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- Dienstleistungen allgemein/diverse
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Arbeitsgericht Kiel: Pflegekräfte müssen geschützt werden
„Ein Urteil des Arbeitsgerichts Kiel besagt: Ein Arbeitgeber darf die Überlastung des Personals nicht zulassen. Geklagt hatte die Helios-Ostseeklinik Damp gegen ihren Betriebsrat. Der Beschluss des Kieler Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. „Der Spruch einer Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorschreibt, ist nicht per se rechtswidrig.“ So heißt es in einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein, in der auf Nennung von Namen verzichtet wird. (…) Die Einigungsstelle hatte drei Gutachten zur konkreten Belastungs- und Gefährdungssituation des auf diesen Stationen tätigen Pflegepersonals eingeholt. Ergebnis: Die physische und psychische Belastung erreiche eine kritische Grenze, die in Krisensituationen – besonders pflegebedürftige Patienten, Komplikationen, OP-Spitzen – „mit Wahrscheinlichkeit überschritten“ werde. „Das letzte Gutachten“, so das LAG, „enthält auch arbeitswissenschaftlich fundierte Aussagen und Berechnungsmethoden darüber, mit welchen Arbeitsbedingungen dem begegnet werden kann“. (…) Dennoch hatten sich die Parteien auf keine einvernehmliche Regelung geeinigt, sodass die Einigungsstelle am 8. Dezember 2016 mit einem Spruch ihre Arbeit beendete, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorsah. Die Helios-Ostseeklinik hatte daraufhin die Unwirksamkeit dieses Spruches geltend gemacht. Nun unterlag die Klinik vor dem Arbeitsgericht Kiel…“ Beitrag von Christian Trutschel vom 24. August 2017 bei den Kieler Nachrichten online