EuGH stärkt Privatsphäre gegenüber dem Arbeitgeber – ein wenig
Kurzer Überblick zur Frage der E-Mail-Überwachung von Volker Bahl vom 10.9.2017
- Grundrechte am Arbeitsplatz: Inwieweit darf in Europa der Chef deine E-Mails u.ä. überwachen? Nun hat der EuGH die Privatsphäre doch ein wenig gestärkt
http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsrecht-private-mails-muessen-vom-arbeitgeber-toleriert-werden-1.3653489
- Mit dem Ergebnis der Arbeitgeber darf Mails und Chats nur eingeschränkt kontrollieren: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-61496-08-private-chats-arbeitscomputer-ueberwachung-chef/
- Die Süddeutsche ist heute der Ansicht, dass der EuGH die Standards des Bundesarbeitsgerichtes übernommen habe, das die Kontrolle an strenge Voraussetzungen gebunden hatte. Grundsätzlich muss beispielsweise danach unterschieden werden, ob lediglich der Kommunikationsfluss aufgezeichnet werde – oder gar auch noch die Inhalte der Nachrichten, was einen wesentlich gravierenderen Eingrif in das Recht auf Privatleben darstelle.
http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/eugh-hat-entschieden-chef-darf-private-mails-am-arbeitsplatz-nicht-ausspionieren-28364268
- Bei Labournet hatte sich Mag Wompel schon ausführlicher und grundsätzlicher mit dieser ganzen Materie beschäftigt: http://archiv.labournet.de/diskussion/grundrechte/komm/bigboss.pdf