Schreibt die Berliner Polizei selbst Drohbriefe – oder beschafft sie nur die Daten dazu?
Dossier
„»Eure Gesichter Namen Adressen Fahrzeuge Geschwister Eltern sind sehr lange schon bekannt«, heißt es bei sehr sparsamer Interpunktion in einem anonymen Schreiben, das laut Angaben der Internetseite indymedia.org kurz vor Weihnachten »in verschiedenen Lokalitäten, die in Veröffentlichungen von Behörden als ›linksextremistische Treffpunkte‹ bezeichnet werden«, ein. In dem neunseitigen Brief werden demnach insgesamt 42 Personen aus dem Umfeld des Hausprojekts Rigaer Straße 94 in Friedrichshain mit vollen Namen erwähnt. Zu 18 dieser Personen sind »Lichtbilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen des Berliner LKA bzw. Personalausweisfotos mit teilweise zutreffenden, meist verleumderischen Kommentaren aus Datenspeicherungen beigefügt, die dem Staatsschutz zugerechnet werden können«…“ – aus dem Bericht „Drohbriefe an Bewohner der Rigaer 94“ von Nicolas Sustr am 02. Januar 2018 in neues deutschland , worin ein polizeiliches Datenleck nahe gelegt wird. Siehe dazu weitere Informationen/Fälle:
- Datenabfragen durch AfD-nahen Polizisten: Keine Hoffnung mehr auf weitere Aufklärung
„Ein Polizist ruft Informationen über eine junge Frau aus dienstlichen Datenbanken ab, kurz darauf wird sie bedroht. Sie ist sicher, dass er ihre Daten an Nazis weitergegeben hat, doch das Strafverfahren wird eingestellt. Nun haben sich Hoffnungen auf eine Intervention des Verfassungsgerichts zerschlagen. Anja H. ist enttäuscht. Vor mehr als drei Jahre brachte die Frau aus Greifswald Ermittlungen gegen einen rechten Polizisten ins Rollen, die zeigten, dass er unbefugt Informationen über politische Gegner:innen aus Polizeidatenbanken abrief. H. vermutete, dass er ihre Daten auch weitergegeben hat, doch die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren bereits 2020 eingestellt. H. wollte vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass das Strafverfahren nochmal aufgerollt wird. Jetzt hat das höchste Gericht der Republik nach Informationen von netzpolitik.org entschieden, ihre Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen. Ob der Polizist nun überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen wird, hängt von seinem Arbeitgeber, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, und der Landesdatenschutzbehörde ab. Ein Disziplinarverfahren und ein Bußgeldverfahren laufen noch. (…) Der Fall ereignete sich ursprünglich im Jahr 2019. Anja H. engagiert sich zu dieser Zeit viel in stadtpolitischen Facebook-Gruppen, in denen rechte und linke Bürger:innen miteinander diskutieren. (…) Schnell hat Anja H. damals einen Polizisten im Verdacht, der im Netz offen mit der AfD sympathisiert und in der Facebook-Gruppe im rechten Lager mitdiskutiert. H. ist sicher: Nur ein Polizist kann sie aufgrund der Schilderung ihres Notrufs erkannt haben und an ihre Daten gelangt sein. Sie zeigt den Mann an, die folgenden Ermittlungen ergeben: Der Polizist hat tatsächlich ohne dienstlichen Grund die Daten von Anja H. und 19 weiteren Menschen aus der Region abgerufen. (…) Doch die unberechtigte Nutzung von Polizeidatenbanken ist für Polizist:innen nicht per se strafbar, sondern in Regel lediglich eine Ordnungswidrigkeit. (…) Hätte dem Polizisten eine Weitergabe der Daten mit Schädigungsabsicht nachgewiesen werden können, wäre der Fall auch strafrechtlich relevant. Doch Polizei und Staatsanwaltschaft kamen zu dem Schluss, dass weder die Datenweitergabe noch eine Schädigungsabsicht bewiesen werden können. (…) Sorgen bereitet Anja H. zudem die Frage, ob der Polizist bald wieder im Dienst sein könnte. