Klage gegen die BRD von Angehörigen der NSU-Opfer
„Während sich der NSU-Prozess in München nach vier Jahren langsam dem Ende nähert und sich derzeit vor allem um zwei Gutachten zur Angeklagten Beate Zschäpe dreht, wird in Nürnberg ein zweites Verfahren im Zusammenhang mit der rassistisch motivierten Mordserie vorbereitet. Zwei Familien haben den Staat auf Schadenersatz verklagt – Angehörige der beiden NSU-Mordopfer Enver Simsek und Ismail Yasar, die mutmaßlich beide in Nürnberg von den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen wurden. Einer der Kläger ist Abdulkerim Simsek. Er war noch ein Kind, als sein Vater am 9. September 2000 ermordet wurde. Ein Bild habe sich seitdem in seinem Gedächtnis festgesetzt: »Wie mein Vater schwer verletzt auf der Intensivstation im Krankenhaus lag, mit den Schussverletzungen«, schildert er der Deutschen Presse-Agentur. »Wie man uns gesagt hat, dass er sterben wird.« Schon zu Jahresbeginn hat Simsek gemeinsam mit seiner Mutter und seiner Schwester vor dem Landgericht Nürnberg die Klage gegen den Staat eingereicht, genauer: gegen den Freistaat Bayern, den Freistaat Thüringen und die Bundesrepublik Deutschland. Es geht um 50 000 Euro für jedes Familienmitglied. Dasselbe fordert die Familie Yasar. Das Nürnberger Gericht bestätigt auf Anfrage, dass beide Klagen »anhängig« sind“ – aus dem Bericht „Angehörige von NSU-Opfern verklagen deutschen Staat“ am 18. Juni 2017 in neues deutschland , worin auch noch über mögliche weitere Klagen berichtet wird.