Rückkehrmanagement gefährdet Flüchtlingsschutz – Diskussionspapier zum wachsenden Ausreise- und Rückkehrdruck
„… In Anbetracht hoher Flüchtlingszahlen in 2015 und 2016 haben sich die Innenbehörden von Bund und Ländern seit 2015 prioritär darauf verständigt, zur Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung und zur Senkung der Flüchtlingszahlen bundesweit ein „integriertes Rückkehrmanagement“ (IR) aufzubauen. Das seitdem entstandene IR behindert in den einzelnen Bundesländern Schutzsuchende beim Einbringen des Asylgesuches unterschiedlich und beeinträchtigt die korrekte Umsetzung und die Inanspruchnahme des Asylrechts, weiterer Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Leben und das Recht auf Diskriminierungsfreiheit ebenso wie des humanitären Aufenthaltsrechtes. Es setzt schutzbedürftige Flüchtlinge insgesamt und im Besonderen Flüchtlinge mit einer unterstellten geringen Bleibeperspektive schon vor Erhalt der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Asylantrag unter Druck, auszureisen. Durch Mängel im Asylverfahren und einer zunehmend von Rückkehrfragen dominierten Ausgestaltung der Landesunterbringung ist ein effektiver Rechtsschutzmit ausgestalteten Verfahren, wie in Artikel 19 des Grundgesetzes verankert, derzeit schon nicht mehr in allen Fällen gewährleistet…“ Aus dem Positionspapier des Fachverbands Migration und Flucht der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe vom 23. Oktober 2017