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hatte 2020 ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel eröffnet, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen. Dieses Verfahren läuft immer noch, teilt Claudia Tupeit mit, die Pressesprecherin des zuständigen Polizeipräsidiums Neubrandenburg. (…) Auch das Verfahren bei der Datenschutzaufsicht Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht abgeschlossen. (…) Sollte die Datenschutzbehörde ein Bußgeld gegen den Polizisten verhängen, müsste er mit einer Strafe im unteren vierstelligen Bereich rechnen. Doch auch wenn laut Ermittlungsakten eindeutig belegt ist, dass der Polizist die Daten von H. und anderen unbefugt abgerufen hat, könnte es passieren, dass er ohne Bußgeld davonkommt. Grund dafür ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock, über das die Datenschutzbehörde in ihrem letzten Jahresbericht [PDF, S. 33] informierte. Das OLG hatte demzufolge 2021 Bußgeldbescheide der Behörde gegen Polizist:innen für ungültig erklärt, weil es die Verantwortung für unrechtmäßige Datenbanknutzungen bei ihrem Arbeitgeber sah. Das Gericht stellte sich offenbar auf den Standpunkt, dass es nicht ausreiche, Polizist:innen auf Datenschutzgrundsätze zu verpflichten. Stattdessen müsse das Innenministerium weitergehende technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit Polizist:innen die Datenbanken nicht missbräuchlich nutzen können. Was die Landesregierung zu mehr Datenschutzvorkehrungen verpflichten soll, könnte in der Sache dafür sorgen, dass Polizist:innen keine Bußgelder bekommen können, wenn sie unbefugt Daten genutzt haben. Das sieht die Datenschutzbehörde anders, auch wenn sie es grundsätzlich für richtig hält, den Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. „Allerdings gehen wir auch davon aus, dass Beschäftigte, die auf die Datenschutzgrundsätze und damit auch auf die Zweckbindung verpflichtet sind, durchaus wissen, dass sie nicht zu privaten Zwecken auf dienstliche Systeme zugreifen dürfen“, schrieb die Behörde im Jahresbericht. (…) Welche Rechtsauffassung sich durchsetzt, ist derzeit noch offen. Bessere Schutzmaßnahmen gegen Datenmissbrauch bei der Polizei wünscht sich allerdings auch Anja H. (…) Und noch einen anderen Wunsch hat Anja H. an die Polizei: Sie möge bei der Nachwuchsgewinnung besser aufpassen, die Beamten in Sachen Toleranz und Diversität trainieren. „Menschen, die ihre Macht für ihre politische Gesinnung einsetzen, sollte es bei der Polizei nicht geben.“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 31. Januar 2023 bei Netzpolitik.org - Polizei Berlin: Dutzende Beamte verstießen gegen Datenschutzvorgaben
„… Eine interne Untersuchung der Berliner Polizei hat ergeben, dass dutzende Polizist:innen in der Hauptstadt wiederholt gegen Weisungen zum Datenschutz verstoßen haben. Darüber informiert die Behörde in einer Pressemitteilung. Konkret geht es um Zugriffe auf das Polizeiliche Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung, kurz POLIKS. In Berlin haben Polizist:innen Zugriff auf mehr als 130 unterschiedliche Datenbanken. Über POLIKS können sie etwa Informationen über Adressen oder Vorstrafen von Bürger:innen einsehen. Um Missbrauch dieser umfangreichen Befugnisse besser aufklären zu können, werden die POLIKS-Zugriffe protokolliert, Beamte müssen zudem einen Grund für ihre Anfrage angeben. Der Pressemitteilung zufolge haben 83 Polizist:innen die hierfür geltenden Vorgaben missachtet und nicht angemessen dokumentiert, warum sie Informationen über bestimmte Personen abrufen. Dabei handelt es sich offenbar um Wiederholungstäter:innen, die mehrfach gegen die Regeln verstoßen haben. (…) Die Berliner Polizei ist in den letzten Jahren immer wieder wegen Datenschutzproblemen in den Schlagzeilen gewesen. Unter anderem nutzte ein Polizist unrechtmäßig Informationen aus Polizeidatenbanken, um damit Drohbriefe an Personen aus der linken Szene zu schicken. Erst kürzlich informierte die Datenschutzbehörde die Öffentlichkeit darüber, dass sie im Jahr 2021 mehrere Beanstandungen gegen die Polizei ausgesprochen hat. Das rechtlich wirkungslose Instrument der Beanstandung ist das schärfste Schwert, auf das die Aufsichtsbehörde bei der Ahndung von Datenschutzproblemen bei der Polizei zurückgreifen kann. (…) In ihrer Pressemitteilung weist die Polizei Berlin darauf hin, dass die Verstöße gegen die Dokumentationsvorgaben nicht notwendigerweise auf illegale Abfragen deuten müssen. In den 83 Fällen sind demzufolge dienst- und disziplinarrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden, um dies zu prüfen. In diesem Rahmen werde auch geprüft, „ob und inwieweit die Abfragen rechtmäßig waren“ Eine kurzfristige Presseanfrage zu den Details des Prüfverfahrens blieb am Tag der Veröffentlichung dieses Artikels zunächst unbeantwortet. Offen ist etwa, nach welchem System die „turnusmäßige Kontrolle“ erfolgte. Die Pressemitteilung setzt die 83 Fälle in Relation zu den „insgesamt gut 20.000 Zugriffsberechtigten“ bei der Polizei. Es macht jedoch einen großen Unterschied, ob alle 20.000 Personen überprüft wurden oder ob die 83 Wiederholungstäter bei einer Stichprobenziehung aufgefallen sind. Wir tragen die Antwort der Polizei Berlin nach, wenn sie vorliegt.