Ab 1. Januar 2018: Sieben Euro (!!!) mehr für Hartz-IV-Bezieher
Dossier
„… Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, den monatlichen Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose zum 1. Januar 2018 von 409 Euro auf 416 Euro anzuheben. Die Grundsicherung für Paare soll von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner steigen. Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 sieht auch höhere Sätze für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten vor: Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 240 Euro statt 237 Euro im Monat gezahlt. Die Grundsicherung für Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren erhöht sich um fünf Euro auf 296 Euro. Der Satz für Jugendliche unter 18 Jahren soll ebenfalls um fünf Euro auf 316 Euro angehoben werden. Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten ab Januar 332 Euro statt 327 Euro. Dieser Satz gilt auch für erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen. (…) Als viel zu niedrig und »in keiner Weise bedarfsdeckend« kritisierte (…) der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze. In einer Studie hatte der Verband der Bundesregierung zuletzt manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nachgewiesen, die aktuell zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Ohne jegliche Korrektur würden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 409 um mindestens 120 Euro auf dann 529 Euro angehoben werden…“ Meldung von und bei neues Deutschland vom 6. September 2017 . Siehe dazu:
- Von Regelbedarfen im Hartz IV-System und der Armutsgefährdungsschwelle. Die Unterdeckung wird größer
„Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat sich die Höhe der Regelleistungen, mittlerweile Regelbedarf genannt, im Hartz IV-System im Vergleich zu den Armutsgefährdungsschwellen angeschaut (…) »Der negative absolute und relative Abstand des vom Gesetzgeber bestimmten „menschenwürdigen Existenzminimums“ (ohne die Kosten der Unterkunft und Heizung) von der Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte ist in den zehn Jahren von 2006 bis 2016 erheblich gewachsen.« (…) Nun wird der eine oder andere einwenden, dass die Hartz IV-Empfänger doch nicht nur die Regelbedarfe bekommen, sondern die Jobcenter übernehmen auch die „angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung“. Das hat Schröder nicht vergessen, er führt dazu aus, dass die Lücke zwischen der Armutsgefährdungsschwelle und dem Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ die durchschnittlich anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung eines Einpersonenhaushalts deutlich übersteigt. Anders ausgedrückt: »der Regelbedarf plus durchschnittlich anerkannte Kosten der Unterkunft und Heizung liegt deutlich und zunehmend unter der Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte.«…“ Beitrag von und bei Stefan Sell vom 7. November 2017
- Bundesrat billigt Hartz IV-Erhöhung ab 1. Januar 2018
„Zum Jahreswechsel sollen die Hartz IV Regelsätze durchschnittlich um 5 EUR erhöht werden. Das hat der Bundesrat nun gebilligt. Doch ist die Erhöhung auch ein Grund zum Feiern? Der Sozialverband VdK sagt Nein. Vielmehr seien grundlegende Reformen notwendig…“ Meldung vom 04.11.2017 bei Gegen Hartz- Die neuen Regelsätze (muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
Alleinstehend / Alleinerziehend 416 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 1
nicht-erwerbsfähige Erwachsene / Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften) 416 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 374 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) 332 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 332 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche vom 14 bis unter 18 Jahren 316 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder vom 6 bis unter 14 Jahren 296 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder unter 6 Jahre 240 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 6 - Erich Kästner. Zur Erhöhung der HARTZ IV Sätze. Oder so.
Das Gedicht „Ansprache an Millionäre“ von Erich Kästner als uns statt Kommentar von und bei Thomas Trüten am 4. November 2017
- Die neuen Regelsätze (muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
- Hartz IV-Empfänger bekommen 1,63% mehr Geld. Von der Angemessenheit, ungedeckten Stromkosten und Mieten mit Selbstbeteiligung
Beitrag vom 22. September 2017 von und bei Stefan Sell
- Hartz IV: Paritätischer fordert Regelsatz von 529 Euro
„Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2018 um lediglich 7 Euro auf dann 416 Euro. In einer Studie hatte der Verband der Bundesregierung zuletzt manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nachgewiesen, die aktuell zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Ohne jegliche Korrektur würden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 409 um mindestens 120 Euro auf dann 529 Euro angehoben werden…“ Pressemeldung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands vom 6. September 2017