NSU-Untersuchungsausschüsse: Eine Zwischenbilanz
„In zwölf parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, einem seit vier Jahren andauernden Strafprozess und diversen Sonderkommissionen wurden Zehntausende Akten gewälzt und Hunderte Zeugen angehört. Doch zentrale Fragen zur Mordserie konnten bis heute nicht beantwortet werden, wie der Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler kürzlich im Deutschlandfunk feststellte“ – aus dem Beitrag „Archive für Staatskritik“ von Maximilian Pichl am 18. Mai 2017 bei der jungle world über die Auswirkungen, die trotz aller bewusster Einschränkungen staatliche Untersuchungsausschüsse haben können, wie es beispielsweise so angeführt wird: „Legitimation der staatlichen Ordnung, Ausblendung rassistischer Verhältnisse, gezielte Verhinderung von Aufklärung, Unterstützung des staatlichen Strafanspruchs – aus einer staatskritischen Perspektive lässt sich hinreichend begründen, warum man Strafprozessen, in denen auch staatliche Handlungen eine Rolle spielen, mit der gebotenen Skepsis begegnen sollte. Gleichwohl haben der Prozess und die Untersuchungsausschüsse durchaus Praktiken des Verfassungsschutzes und Strukturen der rechten Szene erkennbar gemacht. Erst die Verfahrensweisen des Strafprozesses geben der Nebenklage das Recht Einsicht in die Akten der Ermittlungsbehörden zu nehmen. Der Fall des Verfassungsschützers Andreas Temme, der mutmaßlich am Kasseler Tatort zugegen war und die Leiche von Halit Yozgat hätte sehen müssen liefert ein Beispiel dafür. Die NSU-Nebenklage zeigte mit ihren Beweisanträgen, wie Temme durch den Verfassungsschutz bei seinen Aussagen unterstützt wurde und dass das Amt die Arbeit der Ermittlungsbehörden immer wieder sabotierte. Viele Beweisanträge der Nebenklage wurden dennoch durch den Gerichtssenat abgelehnt und vom Generalbundesanwalt kritisiert“.