“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 25. Juli 2022 bei Netzpolitik.org - Illegales Baggern: Wie Berliner Polizisten (auch) ihre Macht missbrauchen
„Immer wieder werden in Berlin Polizisten dabei erwischt, wie sie illegal Daten aus dem Polizeisystem abrufen. Teilweise tun sie das aus sexuellem Interesse. Ein Mann fragt eine Frau per Kurznachricht nach einem Date. Das Problem an der Sache: Er ist Polizist, sie ist Zeugin in einem Strafverfahren und wurde gerade von ihm vernommen. Statt ihm zu antworten, zeigt sie ihn an. Ihre private Handynummer hatte er sich über Poliks besorgt, die interne Datenbank der Polizei. Das ist einer der Fälle von verbotenen Datenabfragen durch Polizeibeamte, die im Jahresbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten stehen. 2021 wurde insgesamt gegen 15 Beamtinnen und Beamte wegen verbotener Datenabfragen ermittelt, gegen 11 wurden Bußgelder verhängt. Neben der verbotenen Date-Anfrage haben Beamte zum Beispiel Menschen aus dem Umfeld ihrer Ex-Partner kontaktiert oder Daten über Strafverfahren gegen sie selbst oder gegen Verwandte abgerufen. (…) Die Fälle landen auf den Schreibtischen von Henrike Teitge und Cay Cornelius, zuständig für Sanktionen bei der Datenschutzbeauftragten. Die Zahl der verhängten Bußgelder habe in den vergangenen zwei Jahren deutlich zugenommen. „Auch aktuell haben wir einige Fälle abgeschlossen, bei denen Polizisten sich über Poliks Handynummern von Frauen besorgt haben, um sie zu kontaktieren, zum Teil in sexueller Absicht“, sagt Cornelius. (…) Die Dunkelziffer an illegalen Datenabfragen dürfte hoch sein. „Es ist erschütternd, dass bei den meisten Beschuldigten sehr wenig Unrechtsbewusstsein herrscht“, sagt Teitge. Oft bekomme sie zu hören: „Das macht doch jeder.“ Ihr Kollege Cornelius fügt hinzu, dass die meisten Sanktionierten nicht einmalig gegen die Regeln verstießen, sondern oft eine Vielzahl von verbotenen Abfragen getätigt hätten…“ Beitrag von Yannick von Eisenhart Rothe vom 26. Juni 2022 bei t-online - „Eklatant rechtswidrig“: Doppelte Rüge der Datenschutzbeauftragten für die Berliner Polizei
„… Schon wieder Ärger wegen Datenschutzproblemen bei der Berliner Polizei: In ihrem heute veröffentlichen Jahresbericht informiert die Berliner Datenschutzbehörde darüber, dass sie im Jahr 2021 innerhalb eines einzigen Verfahrens gleich zwei Beanstandungen gegenüber der Polizei aussprechen musste – die härteste Sanktionsform gegenüber staatlichen Stellen. Die Datenschutzaufsicht wirft der Polizei unter anderem mangelnde Kooperationsbereitschaft und Sorglosigkeit bei der Weitergabe sensibler Daten vor. In dem entsprechenden Fall hatte die Polizei umfangreiche Daten an das Berliner Verwaltungsgericht weitergegeben. Es ging um eine Versammlung von sogenannten Querdenkern am 1. August 2020, das Gericht verhandelte über die vorzeitige Auflösung der Demonstration von Corona-Leugner:innen. Teil der ungeschwärzt übermittelten Gefährdungsbewertung des Staatsschutzes waren laut Datenschutzbehörde Informationen zu Anmelder:innen von Gegendemos oder von Personen, die in der Vergangenheit ähnliche Demos angemeldet hatten. Neben Vor- und Nachname waren polizeiliche Erkenntnisse zu diesen Personen enthalten, etwa ob strafrechtliche und staatsschutzrelevante Erkenntnisse über sie vorlagen. Die sensiblen Daten waren auf diesem Weg auch beim Anwalt der Querdenker gelandet, weil dieser Akteneinsicht beantragt hatte. Die Polizei übermittelte dem Gericht und somit auch dem Anwalt zudem den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse eines Hinweisgebers zu möglichen Rechtsverstößen bei der Querdenker-Veranstaltung. Außerdem den Namen und die E-Mail-Adresse eines