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- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
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- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
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- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
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- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
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- Transportwesen: Post- und Paketdienste
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Göttingen: Klinik muss Abmahnung zurücknehmen
„Eine Krankenpflegerin des Asklepios Fachklinikums in Göttingen, die bei ihrem Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige wegen Personalmangels erstattet hat, hat nicht unrechtmäßig gehandelt. Daher muss die Klinik eine Abmahnung aus der Personalakte der Fachkraft löschen. Das hat am Donnerstag das Arbeitsgericht Göttingen entschieden und gab damit der Klage der Pflegefachkraft statt. (…) Das Gericht hielt die Abmahnung für unberechtigt, da diese dem Sinn und Zweck des Arbeitsschutzgesetzes widerspreche. Dieses verpflichte Arbeitnehmer dazu, daran mitzuwirken, dass keine Gefährdungslagen entstehen. Dabei komme es nicht darauf an, ob eine objektive Gefährdung bestehe. Arbeitnehmer könnten auch aufgrund ihrer subjektiven Einschätzung eine Gefährdungsanzeige erstatten. Der Arbeitgeber könne gegebenenfalls mit einer Gegendarstellung reagieren, nicht aber mit einer Abmahnung. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gefährdungsanzeige missbräuchlich erstattet worden sei.“ Beitrag von Jens Klemp vom 14. Dezember 2017 beim NDR mit kurzem Video