem Böckler Impuls Ausgabe 02/2018 externer Link, darin auch der Link zur Studie. Ähnliche Argumentationen für Betriebsräte, wie wir sie nicht haben wollen, finden sich auch beim DGB und der IG Metall: „Betriebsräte stärken Wettbewerbsfähigkeit und erhöhen wirtschaftlichen Erfolg 15 Jahre nach Betriebsratsgründung steigt die Produktivität der Firmen um 25 Prozent. Grund dafür ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit….“ IGM-Zeitung vom Februar 2018 externer Link , Seite 4. Fehlt nur, dass die Arbeitgeberverbände dafür werben…
  • Betriebsratswahlen: Leiharbeitnehmer bestimmen mit 
    Ab März geht’s los: Dann wählen Belegschaften ihre neuen Betriebsräte. Auch Leiharbeitnehmer wählen mit. Wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten, haben sie das gleiche Wahlrecht wie die Stammbeschäftigten. (…) In den Zeitarbeitsfirmen, also in Verleihbetrieben, sind seltener Arbeitnehmervertreter anzutreffen. Nicht zuletzt, weil viele Beschäftigte sich untereinander gar nicht kennen. Zwar ist die Organisation einer Betriebsratswahl in Zeitarbeitsfirmen nicht einfach, aber auch nicht unmöglich. Die IG Metall unterstützt Leihbeschäftigte, wenn sie in ihrem Verleihbetrieb einen Betriebsrat gründen wollen. Deshalb empfiehlt sie: Aus der speziellen Arbeitssituation als Leiharbeitskraft das Beste herausholen, Mitbestimmungsrechte nutzen und mit Leiharbeitskollegen einen Betriebsrat gründen. (…) Im Einsatzbetrieb dürfen Leiharbeiter nicht nur an Betriebsversammlungen teilnehmen, sondern auch den Betriebsrat mitwählen – und zwar, wenn sie bereits drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. Und sie zählen bei der Größe des Betriebsrats mit. Leiharbeitsbeschäftigte sind daher mit ausschlaggebend, wie durchsetzungsfähig der Betriebsrat ist…“ Info der IG Metall vom 02.01.2018 externer Link. Witzig darin: „… Die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften handeln faire und starke Tarifverträge für Stammbelegschaften und Leiharbeitskräfte aus. In der Metall- und Elektroindustrie hat die IG Metall zum Beispiel ab der sechsten Einsatzwoche Branchenzuschläge auf den normalen Zeitarbeitstarif durchgesetzt, die schrittweise von 15 Prozent bis zu 65 Prozent ansteigen. Und nach spätestens 24 Monaten Einsatzzeit muss der Betrieb den Leiharbeitnehmern ein festes Arbeitsverhältnis anbieten. Die IG Metall wacht weiterhin darüber, dass Leiharbeit nicht zum Lohndumping missbraucht werden kann…“
  • Geschichte und Stand der Betriebsratswahlen – die Realität von Betriebsratszerschlagung und Union Busting 
    „Von März bis Mai finden dieses Jahr die Betriebsratswahlen statt. Aller vier Jahre wird damit die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten eines Betriebes gegenüber der Betriebsleitung bzw dem sogenannten Arbeitgeber gewählt. Diese Wahlen laufen oft nach anderen, man könnte sagen, undemokratischen Prinzipien ab. Bei den Wahlen kommt das Hauen und Stechen in der modernen Arbeitswelt zum Ausdruck. In der Öffentlichkeit ist das kaum ein Thema. Die Initiative „Aktion / Arbeitsunrecht“ will das ändern. Sie sorgt durch Aktionen für Öffentlichkeit und unterstützt direkt Betriebsräte in ihrer Arbeit. Über die bevorstehenden Betriebsratswahlen und die Versuche von sogenannten Union Bustern, Betriebsräte zu zerschlagen, sprachen wir mit Elmar Wigand von der Aktion Arbeitsunrecht.“ Interview von Radio Corax vom 18. Januar 2018 beim Audioportal Freier Radios externer Link (Audiolänge: 21:27 Min.)
  • Betriebsratswahl 2018 – Basiswissen, Arbeitshilfen, Rechtsprechung.
    Alles für die rechtssichere und fehlerfreie Betriebsratswahl 2018: Hier findet der Wahlvorstand wissenswertes zu Wahlverfahren, Fristen und Wahlanfechtung. Sonderseite beim Bund-Verlag externer Link

Siehe auch im LabourNet Germany:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126873
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