Medienvertreters. Laut Datenschutzbehörde war die Datenweitergabe in der ungeschwärzten Form „eklatant rechtswidrig“. (…) In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Datenschutzskandale und Beanstandungen seitens der Aufsichtsbehörde bei der Berliner Polizei. Wie netzpolitik.org berichtete, können Berliner Polizist:innen auf insgesamt mehr als 130 Datenbanken zugreifen und so eine sehr große Bandbreite persönlicher Informationen über Menschen in Erfahrung bringen. Dabei kam es wiederholt zu Datenschutzverstößen von Einzelpersonen, etwa wenn diese ohne dienstlich nachvollziehbaren Grund Daten über Personen abgefragt haben. Ebenso war die Datensammlung an sich problematisch. Sie enthielt diskriminierende Kategorisierungen wie „geisteskrank“ oder „häufig wechselnder Wohnort“ zur Markierung von Sinti:zze und Rom:nja. 2019 machte die Berliner Polizei Schlagzeilen, weil sie seit Jahren keine Daten von Verdächtigen, Opfern oder Zeugen mehr gelöscht hatte, obwohl dies vorgeschrieben war. (…) Inzwischen hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Sollten Bund und Länder nicht zügig dafür sorgen, dass die Polizei überall im Land einer wirksamen Datenschutzkontrolle unterworfen wird und die Aufsichtsbehörden echte Durchsetzbefugnisse erhalten, drohen der Bundesrepublik empfindliche Strafen aus Brüssel.“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 24. Mai 2022 bei Netzpolitik.org - Eine Beschwerde über den rechten Polizeigewerkschafter Pfalzgraf zeigte: Stets reichte die Polizei die persönlichen Daten an die Polizisten weiter
„Die persönlichen Daten von Menschen, die sich bei der Polizei Berlin über rechtsradikale Beamten beschweren, sind bislang umgehend an den betreffenden Polizisten weitergeleitet worden. Diese gängige Praxis in der Berliner Polizei ist durch eine Beschwerde von Christian Storch bekannt geworden. Der Bundestagsmitarbeiter hatte sich im Juni 2020 bei der Polizeipräsidentin Barbara Slowik über den Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, Bodo Pfalzgraf, beklagt. Pfalzgraf, langjähriger Chef der populistischen Polizeigewerkschaft DPolG Berlin, stand im Juni 2020 während der großen Black-Lives-Matter-Proteste in der Kritik. Vom offizielle Twitter-Account der DPolG schrieb er in Abgrenzung zum Hashtag #blacklivesmatter der Protestbewegung #Jedeslebenzählt – und nahm damit Anleihen an #alllivesmatter, einem Hashtag, den auch amerikanische Neonazis gerne zur Diskreditierung der Bewegung verwenden. Im Zuge dessen wurde auch thematisiert, dass Pfalzgraf in der Vergangenheit unter anderem Mitglied der rechtsextremen Republikaner war. Christian Storch findet, dass Polizisten mit rechtsextremer Vergangenheit nichts im Dienst zu suchen hätten (…) Die Polizei leitete im Rahmen des Beschwerdevorgangs den Brief ungeschwärzt an Pfalzgraf weiter – mitsamt der persönlichen Adresse, der Handynummer und der Mail-Adresse von Storch. Der ist darüber zutiefst erschüttert: „Es kann doch nicht sein, dass die Daten von Bürgern an Beschwerdeempfänger weitergegeben werden! Meine sensibelsten Daten liegen nun bei einem ehemaligen Mitglied der rechtsextremen Republikaner herum.“ Dass seine Daten weitergegeben wurden, hat Storch herausgefunden, nachdem er eine erfolgreiche Informationsfreiheitsabfrage zum Vorgang an die Behörde schickte. Diese teilte ihm auf erneute Beschwerde über die Adressweitergabe dann mit, dass dies ein üblicher Vorgang sei und die Vorgehensweise 2015 mit der Datenschutzbehörde abgestimmt worden sei. Zur Bearbeitung von Beschwerden gehöre, dass der Name des Betroffenen sowie der Sachverhalt an den beschuldigten Polizisten mitzuteilen sei – auch weil der Polizist zum Vorgang Stellung nehmen soll: Etwaige Absprachen seien in der Datenschutzbehörde aber nicht bekannt, so die aktuelle Beauftragte Maja Smoltczyk auf Anfrage der taz. Sie bestätigte Storch, dass die Weitergabe seiner sensiblen Daten unzulässig war…“ Artikel von Gareth Joswig vom 5.9.2021 in der taz online - „NSU 2.0“: Böhmermann-Daten von Berliner Polizei-Computer illegal abgerufen / Comedians Kebekus und Ehring werden auch bedroht
- „NSU 2.0“: Comedians Kebekus und Ehring werden auch bedroht
