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Erste hungerstreikende palästinensische Gefangene ins Krankenhaus eingeliefert

Solidaritätsplakat mit dem palästinensischen Hungertsreik in israelischen Gefängnissen April 2017Am 34. Tag des Hungerstreiks in israelischen Gefängnissen ist erstmals eine Gruppe Hungerstreiker im Süden Israels in ein ziviles Krankenhaus gebracht worden, nachdem sie auch die Aufnahme von Wasser verweigert hatten. Was insofern ein „Fortschritt“ ist, als bisher Überstellungen nur an Militärkrankenhäuser verzeichnet wurden – die in der Vergangenheit, bei ähnlichen Gelegenheiten, berüchtigt waren für systematische Zwangsernährung. In dem Artikel „On 34th day of hunger strike, prisoners transferred to Israeli civilian hospital“ am 20. Mai 2017 bei der Ma’an News Agency externer Link wird neben diesen Informationen vor allem auch die Frage behandelt, ob es den israelischen Behörden gelingt, die Hungerstreikenden von der zentralen Koordination des Hungerstreiks abzuspalten – bisher jedenfalls nicht. Siehe dazu auch zwei Beiträge zu gewerkschaftlicher Solidarität und einen über gemeinsame Aktionen arabischer und jüdischer Initiativen:

  • „Solidaritätsaktionen für hungerstreikende palästinensische Häftlinge“ von Hana  Amoury am 16. Mai 2017 bei der Rosa Luxemburgstiftung Israel externer Link ist ein Bericht über gemeinsame Solidaritätsaktionen in Israel, worin unter anderem informiert wird; „Anat Mattar ist Dozentin an der Universität von Tel Aviv und Mitglied des „Israelischen Komitees zur Unterstützung der palästinensischen Gefangenen“. „Die Gefangenen sind in den Hungerstreik getreten, weil es im israelischen Justiz- und Gefängnissystem eine strukturelle Diskriminierung gegen sie gibt, die auf die Unterscheidung zwischen politischen und regulären Häftlingen zurückgeht. Diese Diskriminierung kann sich auf eine behördliche Anordnung stützen, die von den Gerichten bestätigt wurde. Die Diskriminierung kommt in den unterschiedlichen Haftbedingungen zum Ausdruck. So gibt es für palästinensische Gefangene Restriktionen bei der anwaltlichen Betreuung, die Verhöre finden unter verschärften Bedingungen statt, bei ihnen werden vielfach Maßnahmen angewendet, die als Folter zu werten sind. Und diese Diskriminierung setzt sich während der gesamten Inhaftierung fort. Die palästinensischen Häftlinge sind schlechter untergebracht und können nicht wie andere Gefangene das Recht auf Strafverkürzung und frühzeitige Haftentlassung geltend machen“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=116545
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