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Arbeitnehmerrechte: Diakonie betreibt Etikettenschwindel
Quelle: Pressemitteilung von ver.di vom 27.09.2012
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Studie der Diakonie zur Güte ihrer Arbeitsbedingungen als „untauglichen Versuch“ bezeichnet, die Öffentlichkeit über „gravierende Mängel im kirchlichen Arbeitsrecht“ hinwegzutäuschen. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen seien Arbeitnehmer minderer Rechte. Die von kirchlichen Trägern angewendeten Arbeitsvertragsrichtlinien hätten lediglich empfehlenden Charakter, seien von den Beschäftigten nicht einklagbar, Verstöße würden nicht sanktioniert: „Was die Diakonie mit dem Begriff ‚Tarifbindung‘ betreibt, ist Etikettenschwindel…“