„… Rechtsextremistische Täter haben noch mehr Prominente ausgespäht als bisher bekannt. Auch die Comedians Carolin Kebekus und Christian Ehring sind nach Informationen der Frankfurter Rundschau (Samstagsausgabe) in den Fokus der Absender von rechtsextremen Drohbriefen geraten, die unter dem Kürzel „NSU 2.0“ firmieren. (…) In der gleichen E-Mail, die an mehrere Empfänger ging, wurden nach Angaben der Frankfurter Rundschau auch Kebekus und Ehring mit dem Tode bedroht. Darin nenne der Absender ihre Geburtsdaten, Geburtsorte und angeblichen Wohnanschriften. Er beschimpfe die Comedians als „Volksschädling“ und „Ungeziefer“ und kündige an, dass Blut fließen werde, schreibt die Zeitung. Ob die persönlichen Daten der beiden Fernsehstars illegal über Polizeicomputer abgefragt wurden wie bei anderen Personen, die von „NSU 2.0“ bedroht werden, sei bisher nicht bekannt, fügt die FR hinzu.“ Artikel von Pitt v. Bebenburg vom 19.09.2020 bei der Frankfurter Rundschau online - „NSU 2.0“-Drohbriefe: Böhmermann-Daten von Berliner Polizei-Computer illegal abgerufen
„Der Skandal über illegale Abfragen von Polizeicomputern im Zusammenhang mit rechtsextremen Drohmails weitet sich nach Informationen der Frankfurter Rundschau immer mehr aus. Persönliche Daten des Fernsehmoderators Jan Böhmermann sind von einem Polizeirechner abgerufen worden – vor einem Drohschreiben von „NSU 2.0“. Die Berliner Polizei stellte am Freitag klar, dass die Abfrage vom Juli 2019 und nicht vom Juli 2020 stammte. Nach FR-Informationen verschickte „NSU 2.0“ im August 2020 eine Drohmail, die Böhmermanns Namen und eine Anschrift nennt, die ihm zugeordnet wird. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hatte am Donnerstag im Innenausschuss des Hessischen Landtags mitgeteilt, dass persönliche Daten Böhmermanns von einem Polizeirechner in Berlin abgerufen worden seien. Der Vorgang sei Teil der Ermittlungen im Zusammenhang mit den rechtsextremen Drohschreiben, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben sind. Auf die Frage, ob die Daten in einem Drohschreiben gegen Jan Böhmermann aufgetaucht seien, machte die hessische Ministerin keine Angaben. Der Frankfurter Rundschau liegt jedoch das Drohschreiben von „NSU 2.0“ vor, in dem Daten von Böhmermann verwendet werden. Es wurde am 1. August per Mail versandt – also wenige Tage nach der Abfrage. Das Schreiben ging nicht an Böhmermann, sondern an andere Adressaten…“ Artikel von Pitt v. Bebenburg vom 18.09.2020 bei der Frankfurter Rundschau online
- „NSU 2.0“: Comedians Kebekus und Ehring werden auch bedroht
- Rechtsextreme Drohschreiben: Spur von „NSU 2.0“ führt nach Berlin
„Im Zuge der Ermittlungen wegen rechtsextremer Drohbriefe sind nach Recherchen von WDR und „SZ“ Polizisten in Berlin befragt worden. Sie sollen ohne dienstlichen Grund die Daten von zwei Personen abgefragt haben. Demnach haben Sonderermittler aus Hessen in Neukölln und Spandau zwei Polizeibeamte vernommen. Diese sollen aus der Polizeidatenbank private Daten der Kabarettistin Idil Baydar und der „taz“-Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah abgefragt haben. Beide Frauen erhielten kurz darauf Drohschreiben, in denen sie beleidigt und mit dem Tode bedroht wurden. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet. Die Beamten sollen ohne dienstlichen Grund die persönlichen Daten der Kabarettistin und der Kolumnistin abgefragt haben, heißt es in den Berichten. Eine Abfrage von Baydar gelte als besonders auffällig; sie sei am 5. März 2019 erfolgt, zeitgleich mit einer derartigen Abfrage auch in Hessen, in einem Polizeirevier in Wiesbaden. (…) Eine weitere Spur führt den Berichten zufolge zur Hamburger Polizei; auch hier sollen zwei Personen befragt worden sein. Alle vier dürfen vorerst weiterarbeiten…“ Meldung vom 07.09.20 beim rbb - Unberechtigte Datenabfragen: Datenschützerin wirft Berliner Polizei vor, Aufklärung zu verweigern
