Ein Schauprozess der anderen Art: NSU
„Der NSU-Komplex lässt uns nicht los. Jetzt, da die Frist für Beweisanträge im Verfahren gegen fünf mutmaßliche Rechtsterroristen vor dem Münchener Oberlandesgericht verstrichen ist, hofft man auf ein baldiges Urteil. Aber selbst wenn der Prozess nach über vier Jahren noch 2017 zu Ende ginge, wäre die Akte NSU längst nicht geschlossen. Das liegt auch daran, dass die Anklage gegen eine kleine Gruppe von Neonazis den Anschein erweckt, es hätten Einzeltäter gehandelt und nicht ein rechtsextremes Netzwerk. Davon, dass ein solches existiert hat, muss aber ausgegangen werden. Sonst hätten die Mörder nicht jahrelang ungestört schalten und walten können. Was aber noch viel schwerer wiegt ist, dass dieses Netzwerk wohl aus Personen bestand, unter denen sich V-Leute des Verfassungsschutzes befanden. Und dass es nicht nur ein paar wenige Spitzel waren, sondern sich ihre Zahl im mittleren zweistelligen Bereich bewegt“ – aus dem Artikel „Der NSU-Komplex“ von Mladen Gladic am 24. Mai 2017 im Freitag – einer der Artikel, die ein ganzes Dossier zum Thema bedeuten, in denen sowohl nochmals ein Überblick über die wesentlichen Themen des Komplexes zusammengefasst wird, als auch die Fragen der Perspektiven diskutiert, etwa, anhand eines Verweises auf einen Beitrag zum NSU-Tribunal in diesem Dossier, das Thema, was mit der Anklage des Tribunals nun geschehen soll. Siehe auch [17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“