„Maja Smoltczyk erhebt schwere Vorwürfe gegen die Berliner Polizei. In einem erneuten Fall möglicherweise missbräuchlicher Datenabfragen durch einen Polizisten verweigere ihr die Behörde die Zusammenarbeit, kritisiert die Landesdatenschutzbeauftragte Berlins. Smoltczyk spricht deshalb eine Beanstandung aus und kündigte in einer Pressemitteilung an , den Fall notfalls vor das Abgeordnetenhaus zu bringen. Hintergrund ist der Datenschutzbehörde zufolge eine Drohung mit mutmaßlich rechtsextremem Hintergrund. Eine Person, die bereits in der Vergangenheit rechtsextremer Gewalt ausgesetzt war, hatte eine Morddrohung in Form einer Schmiererei an der Wand ihres Wohnhauses erhalten. Dort stand: „9mm für [Name der betroffenen und weiterer Personen]. Kopfschuss“. Die Person hatte sich an die Datenschutzbehörde gewandt und so eine Untersuchung ausgelöst. Im Zuge der Nachforschungen fragte die Datenschutzbehörde bei der Polizei an, ob persönliche Informationen der bedrohten Menschen in zeitlichem Zusammenhang mit der Tat aus Polizeidatenbanken abgerufen wurden. Smoltczyk zufolge bestätigte die Polizei mehrere Zugriffe auf die Daten zweier Betroffener, konnte jedoch nur in einem der Fälle einen dienstlichen Grund nachvollziehbar machen. (…) Kurios ist die Begründung, mit der die Polizei weitere Auskünfte verweigert haben soll. Der Datenschutzbehörde zufolge verwies die Polizei auf das Zeugnisverweigerungsrecht des betroffenen Beamten und meldete Zweifel an der Qualität der Datenschutzbeschwerde der betroffenen Person an. (…) Die Polizeibehörde hat in der Zwischenzeit eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin weist sie den Vorwurf mangelnder Kooperation zurück und spricht von unterschiedlichen Rechtsauffassungen…“ Artikel von Ingo Dachwitz vom 13. August mit Update vom 14. August 2020 bei Netzpolitik.org - [B] Drohbriefe vom Staatsschutz – neuste Erkenntnisse
„In Sachen Drohbriefe gegen unsere Strukturen gibt es einige neue Informationen. Wie der RBB ausführlich berichtet, wurde ein Ex-LKA-Mitarbeiter bereits rechtskräftig unter Geheimhaltung dafür verurteilt. Dies war geschehen, um den Rest des Staatsschutzes vor weiteren Ermittlungen zu schützen. Es ist offensichtlich, dass hier mal wieder die Einzeltäterthese herangezogen wurde um den faschistoiden Charakter der Polizei zu kaschieren. Wir wissen es besser und wir wissen noch mehr. (…) Ein Original der Drohbriefe ist in die Hände der Bullen gelangt. Über dieses konnte der Drucker identifiziert werden, mit dem er gedruckt wurde. Es wurde ermittelt, dass dieser bei der Polizei steht. Über den ungefähren Zeitraum und den Umfang des Ausdrucks im Druckerprotokoll konnte ein ehemaliger Staatsschützer, Sebastian K., als Verdächtigter namhaft gemacht werden. Bei einer Hausdurchsuchung bei diesem wurde ein USB-Stick mit diversen Daten gefunden, die auch im Drohbrief verwendet wurden. In seiner Vernehmung gab er an, vollkommen eigenständig gehandelt zu haben. Seine Lebensgefährtin P. arbeitet immer noch beim Staatsschutz, dank der Aussage von Sebastian K. fiel aber kein weiterer Verdacht auf sie. Er selbst hat aber bereits vor einiger Zeit in eine andere Dienststelle gewechselt, weswegen er keinen Zugriff auf alle in den Drohbriefen enthaltenen Daten haben konnte. Im Sommer 2018 wurde die Ermittlungen dennoch abgeschlossen und K. unbürokratisch und unter Geheimhaltung vor der Datenschutzbeauftragten des Landes und eines Klägers aus den Reihen der Betroffenen verurteilt. Wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz muss er eine Geldstrafe von 3.500 Euro zahlen und ist nicht vorbestraft. Anfang 2019 schließlich erhielt der Kläger aus der Reihe der Betroffenen eine stark zensierte Akteneinsicht mit den Namen der zwei erwähnten Bullen. Noch nicht öffentlich ist bis jetzt, dass Sebastian K. im Staatsschutz in der Auswerteeinheit LKA 52 AE arbeitete. Die Lebensgefährtin P. ist dort nach wie vor aktiv…“ Beitrag von „Einige der Betroffenen“ am 22.02.2019 bei indymedia
- Polizei & Datenschutz
„Im Zusammenhang mit den Drohbriefen, die ein zwischenzeitlich verurteilter Berliner Polizeibeamter Ende ’17 an linke Einrichtungen verschickt hat, beklagt die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte (LfD), Maja Smoltczyk, den „mangelnden Aufklärungswillen“ der Berliner Polizei; die Polizei “mauert“ gegenüber der Berliner LfD. Wie die taz vom 07.02.19 berichtet, erhebt Frau Smoltczyk diesbezüglich „schwere Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft“: Diese würden nur sehr begrenzt mit der Datenschutzbehörde zusammenarbeiten und so die lückenlose Aufklärung des Falls erschweren. Unklar ist immer noch, wie der überführte Berliner Polizeibeamte an die polizeilichen Datensätze gelangt ist; ob er diese selbst abgerufen hat oder dies über “Mittelsmänner“ (Mittäter) geschehen ist, ist weiterhin unklar. Auch mit Blick auf die neuen Polizeiaufgabengesetze (PAG), die in zahlreichen Bundesländern verabschiedet wurden – oder noch in Planung sind -, wurden und werden die LfD oftmals übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Umgang, der Hauptstadt-Polizei, mit der Berliner Datenschutzbeauftragten, Maja Smoltczyk, zeigt anschaulich, was die Polizei von Datenschutz – und den Aufsichtsbehörden hierüber – hält: Bei der Überarbeitung bzw. Neugestaltung der PAG ist kaum ein Bundesland bekannt, indem die Landesregierung (Innenministerium) den LfD über geplante Änderungen informiert hat bzw. die Fachkompetenz des LfD – beim Entwurf des neuen PAG – (beratend) miteinbezogen hat. Alle neuen PAG, die von den jeweiligen Landesparlamenten bisher verabschiedet wurden – oder noch in Planung sind -, enthalten erhebliche datenschutzrechtliche Einschränkungen für die BürgerInnen…“ Beitrag von Thomas Brunst aus Trend onlinezeitung 02/2019
- Drohbriefe: Zweifel an Einzeltäter-These – Der Polizist, der Drohbriefe an Linke geschickt hat, soll nicht alleine gehandelt haben
„Zu den Drohbriefen an vermeintliche Angehörige der linken Szene aus dem Umfeld des Hausprojekts »Rigaer 94« in Berlin-Friedrichshain bleiben trotz rechtskräftiger Verurteilung eines Polizisten Fragen offen. Die Frage der Landesdatenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk, »wie der Tatverdächtige an die im Drohbrief enthaltenen personenbezogenen Daten gelangen konnte«, beziehungsweise ob und wo er diese gespeichert oder gesammelt hat, konnte durch das Landeskriminalamt »nicht vollumfänglich« ermittelt werden, heißt es bei der Polizei auf nd-Anfrage. »Die Antwort der Polizei scheint mir den Verdacht zu nähren, dass der Polizist nicht allein gehandelt hat, sondern Helfer oder Mittäter in der Polizei hatte«, sagt der Anwalt Martin Henselmann, der einige in dem Drohbrief genannte Personen vertritt. Offenbar habe der betreffende Beamte selber keinen freien Zugang zu den in dem Brief genutzten Daten gehabt, vermutet er. Diese »umfassten teilweise sehr spezielle polizeiliche Erkenntnisse über die Betroffenen«, so Henselmann. »Wenn der Beamte den Ermittlern in seinem ›vollumfänglichen Geständnis‹ also nicht offenbarte, wo er die Daten her hatte, dann möglicherweise deshalb, weil er dadurch seine Helfer oder Mittäter verraten müsste«, schlussfolgert der Anwalt. Wie berichtet, hatte ein Polizist bereits im August 2018 zugegeben, die Briefe mit Daten von insgesamt 45 Personen verschickt zu haben. Er kam nach rbb-Informationen mit einem Strafbefehl über 3500 Euro wegen Datenschutzverstößen davon…“ Beitrag von Nicolas Šustr bei neues Deutschland vom 10. Februar 2019
- Datenschutzskandal bei Berliner Polizei: Umfassende Aufklärung angemahnt
„Drohbriefe an die linksautonome Szene enthielten Informationen, die offensichtlich aus Polizei- oder Justizkreisen stammten. Die Aufklärung schleppt sich dahin. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk verlangt von der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft vollständige Aufklärung über Drohbriefe, die mutmaßlich aus Polizeikreisen an Protagonisten der linken Szene verschickt wurden. Sie vermisst auch Präventionsmaßnahmen, wie sie die hessische Polizei nun nach Drohbriefen gegen eine Anwältin getroffen hat. (…) Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk stellte damals einen Antrag auf Strafverfolgung gegen Unbekannt wegen Verstößen gegen das Berliner Datenschutzgesetz. Bis heute sind die Vorfälle nicht vollständig aufgeklärt. (…) Die Datenschutzbeauftragte in Berlin ist auf die Zusammenarbeit angewiesen, da sie über keine Anordnungsbefugnis verfügt und damit keine gerichtliche Klärung herbeiführen kann. Sie kann lediglich Beanstandungen aussprechen, was sie in diesem Fall noch nicht getan hat. Bisher hat sich auch keine Vor-Ort-Kontrollen bei den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt. Die Berliner Politik hatte bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz bewusst entschieden, der Datenschutzaufsicht keine Sanktionsmittel zur Verfügung zu stellen…“ Artikel von Christiane Schulzki-Haddouti vom 06.02.2019 bei heise-news
- Berliner Polizei: Polizist verschickte Drohbriefe
„Ein Beamter der Berliner Polizei hat nach Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste zugegeben, sich aus einer polizeilichen Datenbank persönliche Daten, darunter Wohnadressen und teilweise auch Fotos von insgesamt 21 Personen besorgt zu haben und diese Daten in zwei Drohbriefen weiterverbreitet zu haben. „Eure Gesichter, Namen, Adressen, Fahrzeuge, Eltern, Geschwister sind sehr lange schon bekannt“, heißt es in den Briefen, die im Dezember 2017 unter dem Absendernamen „Zentrum für politische Korrektheit“ verschickt worden waren, und in denen gedroht wird, die Daten der Betroffenen „an die Identitären, die AN’s [Anm. d. Red.: Autonome Nationalisten] oder die Bullen oder wen auch immer“ weiterzuleiten. Die Drohbriefe waren offenbar eine Reaktion auf die Veröffentlichung von 54 Portraitfotos von Polizistinnen und Polizisten, die durch linke Aktivisten bei der Räumung eines linksradikalen Zentrums in der Rigaer Straße fotografiert worden waren. (…) Der Beamte akzeptierte inzwischen einen Strafbefehl über insgesamt 3500 Euro. Dieser wurde allerdings wegen Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz verhängt und nicht wegen Bedrohung. Damit gilt der Mann nicht als vorbestraft, wie eine Sprecherin der Berliner Kriminalgerichte gegenüber Kontraste bestätigte. Ob gegen den Beamten auch disziplinarrechtlich ermittelt wird und wo der Beamte eingesetzt ist, ist momentan noch nicht bekannt. Eine Anfrage an die Berliner Polizei blieb zunächst unbeantwortet.“ Beitrag von Georg Heil, RBB, vom 21.12.2018 bei tagesschau.de
- „Antwort auf den Fahndungsaufruf der Rigaer94: Drohbriefe vom Polizeistaat“ am 29. Dezember 2017 bei indymedia.org , worin es unter anderem heißt: „Die Drohung besteht darin, dass über die Betroffenen noch mehr Informationen veröffentlicht werden. Außerdem würden die Datensätze möglicherweise an organisierte Nazis weitergegeben. Benannt werden konkret „AN‘s“ (Szenejargon für Autonome Nationalisten) und die „Identitären“ (Identitäre Bewegung). Derzeit ist nicht bekannt, in welchem Umfang diese personenbezogenen Daten bereits verschickt wurden. Der Text droht etwas nebulös mit weiteren Konsequenzen, zum Beispiel gegen Fahrzeuge und Familie oder die Tätigkeit des Ermittlungsausschusses oder von Anwält_innen. Die alibihafte Drohung, die Daten an die Polizei weiterzugeben, belegt die Urheberschaft des Briefes. Eine erste Auswertung durch einen Teil der Betroffenen hat bestätigt, dass die Informationen ohne verleumderischen Inhalt nur den „szenekundigen“ Beamten des Staatsschutzes (LKA 5) zur Verfügung stehen können. Sie beziehen sich auf den ungefähren Zeitraum der letzten zehn Jahre. Wir sind sicher, dass das Schreiben von der Berliner Polizei erstellt und verschickt wurde, da niemand sonst Zugang zu entsprechenden Fotos von ED-Behandlungen und Ermittlungsakten haben dürfte“.
- „Drohbrief: Schwere Vorwürfe gegen Berliner Polizeibeamt*innen“ am 03. Januar 2018 bei ai , worin noch informiert wird: „Nach Aussage des Rechtsanwalts Martin Henselmann stammen die Fotos nicht aus ihm bekannten Gerichtsakten, sondern vom Landeseinwohneramt. Hinzu käme, dass manche der Betroffenen nie in der Rigaer Str. 94 gemeldet waren, und dort auch nicht tatsächlich gewohnt hätten. Dies würde den Verdacht nahelegen, dass diese durch Observationsmaßnahmen in das Visier der Autor*innen des Briefs gelangten. Insgesamt spräche damit vieles dafür, dass die Urheber*innen des Briefes aus Polizeikreisen stammen. Der von zahlreichen Rechtschreibfehlern durchsetzte Brief nimmt dabei insbesondere Bezug auf die Veröffentlichung von Fotomaterial von Polizeibeamt*innen, welche an Räumungen in der Rigaer Str. 94 beteiligt gewesen sein sollen. Der Vorgang wird am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses behandelt. Auch in der Senatsverwaltung für Inneres ist der Vorgang bekannt, und wird überprüft“.
Siehe zum Hintergrund: